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BUNDESTAG/7250: Heute im Bundestag Nr. 400 - 13.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 400
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Juni 2018, Redaktionsschluss: 09.54 Uhr

1. Förderung der Elektromobilität
2. Beratung über Jefta-Abkommen
3. Linksfraktion gegen EU-Japan-Abkommen
4. Bundesrat gegen Strommengenübertragung
5. Politisch motivierte Gewalttaten
6. Kenntnisse über kriminelle Clans


1. Förderung der Elektromobilität

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die derzeitigen Überlegungen, durch Änderungen im Mietrecht und dem Wohnungseigentumsgesetz bauliche Maßnahmen zur Errichtung von Ladeeinrichtungen im Interesse der Förderung der Elektromobilität zu erleichtern. In der Sitzung am Mittwochmorgen entschieden die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der öffentlichen Petition wird der Bundestag aufgefordert, die Unterbreitung eines Vorschlags zur erleichterten Durchführung von baulichen Veränderungen zur Schaffung der Ladeinfrastruktur für Elektroautos "unverzüglich anzugehen". In der Begründung zu der Petition heißt es, die wesentlichen Erfolgsfaktoren für die Elektromobilität seien bezahlbare Autos, ausreichende Reichweiten und das Vorhandensein der Infrastruktur. Insbesondere die Ladeinfrastruktur sei derzeit - speziell in privaten Haushalten - "ein großes Hindernis für ein deutliches Wachstum der Elektromobilität".

Privatpersonen würden sich Elektroautos erst dann anschaffen, wenn auch zuhause die Möglichkeit zum Laden besteht, urteilt der Petent. Das Vorhandensein eines Garagenplatzes oder eines anderweitig baulich separierbaren Stellplatzes sei somit eine zentrale Voraussetzung. Jedoch hätten Wohnungsmieter und Vermieter angesichts der derzeitigen Rechtslage "praktisch keine Möglichkeit, einen Elektroanschluss in einer vorhandenen Tiefgarage durchzusetzen", heißt es in der Petition. Das Wohnungseigentumsgesetz sehe einen einstimmigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft vor, der in der Praxis fast nie erreichbar sei.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, hat der Bundesrat im September 2016 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes im Interesse der Förderung der Elektromobilität zum Gegenstand gehabt habe. Das Bundeskabinett habe aber beschlossen, den Entwurf abzulehnen und "fachliche Bedenken" vorgetragen. In ihrer Stellungnahme habe die Bundesregierung jedoch zugleich zum Ausdruck gebracht, dass sie das Anliegen, Erleichterungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht zur Förderung der Elektromobilität zu schaffen, begrüße. In der aktuellen Wahlperiode habe der Bundesrat beschlossen, den Entwurf wortgleich erneut einzubringen.

In der Beschlussempfehlung heißt es weiter, der Petitionsausschuss teile die Ansicht des Petenten, dass Änderungen notwendig seien. Diese müssten aber gründlich überdacht werden. "Angesichts der Komplexität der Elektromobilität und der damit verbundenen Rechtsfragen sind Gesetzesänderungen genau abzuwägen", schreiben die Abgeordneten. Zugleich machen sie darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung nach eigener Aussage derzeit an einem Vorschlag zur Änderung des Mietrechts und des Wohnungseigentumsgesetzes "intensiv arbeitet". Die Petition hält der Ausschuss für geeignet, in diese Überlegungen miteinbezogen zu werden.

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2. Beratung über Jefta-Abkommen

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Japan (Jefta) soll erst nach eingehender Beratung des Bundestags abgeschlossen werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/2510). Auch wenn es sich bei Jefta um ein Abkommen handele, das die nationalen Parlamente nicht ratifizieren müssten, brauche der Bundestag ausreichend Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Durch den straffen Zeitplan gefährde die Bundesregierung das Zustandekommen einer fundierten Stellungnahme, heißt es in dem Antrag.

Dabei gebe es gerade mit Blick auf die Diskussionen um die Handelsabkommen Ceta und TTIP einige Punkte, über die intensiv gesprochen werden müsste. Vor dem Ratstermin am 26. Juni und der voraussichtlichen Unterzeichnung am 11. Juli sei dies nicht in angemessener Form möglich. Daher müsse sich die Bundesregierung dafür einsetzen, eine angemessene Beteiligung des Bundestags zu ermöglichen.

