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BUNDESTAG/7757: Heute im Bundestag Nr. 909 - 26.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 909
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 26. November 2018, Redaktionsschluss: 13.39 Uhr

1. Stärkung der Pflegefinanzen gefordert
2. Attestpflicht für drittes Geschlecht
3. Grüne wollen Fahrradzonen etablieren
4. Struktur der Baulandkommission
5. Regelungen zu Straßenausbaubeiträgen
6. Keine Indexierung des Steuertarifs


1. Stärkung der Pflegefinanzen gefordert

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Gesundheits- und Sozialexperten sowie die Arbeitgeberverbände fordern eine langfristige Finanzierungsstrategie für die Pflegeversicherung. Die von der Bundesregierung geplante neuerliche Beitragssatzerhöhung um 0,5 Prozentpunkte 2019 sei eine notwendige, aber kurzfristig wirkende Reaktion auf die wachsenden Leistungsausgaben, erklärten Experten anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf zur Beitragssatzanpassung (19/5464) am Montag im Bundestag. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Beitragssatz von derzeit 2,55 Prozent (Kinderlose 2,80 Prozent) des Bruttoeinkommens auf 3,05 Prozent (Kinderlose 3,30 Prozent) angehoben werden. Bis 2022 sollen die Beiträge dann stabil bleiben.

Nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) ist die Beitragserhöhung dringend notwendig, um die Mehrausgaben, die sich aus dem erweiterten Kreis der Leistungsberechtigten ergäben, zu finanzieren. Das zusätzliche Finanzvolumen werde jedoch schon bald vollständig ausgeschöpft sein. Es fehle ein Gesamtkonzept zur Finanzierung der Pflege in einer älter werdenden Gesellschaft.

Der Verband sprach sich dafür aus, die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau dieser Grenze in der Rentenversicherung anzuheben und weitere Einkommensarten einzubeziehen. Zudem müsse die medizinische Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen wieder komplett von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen werden. Perspektivisch sollte die Pflegeversicherung vom heutigen Teilleistungssystem so weiterentwickelt werden, dass eine bedarfsgerechte Versorgung ermöglicht werde.

Zu einem ähnlichen Schluss kommt der Sozialverband Deutschland (SoVD). Die Beitragserhöhung allein werde kaum zur Stabilisierung der Beiträge bis 2022 ausreichen, zumal eine regelmäßige Dynamisierung der Leistungen notwendig sei. Raum für die Finanzierung weiterer angekündigter Reformen bleibe danach nicht. Nach Ansicht des Sozialverbandes muss die Beitragsbemessung auf eine breitere Basis gestellt werden durch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Kapitaleinkünften sowie einer höheren Beitragsbemessungsgrenze. Überdies sollten versicherungsfremde Leistungen über Steuerzuschüsse finanziert werden.

Das sieht der GKV-Spitzenverband auch so und argumentiert, ein Bundeszuschuss könnte zu einer ausgewogenen Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Pflege beitragen und die Beitragszahler entlasten. Die versicherungsfremden Leistungen in der Pflege erreichten 2018 bereits ein Volumen von mindestens 2,7 Milliarden Euro. Das entspreche 0,2 Beitragssatzpunkten. Es müsse daher hinterfragt werden, ob die Beitragserhöhung die einzige Option zur Finanzierung der Kostensteigerung sei. Hinsichtlich der weiteren Finanzentwicklung bestünden Unsicherheiten sowohl auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite. Es dürfe nicht zur Regel werden, den Pflegebeitragssatz in so kurzen Abständen anzuheben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen forderte konkret, die Investitionskosten für Pflegeheime als Teil der Daseinsfürsorge durch Steuern zu finanzieren. Derzeit würden die Unterhaltung der Gebäude, Miete und Finanzierungskosten überwiegend von den Bewohnern getragen. Nur in Einzelfällen übernähmen die Länder die Investitionskosten, zu denen nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung gezählt würden. Diese Kosten müssten die Betroffenen noch zusätzlich bezahlen.

