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BUNDESTAG/7640: Heute im Bundestag Nr. 792 - 22.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 792
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 22. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 12.37 Uhr

1. Projekt Intelligente Videoanalyse
2. Einsatz von Pfefferspray durch Polizisten
3. Rechts motivierte Straftaten im August
4. Modelle der Einlagensicherung
5. Notfallplanungen für den Brexit
6. Produktwerbung im Energiebereich
7. Potenzial von Sharing-Economy-Angeboten


1. Projekt Intelligente Videoanalyse

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die "Erprobung von Systemen zur intelligenten Videoanalyse am Bahnhof Berlin Südkreuz" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5011) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4343). Danach ist im Rahmen des gemeinsamen Pilotprojektes "Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und der Deutsche Bahn AG vereinbart worden, den Nutzen von intelligenter Videoanalysetechnik für polizeiliche und unternehmerische Zwecke zu erproben.

Dabei gliedert sich das Projekt "Intelligente Videoanalyse" den Angaben zufolge in zwei Teilprojekte. In einem ersten Pilotprojekt wurde danach "ohne inhaltliche Beteiligung der Deutsche Bahn AG der Nutzen von biometrischer Gesichtserkennungstechnik in Live-Videoströmen der Überwachungskameras der Deutschen Bahn AG für polizeiliche Zwecke getestet". Dieses Teilprojekt habe am 1. August 2017 begonnen und am 31. Juli 2018 geendet.

Bei der biometrischen Gesichtserkennung sei nicht von jeder Person die Identität festgestellt worden, sondern ein Abgleich mit einer Testdatenbank erfolgt, heißt es in der Vorlage weiter. Der Test sei ausschließlich mit freiwilligen Teilnehmern auf Basis einer Einwilligung durchgeführt worden. Nach Abschluss des Testzeitraumes seien die Ergebnisse durch die Bundespolizei insgesamt ausgewertet und in einem Abschlussbericht dargestellt worden.

Als Bilanz wurde durch die Bundespolizei laut Antwort festgestellt, "dass die Gesichtserkennungssysteme nach dem Stand der Technik ein gutes Unterstützungsinstrument für die polizeiliche Fahndung auch auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sein können". Damit seien sie aus Sicht der Bundespolizei und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat im Stande, einen wertvollen Beitrag für die öffentliche Sicherheit im öffentlichen Raum zu leisten.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, sollen im Anschluss an den Test der Gesichtserkennungssysteme in einem zweiten Pilotprojekt voraussichtlich ab Januar 2019 intelligente Videoanalysesysteme für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarien erprobt werden. Dabei sollten unter anderem Gefahrensituationen wie das Erkennen hilfloser Personen oder stehengelassener Gegenstände automatisiert erkannt und gemeldet werden.

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2. Einsatz von Pfefferspray durch Polizisten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um den Einsatz von Pfefferspray durch Bundespolizisten geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/4991) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4628). Danach verfügen die Polizeien des Bundes für polizeiliche Einsatzzwecke über Reizstoffsprühgeräte mit den Wirkstoffen Oleoresin Capsium oder Pelargonsäure-vanillylamid, die umgangssprachlich als "Pfefferspray" bezeichnet werden.

Wie die Bundesregierung darlegt, hat die Innenministerkonferenz am 11. Juni 1999 die Einführung von Reizstoffsprühgeräten mit den genannten Wirkstoffen bei den Polizeien des Bundes und der Länder empfohlen. Vorausgegangen sei eine intensive Studie des Polizeitechnischen Institutes an der Deutschen Hochschule der Polizei zur Wirkung und Risiken von Pfefferspray. Die Wirkung von Pfefferspray bestehe aus einer zeitlich begrenzten Reizung der Schleimhäute. Die Reizstoffsprühgeräte seien "aktuell technisch derart entwickelt, dass ein gezieltes Sprühen möglich ist". Somit könne die Beeinträchtigung unbeteiligter Dritter grundsätzlich vermieden werden.

"Vor der Einführung von Pfefferspray bei der Polizei des Bundes wurden alle Aspekte gründlich beleuchtet", schreibt die Bundesregierung weiter. Diese Untersuchungen hielten Pfefferspray für ein geeignetes Einsatzmittel. Bei bestimmungsgemäßer Exposition von gesunden Personen seien "in der Regel keine bleibenden gesundheitlichen Schäden zu erwarten".

Pfefferspray ist der Antwort zufolge "ein Mittel des unmittelbaren Zwangs" und schließt als Einsatzmittel die Lücke zwischen einfacher körperlicher Gewalt und dem Einsatz "schärferer" Zwangsmittel wie etwa der Schusswaffe. Bei der Anwendung von Zwangsmitteln seien die Polizeikräfte streng an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.

In einer Gesamtabwägung müsse "trotz Einzelrisiken das Reizstoffsprühgerät mit Pfefferspray in der Palette polizeilicher Mittel beibehalten werden, weil alternative gleich wirksame Mittel, die ein niedrigeres Gesundheitsbeeinträchtigungspotential haben, derzeit nicht zur Verfügung stehen", führt die Bundesregierung ferner aus. Grundsätzlich sei es "bei der Anwendung von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt wie auch beim Einsatz von Waffen möglich, dass es bei den Betroffenen zu (möglichst nur vorübergehenden) gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen kann". Da polizeiliche Mittel jedoch in einem "gegenseitigen Austauschverhältnis stehen", sei die "entscheidende Frage nicht, ob bei einem kleinen Prozentsatz der Fälle eine gravierendere Gesundheitsbeeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann, sondern ob ohne Reizstoffsprühgeräte nicht andere Mittel (zum Beispiel Schlagstöcke) eingesetzt werden müssten, die noch schwerere Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen können".