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3. Linksfraktion gegen EU-Japan-Abkommen

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Japan (Jefta) darf nach Ansicht der Linksfraktion nicht in Kraft treten. In einem Antrag (19/2521) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, den entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission für einen Ratsbeschluss über die Unterzeichnung des Abkommens abzulehnen. Vielmehr gehe es darum, die Außenwirtschaftspolitik in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedsstaaten, der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament grundsätzlich neu auszurichten mit Blick insbesondere auf soziale und ökologische Standards. Auch die Verhandlungen über ein Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Japan müssten ausgesetzt werden, fordern die Abgeordneten weiter. Das EU-Japan-Abkommen bestehe aus alt bekannten Vertragskapiteln und orientiere sich einmal mehr an privatwirtschaftlichen Interessen, begründen sie ihren Vorstoß. Die EU versäume es, die ökonomischen Ungleichgewichte und sozialen Ungerechtigkeiten in einer globalisierten Welt zu mindern.

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4. Bundesrat gegen Strommengenübertragung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat hat sich gegen eine Übertragung nicht nutzbarer Strommengen bestimmter Atomkraftwerke auf Kraftwerke in Netzausbaugebieten ausgesprochen. In einer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2631) zur 16. Änderung des Atomgesetzes fordert die Länderkammer von der Bundesregierung, umgehend nach Inkrafttreten des Gesetzes "mit den Energieversorgungsunternehmen ein Konzept zu entwickeln, auf welche Weise Strommengenübertragungen die energiepolitischen Anforderungen in Deutschland bestmöglich unterstützen können".

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Entschädigungsansprüche der Kernkraftwerksbetreiber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2016 zum 2011 durch die 13. Änderung des Atomgesetzes beschlossenen Atomausstieg regeln. Demnach steht den Betreibern der Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich ein finanzieller Ausgleich für nicht mehr verwertbare Strommengen zu. Zunächst müssen sich die Betreiber laut Entwurf aber darum bemühen, die Strommengen anderen Energiekonzernen anzubieten und damit auf deren Kraftwerke zu übertragen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen gleichlautenden Entwurf (19/2508) eingebracht.

Der Bundesrat argumentiert, dass eine Übertragung auf Kraftwerke in Netzausbaugebieten aufgrund der bereits begrenzten Aufnahmefähigkeit "zu einer noch stärkeren Belastung der Netze und einer entsprechenden Zunahme von Netzengpassmanagement-Maßnahmen" führen würde. Dies würde die Stromverbraucher über die Netzentgelte erheblich belasten, schlügen die Kosten für diese Maßnahmen bereits mit mehr als einer Milliarde Euro zu Buche, heißt es in der Stellungnahme.

Für den Fall, dass ein solches Konzept nicht zeitnah entwickelt werden kann, fordert der Bundesrat eine gesetzliche Regelung, um solche Strommengenübertragungen zu untersagen oder abhängig von der Zustimmung der Bundesregierung zu machen. Dabei sollen über die vorliegende Regelung hinausgehende Entschädigungsansprüche möglichst vermieden werden, verlangt die Länderkammer.

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5. Politisch motivierte Gewalttaten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Zahl politisch motivierter Gewaltdelikte seit dem Jahr 2001 informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2456) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2188). Danach sank die Zahl solcher Delikte von knapp 2.400 im Jahr 2001 auf 1.800 im Jahr 2004 und lag dann vier Jahre hintereinander mit Schwankungen bei etwa 2.500, um danach auf mehr als 3.000 im Jahr 2009 zu steigen. In den Folgejahren pendelte sie den Angaben zufolge zwischen knapp 2.500 im Jahr 2012 und knapp 3.400 im Jahr 2014 und lag anschließend bei gut 4.400 im Jahr 2015 und gut 4.300 im Jahr 2016. Im vergangenen Jahr betrug die Summe der politisch motivierten Gewaltdelikte laut Bundesregierung 3.754.

Wie die Regierung ausführt, ist die politisch motivierte Gewaltkriminalität "die Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität, die eine besondere Gewaltbereitschaft der Straftäter erkennen lässt". Hierunter fallen neben Tötungsdelikten und Körperverletzungen unter anderem Brandstiftungen, Sprengstoffdelikte, Landfriedensbrüche, gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr sowie Widerstandsdelikte, wie aus der Vorlage hervorgeht.

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6. Kenntnisse über kriminelle Clans

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den "gesamten personellen Umfang der kriminellen Familienclans" in Deutschland vor. Dies geht aus ihrer Antwort (19/2457) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel "Personeller Umfang der kriminellen Familienclans in Deutschland" (19/2190) hervor. Wie die Bundesregierung darin ausführt, erfolgt beim Bundeskriminalamt "keine Erfassung der betreffenden Personengruppen nach ethnischem und/oder religiösem Hintergrund". Zu berücksichtigen sei, "dass Familienclans (Großfamilien ethnisch abgeschotteter Subkulturen) nicht per se kriminell sind, sondern lediglich Teile der Familien strafrechtlich in Erscheinung treten beziehungsweise getreten sind".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 400 - 13. Juni 2018 - 09.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2018

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