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BUNDESTAG/7273: Heute im Bundestag Nr. 423 - 19.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 423
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 19. Juni 2018, Redaktionsschluss: 09.45 Uhr

1. Förderung kommunaler Verkehrsprojekte
2. Keine Aussage zum Abstimmungsverhalten
3. Inbetriebnahme der A 49 für 2024 geplant
5. Regierung: Tangente soll Passau entlasten
6. Offensive Digitales Klassenzimmer
7. NOx-Emissionen durch Schienenverkehr


1. Förderung kommunaler Verkehrsprojekte

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Kriterien für die Vergabe von Bundesmitteln zur Unterstützung kommunaler Verkehrsprojekte ändern. Dazu hat die Fraktion den "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)" (19/2695) vorgelegt. Künftig sollen den Vorstellungen der Grünen entsprechend neben Bau und Ausbau auch Planung und Erhalt von Verkehrsmaßnahmen gefördert werden. Die Mindestfördersumme soll auf zehn Millionen Euro abgesenkt werden, wobei Sammelvereinbarungen für mehrere gemeinsame Maßnahmen ermöglicht werden sollen.

Neu in den Förderkatalog wollen die Grünen Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs und der Verkehrssicherheit aufnehmen. Gestrichen werden soll hingegen die Förderung sämtlicher Straßenbaumaßnahmen. Im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sieht der Gesetzentwurf die Streichung des Kriteriums "der eigenen Trasse" insbesondere für Straßenbahnen vor. Die Bewertung von Maßnahmen allein nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit soll zudem beendet werden. "Künftig sind auch Nachhaltigkeit und Umwelt- und Klimaschutz zu betrachten", heißt es in dem Gesetzentwurf der Grünen.

Zur Begründung ihrer Initiative schreiben die Abgeordneten, eine konsequente Umgestaltung der Verkehrsstruktur sei angesichts von Klimaschutz, Verkehrssicherheit und der zunehmenden Verdichtung in den Städten, aber auch zur Sicherung eines Mobilitätsangebotes für alle in den ländlichen Räumen dringend geboten. Ein notwendiger Schritt in diese Richtung sei die grundsätzliche Umgestaltung des GVFG, das in seiner aktuellen Form den Anforderungen an eine Förderung moderner und klimaschützender Mobilität nicht gerecht werde.

Während im ÖPNV ein Sanierungsbedarf in Milliardenhöhe bestehe, seien mit Mitteln des GFVG-Bundesprogramms lediglich Neubaumaßnahmen und -anschaffungen förderfähig. Projekte müssten derzeit ein Mindestfördervolumen von 50 Millionen Euro überschreiten. Dies bevorzuge durch einen Mindesteigenanteil von 40 Prozent sowie zusätzliche Planungskosten große Kommunen und benachteiligt kleine und finanzschwache Gemeinden. Zudem setze es Anreize, Projektkosten über diese Schwelle zu heben. Zusätzlich setze die Projektbewertung mit dem Fokus auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit falsche Schwerpunkte. "Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit bleiben außen vor", kritisieren die Grünen. Das eigentliche Ziel - möglichst umweltverträglich, sicher, bequem, schnell und günstig, möglichst vielen Menschen Mobilität zu ermöglichen -, das häufig auch durch Akkumulation kleinerer Einzelmaßnahmen erreicht werden könne, sei damit nicht erfassbar.

In der derzeitigen Fassung des GVFG würden außerdem noch immer Schienenfahrzeuge, die auf Straßen und nicht auf gesondertem Gleiskörper geführt werden, ausgeschlossen. Im Zusammenhang mit zunehmenden Platzkonkurrenzen in sich zunehmend verdichtenden Innenstädten, stelle dies einen starken Eingriff in die stadtplanerischen Prioritäten von Kommunen dar. Zur Stärkung des Umweltverbundes sei es zudem überfällig, Projekte, die die Verkehrswende in Städten voranbringen und den ÖPNV entlasten oder ergänzen können, wie insbesondere Radverkehrsprojekte, in die Förderung des GVFG einzubeziehen, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf.

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2. Keine Aussage zum Abstimmungsverhalten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (DB AG) hat die Auflösungsvereinbarung mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der DB AG, Rüdiger Grube, in einer Sitzung am 28. Juni 2017 formell bestätigt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2348) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1977) hervor. In der Antwort heißt es weiter, über das Abstimmungsverhalten im Aufsichtsrat könne mit Blick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Aufsichtsratsmitglieder keine Auskunft erteilt werden. Das gelte auch für das Abstimmungsverhalten der Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der DB AG, nach dem die Linksfraktion explizit gefragt hatte.

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3. Inbetriebnahme der A 49 für 2024 geplant

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Inbetriebnahme des im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) enthaltenen Projektes der Bundesautobahn A 49 von der Anschlussstelle Neuental bis zur Bundesautobahn A 5 ist für das Jahr 2024 geplant. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2350) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2045) hervor. Die Bundesregierung erläutert darin auch das Zustandekommen unterschiedlicher Zahlen für das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) in einer früheren Antwort einerseits (3,4) und dem Projektdossier vom August 2017 andererseits (2,6). Die im Oktober 2016 für den Abschnitt der A 49 zwischen der Anschlussstelle Neuental und dem Autobahndreieck A 5/A 49 durchgeführte gesamtwirtschaftliche Bewertung habe ein NKV von 3,4 ergeben, heißt es in der Antwort. Aufgrund geänderter Kostenansätze sei eine Überprüfung aller Eingangsgrößen veranlasst und im August 2017 eine Neuerstellung der gesamtwirtschaftlichen Bewertung in Auftrag gegeben worden. Ausgehend von Neubaukosten in Höhe von 675 Millionen Euro weise das aktuell gültige NKV den Wert 2,6 aus.

Auf die Frage, ob es zutreffend sei, dass eine Kostensteigerung von über 63 Prozent seit Juli 2011 bei identischem Projektzuschnitt erfolgt sei, schreibt die Regierung: Der Projektzuschnitt der Bedarfsplanmaßnahme "A 49, Lückenschluss zwischen der AS Neuental und der A 5" sei seit 2011 unverändert. Gleichwohl hätten sich bei gleichem Projektzuschnitt im Planungsprozess im Detail Änderungen einschließlich Kostenänderungen ergeben.

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4. Regierung: Tangente soll Passau entlasten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Ziel des im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) mit der Priorität "Vordringlicher Bedarf" enthaltenen Verkehrsprojekts Nord-Tangente Passau ist es nach Aussage der Bundesregierung, "eine Entlastung von Passau zu erreichen". So heißt es in der Antwort (19/2351) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2076). Mit der Ausweisung einer Umfahrung von Passau im "Vordringlichen Bedarf" des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2016 werde der grundsätzliche verkehrliche Bedarf für ein solches Projekt festgestellt und vom Bundestag ein Planungsauftrag erteilt, schreibt die Regierung. Damit werde die Diskussion des Trassenverlaufes jedoch nicht vorweggenommen. Diese bleibe den nachfolgenden Planungsstufen vorbehalten.

Da bekannt sei, dass mögliche Trassenvarianten einer Entlastung von Passau vor Ort diskutiert werden, hätten die Planer ein Dialogforum initiiert, um die verschiedenen Interessen zusammenzuführen, heißt es weiter. Am Forum beteiligt seien Abgeordnete, Vertreter von Kommunen, Initiativen und Verbänden aus der Region, die im Rahmen des Forums ihre Aspekte einbringen und Planungsempfehlungen für die folgende ergebnisoffene Projektplanung gestalten könnten.

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5. Offensive Digitales Klassenzimmer

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Derzeit haben nach Angaben der Bundesregierung etwa 210 Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Ausbauprojekte nach dem Breitbandförderprogramm des Bundes die Erschließung von mehr als 5.100 Schulen vorgesehen. Das geht aus der Antwort (19/2372) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1953) hervor. Der Bund habe bereits im Sommer 2017 die Offensive "Digitales Klassenzimmer" gestartet, heißt es in der Antwort. Im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes sei klargestellt worden, dass Schulen, in denen pro Klassenzimmer keine Internetverbindungen mit mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung stehen, grundsätzlich im Rahmen laufender Förderprojekte in die Förderung einbezogen werden können. Bei den 5.100 Schulen seien in 983 Fällen die Vergabeverfahren abgeschlossen und der endgültige Förderbescheid erteilt worden, heißt es weiter. "Bei der Offensive ,Digitales Klassenzimmer' handelt es sich um eine erfolgreiche Maßnahme", urteilt die Bundesregierung.

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6. NOx-Emissionen durch Schienenverkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Anteil der durch den Schienenverkehr verursachten Stickstoffoxid-Emissionen (NOx-Emissionen) am gesamten Ausstoß in Deutschland lag im Jahr 2016 bei 0,9 Prozent. Der Anteil der Feinstaubemissionen lag 2016 bei 4,3 Prozent. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2378) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (19/2191) hervor.

Nach Maßnahmen zur weiteren Verringerung der Stickstoffoxid-Emissionen im Schienenverkehr gefragt, schreibt die Regierung: Einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung leiste die Elektrifizierung von Schienenstrecken. Vorgesehen sei hierzu ein Förderprogramm, das sowohl die Elektrifizierung von Strecken als auch die Anschaffung von Fahrzeugen nebst Nachlade-/Tankinfrastruktur umfasst. Dazu gehöre auch eine neue Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken. Auf Streckenabschnitten, auf denen eine Elektrifizierung nicht wirtschaftlich ist, könnten Anwendungen mit alternativen Antrieben den Anteil des Dieselverkehrs auf der Schiene reduzieren, heißt es in der Antwort.

Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage in den vergangenen Jahren mehrere Entwicklungsprojekte für alternative Antriebe bei Zügen gefördert. Diese umfassten wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge, Batterie-/ Oberleitungs-Hybride und Diesel-/Batterie-Hybride. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstütze den Einsatz solcher Fahrzeuge aus den Förderrichtlinien des "Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)" und der Elektromobilität, schreibt die Regierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 423 - 19. Juni 2018 - 09.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2018

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