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BUNDESTAG/7740: Heute im Bundestag Nr. 892 - 20.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 892
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 20. November 2018, Redaktionsschluss: 14.23 Uhr

1. Ziel der Agentur für Sprunginnovationen
2. Strategie zur Künstlichen Intelligenz
3. Forschungsförderung des Bundes
4. Zukunft des Programms Welcome
5. Kosten für die Grundsicherung
6. Anerkennung von Berufskrankheiten
7. Empfänger von Arbeitslosengeld


1. Ziel der Agentur für Sprunginnovationen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL Nachdem am 29. August 2018 das Bundeskabinett die Gründung einer "Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen" beschlossen und ein entsprechendes Eckpunktepapier verabschiedet hat, hat die Bundesregierung mehrere internationale Agenturen analysiert. Die Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass die neue Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen eine Innovationsausrichtung auf radikale technologische Neuheiten oder ein hohes Potenzial für eine marktverändernde Wirkung erhalten soll. Außerdem wird ein personenzentrierter Ansatz verfolgt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5679) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/4824).

Der Bund ist bei der Errichtung der Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen der Auffassung, dass Freiheit mit Verantwortung bei der Förderung von Forschung und Innovation einhergehen muss. Dieses sei im Rahmen der unterschiedlichen Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen den Organen der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats und der Gesellschafterin auszutarieren. Für die Anlaufphase erarbeite die Agentur in Abstimmung mit dem Gesellschafter einige konkrete Themengebiete, damit die Agentur schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen kann. In Zukunft sollen die Themen grundsätzlich durch die Agentur gefunden und im Aufsichtsrat beraten werden.

Die Ressortzuständigkeiten des BMBF und des BMWi würden ein sehr breites Themenspektrum abdecken, in dessen Rahmen die Offenheit für Themen, Disziplinen und Technologien gewährleistet werde. Die übrigen Ressorts der Bundesregierung können über die Koordinierungsrunde zur Hightech-Strategie mitwirken und Impulse und Anregungen für Themengebiete und Fragestellungen geben.

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, "EIC") soll laut den Entwürfen der EU-Kommission für das 9. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" eine gezielte, maßgeschneiderte Förderung, insbesondere von Sprunginnovationen, ermöglichen. Aus Sicht der Bundesregierung soll sich der künftige EIC insbesondere auf die Innovations- und Wachstumsfinanzierung von technologieintensiven Start-ups konzentrieren.

Bei der Erstellung der Eckpunkte seien keine Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft direkt eingebunden gewesen. Die Eckpunkte berücksichtigen jedoch den intensiven Austausch mit den externen Experten im Vorfeld der Erstellung. Die Bundesregierung habe nach der Veröffentlichung der Eckpunkte regen Zuspruch aus Wissenschaft und Wirtschaft zu dem Beschluss erhalten, eine Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen zu gründen. Zur Struktur der Förderorganisation und der Förderinstrumente arbeiteten das BMBF und das BMWi derzeit an der Identifizierung von Pilotinitiativen zu den Innovationswettbewerben. Eine Festlegung auf Themen sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt. Das Thema Künstliche Intelligenz nehme aber innerhalb der Bundesregierung einen wichtigen Stellenwert ein.

Die Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen soll so frei wie möglich agieren, damit ihr eine möglichst unabhängige Rolle zukommen kann. Diese Unabhängigkeit sei zum Beispiel bei der amerikanischen Agentur DARPA ein wichtiger Erfolgsfaktor. DARPA wie auch die ebenfalls amerikansiche Agentur ARPA-E, würden mit ihrer fundierten Innovationsausrichtung revolutionäre Technologien gelingen. Zahlreiche bahnbrechende Innovationen für den zivilen Anwendungsbereich seien durch eine DARPA-Förderung (mit)entwickelt worden. Beispielhaft seien das Satellitennavigationssystem GPS, Software (vor allem im Bereich Künstliche Intelligenz) zur automatischen Sprach- und Bildererkennung und zur automatischen Sprachübersetzung, aber auch diverse Display- und Touchscreen-Technologien, wie sie unter anderem in modernen Smartphones und Tablets verwendet werden. Diese Projekte zeigten, dass ein mit Sprunginnovationen immer verbundenes hohes Risiko des Scheiterns der einzelnen Projekte über einen agilen Portfolioansatz kompensiert und wirtschaftlich legitimiert werden könne. Daher habe sich die Bundesregierung primär an diesem Ansatz orientiert.

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2. Strategie zur Künstlichen Intelligenz

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung wird bis spätestens Ende November 2018 eine Strategie Künstliche Intelligenz (KI) erarbeiten. Sie sieht sich in der Pflicht, eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Nutzung von KI voranzubringen und ist entschlossen, sowohl Forschung und Entwicklung als auch Anwendung von KI in Deutschland und Europa auf ein weltweit führendes Niveau zu bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5678) auf die Kleine Anfrage der Linken-Fraktion (19/4785).

Mit der Strategie Künstliche Intelligenz formuliere die Bundesregierung einen Rahmen für ein gemeinsames und planvolles Vorgehen. Um die vorgenannten Ziele zu erreichen, sei ein gemeinschaftliches Handeln von Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft erforderlich. Daher seien für die Erarbeitung der Strategie in den letzten Monaten Expertenanhörungen zu verschiedenen Handlungsfeldern der Strategie sowie ein Konsultationsprozess mit bundesweit arbeitenden Verbänden, Organisationen und Institutionen durchgeführt worden.

