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BUNDESTAG/7104: Heute im Bundestag Nr. 253 - 20.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 253
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 20. April 2018, Redaktionsschluss: 11.10 Uhr

1. Ausmaß des Facebook-Lecks noch offen
2. Gutachten zum G-BA werden geprüft


1. Ausmaß des Facebook-Lecks noch offen

Ausschuss Digitale Agenda/Ausschuss

Berlin: (hib/fla) Vor der Landtagswahl im Herbst in Bayern will Facebook eng mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zusammenarbeiten, um Manipulationen über das soziale Netzwerk vermeiden zu helfen. Schon vor der letzten Bundestagswahl habe es einen solchen engen Kontakt gegeben. Dies erklärte Facebook-Manager Joel Kaplan, Leiter des Global Policy Teams, am Freitag in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Digitale Agenda und des Rechtsausschusses, die von Hansjörg Durz (CSU) und Stephan Brandner (AfD) geleitet wurde.

Wenn eine Partei oder Gruppierung politische Werbung schaltet, müsse die Identität des Werbetreibenden verifiziert werden können, machte Kaplan klar. Bei jeder geschalteten Werbeanzeige müsse klar gekennzeichnet sein, wer dafür bezahlt hat. Bei Wahlen verhalte sich Facebook "absolut neutral". Dass am Wahltag für die betroffene Region ein Button eingeblendet werde mit der Aufforderung, seine Stimme abzugeben, sei als Beitrag zur Demokratie zu verstehen. Es sei verhandelbar, falls dies nicht gewünscht werde.

Bei der Sitzung wurde deutlich, dass das wahre Ausmaß des Facebook-Datenlecks noch längere Zeit im Dunkeln bleibt. In "einigen Zehntausend" Fällen werde untersucht, ob es zu vergleichbarem Missbrauch gekommen ist wie beim App-Entwickler Cambridge Analytica. Das werde Monate dauern.

Kaplan sprach mit Blick auf Cambridge Analytica von einem "riesengroßen Vertrauensverlust". In Deutschland könnten knapp 310.000 Nutzer betroffen sein. Sie seien informiert worden. "Wir haben nicht genug getan, dass unsere Plattform missbraucht wird", meinte er: "Das war ein Fehler und ich versichere Ihnen, dass wir alles daran setzen, dass so etwas nicht wieder geschehen kann." Nach 2014 sei dieses Vorgehen "nicht mehr möglich" gewesen. Da sei die Menge der Daten beschränkt worden, zu denen Entwickler Zugang erhalten. Zudem sei ein detailliertes Überprüfungsverfahren für Apps eingeführt worden.

Der Facebook-Manager begrüßte in der Sitzung, die gegen die Stimmen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen als "nichtöffentlich" eingestuft blieb, die Diskussion über mehr Transparenz und Kontrolle bei den Algorithmen, die das Unternehmen verwendet. Auch sein Unternehmen teile das Ziel, dass Algorithmen nicht zu Diskriminierung oder Benachteiligung führen dürften.

Das Frage- und Antwortspiel erfasste ein breites Spektrum. Kaplan und seine Mitarbeiter erläuterten, dass Facebook zwar die Gesichtserkennung anbieten werde. Allerdings sei dazu eine Einverständnis-Erklärung der Nutzer erforderlich. Wenn jemand sein Facebook-Konto lösche, würden alle Daten komplett gelöscht. Die Mikrofone an Smartphones nutze das Unternehmen nicht, um die Nutzer auszuforschen. Sie seien nur beim Abhören von Video-Botschaften durch die Nutzer eingeschaltet.

Der Zugriff auf die Kontaktdatenliste der Nutzer sei ein "Thema für die gesamte Branche". Hier stehe "Funktionalität versus Datenschutz". Die Konversation bei WhatsApp sei komplett von Ende zu Ende verschlüsselt und könne weder von Mitarbeitern abgehört, noch für Werbezwecke genutzt werden. Im Messenger-Dienst sei dies allerdings nicht voreingestellt, sondern müsse vom Nutzer aktiviert werden.

Facebook sehe sich als Protagonist der freien Meinungsäußerung, habe aber gleichzeitig das Ziel, Hass-Delikte zu bekämpfen, machte der Manager klar. Dazu bemühe sich das Unternehmen stets, Lücken in den Standards aufzuspüren.

Kaplan wollte nicht gelten lassen, dass Facebook als Monopolist bezeichnet wird. 650 Milliarden Dollar im Jahr würden weltweit für Werbung ausgegeben. Facebook habe daran einen Anteil von sechs Prozent. An einem für Nutzer kostenfreien werbefinanzierten Angebot zur globalen Vernetzung werde das Unternehmen in jedem Fall festhalten, auch wenn über zusätzliche Modelle nachgedacht werde, die nicht werbefinanziert sind.

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2. Gutachten zum G-BA werden geprüft

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) liegen inzwischen vor und werden geprüft. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1607) auf eine Kleine Anfrage (19/1408) der FDP-Fraktion schreibt, hat das Ministerium im Dezember 2016 drei unabhängig voneinander zu erstellende Gutachten in Auftrag gegeben.

Anlass war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2015 (Az 1 BvR 2056/12). Der Schwerpunkt der Gutachten habe aufgrund der Anmerkungen des Karlsruher Gerichts auf der verfassungsrechtlichen Prüfung der einzelnen konkreten Rechtsgrundlagen im Sozialgesetzbuch (SGB V) gelegen, auf die der G-BA seine Regelungen oder Richtlinien stütze.

Die drei Gutachten lägen seit Dezember 2017 vor. Die Gutachter hätten die verfassungsrechtliche Legitimation des G-BA aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet und seien zu verschiedenen Ergebnissen gekommen. Die darin behandelten Fragestellungen und die Vorschläge der Gutachter würden nun eingehend geprüft.

Der G-BA ist die höchste Beschlussinstanz innerhalb der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems. Der Bundesausschuss legt unter anderem den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fest, bewertet Arzneimittel, Untersuchungsmethoden und Qualitätsstandards.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 253 - 20. April 2018 - 11.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2018

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