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BUNDESTAG/7911: Heute im Bundestag Nr. 045 - 15.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 45
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 15. Januar 2019, Redaktionsschluss: 13.54 Uhr

1. Rechtliche Aufarbeitung des Maidan
2. Aufbauhilfe für die Ukraine
3. Menschenrechtslage in Saudi-Arabien
4. Förderung in Palästinensischen Gebieten
5. Nationales Ermessen beim Migrationspakt
6. Inhaftierte Journalisten in Venezuela


1. Rechtliche Aufarbeitung des Maidan

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Angaben der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft sind die Ermittlungen zu den meisten der 4.700 erfassten Straftaten im Rahmen der Ereignisse auf dem Maidan Anfang 2014 mittlerweile abgeschlossen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/6825) auf eine Kleine Anfrage (19/5961) der Fraktion Die Linke hervor. Demnach wurden 442 Personen formell über die gegen sie vorliegenden Beschuldigungen informiert, gegen 279 Personen wurde Anklage erhoben. 13 Personen befänden sich derzeit in Untersuchungshaft. 52 Personen seien verurteilt worden, davon neun zu Gefängnisstrafen, und neun erstinstanzlich freigesprochen.

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2. Aufbauhilfe für die Ukraine

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die KfW-Entwicklungsbank hat seit 2014 Kredite in Höhe von insgesamt 350 Millionen Euro an die Ukraine mit einer Bürgschaft der Bundesrepublik Deutschland vergeben. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/6211) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5211) hervorgeht, wurde dabei ein Kredit in Höhe von 200 Millionen Euro zur Finanzierung eines Beitrags zum ukrainischen Einlagensicherungsfonds (ESF) eingesetzt. Damit leiste die KfW-Unterstützung einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und Vermögenssicherung der ärmeren und mittleren Bevölkerungsschichten. "Ziel des Projektes ist die Stärkung des Anlegervertrauens in den lokalen Bankensektor, um die Refinanzierungsmöglichkeiten der Banken nachhaltig auszubauen und das Bankensystem zu stabilisieren." Ein zweiter Kredit in Höhe von 150 Millionen Euro werde für die Rehabilitierung von vier Umspannstationen in der östlichen Ukraine genutzt. Ziel des Vorhabens sei es, einen signifikanten Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz in der Ukraine sowie zur Sicherung einer stabilen Stromversorgung im teilweise beschädigten ukrainischen Stromnetz zu leisten.

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3. Menschenrechtslage in Saudi-Arabien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das saudi-arabische Grundgesetz geht vom Primat der Scharia gegenüber den Menschenrechten aus. "Menschenrechtsnormen werden nur anerkannt, soweit sie Scharia-konform gehandhabt werden können", schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/6210) auf eine Kleine Anfrage (19/5494) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Menschenrechtslage in der Monarchie auf der arabischen Halbinsel. Im Staatenüberprüfungsverfahren des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen ("Universal Periodic Review", UPR), dem sich Saudi-Arabien im November 2018 unterzogen habe, habe die deutsche Seite zahlreiche Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage gegenüber Saudi-Arabien ausgesprochen, "insbesondere zur Todesstrafe, zur Freilassung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, zur Reform des Kafala-Systems und zum Schutz von Zivilisten im Jemen-Konflikt".

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4. Förderung in Palästinensischen Gebieten

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung fördert keine Nichtregierungsorganisationen in den Palästinensischen Gebieten im Wege der institutionellen Förderung. Das schreibt sie in der Antwort (19/6297) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5703). Eine Förderung der Zivilgesellschaft geschehe ausschließlich projektbezogen. "Die Förderung einer demokratischen und artikulationsfähigen Zivilgesellschaft ist ein erklärtes Ziel deutscher Außen- und Entwicklungspolitik weltweit." Zur Unterstützung dieses Ziels fördere die Bundesregierung Einzelprojekte von Nichtregierungsorganisationen, die den außenpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung entsprechen. Zu diesen Grundsätzen "zählen auch das Existenzrecht des Staates Israel und das Bekenntnis zur Zwei-Staaten-Lösung".

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5. Nationales Ermessen beim Migrationspakt

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung erwartet aus der Annahme des globalen Migrationspaktes keine Nachteile. "Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration kann als politisches Grundsatzdokument eine regelbasierte internationale Zusammenarbeit und Ordnung in Migrationsfragen stärken", schreibt sie in der Antwort (19/6343) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6004). Seine Umsetzung sei freiwillig und stehe im nationalen Ermessen. "Deutschland ist völker- und verfassungsrechtlich zur Wahrung der Menschenrechte und der Menschenwürde verpflichtet", heißt es in der Antwort weiter. Mit dem Pakt würden - "schon mangels Rechtsverbindlichkeit" - keine neuen rechtlichen Kategorien geschaffen.

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6. Inhaftierte Journalisten in Venezuela

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) "Politische Gefangene in Venezuela" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage (19/6912) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie viele deutsche Staatsangehörige und wie viele Journalisten in Venezuela inhaftiert sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 45 - 15. Januar 2019 - 13.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2019

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