Die Bundesregierung orientiere sich bei ihrer Strategie an der Nutzung der KI für die Lösung von Anwendungsproblemen und damit an den Positionen der sogenannten "schwachen" KI. Diese "fokussiert auf die Lösung konkreter Anwendungsprobleme auf Basis der Methoden aus der Mathematik und Informatik, wobei die entwickelten Systeme zur Selbstoptimierung fähig sind. Dazu werden auch Aspekte menschlicher Intelligenz nachgebildet und formal beschrieben bzw. Systeme zur Simulation und Unterstützung menschlichen Denkens konstruiert", heißt es in der Antwort.

Zu den in den Sofortmaßnahmen der Eckpunkte der Strategie genannten Maßnahmen gehöre die Vernetzung mit Frankreich, wozu bereits Gespräche geführt worden seien. Bereits bewilligt seien zudem vier nationale Kompetenzzentren, bei denen die Aufbauphase begonnen habe. Die Datenethikkommission soll gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, KI und digitalen Innovationen vorschlagen sowie für diese Themenfelder ethische Maßstäbe und Leitlinien entwickeln, die dem Schutz des Einzelnen, der Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Sicherung und Förderung des Wohlstands im digitalen Zeitalter gerecht werden. Die Bundesregierung habe der Datenethikkommission hierzu Leitfragen vorgegeben, die ebenso wie die Empfehlungen der Datenethikkommission zur Strategie der Bundesregierung für Künstliche Intelligenz öffentlich zugänglich seien. Die Datenethikkommission werde der Bundesregierung ihren Abschlussbericht voraussichtlich im Herbst 2019 vorlegen.

Die Europäische Union erstelle den "koordinierten Umsetzungsplan zu KI" gemeinsam mit den Mitgliedstaaten. Dieser ziele darauf ab, durch ein Zusammenwirken der Kommissionsmaßnahmen und der jeweils nationalen Schwerpunktaktivitäten einen Mehrwert zu erzielen. Die Bundesregierung sei in die entsprechenden Prozesse eingebunden. Die Erstellung der KI-Strategie der Bundesregierung berücksichtige nationale Schwerpunkte und Bedürfnisse und sei zugleich die Basis für die Mitwirkung an Maßnahmen der EU mit Beiträgen der Mitgliedstaaten.

Im Vorfeld der Erstellung der KI-Strategie seien existierende KI-Strategien relevanter internationaler Akteure untersucht worden, um den aktuellen Stand der KI in Deutschland im internationalen Vergleich einordnen zu können. Bei der Erstellung der KI-Strategie seien keine Abstimmungen mit anderen Staaten erfolgt.

Im Bundesministerium der Verteidigung sei gegenwärtig keine gesonderte Strategie zum Thema Künstliche Intelligenz vorhanden. Das Bundesministerium der Verteidigung habe sich im Rahmen der ressortübergreifenden Abstimmung des Eckpunktepapiers eingebracht. Es untersuche das Thema Künstliche Intelligenz gegenwärtig als ein Thema der Zukunftsentwicklung und der wehrtechnischen Forschung und Technologie, um die Urteilsfähigkeit in Bezug auf die potenzielle Anwendung von Künstlicher Intelligenz zu stärken und um qualifizierte Entscheidungen treffen zu können.

Zudem soll eine Agentur für Innovation in der Cybersicherheit noch 2018 gegründet werden. Mögliche Themenfelder dazu würden derzeit analysiert. Dabei werde als möglicher Forschungsschwerpunkt auch das Thema Künstliche Intelligenz erwogen.

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3. Forschungsförderung des Bundes

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Forschungsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat die aktive Beteiligung von Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), und des Mittelstands als Forschungsvorhaben zum Ziel. Wesentliche Voraussetzungen sind unter anderem transparente und einfache Fördermodalitäten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5787) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/5295).

Die Neufassung der Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017) sei auch mit dem Ziel erfolgt, die Kostenabrechnung für Unternehmen zu vereinfachen. Die Vorschrift Nr. 5.6.1 NKBF 98 regele im Rahmen der pauschalierten Kostenabrechnung unter anderem die Abrechenbarkeit der dem Vorhaben zuzuordnenden Personaleinzelkosten.

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4. Zukunft des Programms Welcome

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Mit den Programmen "Integra" und "Welcome" unterstützt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Flüchtlinge bei der Eingliederung an deutschen Hochschulen. Die FDP-Fraktion möchte in ihrer Kleinen Anfrage (19/5716) wissen, welche Zielsetzung die Bundesregierung bei dem von ihr geförderten Programm "Welcome" zur Integration von Flüchtlingen in ein Hochschulstudium verfolgt und für welche Zwecke die Mittel des Programms "Welcome" eingesetzt werden.

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5. Kosten für die Grundsicherung

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/5636) zu steigenden Kosten für Grundsicherungsleistungen trotz sinkender Arbeitslosigkeit gestellt. Sie fragt die Bundesregierung unter anderem, wie sich die Ausgaben des Bundes für das Arbeitslosengeld II und für die Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung seit 2005 entwickelt haben.

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6. Anerkennung von Berufskrankheiten

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/5618) zur Anerkennung von Berufskrankheiten gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, welche Ausgaben auf die Verhütung von Berufskrankheiten in den Jahren 1997 bis 2018 entfallen sind und welche Leistungen im Einzelnen von den Krankenkassen übernommen wurden.

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7. Empfänger von Arbeitslosengeld

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Für die Empfänger von Arbeitslosengeld aus dem Rechtskreis SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) interessiert sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/5635). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie groß der Personenkreis von Empfängern von Arbeitslosengeld II ist, die vorher weniger als fünf Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 892 - 20. November 2018 - 14.23 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2018

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