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BUNDESTAG/7710: Heute im Bundestag Nr. 862 - 09.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 862
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 9. November 2018, Redaktionsschluss: 09.34 Uhr

1. Überprüfung der Liquidität von Airlines
2. Regierung lehnt blaue Plakette ab
3. Passagierflüge zum Flughafen Frankfurt
4. Viele Zahnversorgungszentren gegründet
5. Finanzinvestoren kritisch gesehen


1. Überprüfung der Liquidität von Airlines

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Nach Auffassung der Bundesregierung sind die derzeit praktizierten Liquiditätsprüfungen geeignet, Flugreisende vor insolvenzbedingten Nachteilen zu schützen. Das geht aus der Antwort (19/5268) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4929) hervor. Einer EU-Verordnung entsprechend müsse ein Luftfahrtunternehmen anhand des Wirtschaftsplans jederzeit nachweisen können, "dass es seinen tatsächlichen und möglichen Verpflichtungen während eines Zeitraums von zwölf Monaten im Voraus nachkommen kann", heißt es in der Antwort. Zur Überprüfung werde die betriebswirtschaftliche Kennzahl der Liquidität Zweiten Grades herangezogen. Diese berücksichtige sowohl die sofort fälligen (tatsächlichen) Verpflichtungen als auch die mittelfristigen (möglichen) Verpflichtungen. Hierbei handle es sich um Verpflichtungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr gemäß Bilanz. Im Rahmen der kontinuierlichen Aufsichtsführung werde diese Kennzahl mehrmals im Jahr für jedes genehmigte Luftfahrtunternehmen überprüft, schreibt die Bundesregierung.

Zur Frage einer verpflichtenden Insolvenzabsicherung teile die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission aus ihrer Mitteilung vom 18. März 2013 "Schutz der Fluggäste bei Insolvenz des Luftfahrtunternehmens", dass der Schutz von Flugreisenden, deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise ist, verbessert werden kann, heißt es weiter. Im Zusammenhang mit dieser Mitteilung prüfe die Europäische Kommission derzeit mögliche Folgemaßnahmen. "Die Bundesregierung ist mit der Europäischen Kommission dazu im Gespräch." Wann und mit welchem Ergebnis die Kommission ihre entsprechenden Analysen abschließen wird, sei der Bundesregierung derzeit nicht bekannt. "Sollten im Ergebnis dieser Analyse Maßnahmen zum Schutz von Flugreisenden erforderlich erscheinen, sind aus Sicht der Bundesregierung wettbewerbsneutrale, europäische Lösungen, die ein einheitliches Schutzniveau auf europäischer Ebene sichern, vorzugswürdig", heißt es in der Vorlage.

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2. Regierung lehnt blaue Plakette ab

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Fahrverbote ist aus Sicht der Bundesregierung "unter Berücksichtigung der Begründung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 nicht erforderlich". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5237) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion (19/1524) hervor. In der Antwort macht die Regierung auch deutlich, dass sie Regelungen zur bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Fahrzeugen "im Zusammenhang mit streckenbezogenen gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen" als "nicht erforderlich" ansieht. Die Bundesregierung werde sicherstellen, dass die Verkehrsüberwachungsbehörden der Länder auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell die Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Luftreinhaltung überprüfen zu können, heißt es in der Antwort. Eine besondere Kennzeichnung - wie etwa eine blaue Plakette - sei damit nicht erforderlich.

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3. Passagierflüge zum Flughafen Frankfurt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2017 fanden 60.259 Passagierflüge vom und zum Flughafen Frankfurt am Main von und zu Zielen statt, die mit der Bahn ab Frankfurt am Main Hauptbahnhof in höchstens vier Stunden erreichbar wären. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5267) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4784) hervor. Weitere 66.354 Flüge gab es der Vorlage zufolge von und zu Zielen, die in höchstens sechs Stunden erreichbar wären.

Die Summe der Passagierflüge von und zum Flughafen Frankfurt am Main bis zu einer Distanz von 1.000 Kilometern lag nach Regierungsangaben bei 234.593. Das sind 52,4 Prozent sämtlicher Passagierflüge von und zum Flughafen Frankfurt am Main

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4. Viele Zahnversorgungszentren gegründet

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Mit dem im Juli 2015 in Kraft getretenen Versorgungsstärkungsgesetz ist die Zahl der zahnmedizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) sprunghaft angestiegen. Wurden 2014 bundesweit 21 Z-MVZ registriert, waren es 2017 bereits 484, wie aus der Antwort (19/5390) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/4927) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Mit der Gesetzesnovelle 2015 sei die Möglichkeit geschaffen worden, fachgleiche MVZ zu gründen. Möglich seien seither reine Zahnarzt-MVZ. Dies habe dazu geführt, dass auch in der zahnmedizinischen Versorgung zahlreiche MVZ gegründet wurden.

Gerade für den zahnärztlichen Nachwuchs böten Z-MVZ eine Möglichkeit, familienfreundlich und ohne besonderes finanzielles Risiko in die ambulante medizinische Versorgung einzusteigen.

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5. Finanzinvestoren kritisch gesehen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Übernahme Medizinischer Behandlungszentren (MVZ) durch Finanzinvestoren wird von der Bundesregierung kritisch gesehen. Die Entwicklung werde genau beobachtet. Es werde sehr sorgfältig geprüft, ob es weiterer Maßnahmen bedürfe, heißt es in der Antwort (19/5386) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/4926) der Fraktion Die Linke.

In jüngster Zeit werde zunehmend von Fällen berichtet, in denen sowohl ärztliche als auch zahnärztliche MVZ von Investoren gegründet wurden, die allein Kapitalinteressen verfolgten und keinen fachlichen Bezug zur medizinischen Versorgung hätten.

Konkret beschrieben werde dies etwa für von Investoren aufgekaufte nichtärztliche Dialyseleistungserbringer, die ein MVZ gründeten. Der Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sehe vor, die Gründungsbefugnis von nichtärztlichen Dialyseleistungserbringern auf fachbezogene MVZ zu beschränken.

Nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sind deutschlandweit 60 MVZ bekannt, die mittelbar oder unmittelbar Finanzinvestoren zuzurechnen sind, Tendenz steigend. Für den ärztlichen Bereich sei keine verlässliche Zuordnung der Träger möglich, heißt es in der Antwort weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 862 - 9. November 2018 - 09.34 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2018

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