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BUNDESTAG/6937: Heute im Bundestag Nr. 085 - 21.02.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 085
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 21. Februar 2018, Redaktionsschluss: 13.16 Uhr

1. Aktuelle Stunde zu Demonstrationsrechten
2. Wettbewerb auf der Schiene wird begrüßt
3. Glaser zum Vize-Vorsitzenden bestimmt
4. Hendrik Hoppenstedt ist Vize-Vorsitzender
5. Arbeit der Technikfolgenabschätzung
6. FDP für Änderung des § 219 a


1. Aktuelle Stunde zu Demonstrationsrechten

Inneres/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/STO) "Demonstrationtsrechte von Frauen stärken" lautet das Thema einer Aktuellen Stunde, die am Mittwochnachmittag ab zirka 15.35 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Die Debatte findet auf Verlangen der AfD-Fraktion statt.

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2. Wettbewerb auf der Schiene wird begrüßt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die mit der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) verbundene Stärkung des Wettbewerbs auf dem Eisenbahnmarkt wird von fast allen Fraktionen begrüßt. Während der Sitzung des Verkehrsausschusses am Mittwoch äußerte lediglich der Vertreter der Linksfraktion Kritik an einer Ausweitung des Wettbewerbs. Dies gehe auf Kosten der Substanz und der Sicherheit und führe bei den Beschäftigten zu Lohndumping, sagte er. Grundlage der Debatte im Ausschuss war der "Bericht zur Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr nach der Änderung der Vergabeverordnung vom 1. Dezember 2002" (18/12711). Darin gelangt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass die zum 1. Januar 1996 erfolgte Übertragung der Zuständigkeit für den SPNV auf die Länder (Regionalisierung) den Wettbewerb in diesem Marktbereich befördert hat.

Seit der Regionalisierung sei das Leistungsvolumen im SPNV von 498 Millionen Zugkilometern im Jahr 1993 auf mittlerweile 671 Millionen Zugkilometer im Jahr 2015 gestiegen, was einem Anstieg von mehr als einem Viertel entspricht, schreibt die Regierung. In den vergangenen Jahren habe dabei auch die Wettbewerbsintensität deutlich zugenommen. 2015 hätten die Wettbewerber der Deutschen Bahn AG (DB AG) etwa 30 Prozent der Betriebsleistung erbracht (2002: neun Prozent). Aus Sicht der Bundesregierung ist die positive wettbewerbliche Entwicklung vor allem auf die Weiterentwicklung des vergaberechtlichen Rahmens zurückzuführen. Es seien kontinuierlich Impulse für mehr Wettbewerb gesetzt worden, heißt es in der Unterrichtung.

Der Wettbewerb habe nicht nur etwas mit Kostensenkungen zu tun, sondern sorge für verbesserte Angebote, sagte der Vertreter der CDU/CSU-Fraktion währende der Debatte. Insofern tue der Wettbewerb dem SPNV "sehr gut". Aus Sicht der AfD-Fraktion kann Wettbewerb zu einer Effizienzsteigerung führen. Allerdings müssten die Rahmenbedingungen stimmen, damit der Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter oder der Fahrgäste ausgetragen wird. Daher müsse von der Vergabeseite darauf geachtet werden, dass entsprechende Standards eingehalten werden, forderte der Fraktionsvertreter.

Bei den Ausschreibungen im SPNV gehe es nicht um Gewinnmaximierung, sagte die Vertreterin der SPD-Fraktion. Vielmehr gebe es dabei ganz klare Qualitätskriterien. Aus eigener Erfahrung wisse sie, dass der Service in der von ihr benutzten Privatbahn besser sei als in Zügen der DB Regio, einem Tochterunternehmen der DB AG. Die Fraktionsvertreterin räumte ein, dass es anfangs durchaus Befürchtungen gegeben habe, der Wettbewerb könnte auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Diese Befürchtungen hätten sich jedoch nicht bestätigt.

