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BUNDESTAG/7218: Heute im Bundestag Nr. 368 - 05.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 368
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 5. Juni 2018, Redaktionsschluss: 11.30 Uhr

1. Entwurf für Musterfeststellungsklage
2. DigitalPakt Schule soll kommen
3. Einsetzung eines Nationalen Bildungsrates
4. AfD fragt nach Förderung für Vertriebene
5. Kulturleistungen für Heimatvertriebene
6. FDP fragt nach Archiven des Bundes


1. Entwurf für Musterfeststellungsklage

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat den lang erwarteten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vorgelegt (19/2439). Mit diesem Rechtsschutzinstrument für durch unrechtmäßige Verhaltensweisen von Anbietern gleichartig geschädigte Verbraucher sollen eingetragene Verbraucherverbände die Möglichkeit erhalten, zugunsten von mindestens zehn Verbrauchern das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler anspruchsbegründender beziehungsweise anspruchsausschließender Voraussetzungen feststellen zu lassen, heißt es in dem Entwurf. Angesichts des erforderlichen hohen Aufwands im Einzelfall sähen Betroffene oft von einer Klage ab, und der unrechtmäßig erlangte Gewinn verbleibe bei dem Anbieter. Das Gesetz soll am 1. November dieses Jahres in Kraft treten und war vor allem vor dem Hintergrund des Dieselabgasskandals gefordert worden.

Nach dem Entwurf soll die Musterfeststellungsklage ausschließlich zwischen dem klagenden Verbraucherschutzverband und der beklagten Partei geführt werden. Die betroffenen Verbraucher sollen jedoch die Möglichkeit erhalten, ihre Ansprüche gegen die beklagte Partei mit verjährungshemmender Wirkung und ohne Anwaltszwang zu einem Klageregister anzumelden. Außerdem soll das Musterfeststellungsurteil Bindungswirkung für nachfolgende Klagen der Verbraucher entfalten. Damit steige die Wahrscheinlichkeit einer einvernehmlichen Regelung aufgrund einer erfolgreichen Musterentscheidung, insbesondere als Grundlage für Einigungen der Parteien im Rahmen der außergerichtlichen Streitschlichtung.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat beschlossen, am 11. Juni 2018 eine Sachverständigenanhörung zu dem Gesetzentwurf unter Einbeziehung des Gesetzentwurfes von Bündnis 90/Die Grünen für eine Gruppenklage (19/243) durchzuführen.

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2. DigitalPakt Schule soll kommen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Am 2. Mai 2018 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 104c Grundgesetz (GG) sowie drei weiteren Artikeln des Grundgesetzes beschlossen, um den DigitalPakt Schule zwischen Bund und Ländern zu ermöglichen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2347) zum Zeitplan des DigitalPakt Schule nach dem die FDP in einer Kleinen Anfrage (19/1973) gefragt hatte.

Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen vom Bund fünf Milliarden Euro für die Förderung digitaler Ausstattung an Schulen bereitgestellt werden, während die Länder für weitere finanzielle Mittel, Qualifikation der Lehrkräfte, pädagogische Konzepte und Betrieb der Infrastruktur verantwortlich bleiben.

Die Bundesregierung betont, dass sie nach Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlage für die nähere Ausgestaltung des Digitalpakts den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern aufgrund des Bundeshaushaltsgesetzes anstrebt. In dieser Vereinbarung würden auch die Vorgaben von Artikel 104b Absatz 2 Satz 5 und 6 GG hinsichtlich der fallenden Jahresbeträge und der Befristung der Bundesmittel berücksichtigt werden müssen.

Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben des geänderten Artikels 104c GG könnten die Mittel den Ländern nur zweckgebunden für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur gewährt werden. Zudem hätten Bund und Länder bereits im Entwurf des Eckpunktepapiers Steuerungs-, Begutachtungs- und Controlling-Prozesse für den DigitalPakt Schule vorgesehen. Darüber hinaus kann der Bund im Rahmen von Finanzhilfen gebenenfalls. "Bericht und Vorlage der Akten verlangen und Erhebungen bei allen Behörden durchführen", um die zweckgerechte Verwendung zu überprüfen. Vorarbeiten für eine Bund-Länder-Vereinbarung seien bereits erfolgt und würden im Licht der geplanten Grundgesetzänderung fortgesetzt.

Der Entwurf des Eckpunktepapiers von Bund und Ländern grenze die Förderung zum Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ab. Die Vermeidung einer Doppelförderung, auch im Zusammenhang mit der im Sommer 2017 gestarteten Offensive Digitales Klassenzimmer, wonach die Anbindung von Schulen über das Breitbandförderprogramm des Bundes ermöglicht wurden, werde sichergestellt. Aktuell sehe das Bundesprogramm des BMVI die Anbindung von mehr als 5.000 Schulen mit nachhaltiger Glasfaserschließung und demnach mit Gigabit-Bandbreiten vor. Im Übrigen seien die genauen Leistungen des Bundes im Rahmen seiner Kompetenz für Investitionshilfen und die Pflichten und Zusagen der Länder Gegenstand der laufenden Gespräche mit den Ländern.

