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BUNDESTAG/7330: Heute im Bundestag Nr. 480 - 03.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 480
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 3. Juli 2018, Redaktionsschluss: 11.46 Uhr

1. Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie
2. Fragen zur Gesellschafterlistenverordnung
3. Grenzüberschreitende Umweltkriminalität
4. Unregelmäßigkeiten bei Wahl in Kenia
5. Korruptionsvorwürfe bei Visaterminvergabe
6. Aufenthaltstitel für gefährdete Forscher


1. Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (19/3071) vorgelegt, mit dem die Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung verbessert werden soll. Der Vertrag von Marrakesch regelt auf internationaler Ebene, unter welchen Voraussetzungen blinde und seh- oder anderweitig lesebehinderte Menschen einen gesetzlich erlaubten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken durch Umwandlung in ein barrierefreies Format erhalten. Die EU setzte den Vertrag 2017 durch zwei Rechtsakte um. In deutsches Recht ist die Richtlinie bis zum 1. Oktober 2018 umzusetzen. Der Entwurf diene diesem Ziel und ergänze die bereits bestehende gesetzliche Erlaubnis im Urheberrechtsgesetz, schreibt die Bundesregierung.

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2. Fragen zur Gesellschafterlistenverordnung

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat die Kritik an dem vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Entwurf einer Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (BR-Drucksache 105/18) zur Kenntnis genommen und sich dazu eine Meinung gebildet. Das schreibt das Ministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (19/2973) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2617). Die Bundesregierung halte die Regelungen der Verordnung für zeitgemäß und tauglich für absehbare Entwicklungen. Die Abgeordneten hatten sich auf eine Stellungnahme des Deutschen Notarvereins zu dem Entwurf bezogen, der die Ausgestaltung einiger Frage aufwerfe und in der Umsetzung nicht klar genug sei.

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3. Grenzüberschreitende Umweltkriminalität

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung setzt sich auf unterschiedlichen Ebenen für die Bekämpfung von Wilderei und illegalem Handel mit Wildtierprodukten sowie illegaler Abfallverbringung ein. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort der Bundesregierung (19/2971) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2594) zum Thema Grenzüberschreitende Umweltkriminalität. So habe die Bundesregierung unter anderem die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH mit der Durchführung des Globalvorhabens "Partnerschaft gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel (in Afrika und Asien)" beauftragt. Das Vorhaben verfolge das Ziel, die sektor-, länder- und kontinentübergreifende Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit Elfenbein und Nashorn-Horn zu verbessern. Darüber hinaus fördere die Bundesregierung verschiedene bilaterale Vorhaben. Sie gehe derzeit nicht davon aus, dass Deutschland zum bedeutenden Drehkreuz internationaler, organisierter Umweltkriminalität werden könnte.

Die Abgeordneten wollten wissen, welche Initiativen die Bundesregierung zur Bekämpfung der Umwelt- und Naturkriminalität ergriffen hat und verweisen auf die zuletzt global deutlich gestiegenen Fallzahlen und eine Vielzahl an dramatischen Berichten. Sie fragen unter anderem, wie viele Ermittlungsverfahren zu Straftaten im Bereich der Umweltkriminalität nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2016 in Deutschland jeweils anhängig waren und welche Aufklärungsquote in den einzelnen Jahren jeweils erreicht wurde. Dazu führt das Ministerium Zahlen aus den einschlägigen Statistiken des Statistischen Bundesamtes an. So habe es 2016 knapp 16.000 Ermittlungsverfahren und gut 1.000 Verurteilungen gegeben.

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4. Unregelmäßigkeiten bei Wahl in Kenia

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Bei der kenianischen Präsidentenwahl im August 2017 ist es zwar zu Unregelmäßigkeiten gekommen, jedoch ist kein systematischer Betrugsversuch erkennbar gewesen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/2882) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2353) unter Berufung auf die Einschätzungen der kenianischen und der internationalen Wahlbeobachtermission. Aufgrund von prozeduralen Fehler der kenianischen Wahlkommission sei die Präsidentenwahl vom August 2017 vom kenianischen Obersten Gerichtshof annulliert worden und habe somit keinerlei Legitimität. "Neben der Präsidentenwahl fanden am selben Tag fünf weitere Wahlen statt: Wahl der Abgeordneten der Nationalversammlung, der Mitglieder des Senats, der Gouverneure von 47 Bezirken (Counties), der Mitglieder der County-Versammlungen sowie der Women's Representative für jedes County." Die jeweils gewählten Vertreter hätten ihre Arbeit aufgenommen. Bislang hätten kenianische Gerichte bei mehr als 300 anhängigen Klagen nur sehr vereinzelt Wahlergebnisse für ungültig erklärt.

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5. Korruptionsvorwürfe bei Visaterminvergabe

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind in den Korruptionsverdachtsfällen bei der Visaterminvergabe der Botschaften in Teheran, Ankara und Beirut noch nicht abgeschlossen. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/2799) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2364) schreibt, handle "es sich angesichts der Anzahl der Visumanträge weltweit bei diesen Verdachtsfällen um seltene Einzelfälle, die sich zudem nur ausnahmsweise gegen entsandte Beschäftigte richten und die insgesamt nicht auf generelle Probleme und Korruption im Zusammenhang mit der Vergabe von Terminen zur Visumbeantragung hindeuten". Die Bundesregierung gehe jedem möglichen Korruptionsfall nach. "In sehr wenigen Fällen führt der Korruptionsverdacht zur Anklage oder zur Verurteilung von Beschäftigten der Auslandsvertretungen."

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6. Aufenthaltstitel für gefährdete Forscher

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, wie hoch der Anteil der Flüchtlinge in Deutschland ist, die einen Aufenthaltstitel für Wissenschaftler beziehungsweise Forscher besitzen. "Gefährdete und geflüchtete Forscherinnen und Forscher, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland können im Besitz unterschiedlicher Aufenthaltstitel sein", heißt es in der Antwort (19/2794) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2304). Dies sei davon abhängig, ob sie über die Regelungen zur Arbeitsmigration oder über andere Wege einen Aufenthaltstitel erhalten haben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 480 - 3. Juli 2018 - 11.46 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2018

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