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3. Rechts motivierte Straftaten im August

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) In Deutschland sind im August dieses Jahres 55 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4510) hervor.

Danach wurden für August 2018 vorläufigen Zahlen zufolge insgesamt 913 solcher Straftaten gemeldet, darunter 61 Gewalttaten. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 437. Vier Tatverdächtige seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurde ein Haftbefehl erlassen.

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4. Modelle der Einlagensicherung

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um verschiedene Vorschläge zur Ausgestaltung der geplanten europäischen Einlagensicherung (EDIS) geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/4769). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, ob Vorschläge von der bulgarischen und der österreichischen EU-Präsidentschaft Grundlage für weitere Beratungen sind. Die Bundesregierung soll zu verschiedenen Aspekten der Modelle Stellung nahmen.

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5. Notfallplanungen für den Brexit

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Welche Finanzinstitute die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Anschreiben auf den drohenden Drittstaaten-Status von Großbritannien nach einem Austritt aus der EU hingewiesen hat, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/5024) wissen. Gefragt wird, ob die Institute einen Hinweis auf die Vorhaltung von Notfallplänen für den Fall eines harten Brexit ("No-Deal-Brexit") erhalten haben. Die Abgeordneten wollen auch erfahren, bis wann im Falle einer ausbleibenden Brexit-Einigung Notfallpläne vorgelegt werden müssen.

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6. Produktwerbung im Energiebereich

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion hinterfragt eine auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums beworbene Kampagne für energieeffiziente Produkte. In einer Kleinen Anfrage (19/5003) weisen die Abgeordneten auf die "Nationale Top-Runner Initiative" hin, bei der auf nachgelagerten Internetseiten Haushalts- und Elektrogeräte unterschiedlicher Hersteller aufgelistet seien und hinsichtlich ihrer Energieeffizienz bewertet würden. Sie fragen, inwiefern es die Bundesregierung in einer sozialen Marktwirtschaft für die Aufgabe staatlicher Behörden halte, Produkte bestimmter Hersteller zum Kauf zu empfehlen und auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschehe.

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7. Potenzial von Sharing-Economy-Angeboten

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) In der Diskussion über die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienwohnungen hat die Bundesregierung eine differenzierte Betrachtungsweise angemahnt. Potenzieller Wohnraumentzug sei vor allem in den Großstädten ein wichtiges lokales Thema, da dort häufig nicht ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehe, schreibt die Bundesregierung in dem als Unterrichtung vorgelegten "Bericht zu den markt- und beschäftigungspolitischen Potenzialen sowie Risiken der Sharing Economy im Wirtschaftsraum Deutschland" (19/5100). In vielen ländlichen Regionen bestehe hingegen oft ein hohes Interesse an vermehrtem Überachtungsaufkommen auch durch Sharing-Angebote - Gäste brächten Einkommen und Beschäftigungsperspektiven in die Gegenden und würden dazu beitragen, Versorgungsstrukturen zu erhalten. "All dies spricht für eine regional dezentrale, differenzierte Betrachtung des Themas."

In dem Bericht widmet sich die Bundesregierung einem Gutachten zur Sharing Economy, das das Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hatte. Genauer geht die Regierung in der Unterrichtung auf zwei Felder ein, Unterkünfte und Mobilität. Demnach erreichen Sharing-Plattformen im Unterkunftsbereich gegen Geld derzeit einen Marktanteil von maximal 8,6 Prozent; der Anbieter Airbnb führt den Markt mit Abstand an. Etwa die Hälfte der Nachfrager komme aus dem Ausland, heißt es weiter. "Generell spricht vieles dafür, dass die Nachfrage nach Sharing-Angeboten im Unterkunftsbereich zukünftig weiter steigen könnte." Dies sei wegen des digitalen Wandels in der Gesellschaft zu erwarten, der steigenden Bekanntheit von Plattformen und deren wachsender Angebotsvielfalt.

Im Mobilitätssektor stellt das Gutachten den Angaben zufolge zwar ein starkes Wachstum bei Car-Sharing-Angeboten fest, der Anteil an Fahrzeugen am Gesamtmarkt sei mit weniger als 0,1 Prozent jedoch sehr gering. Gleiches gelte für Ride-Sharing, also Mitfahrgelegenheiten, denen viel Potenzial für den ländlichen Raum zugeschrieben wird. Noch habe der Markt bundesweit eine "geringe Bedeutung für die Verkehrsleistung in Deutschland".

Der Bericht beschäftigt sich darüber hinaus mit Nachhaltigkeitsaspekten, beschäftigungspolitischen Potenzialen und Herausforderungen sowie dem generellen Marktpotenzial. Das Gutachten selbst ist im Internet auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums abrufbar.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 792 - 22. Oktober 2018 - 12.37 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2018

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