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BUNDESTAG/7641: Heute im Bundestag Nr. 793 - 22.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 793
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 22. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 14.42 Uhr

1. Vermeidung von Wildtierunfällen
2. Strafverfahren gegen Lkw-Mautbetreiber
3. Keine Störung durch Öldämpfe im Cockpit
4. Lkw mit Abbiegeassistent beim BMVI
5. Maut für Fernbusse nicht geplant
6. Bundesmittel für den Sport im Saarland
7. Bundesstützpunkte in Bad Kreuznach


1. Vermeidung von Wildtierunfällen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/4894) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4444) listet die Bundesregierung Forschungsvorhaben und Langzeitstudien zur Vermeidung von Wildtierunfällen auf. Der Vorlage zufolge ist das Projekt "Wirkungsweise von Wildwarnern" abgeschlossen und in der Schriftenreihe Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik veröffentlicht worden. Ebenfalls abgeschlossen und veröffentlicht seien die Erkenntnisse aus einem Forschungsvorhaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Das Forschungsvorhaben "Wildunfallprävention - Evaluation von Wildunfalldaten und ökonomischer Faktoren von Präventionsmaßnahmen" werde voraussichtlich 2019 abgeschlossen, heißt es in der Vorlage weiter. Zudem hat die Bundesregierung nach eigener Aussage mit dem Ziel der Vermeidung von Wildunfällen im Jahr 2016 einen "Forschungsschwerpunkt Wildunfallprävention" unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) angestoßen. Die Ergebnisse und Erkenntnisse sollen den Angaben zufolge in einem "Leitfaden zur Wildunfallprävention" zur Verfügung gestellt werden. Außerdem werde seit Juni 2018 eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit der Fragestellung durchgeführt, "ob blaue Wildwarnreflektoren einen Einfluss auf das Fahrverhalten des Menschen haben".

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2. Strafverfahren gegen Lkw-Mautbetreiber

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Toll Collect GmbH wegen der Abrechnung der Lkw-Maut auf 1.100 km Bundesstraßen wurde nach Aussage der Bundesregierung von der Staatsanwaltschaft eingestellt, "da sich der Betrugsverdacht nicht bestätigte". Das geht aus der Antwort (19/4808) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4483) hervor.

In der Antwort wird auf ein Dokument verwiesen, das auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu finden ist und den Titel "10 Fragen zu Toll Collect" trägt. Darin heißt es, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sei im Dezember 2016 über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin informiert worden und habe von Anfang an mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft uneingeschränkt kooperiert. "Eine Beeinflussung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen seitens des BMVI hat es nicht gegeben", wird in der Vorlage festgestellt. Das in der medialen Berichterstattung erwähnte, am 16.Januar 2017 von Vertretern des BMVI geführte Gespräch mit dem zuständigen Oberstaatsanwalt habe allein vor dem Hintergrund stattgefunden, der Staatsanwaltschaft die volle Kooperationsbereitschaft des BMVI und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zuzusichern und "erläuternde Informationen zu dem Gesamtvorgang zu geben".

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3. Keine Störung durch Öldämpfe im Cockpit

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Dämpfe von Öl und anderen Betriebsstoffen im Klimasystem von Flugzeugen wurden im Jahr 2017 in 39 Fällen eindeutig als Geruchsquelle identifiziert und dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als "Ereignis" gemeldet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4806) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4443) hervor. Die Regierung beruft sich dabei auf den "Sicherheitsbericht 2017" des LBA.

Laut der Antwort wurden der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) im Jahr 2017 66 Ereignisse gemeldet, bei denen von in der Kabine oder dem Cockpit vorkommenden Öldämpfen, Ölgeruch sowie dem Geruch nach Enteisungs- oder Hydraulikflüssigkeit oder Ähnlichem berichtet wurde. "Keiner der genannten Fälle wurde durch die BFU als Störung, kein Fall als schwere Störung klassifiziert", schreibt die Regierung.

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4. Lkw mit Abbiegeassistent beim BMVI

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werden aufgrund eines Erlasses vom 6. Juli 2018 Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen "nur mit Abbiegeassistent beschafft". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4914) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4515) hervor. Mit Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet werden der Antwort zufolge im Jahr 2018 elf und im Jahr 2019 456 Lkw des BMVI und der nachgeordneten Behörden.

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5. Maut für Fernbusse nicht geplant

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt es keine Pläne zur Ausweitung der Lkw-Maut auf Fernbusse und Lkw ab 3,5 Tonnen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4800) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4190) hervor.

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6. Bundesmittel für den Sport im Saarland

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/4690) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur "Finanzaffäre im Landessportverband für das Saarland" (19/4336) listet die Bundesregierung die dem Saarland zugegangenen Bundesmittel für den Sport in den Jahren 2000 bis 2018 auf. Ebenfalls aufgelistet werden die vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) im Zuge seiner Forschungsförderung für den deutschen Spitzensport im gleichen Zeitraum an das Saarland verausgabten Fördermittel.

Nach Kenntnissen und Anhaltspunkten für eine nicht sachgerechte Verwendung von Bundesmitteln im Landessportverband des Saarlandes (LSVS) gefragt, schreibt die Regierung, der Bundesrechnungshof (BRH) habe bei einer Prüfung einer Baumaßnahme eine nicht sachgerechte Verwendungen von Bundesmitteln festgestellt. Laut BRH hatte der LSVS einen Auftrag bereits vor Bewilligung der Mittel vergeben. Zudem seien während der Bauausführung Mittel nicht innerhalb der zulässigen Frist verwendet worden. Außerdem sei ein Bauausgabebuch, das alle Zahlungseingänge und -ausgänge ab Beginn der Baumaßnahme verzeichnet, nicht geführt worden. Die daraufhin zurückgeforderten Mittel seien erstattet worden, heißt es in der Vorlage.

Bei diesen Feststellungen handelt es sich nach Aussage der Bundesregierung um Verfehlungen im zuwendungsrechtlichen Abwicklungsverhältnis, die auch bei anderen Prüfungen von Verwendungsnachweisen beziehungsweise Prüfungen des BRH auftreten würden. "Eine Information der Staatsanwaltschaft ist auf dieser Grundlage nicht angezeigt", schreibt die Regierung.

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7. Bundesstützpunkte in Bad Kreuznach

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Anerkennungsverfahren für die Bundesstützpunkte für Kanuslalomsport und Trampolinturnen in Bad Kreuznach ist noch nicht abgeschlossen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4816) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4436) hervor. Es handle sich um ein laufendes Verfahren, schreibt die Regierung. Es würden die Standorte als Bundesstützpunkt anerkannt, die die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen.

In den Vorbemerkungen zu ihrer Antwort schreibt die Regierung, aktuell anerkannte Bundesstützpunkte verlören automatisch mit Ablauf des 31. Dezember 2018 ihre Anerkennung. Sie könnten durch die Bundessportfachverbände neu beantragt werden. Für die Anerkennung als Bundesstützpunkt seien ein positives sportfachliches Votum des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB), die Zustimmung des Landes sowie ein "erhebliches Bundesinteresse" erforderlich, heißt es in der Vorlage. Die Anerkennung der Bundesstützpunkte, die durch das Bundesverwaltungsamt erfolge, stelle ein Prädikat dar. "Mit ihr ist keine unmittelbare Förderung aus Bundesmitteln verbunden", betont die Regierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 793 - 22. Oktober 2018 - 14.42 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2018

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