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BUNDESTAG/6976: Heute im Bundestag Nr. 124 - 05.03.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 124
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 5. März 2018, Redaktionsschluss: 11.30 Uhr

1. SPD-Gesetzentwurf zu Paragraf 219a
2. Linken-Vorstoß zu Fluggesellschaften
3. Steuern auf Wasserpfeifentabak
4. Fragen nach Finanzanlagevermittlern


1. SPD-Gesetzentwurf zu Paragraf 219a

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a (19/1046) vorgelegt. Der Paragraf stellt Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. Davor hatten bereits Die Linke und die Grünen entsprechende Entwürfe vorgelegt, über die der Bundestag in 1. Lesung am 22. Februar 2018 debattiert hatte. Die SPD-Abgeordnete Eva Högl hatte dabei betont, die Position ihrer Partei sei "ganz klar: Paragraf 219a muss gestrichen werden".

In der Begründung des Entwurfs heißt es, der Schwangerschaftsabbruch sei eine medizinische Leistung für Frauen in einer Notlage. Darüber müssten Ärzte sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen. Ungewollt schwangere Frauen könnten sich ansonsten nur eingeschränkt darüber informieren, welche Ärzte diese Leistung vornehmen. Das Recht auf freie Arztwahl werde unzumutbar eingeschränkt.

Im November 2017 hatte das Amtsgericht Gießen eine Ärztin verurteilt, weil diese auf ihrer Internetseite über einen Link "Schwangerschaftsabbruch" eine PDF-Datei zum Download angeboten hatte, welche allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sowie zu dessen Durchführung in ihrer Praxis enthielt. Seit 2010 habe es zwar nur eine weitere Verurteilung gemäß Paragraf 219a gegeben, heißt es weiter in der Begründung, problematisch sei jedoch der stetige Anstieg der Strafanzeigen. Engagierte Abtreibungsgegner erstatteten gezielt Strafanzeige gegen Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und dies auf ihrer Internetseite angeben. Solche Fälle verursachten Rechtsunsicherheit mit der Folge, dass eine Vielzahl von Ärzten von derartigen Hinweisen absieht.

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2. Linken-Vorstoß zu Fluggesellschaften

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (19/1036) vorgelegt, mit dem der bessere Schutz von Fluggästen bei einer Insolvenz der Fluggesellschaft erreicht werden soll. Darin heißt es, der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, unter anderem einen staatlichen Entschädigungsfonds für die Fluggäste einzurichten, die von der Insolvenz von Air Berlin betroffen sind und keine Entschädigung in dem Umfang der Insolvenzabsicherung für Pauschalreisende aus der Insolvenzmasse erhalten.

Ferner solle ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der die Insolvenzabsicherungspflicht für Reiseveranstalter auf Luftfahrtunternehmen erweitert, die in Deutschland einen Flug antreten oder beenden, und umgehend solle ein von den Fluggesellschaften finanzierter Fonds zur Rückabsicherung bei Insolvenz eingerichtet werden, aus dem gegebenenfalls nicht gedeckte Ansprüche bedient werden. Auch gegenüber der Europäischen Kommission und im Rat der Europäischen Union solle sich die Bundesregierung für den besseren Schutz der Fluggäste einsetzen.

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3. Steuern auf Wasserpfeifentabak

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die steuerliche Behandlung der Abgabe von Wasserpfeifentabak in Sisha-Bars geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP (19/865). Hintergrund ist die gesetzliche Vorschrift, dass Tabak nur in verkaufsfertigen Kleinverkaufsverpackungen und nicht wie zum Beispiel in Sisha-Bars in losen Einzelportionen zum Konsum vor Ort abgegeben werden darf. Die Bundesregierung soll die Frage beantworten, ob der Betrieb von Sisha-Bars in Deutschland tabaksteuerrechtlich überhaupt möglich sei. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, wie eine einheitliche und rechtssichere tabaksteuerrechtliche Behandlung von Sisha-Bars umgesetzt werden könne.

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4. Fragen nach Finanzanlagevermittlern

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Überlegungen zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagevermittler von den Gewerbeämtern auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) macht die FDP-Fraktion zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/867). Die Bundesregierung soll angeben, welche Gründe für die Änderungen sprechen und ob zudem auch Versicherungsvermittler unter die Aufsicht der BaFin gestellt werden sollen. Außerdem wird nach der Zahl der Finanzanlageberater in Deutschland gefragt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 124 - 5. März 2018 - 11.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2018

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