Die Ausschreibung von Strecken habe zu einer deutlichen Verbesserung der SPNV-Angebote geführt, hieß es von Seiten der FDP-Fraktion. Mehr Wettbewerb sei auch gut für die DB Regio, die erkannt habe, dass auch sie bessere Angebote machen müsse, sagte der Fraktionsvertreter.

Auch wenn sich die ganz großen Erwartungen nicht erfüllt hätten und man die "überschwängliche Begeisterung" der Bundesregierung nicht teile, sei die Regionalisierung des SPNV "insgesamt betrachtet eine Erfolgsgeschichte", sagte der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er begrüßte es, dass in den Ausschreibungen häufig auch Vorgaben in Sachen Personalausstattung gemacht würden.

Die Linksfraktion lehnt hingegen eine Liberalisierung im Eisenbahnbereich ab. Aus Sicht des Fraktionsvertreters könnten öffentliche Bahnunternehmen, "die nicht dem Prinzip der Gewinnmaximierung unterworfen sind", die Aufgaben im Bahnsektor besser erfüllen.

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3. Glaser zum Vize-Vorsitzenden bestimmt

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Abgeordnete Albrecht Glaser (AfD) ist am Mittwoch zum stellvertretenden Vorsitzenden des Finanzausschusses bestimmt worden. In geheimer Wahl erhielt Glaser 22 Stimmen. Neun Abgeordnete stimmten gegen ihn, sieben enthielten sich.

Bereits am 31. Januar 2018 war Bettina Stark-Watzinger (FDP) zur Vorsitzenden des Finanzausschusses bestimmt worden.

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4. Hendrik Hoppenstedt ist Vize-Vorsitzender

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz bestimmte am Mittwoch Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) zu seinem stellvertretenden Vorsitzenden. Eine entsprechende Empfehlung wurde einstimmig angenommen.

In seiner zweiten Sitzung beschäftigte sich der Ausschuss unter der Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) unter anderem mit dem Nachbericht des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zum Rat Justiz und Inneres am 25./26. Januar 2018. In der Diskussion mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Christian Lange (SPD) ging es unter anderem um den Aufbau einer europäischen Staatsanwaltschaft und einen möglicherweise damit verbundenen Kompetenzverlust.

Breiten Raum in der Sitzung nahm der Stand der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltpostfachs (beA) ein. Auf der Grundlage des Berichts der Bundesregierung und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zu den Ursachen der Sicherheitsmängel beim beA beantworteten Staatssekretär Lange, BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer und Martin Schafhausen, Mitglied des Vorstands des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Fragen der Abgeordneten. Nach Auskunft von Schäfer wird gegenwärtig eine neue Version des von der Firma Atos entwickelten Kommunikationssystems durch Dritte überprüft. Diese Überprüfung solle Ende März abgeschlossen sein, und ein entsprechendes Gutachten werde auch veröffentlicht. Danach werde entschieden, wie weiter verfahren wird. Schäfer kündigte an, gegenüber der Firma Atos Schadensersatz geltend zu machen.

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5. Arbeit der Technikfolgenabschätzung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) "Das Büro für Technikfolgenabschätzung versucht wissenschaftliche Beratung und Expertentum mit der Politik zusammen zu bringen." Das sagte Armin Grunwald, Leiter des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag(TAB), bei der Vorstellung der Einrichtung vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochvormittag. Das TAB ist eine selbstständige wissenschaftliche Organisation, die den Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen in Fragen des wissenschaftlich-technischen Wandels berät. Auftraggeber ist der Deutsche Bundestag, dabei insbesondere der Ausschuss für Bildung und Forschung.

Der Betrieb wird durch das Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) seit 1990 sichergestellt, dessen Leiter Armin Grunwald ist. Hierbei kooperiert das KIT seit September 2013 mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, dem IZT - Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung sowie der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Insgesamt verfügt das TAB über ein Budget von 2,6 Millionen Euro.