Auch der Arbeitgeberverband BDA sieht die Notwendigkeit einer systematischen Änderung und warnte vor einer weiteren Erhöhung der Lohnnebenkosten. Ein Verbandssprecher rechnete in der Anhörung vor, jeder zusätzlich Prozentpunkt koste 90.000 Arbeitsplätze. Nötig seien nachhaltig wirkende Strukturreformen, vor allem die Abkopplung der Pflegefinanzierung vom Arbeitsverhältnis sowie ein Qualitäts- und Preiswettbewerb auf allen Ebenen. Denkbar wäre ein einkommensunabhängiger Zusatzbeitrag. Daneben sollte die kapitalgedeckte Risikovorsorge ausgebaut werden.

Mehrere Sachverständige sprachen sich in der Anhörung dafür aus, die private und gesetzliche Pflegeversicherung zu einer einheitlichen Pflegebürgerversicherung zusammenzuführen. Dies wäre nach Darstellung der Experten relativ einfach umsetzbar und käme den Versicherten insgesamt zugute. Allerdings warnte der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang davor, die Beitragsbemessungsgrenze ganz aufheben. Dies wäre rechtlich problematisch.

In der Anhörung mitberaten wurde ein Antrag (19/5525) der Fraktion Die Linke, in dem diese fordert, die Pflegeversicherung auf eine nachhaltige und gerechte Finanzierungsgrundlage zu stellen und auf diese Weise weitere Beitragserhöhungen zu verhindern. Dazu sollte die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung aufgehoben werden. Zudem sollten Kapitaleinkünfte in die Beitragsbemessung einbezogen werden. Noch in dieser Wahlperiode sollten nach den Vorstellungen der Antragsteller alle privat Pflegeversicherten in die soziale Pflegeversicherung wechseln.

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2. Attestpflicht für drittes Geschlecht

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/suk) Für Menschen, die nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, soll künftig für Eintragungen im Personenstandsregister der Eintrag "divers" möglich sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4660) fand am Montagvormittag, 26. November 2018, in einer öffentlichen Anhörung breite Zustimmung unter Experten. Umstritten ist jedoch, ob der Eintrag "divers" nur dann möglich sein soll, wenn Betroffene ein ärztliches Attest vorlegen.

Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Regierung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr, in der gefordert wurde, auch die geschlechtliche Identität derjenigen zu schützen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Dafür reiche es nicht aus, wenn die Möglichkeit bestünde, keine Angabe zu machen - es müsse neben "weiblich" und "männlich" ein weiterer positiver Geschlechtseintrag möglich sein.

In der Anhörung sagte Professor Anatol Dutta von der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Entwurf erfülle "im Grundsatz" die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Es sei aus seiner Sicht zwingend, dass für einen Geschlechtseintrag "divers" ein Nachweis erbracht werde - es sei denn, der Gesetzgeber entscheide sich dazu, den Geschlechtseintrag komplett zu streichen, was ebenfalls möglich wäre. Das Personenstandsrecht sei aktuell von einer binären Vorstellung zweier Geschlechter geprägt, dies werde sich so schnell nicht ändern. Ein Attest sei aus seiner Sicht die geringere Hürde, sagte Dutta. Die immer wieder diskutierte eidesstattliche Erklärung sei aufgrund ihrer möglichen "strafrechtlichen Konsequenzen" der größere Eingriff.

Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte bat darum, der Innenausschuss möge die vorgesehene Attestpflicht "kritisch überprüfen". Nicht jeder intergeschlechtliche Mensch habe Zugang zu seinen medizinischen Unterlagen. Insbesondere für betroffene Erwachsene, die zum Teil eine lange Leidensgeschichte hinter sich hätten, könne es eine erhebliche Belastung sein, ein ärztliches Attest zu besorgen. Als ein "milderes Mittel" sei aus ihrer Sicht eine eidesstattliche Versicherung denkbar.

