Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7239: Heute im Bundestag Nr. 389 - 08.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 389
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 8. Juni 2018, Redaktionsschluss: 09.47 Uhr

1. EU-Kooperation in Asylpolitik defizitär
2. Anhörung zu Parteiengesetz-Novelle
3. Gemeinnützigkeit von Verbänden


1. EU-Kooperation in Asylpolitik defizitär

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss ("Breitscheidplatz") hat eine leitende Mitarbeiterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein düsteres Bild der europäischen Kooperation in der Asylpolitik gezeichnet. "Es gibt nirgends eine wirklich reibungslose Zusammenarbeit", sagte Regierungsdirektorin Birgit Gößmann in ihrer Vernehmung am Donnerstag. Die 57-jährige Verwaltungsjuristin koordiniert als Referatsleiterin die Auslandskontakte ihrer Behörde. Ihr obliegt die Betreuung der Verbindungsbeamten, die das BAMF in mittlerweile sechs Mitgliedsländern sowie in fünf weiteren Staaten außerhalb der Europäischen Union vertreten.

Mit dem Urheber des verheerenden Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz, dem Tunesier Anis Amri, habe sie ihrer Erinnerung zufolge erstmals unmittelbar nach dem Attentat im Dezember 2016 zu tun gehabt, berichtete die Zeugin. Damals habe das Bundesinnenministerium sie angewiesen, in Italien nochmals nachzufragen, was dort möglicherweise über Amri bekannt war. Der Tunesier war im Februar 2015 aus Italien kommend nach Deutschland eingereist. Den deutschen Behörden war damals unbekannt, dass Amri in Italien wegen Brandstiftung vier Jahre im Gefängnis gesessen hatte und eigentlich hätte abgeschoben werden sollen. Die Italiener hatten versäumt, seine Fingerabdrücke in das europäische Erfassungssystem Eurodac einzuspeisen.

Ein erstes Auskunftsersuchen der deutschen Seite in Italien war bereits Anfang 2016 im Sande verlaufen. Amri, der unter verschiedenen Alias-Namen unterwegs war, war in den Dateien der italienischen Behörden nicht eindeutig zu identifizieren. Auch die zweite Anfrage Ende 2016 sei erst nach längerer Zeit beantwortet worden, berichtete Gößmann. Die Auskunft habe gelautet, dass Amri in Italien kein Asylverfahren durchlaufen habe.

Italien ist neben Frankreich, den Niederlanden, Griechenland, Polen und Ungarn eines der EU-Länder, in denen das BAMF mit Kontaktbeamten vertreten ist. Die Mitarbeiterin in Rom ist einer Abteilung der dortigen Migrationsbehörde eingegliedert, die für "Dublin-Fälle" zuständig und in Räumen des italienischen Innenministeriums untergebracht ist. Im sogenannten Dublin-Verfahren geht es darum, zu ermitteln, in welchem EU-Staat ein Asylbewerber erstmals europäischen Boden betreten hat, und ihn gegebenenfalls dorthin zurückzuführen. Allerdings seien auf italienischer Seite die Möglichkeiten einer effizienten Kooperation außerordentlich begrenzt, klagte die Zeugin: "Die Personalkapazität ist dort nicht so, dass alle Anfragen immer und sofort beantwortet werden."

Die Italiener hätten zu verstehen gegeben, dass sie nicht in der Lage seien, mehr als zehn deutsche Vorgänge in der Woche zu bearbeiteten. Derweil blieben "zigtausende" Bitten um Auskunft sowie Anträge, illegal aus Italien nach Deutschland eingereiste Asylbewerber zurückzunehmen, sogenannte "Übernahmeersuchen", einfach liegen: "Die meisten Übernahmeersuchen in Italien verfristen, weil Italien nicht antwortet", klagte die Zeugin. Sobald sechs Monate verstrichen sind, bleiben die Asylbewerber dann in Deutschland.

"Mit viel Diplomatie und gutem Willen kann man kleine Fortschritte erreichen", sagte Gößmann. Das sei zuvörderst Aufgabe der Verbindungsbeamten vor Ort. Das Problem sei allein damit aber nicht nachhaltig zu lösen: "Wenn alles technisch und kapazitätsmäßig ausgebaut ist, müsste der Austausch funktionieren."

*

2. Anhörung zu Parteiengesetz-Novelle

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD "zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze" (19/2509) geht es am Montag, 11. Juni 2018, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 10.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 4.900) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet. Interessierte Besucher werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung wegen neuer technischer und inhaltlicher Anforderungen von derzeit rund 165 Millionen Euro ab 2019 auf 190 Millionen Euro angehoben werden.

Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat. Die Angaben zur Entwicklung des Preisindexes werden vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr steigt die absolute Obergrenze um 2,2 Prozent auf rund 165,36 Millionen Euro.

Dieser Inflationsausgleich reicht nach Ansicht der Fraktionen aber nicht aus. Vor allem durch die Digitalisierung der Kommunikationswege und Medien hätten sich viele neue Foren entwickelt, auf denen Parteien präsent sein müssten, um ihre Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu erfüllen. Hinzu kämen jenseits des Inflationsausgleichs "durch Veränderung der politisch-kulturellen und der rechtlichen Rahmenbedingungen bedingte Kosten" neuer innerparteilicher Beteiligungsinstrumente - etwa Mitglieder- statt Delegiertenparteitage oder Mitgliederentscheide - "und erhöhter Transparenz- und Rechenschaftanforderungen, die für alle Parteien erhebliche Kosten neuer Quantität und Qualität verursachten.

*

3. Gemeinnützigkeit von Verbänden

Ernährung und Landwirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die FDP-Fraktion fordert Anpassungen bei der Einstufung der Gemeinnützigkeit von Verbänden. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung in einem entsprechenden Antrag mit dem Titel "Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus" (19/2580), Körperschaften grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen zu lassen, wenn deren Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks der Körperschaft gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder zu einem Rechtsbruch aufrufen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 389 - 8. Juni 2018 - 09.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang