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BUNDESTAG/7867: Heute im Bundestag Nr. 001 - 02.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 2. Januar 2019, Redaktionsschluss: 08.47 Uhr

1. Entwicklung der Begabtenförderung
2. Mit VIP+ Innovationspotenziale nutzen
3. Einsatz von Hochleistungsrechnern
4. Einsatz von Accounts für Ermittlungen


1. Entwicklung der Begabtenförderung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Zahl der aus Bundesmitteln vergebenen Stipendien für Studenten hat sich zwischen 2005 und 2017 von rund 13.400 auf fast 60.000 Stipendien mehr als vervierfacht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6324) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5821).

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stelle den 13 akademischen Begabtenförderungswerken Mittel für Stipendien zur Verfügung. Neben dem Ausbau der Begabtenförderungswerke seien im Jahr 2008 das Aufstiegsstipendium für beruflich Qualifizierte und im Jahr 2011 das Deutschlandstipendium eingeführt worden. Zu den Begabtenförderwerken gehören AVICENNA Studienwerk, Cusanuswerk, Ernst-Ludwig-Ehrlich Studienwerk, Friedrich-Naumann-Stiftung, Evangelisches Studienwerk, Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Hans-Böckler-Stiftung, Studienstiftung des deutschen Volkes, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Stiftung der Deutschen Wirtschaft und die Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Die Begabtenförderungswerke setzten in ihrer inhaltlichen Ausrichtung unterschiedliche Schwerpunkte und spiegelten so die verschiedenen religiösen, politischen und weltanschaulichen Grundhaltungen in Deutschland wider. Seit 2005 habe die Bundesregierung die Förderinstrumente zur Unterstützung begabter und leistungsstarker Studierender ausgebaut und damit die Etablierung einer Stipendienkultur in Deutschland vorangetrieben.

Die Begabtenförderungswerke fördern ein Prozent aller Studenten in Deutschland, schreibt die Bundesregierung. An diesem Ziel habe man trotz erheblich gestiegener Studentenzahlen festhalten können. Im Sinne einer Investition in die zukünftige Innovations- und Leistungsfähigkeit der Gesellschaft hätten die Begabtenförderungswerke die Aufgabe, Studenten und Promovenden zu fördern, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf beziehungsweise einen besonderen Beitrag zur Forschung erwarten lassen, betont die Bundesregierung. Zur Erfolgskontrolle würden die jährlichen Verwendungsnachweise, Sachberichte, Jahresprogramme und -berichte sowie vorliegende Verbleibstudien herangezogen. Die Begabtenförderungswerke böten den Stipendiaten vielfältige und anspruchsvolle Maßnahmen im Rahmen der ideellen Förderung an. Sie ermöglichten ihren Geförderten, Auslandsaufenthalte zu absolvieren und stärkten sie in ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung sowie in ihrem Engagement. Dies zeige langfristig Wirkung.

Der Frauenanteil der geförderten Studenten habe im Jahr 2017 bei rund 51,9 Prozent gelegen, der Anteil der geförderten Frauen in der Promotionsförderung im Jahr 2017 bei rund 40,9 Prozent. Dies entspreche in etwa den jeweiligen Anteilen an allen Studenten beziehungsweise Promovenden. Pläne zu einer darüberhinausgehenden Erhöhung verfolge die Bundesregierung nicht.

Die Bundesregierung habe die Begabtenförderungswerke in den vergangenen Jahren dabei unterstützt, stärker auf die bis dahin in der Förderung unterrepräsentierten Gruppen zuzugehen. Dazu gehörten insbesondere Studenten mit Migrationshintergrund und Studenten aus nicht-akademischen Elternhäusern. Der Anteil von Stipendiaten mit Migrationshintergrund in der Studierendenförderung habe sich bei den jährlichen Neuaufnahmen von rund elf Prozent im Jahr 2010 auf rund 24 Prozent im Jahr 2017 erhöht. Im Jahr 2017 habe der Anteil von Geförderten mit Migrationshintergrund über alle Begabtenförderungswerke bei insgesamt rund 21,4 Prozent gelegen. Ihr Anteil an dem der gesamten Studenten habe im Jahr 2016 bei 20 Prozent gelegen.

Auch bei der Förderung von Studenten aus nicht-akademischen Elternhäusern zeige sich eine positive Entwicklung. Der Anteil bei den Neuaufnahmen habe sich von rund 29 Prozent im Jahr 2010 auf rund 36 Prozent im Jahr 2017 erhöht. Die Begabtenförderungswerke bemühten sich weiter um eine Steigerung des Anteils. Ferner soll in Zukunft in der Studienförderung die Förderung von werkübergreifenden Projekten zu zukunftsweisenden Themen gefördert werden. Ab dem Jahr 2019 werde es, gefördert vom BMBF, erstmals eine gemeinsame Sommerakademie aller Begabtenförderungswerke unter dem Titel "Demokratie gestalten!" geben.

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2. Mit VIP+ Innovationspotenziale nutzen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Innovationspotenziale wissenschaftlicher Forschung in Deutschland sollen besser genutzt werden. Dazu leisten die abgeschlossene Pilotmaßnahme "Validierung des Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung - VIP" wie auch die laufende Maßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung - VIP+" einen wichtigen Beitrag, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6569) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6111).