Der Deutsche Bundestag hatte sich vor knapp 30 Jahren mit dem TAB ein Instrument für die vorausschauende wissenschaftliche Unterstützung geschaffen. "Der Bundestag hat eine gewichtige Rolle in der technischen Gestaltung des Fortschritts und seiner Regulierung, dazu benötigt die Politik unabhängige, wissenschaftliche Expertise", betonte Grunwald. Das TAB habe eine Orientierungsfunktion, mache aber auch auf interessante Entwicklung in Wissenschaft und Forschung aufmerksam. Dazu habe das TAB-Horizon-Scanning vergeben, das von der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH durchgeführt wird, und von Sonja Kind vorgestellt wurde. Das IZT kümmere sich beim TAB vor allem um Themen der Digitalisierung und bemühe sich um den Dialog mit wichtigen Stakeholdern, so Michaela Evers-Wölk vom IZT.

Grundsätzlich bestünden die Ziele des TAB darin, die Potenziale neuer wissenschaftlich-technischer Entwicklungen zu analysieren und die damit verbundenen Chancen auszuloten und die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Realisierung und Anwendung wissenschaftlich-technischer Entwicklungen zu untersuchen. Ferner sei es Aufgabe des TAB ihre potenziellen Auswirkungen vorausschauend und umfassend zu analysieren, um die Chancen der Techniknutzung ebenso wie Möglichkeiten zur Vermeidung oder Abmilderung ihrer Risiken aufzuzeigen. Auf dieser Grundlage werden Handlungs- und Gestaltungsoptionen für politische Entscheidungsträger entwickelt. Seit 1990 hat das TAB 200 Studien für den Deutschen Bundestag durchgeführt und 45 Bücher und 48 TAB-Briefe veröffentlicht.

Zur Veranschaulichung nannte Grunwald an konkreten Themen den Interessenausgleich bei Infrastrukturprojekten beim Ausbau der Stromtrassen im Jahr 2015. Das TAB habe dabei auch die Rolle gehabt, mit wissenschaftlicher Expertise den Ausgleich zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zu erleichtern. Als zweites Beispiel nannte Grunwald die Synthetische Biologie. Sie stelle die Gesellschaft vor ganz andere Voraussetzungen. Die Synthetische Biologie sei die nächste Stufe der Bio-/Gentechnologie: Dazu habe das TAB eine umfassende Darstellung zu Potenzialen und Risiken vorgelegt. Der Fokus habe auf die derzeitige Relevanz und seine Handlungsoptionen - unter anderem bei der Biosicherheitsforschung - gelegen. Es sei dabei weniger um Visionen gelegen.

Aktuell arbeiten die Wissenschaftler an den Themen Gesundheits-Apps, an einem Bericht zu medizinischen Wirkstoffen in Trinkwasser und Gewässern. Ferner plant das TAB ein Fachgespräch zum Genome Editingam Menschen. Außerdem soll es in diesem Jahr noch um Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit sowie zum Strukturwandel in der Pflanzenzüchtung und um Autonome Waffensysteme gehen sowie und um die digitale Medien- und Meinungsbeeinflussung.

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6. FDP für Änderung des § 219 a

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) )Die FDP-Fraktion hat einen Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und der Einschränkung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (19/820) vorgelegt. Danach soll § 219a Absatz 1 StGB so angepasst werden, dass der Straftatbestand nur noch Werbung unter Strafe stellt, die in grob anstößiger Weise erfolgt. Zudem soll der Straftatbestand der Werbung für einen strafbaren Schwangerschaftsabbruch ergänzt werden. Gegen eine komplette Streichung des Paragraphen spreche der hohe Wert des ungeborenen Lebens und die hohe Sensibilität breiter Teile der Bevölkerung, die Schwangerschaftsabbrüche moralisch kritisch sehen.

Der Gesetzentwurf wird zusammen mit den Entwürfen von Bündnis 90/Die Grünen (19/630) und Die Linke (19/93) am Donnerstag, 22. Februar 2018, im Bundestag in erster Lesung debattiert. Grüne und Linke wollen den Straftatbestand aufheben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 085 - 21. Februar 2018 - 13.16 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2018

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