Die Förderung im Rahmen des DigitalPakts Schule habe zum Ziel, die Einrichtung digitaler Infrastrukturen zu unterstützen, die von jeder einzelnen Schule in einem pädagogisch begründeten Medienentwicklungskonzept formuliert werden. Dementsprechend gebe es keine bundesweit einheitlich definierten Mindestkonfigurationen. Nach dem Verständnis der Bundesregierung sollten die Infrastrukturmerkmale, die durch den Digitalpakt beantragt werden insoweit entwicklungsfähig sein, dass perspektivisch auch ein Gigabit-Anschluss des Schulgeländes durch eine leistungsfähige Schulhausverkabelung uneingeschränkt genutzt werden kann und eine Interoperabilität möglich werde. Eine mögliche Ausdifferenzierung dieses Grundsatzes sei der von Bund und Ländern abzuschließenden Vereinbarung zur Umsetzung des DigitalPakts Schule vorbehalten. Unterzeichnen könnten Bund und Länder eine Vereinbarung zum Digital-Pakt Schule nach Inkrafttreten der Grundgesetzänderung und des Haushaltsgesetzes für 2019.

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3. Einsetzung eines Nationalen Bildungsrates

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Einrichtung eines Nationalen Bildungsrates ist Gegenstand gegenwärtig laufender und anstehender regierungsinterner Beratungen mit den Ländern, wobei Vereinbarungen mit den Ländern noch nicht getroffen sind. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2357) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2081). Die Abgeordneten hatten gefragt, wie weit die Planungen zur Einsetzung eines Nationalen Bildungsrates sind und mit welchen Instanzen und Institutionen die Bundesregierung auf welcher Ebene bereits Gespräche geführt hat. Die Fraktion hatte daran erinnert, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD die Schaffung eines Nationalen Bildungsrates verabredet worden sei.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte im März 2018 beschlossen, ein ländergemeinsames Konzept für den Nationalen Bildungsrat als Verhandlungsgrundlage mit der Bundesregierung zu erarbeiten. Die Einrichtung des Nationalen Bildungsrates soll dem Koalitionsvertrag gemäß nach dem Vorbild des Wissenschaftsrates erfolgen. Fragen der Mandatierung und Zusammensetzung des Nationalen Bildungsrates seien Gegenstand der Gespräche mit den Ländern. Über die Zusammensetzung des Nationalen Bildungsrates würden Bund und Länder gemeinsam entscheiden.

Laut Bundesregierung soll der Nationale Bildungsrat auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen. Er soll dazu beitragen, sich über die zukünftigen Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen zu verständigen. Die Bildungsangebote sollen so gestaltet sein, dass sie eine Förderung über die ganze Bildungsbiographie hinweg möglich machen. Eine Konkretisierung dieser Zielsetzungen sowie die Beziehung zur Kultusministerkonferenz der Länder KMK sei Gegenstand laufender beziehungsweise anstehender regierungsinterner Beratungen und Gespräche mit den Ländern.

Derzeit berate die KMK über einen Themenkatalog und einen Entwurf für weitergehende Vereinbarungen der Länder zu grundsätzlichen Fragen der Bildungspolitik. Im Rahmen dieser länderinternen Überlegungen werde auch die Option für einen Staatsvertrag geprüft, um die länderübergreifende Zusammenarbeit weiterzuentwickeln, die Vergleichbarkeit und Qualität des Bildungswesens zu verbessern und Mobilitätshindernisse abzubauen.

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4. AfD fragt nach Förderung für Vertriebene

Kultur und Medien/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MTR) Die AfD-Fraktion verlangt Informationen zur Finanzierung und Ausweitung von Kulturleistungen für deutschsprachige Heimatvertriebene aus Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrudscha, Maramuresch, Moldau und der Walachei. Eine institutionelle Förderung bezeichnen die Fragesteller in der Kleinen Anfrage (19/2255) als "notwendig, um das Überleben der Volksgruppen der deutschsprachigen Vertriebenen und ihrer Nachfahren zu sichern". Unter anderem möchte die AfD-Fraktion wissen, über welche Mittel die Kulturreferentin für diese Regionen verfügt und ob Weiterentwicklungen im Bereich der audiovisuellen Medien geplant sind, um die gesprochene Sprache der Vertriebenen, Flüchtlinge und ihrer Nachkommen lebendig zu halten.

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5. Kulturleistungen für Heimatvertriebene

Kultur und Medien/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MTR) Die AfD-Fraktion verlangt Auskunft zur Finanzierung und Ausweitung von Kulturleistungen für deutschsprachige Heimatvertriebene aus Ostpreußen, dem historischen Baltikum und den Siedlungsgebieten der Russlanddeutschen. In der Kleinen Anfrage (19/2256) will die AfD-Fraktion unter anderem wissen, über welche Mittel die Kulturreferentin für diese Regionen verfügt und ob Weiterentwicklungen im Bereich der audiovisuellen Medien geplant sind, um die gesprochene Sprache der Vertriebenen, Flüchtlinge und ihrer Nachkommen lebendig zu halten.

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6. FDP fragt nach Archiven des Bundes

Kultur und Medien/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MTR) Nach der Zukunft und Digitalisierung der vom Bund getragenen Archive (Bundesarchiv, Archiv des Deutschen Bundestages, Archiv des Bundesrates, Archiv des Auswärtigen Amtes, Unterlagenarchiv der Stasi-Unterlagenbehörde, Wetterarchiv des Deutschen Wetterdienstes) fragt die Fraktion der FDP in einer Kleinen Anfrage (19/2301). Die Bundesregierung soll darüber informieren, welche organisatorische, aber auch bauliche Zukunftsstrategie es für den Erhalt der Archive gibt und ob sie Überlegungen zu einer Zusammenführung der Archive enthält. Auch über den derzeitigen Stand und die zukünftigen Kosten der Digitalisierung der Archive möchte die Fraktion Auskunft erhalten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 368 - 5. Juni 2018 - 11.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2018

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