Die Direktorin der Urologie, Kinderurologie und Urologische Onkologie der Kliniken Essen-Mitte, Professorin Susanne Krege, sagte in ihrer Stellungnahme, sie plädiere dafür, die "ungünstige Formulierung offen" bei der Personenstandsangabe in "ohne Angabe" zu ändern. Das geforderte Attest sah Krege weniger kritisch als andere Experten: Betroffene Kinder fielen in der Regel direkt nach der Geburt oder dann auf, wenn es bei der Entwicklung ungewöhnliche Beobachtungen gebe; sie seien dann in der Regel in ärztlicher Betreuung. Bei Erwachsenen, bei denen die geschlechtliche Entwicklung nicht aufgefallen sei, sei es dagegen sehr kompliziert, Varianten der Geschlechtsentwicklung festzustellen; bei ihnen solle eine Erklärung ausreichend sein.

Anna Katharina Mangold aus Freiburg sagte, das Bundesverfassungsgericht habe im Oktober 2017 etwas festgestellt, dass Betroffenen lange klar gewesen sei: dass es nicht nur zwei, sondern "eine Vielzahl" an Geschlechtern gebe, die eben nicht nur biologisch, sondern psychosozial definiert seien. Sie halte die Pflicht zur Eintragung eines Geschlechts für "verfassungsrechtlich problematisch"; die Norm solle ihrer Ansicht nach als "Kann-Vorschrift" ausgestaltet werden. Mangold äußerte sich kritisch gegenüber der Attestpflicht, sie halte eine Erklärung gegenüber dem Standesamt für ausreichend.

Professor in Konstanze Plett von der Universität Bremen forderte mehr Klarstellungen im Entwurf. So solle es ein vereinfachtes Verfahren für die Änderung des Vornamens geben. Diese müsse nicht zwangsläufig mit einer Änderung des Registergeschlechts einher gehen.

Für ein unterschiedliches Verfahren bei Kindern und Erwachsenen sprach sich auch die Professorin Annette Richter-Unruh von der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Ruhr-Universität Bochum im St. Josef-Hospital aus. Bei Erwachsenen sei die geschlechtliche Entwicklung nur extrem schwer nachweisbar, wenn sie nicht nach der Geburt erkannt worden sei. In diesem Fall solle eine einfache Erklärung ausreichend sein, während bei Kindern unkompliziert ein ärztliches Attest vorgelegt werden könne.

Als einziger Sachverständiger äußerte sich der Psychiater Christian Spaemann grundsätzlich kritisch zum Gesetzentwurf. Die Zahlen der betroffenen Menschen seien nicht haltbar; nur ein Bruchteil leide tatsächlich unter Störungen der sexuellen Entwicklung. Für die Feststellung sei eine umfangreiche Diagnostik und ein psychiatrisches Gutachten unabdingbar. Er empfehle eine Überarbeitung des Entwurfs "auf realistischer Datenbasis".

Lucie Veith vom Verein Intersexuelle Menschen sagte in ihrer Stellungnahme, das Erfordernis, eine ärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen zu müssen, könne bei betroffenen Menschen, die in der Vergangenheit in eine "Normgeschlechtlichkeit hineinbehandelt" worden seien, zu einer "Retraumatisierung" führen. Man müsse fragen, ob dies zumutbar sei.

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3. Grüne wollen Fahrradzonen etablieren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Einführung von Fahrradstraßen erleichtern und zugleich Fahrradzonen etablieren. In einem dazu vorgelegten Antrag (19/5893) wird die Bundesregierung aufgefordert, in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Einführung von Fahrradzonen zu regeln und ein entsprechendes Zusatzzeichen einzuführen. Zudem soll nach den Vorstellungen der Grünen die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVo) dahingehend geändert werden, dass zum einen "eine vorherrschende oder erwartete Verkehrsart nicht mehr vorausgesetzt ist, um Fahrradstraßen oder Fahrradzonen einzuführen". Aufgenommen werden soll in die Vorschrift eine Empfehlung, "dass Fahrradstraßen als Vorfahrtstraßen anzulegen sind". Außerdem verlangt die Fraktion, eine Empfehlung aufzunehmen, dass in Fahrradstraßen Durchfahrtsbeschränkungen für den motorisierten Individualverkehr mithilfe verkehrsordnungsrechtlicher und baulicher Maßnahmen sowie Lenkungsvorgaben beispielsweise mit Hilfe von Markierungen umzusetzen sind, um Durchgangsverkehre zu reduzieren.

Wie die Grünen in ihrem Antrag schreiben, ist der klimaschonende Fahrradverkehr "ein wichtiger Baustein der Verkehrswende". Es sei erfreulich, dass immer mehr Menschen laut der durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beauftragten Studie "Mobilität in Deutschland" das Fahrrad als Fortbewegungsmittel nutzten. Der Zweiradindustrieverband verzeichne zudem rasant ansteigende Zahlen an verkauften Elektrofahrrädern. Allein für das Jahr 2018 rechne der Verband mit 850.000 verkauften E-Bikes.

Auch Kommunen und Gemeinden seien zunehmend bereit, die Infrastruktur für den Fahrradverkehr auszubauen, würden aber durch vielfältige Regelungen auf Bundesebene ausgebremst, bemängeln die Grünen. Hier bestehe erheblicher Handlungsbedarf. "Die Bundesregierung muss daher den Fahrradverkehr stärker fördern und unterstützen", wird verlangt. Die aktuelle StVO, so schreiben die Grünen, sehe das Zeichen 244.1 für die Einführung von Fahrradstraßen vor. Allerdings hätten die Verkehrsbehörden entsprechend der VwV-StVo nur die Möglichkeit, Straßen, in denen der "Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist", in Fahrradstraßen umzuwidmen. Außerdem müssten "vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden."

Das Vorhaben, Fahrradstraßen einzuführen werde derzeit unverhältnismäßig hohen Anforderungen unterworfen. Dies widerspräche den Zielen, den Radverkehr zu fördern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Lebensqualität in hoch verdichteten Wohnquartieren zu verbessern, schreiben die Abgeordneten. Zur Entlastung von Stadtvierteln von Durchgangsverkehr und zu Erhöhung der Verkehrssicherheit ist aus ihrer Sicht die Einführung von Fahrradvierteln mittels Ausweisung von Fahrradzonen "geeignet und sinnvoll".

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4. Struktur der Baulandkommission

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um Struktur und Organisation der Regierungskommission zur Baulandmobilisierung geht es in der Antwort (19/5794) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5327). Darin erklärt die Bundesregierung, aus welchen Gremien welche Vertreter entsandt worden sind, wie oft die Kommission tagen soll und welche Themenschwerpunkte bei den jeweiligen Sitzungen behandelt werden. Ergebnisse sollten im Sommer 2019 vorliegen, heißt es weiter.

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5. Regelungen zu Straßenausbaubeiträgen

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die finanzielle Beteiligung von Anliegern am Straßenausbau unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich. Wie aus der Antwort (19/5735) auf eine Kleine Anfrage (19/5272) der FDP-Fraktion hervorgeht, haben beispielsweise die Länder Bayern und Hamburg die Rechtsgrundlagen für das Erheben von Straßenausbaubeiträgen abgeschafft. Das Land Baden-Württemberg erklärt, Kommunen hätten noch nie Straßenausbaubeiträge erheben können, in Brandenburg hingegen sind Gemeinden den Angaben zufolge derzeit noch verpflichtet, dies zu tun. Die Bundesregierung verweist auf die Zuständigkeit der Länder in der Frage. Unter Bezug auf Daten des Statistischen Bundesamts listet die Bundesregierung in der Antwort Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen nach Jahr und Bundesland seit dem Jahr 1991 auf.

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6. Keine Indexierung des Steuertarifs

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hält eine vollständig automatische Anpassung (Indexierung) steuerlicher Größen für "nicht zielführend". Dies erklärt sie in ihrer Antwort (19/5757) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5298). Die Regierung nennt mehrere Gründe für ihre Haltung. Zum einen würde die Budgethoheit des Parlaments dadurch eingeschränkt werden. Zum anderen würden stabilitätspolitische Überlegungen dagegen sprechen. Denn sollten die Indexierungen auch in anderen Bereichen Anwendung finden, drohe das Risiko einer Stärkung von Inflationstendenzen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 909 - 26. November 2018 - 11.05 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2018

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