Mit "VIP" und "VIP+" sollen die Wege von der Forschung in den Markt kürzer und schneller werden. Die Maßnahmen trügen dazu bei, dass aus Spitzenforschung schnell innovative Produkte und Geschäftsideen werden. Die Fördermaßnahme "VIP+" sei ein wichtiges Element der Hightech-Strategie 2025 zur Förderung des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers und werde als solches fortgeführt und sei unbefristet.

Der in "VIP" und "VIP+" verfolgte Exzellenzansatz, also der Konzentration auf Vorhaben, deren Ergebnisse zu signifikanten Innovationen führen können und die ein hohes wirtschaftliches oder gesellschaftliches Innovationspotenzial aufweisen, sei dabei ein wesentlicher Punkt der Förderung. Dies habe auch die begleitende Evaluation der Pilotmaßnahme "VIP" bestätigt. Die 2015 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung aufgelegte Fördermaßnahme VIP+ baue auf der Pilotmaßnahme "Validierung des Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung - VIP" auf. Im Rahmen von VIP seien 151 Millionen Euro aufgesetzt und es seien 902 Anträge gestellt worden, davon 603 von Hochschulen und 280 von außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Maßnahmen seien zum Teil noch bis 2017 gelaufen.

Die AfD hatte in ihrer Kleinen Anfrage kritisiert, dass aus ihrer Sicht die Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu wenig als Quelle für neue Ideen für Verfahren, Produkte und Dienstleistungen genutzt werden. Deutschland müsse jedoch alle verfügbaren Kräfte mobilisieren, um die noch gute Wettbewerbsposition des Innovationsstandortes zu erhalten und weiter auszubauen. Mit der Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) "Validierung des Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung - VIP" sei auf eine Lücke im Innovationsprozess reagiert worden.

Für "VIP+" sind bisher über 130 Millionen Euro Förderung festgelegt worden, unterstreicht die Bundesregierung. Hiervon seien jeweils 24,1 Millionen Euro in die Naturwissenschaften, 43,5 Millionen Euro in die Medizin und rund 56,4 Millionen Euro in den Technik-/Ingenieurwissenschaften geflossen. Vorhaben mit einem Schwerpunkt in den Wirtschaftswissenschaften seien summarisch mit den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften erfasst. In diesem Bereich seien rund 3,66 Millionen Euro festgelegt wurden. Des Weiteren seien rund 0,08 Millionen Euro im Bereich der Agrarwissenschaften verbucht.

In "VIP+" seien bislang (Stichtag 3. Dezember 2018) 1.116 Anträge gestellt worden, davon 678 von Hochschulen und 417 von außeruniversitären Forschungseinrichtungen. 13 weitere Anträge seien von Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben gestellt worden. 65 Anträge seien nach dem Begutachtungsverfahren bisher bewilligt. Hierbei handele es sich um 117 Anträge von Hochschulen und 68 Anträge von außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Vier weitere Bewilligungen seien an Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben übergeben worden. Alle Anträge seien der angewandten Forschung zuzurechnen.

Wie die abgeschlossene Pilotmaßnahme "VIP" sei auch die laufende Fördermaßnahme "VIP+" themenoffen angelegt und gestatte ebenfalls eine Einreichung von Anträgen aus dem Bereich der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften (GSK). In "VIP+" sei die Ansprache der GSK durch die Gestaltung der Maßnahme deutlich gestärkt worden. So stehe Antragstellern aus dem Bereich der GSK eine ergänzende Handreichung zur Verfügung, in der auf die spezifischen Anforderungen von GSK-Projekten mit Blick auf die "VIP+"-Richtlinie eingegangen werde.

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3. Einsatz von Hochleistungsrechnern

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Hochleistungsrechnen oder High Performance Computing (HPC) und Künstliche Intelligenz greifen zunehmend ineinander und sind unabdingbar für die deutsche Wissenschaft und Forschung mit neuen Computing-, Speicher- und Kommunikationstechnologien sowie mit Quantencomputing-Chips. Das schreibt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/6527). Die Abgeordneten möchten gerne wissen, ob die Bundesregierung HPC in Deutschland als eine Schlüsseltechnologie ansieht und welche Chancen in welchen Bereichen die Bundesregierung beim Einsatz von Hochleistungsrechnern sieht. Zudem fragt die Fraktion, ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass Deutschland die Chance hat, in diesem Bereich eine führende Rolle zu übernehmen.

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4. Einsatz von Accounts für Ermittlungen

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Nutzung von Internetkonten durch Sicherheitsbehörden ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/6596) der Fraktion Die Linke. In einem Fall hätten die Zollbehörden im sogenannten Darknet ermittelt und dabei den Account eines Beschuldigten übernommen.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun erfahren, in wie vielen Fällen Bundesbehörden falsche oder "legendierte" Internetkonten für Ermittlungen genutzt haben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1 - 2. Januar 2019 - 08.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Januar 2019

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