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BUNDESTAG/7339: Heute im Bundestag Nr. 489 - 05.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 489
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 5. Juli 2018, Redaktionsschluss: 12.55 Uhr

1. Verantwortung Russlands wahrscheinlich
2. Wohnungsangebote an Kommunen
3. Evidenzbasierte Rechtspolitik
4. Kinderehen in Deutschland
5. Forderungen aus Target II
6. Zugriff auf Kontodaten


1. Verantwortung Russlands wahrscheinlich

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht es ebenso wie die britische Regierung als wahrscheinlich an, dass Russland die Verantwortung für den Angriff mit dem Giftstoff Nowitschok auf den früheren Doppelagenten Sergej Skripal in Großbritannien trägt. In einer Antwort der Bundesregierung (19/2875) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (19/2466) heißt es, die britische Regierung habe der Bundesregierung auch detailliert dargelegt, warum es keine plausible Alternative gebe. "Dieser Schluss hat weiterhin Bestand und basiert sowohl auf der Analyse der Proben als auch auf weiteren Erkenntnissen", heißt es in der Antwort. Fragen nach der Richtigkeit von Presseberichten, nach denen der Bundesnachrichtendienst (BND) schon lange vor dem Angriff auf Skripal Nowitschok beschafft haben soll, will die Bundesregierung nicht beantworten, da eine Offenlegung der angefragten Informationen die Gefahr berge, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik, zu spezifischen Fähigkeiten und zum Kenntnisstand des BND und von ausländischen Diensten bekannt werden würden.

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2. Wohnungsangebote an Kommunen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Mit Stand Ende Mai 2018 sind den Kommunen insgesamt 777 Liegenschaften des Bundes aus dem Bestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Direkterwerb ohne Bieterverfahren angeboten worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2953) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2609) mit. In 426 Fällen sei ein Erwerbsinteresse bekundet worden. In 308 Fällen habe kein Interesse bestanden, und zu 43 Liegenschaften lägen bisher keine Stellungnahmen vor.

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3. Evidenzbasierte Rechtspolitik

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die zentrale Aufgabe der Rechtspolitik der Bundesrepublik ist die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaates, und dafür wird externer Sachverstand hinzugezogen, soweit dies erforderlich ist. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/3082) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2662). Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, warum die Bundesregierung Rechts- und Verbraucherschutzpolitik nicht konsequent evidenzbasiert verfolgt, sondern nur in Ansätzen. Darauf hätten auch der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Richterbund hingewiesen.

Die Abgeordneten fragten ferner nach dem Umfang der eingeholten, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeiteten Statistiken und Gutachten und wollten wissen, welche Mittel dafür eingesetzt wurden. In der Antwort wird eine Reihe von Studien und Arbeiten aufgelistet, die in jüngster Zeit zur Vorbereitung und Begleitung rechtspolitischer Reformvorhaben entstanden sind. Zum ebenfalls in der Anfrage thematisierten unbefriedigten Rechtsbedarf wollten die Fragesteller wissen, ob die Bundesregierung Erkenntnisse habe, warum sich die Eingangszahlen bei Zivilgerichten seit Jahren rückläufig entwickeln. In der Antwort heißt es, die Bundesregierung beobachte die Entwicklung sehr genau. Dafür kämen verschiedene Ursachen in Betracht. Belastbare Erkenntnisse lägen derzeit jedoch noch nicht vor. Das Justizministerium erwäge in dieser Legislaturperiode eine wissenschaftliche Untersuchung dazu.

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4. Kinderehen in Deutschland

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Standesämter geltendes Recht beachten und aufgrund des seit dem 22. Juli 2017 in Deutschland ausnahmslos bestehenden Mindestheiratsalters von 18 Jahren keine Ehe unter Beteiligung eines Minderjährigen bei einem Standesamt geschlossen worden ist. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/3081) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2637). Weiter heißt es darin, der Bundesregierung sei nicht bekannt, ob und gegebenenfalls in wie vielen Fällen nach dem 21. Juli 2017 im Ausland eine Ehe unter Beteiligung einer unter 16 Jahre alten Person geschlossen worden ist. Bekannt sei lediglich, dass das Verwaltungsgericht Berlin am 30. November 2017 (5 L 550.17 V) beschlossen hat, dass eine in Syrien geschlossene Ehe zweier Syrer nach deutschem Recht unwirksam ist, wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung 14 Jahre alt war.

Das Ministerium verweist darauf, dass eine Evaluierung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vorgesehen ist. Defizite im Vollzug des Gesetzes seien bislang nicht bekannt geworden. Die Abgeordneten hatten unter anderem nach der Umsetzung und dem Erfolg des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen gefragt. Die jüngsten Fluchtbewegungen hätten das Phänomen der Kinderehen verstärkt. Minderjährige Personen seien gefährdet, vor ihrer Flucht oder auf dem Fluchtweg verheiratet zu werden.

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5. Forderungen aus Target II

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie die Bundesregierung die Auswirkungen eines Euro-Austritts Italiens im Hinblick auf die Verbindlichkeiten des Landes gegenüber Deutschland bewertet, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/2848) erfahren. In der Vorbemerkung schreiben die Abgeordneten, dass Italien mit 132,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts eine der höchsten Staatsverschuldungen überhaupt habe. Die Verbindlichkeiten Italiens allein gegenüber der Deutschen Bundesbank würden sich auf 442,5 Milliarden Euro belaufen. Insgesamt habe die Bundesbank im Rahmen des Target 2-Systems der Europäischen Zentralbank Forderungen in Höhe von 857,9 Milliarden Euro. Die AfD-Fraktion will nun wissen, ob die Bundesregierung bei einem weitgehenden Ausfall dieser Forderungen einen Staatsbankrott Deutschlands ausschließen kann. Zuletzt will die Fraktion wissen, warum solch hochverschuldeten Ländern immer weitere Kreditmöglichkeiten eingeräumt werden.

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6. Zugriff auf Kontodaten

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien Zahlungsdiensteunternehmen wie sogenannte Fintechs auf Kontodaten von Bankkunden zugreifen dürfen, will die Fraktion der AfD in einer Kleinen Anfrage (19/2851) erfahren. Nach Angaben der Fraktion müssen Kunden ihre Zustimmung zu den Kontoabfragen geben. Sie will in diesem Zusammenhang wissen, ob die Zulassungsabfrage explizit deutlich gemacht wird oder in einer Neufassung von allgemeinen Geschäftsbedingungen untergeschoben wird. Außerdem wird nach der Zahl der Unternehmen gefragt, die Zugriff auf Kundendaten bei Banken nehmen können und ob es Regelungen gibt, dass Kunden den Umfang der Kontodaten beschränken können.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 489 - 5. Juli 2018 - 12.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2018

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