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BUNDESTAG/7468: Heute im Bundestag Nr. 620 - 27.08.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 620
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 28. August 2018, Redaktionsschluss: 10.47 Uhr

1. Reservistenverband wird kontrolliert
2. Rentenregelung für Berufssoldaten 1990
3. Kosten des Luftwaffengeschwaders 74
4. Havarie des Frachters Glory Amsterdam
5. AfD fragt nach Ausbau der B96 auf Rügen
6. Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge


1. Reservistenverband wird kontrolliert

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/PK) Veranstaltungen des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. werden seit 2013 stichprobenartig evaluiert. Auf diese Weise soll "ein Lagebild über Auftragserfüllung und Wirksamkeit der Zuwendungsmittel" entstehen, wie es in der Antwort (19/3894) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3708) der AfD-Fraktion heißt.

Die Ergebnisse der Evaluation werden ausgewertet, in einem Bericht zusammengefasst und dem Verteidigungsministerium vorgelegt. Der Verband ist den Angaben zufolge unabhängig und überparteilich. Für den "Zuwendungsgeber" sei entscheidend, "dass die sicherheitspolitische Arbeit auf der freiheitlich demokratischen Grundordnung beruht". Dies werde stichprobenartig im Rahmen der Evaluation kontrolliert.

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02. Rentenregelung für Berufssoldaten 1990

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat die gesetzliche Rentenregelung für Berufssoldaten im Zuge der deutschen Einheit verteidigt. Es sei beim Einigungsvertrag 1990 darum gegangen, die Erwerbsbiografien für die Altersversorgung nach über 40 Jahren deutscher Teilung zusammenzuführen, heißt es in der Antwort (19/3846) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3682) der Fraktion Die Linke.

In dieser historisch einmaligen Situation hätten sich die Vertragsparteien dafür entschieden, die in den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in das Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung zu überführen. So sei erreicht worden, dass alle rentenrechtlich als Pflichtversicherungszeit geltenden Zeiten in den Versorgungssystemen der Ex-DDR gleichbehandelt würden. Diese Grundentscheidung sei vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.

Laut Soldatenversorgungsgesetz würden Dienstzeiten, die ein Berufssoldat bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR absolviert habe, nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt, wenn die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt sei und diese Zeiten als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigungsfähig seien.

Anders verhalte es sich, wenn Vordienstzeiten in der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR von weniger als 60 Monaten vorlägen und daher die allgemeine Wartezeit für eine gesetzlich Rente nicht erfüllt seien. In dem Fall werde die Zeit, in der ein Berufssoldat vor Eintritt in die Bundeswehr Dienst in der NVA geleistet habe, als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt. Ansonsten wären bis zu fünf Jahre des Erwerbslebens nicht in der Altersversorgung abgebildet, heißt es in der Antwort zur Begründung.

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3. Kosten des Luftwaffengeschwaders 74

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die Klimabilanz und die Kosten des taktischen Luftwaffengeschwaders 74 interessiert sich die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/3889) schreiben die Abgeordneten, die Lärm- und Schadstoffbelastungen durch das Neuburger Jagdgeschwader 74 (JG 74) im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, rund 20 Kilometer west-südwestlich von Ingolstadt gelegen, würden immer wieder in der Presse thematisiert. Die Entfernung der Start- und Landebahnen vom Zentrum der Stadt Neuburg an der Donau betrage nur drei Kilometer. Auch die Kosten für das seit dem 30. September 2013 in Taktisches Luftwaffengeschwader 74 (TaktLwG 74) umbenannte Geschwader der Bundeswehr, das die Mehrzweckkampfflugzeuge vom Typ Eurofighter Typhoon erhalten habe, sei für die Bevölkerung von großem Interesse, schreibt die Linksfraktion.

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4. Havarie des Frachters Glory Amsterdam

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die Havarie des Frachters "Glory Amsterdam" am 29. Oktober 2017 thematisiert die Fraktion der FDP in einer Kleinen Anfrage (19/3878). Die Abgeordneten wollen vor allem wissen, welche Konsequenzen aus dem Unglück bezüglich der Zuständigkeit und Kompetenz des Havariekommandos gezogen werden.

Der ungeladene Frachter "Glory Amsterdam" habe am frühen Morgen des 29. Oktober 2017 bei Nordwest-Sturm mit orkanartigen Böen begonnen, von seiner Ankerposition auf der Tiefwasserreede westlich von Helgoland in Richtung Küste zu vertreiben, schreibt die FDP-Fraktion. Die zuständige Verkehrszentrale (VKZ) in Wilhelmshaven habe ab 05:15 Uhr mit der "Glory Amsterdam" in Kontakt gestanden und gegen 07:07 Uhr das Maritime Lagezentrum des Havariekommandos (HK) über das Vertreiben des Frachters informiert. Gegen 07:22 Uhr sei der Notschlepper "Nordic" von der VKZ zur Lageerkundung zu dem vor zwei Ankern treibenden Havaristen geschickt worden.

Die "Nordic" sei um 08:10 Uhr bei der "Glory Amsterdam" zur Lagebeurteilung eingetroffen, heißt es weiter. Um 09:23 Uhr habe dann der Leiter des Havariekommandos vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht und die Gesamt-Einsatzleitung übernommen. Unter dem Einsatz von Schiffen, Hubschraubern und Boarding Teams seien dann mehrere Versuche erfolgt, eine Schleppverbindung zur "Glory Amsterdam" herzustellen. Gegen 17:50 Uhr habe die "Glory Amsterdam" Wassertiefen erreicht, die die Einsatzgrenze der "Nordic" darstellen. Der Frachter sei schließlich gegen 18:40 Uhr dicht vor Langeoog im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer gestrandet.

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5. AfD fragt nach Ausbau der B96 auf Rügen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Bis wann die Bundesregierung mit der Fertigstellung des Gesamtprojektes "Ausbau der Bundesstraße B96 zwischen Bergen und Ralswiek" auf der Insel Rügen (Mecklenburg-Vorpommern) rechnet, möchte die Fraktion der AfD wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/3866) erkundigen sich die Abgeordneten, ob aus Sicht der Bundesregierung Möglichkeiten bestehen, den Ausbau der B96 durch Nacht- und Wochenendarbeiten zu beschleunigen.

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6. Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Aufbau und Nutzung der öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge interessieren die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (19/3876) wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte derzeit in Betrieb sind und wie viele es in den vergangenen fünf Jahren jeweils waren. Weitere Fragen gibt es hinsichtlich der Ergebnisse des zweiten Aufrufs der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur sowie der Planung des dritten Aufrufs. Thematisiert werden in der Vorlage außerdem Maßnahmen im Bereich der privaten Ladeinfrastruktur und die "Ladesäulen an Standorten von Raststätten auf Bundesautobahnen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 620 - 27. August 2018 - 10.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. August 2018

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