Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6906: Heute im Bundestag Nr. 054 - 08.02.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 054
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 8. Februar 2018, Redaktionsschluss: 10.18 Uhr

1. In 43 Ländern keine Auslandsvertretung
2. Konsularische Betreuung von Inhaftierten
3. Aufarbeitung zur Colonia Dignidad
4. Dimension der Militärübung Sapad
5. Islamismus in Balkan-Ländern
6. Anzahl der Staatsbesuche


1. In 43 Ländern keine Auslandsvertretung

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesrepublik unterhält in 43 Ländern keine Auslandsvertretung, darunter etwa in einer Reihe von kleineren Inselstaaten aber auch in europäischen Ländern wie Liechtenstein und Andorra. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/542) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/403) schreibt, existierten in diesen Ländern keine Auslandsvertretungen, "weil die diplomatischen Beziehungen mittels Nebenakkreditierung der/des in einem anderen Staat hauptakkreditierten Botschafterin/Botschafters gepflegt werden". Eine Ausnahme würde Bhutan bilden, mit dem die Bundesrepublik Deutschland zwar konsularische, aber keine diplomatischen Beziehungen unterhalte. Die Botschaften in Syrien, Libyen und Jemen seien zurzeit an den Dienstorten Damaskus, Tripolis und Sanaa nicht beziehungsweise nur sehr eingeschränkt operativ tätig.

*

2. Konsularische Betreuung von Inhaftierten

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) An den deutschen Auslandsvertretungen sind im Jahr 2017 insgesamt 2.867 Haftfälle betreut worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/543) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (19/404) weiter schreibt, sei zur Zahl der darunter befindlichen möglicherweise aus politischen Gründen Inhaftierten weltweit keine verlässliche Aussage zu treffen. "Nicht in allen Fällen erhält die Bundesregierung Kenntnis vom konkreten Tatvorwurf. Auch wenn der Tatvorwurf bekannt ist, sind belastbare Einschätzungen zu möglichen politischen Gründen der Inhaftierung nur in Ausnahmefällen möglich."

Die konsularische Betreuung von deutschen Inhaftierten im Ausland richte sich nach dem Konsulargesetz, dies gelte unabhängig vom Inhaftierungsgrund. Die konsularische Betreuung umfasse grundsätzlich neben regelmäßigen Konsularbesuchen und der Vermittlung von Rechtsschutz - soweit erforderlich und erwünscht - auch den Kontakt mit Angehörigen, dem Rechtsbeistand und den Behörden des Gaststaates. "Die Auslandsvertretungen beobachten auch, ob die ausländischen Behörden und Gerichte in Strafverfahren gegen Deutsche rechtsstaatlichen Grundsätzen in angemessener Weise Rechnung tragen und nehmen etwaige Missstände mit den örtlichen Behörden auf."

*

3. Aufarbeitung zur Colonia Dignidad

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit der chilenischen Seite für die Errichtung einer Dokumentationsstätte ein, die an die Geschichte der Colonia Dignidad und insbesondere an die auf deren Gelände begangenen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen erinnert. Dabei werde angestrebt, dass die Dokumentationsstätte nach ihrer Errichtung die historische Aufarbeitung vorantreibt, Ausstellungen und Seminare zum Thema organisiert und hierzu mit anderen Einrichtungen zusammenarbeitet, heißt es in der Antwort (19/513) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/319).

Durch eine am 12. Juli 2017 unterzeichnete bilaterale Absprache der Bundesregierung mit der Regierung Chiles sei eine Gemischte Kommission zur Aufarbeitung der Vergangenheit der Colonia Dignidad eingesetzt worden. Die Kommission beschäftige sich mit der Zusammenarbeit bei der Feststellung und Sicherung sowie Auswertung von Spuren und Dokumenten von den auf dem Gelände der Colonia Dignidad begangenen Verbrechen sowie mit der Überprüfung der Vermögenswerte sowie der aus der Villa Baviera beziehungsweise Colonia Dignidad hervorgegangenen Gesellschaften und Unternehmen. Im Zentrum der Kommissionstreffen stünden außerdem die Einrichtung des Dokumentationszentrums und die Errichtung eines Gedenkorts für die Opfer der Menschenrechtsverletzungen, zu denen die Kollaboration zwischen den Anführern der Colonia Dignidad und der Diktatur von Augusto Pinochet geführt hat.

*

4. Dimension der Militärübung Sapad

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) An der Militärübung "Sapad" sollen 2017 nach offiziellen russischen Angaben etwa 70 Luftfahrzeuge, bis zu 680 Hauptwaffensysteme, darunter bis zu 250 Kampfpanzer und bis zu 200 Geschütze, sowie zehn Schiffe und Boote der Baltischen Flotte eingesetzt worden sein. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/570) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/293) schreibt, sollen den russischen Angaben zufolge insgesamt rund 12.700 Soldaten teilgenommen haben, davon circa 5.500 von den russischen und rund 7.200 von den weißrussischen Streitkräften. Weißrussland habe im Rahmen des Wiener Dokuments je zwei Vertreter Estlands, Lettlands, Litauens, Norwegens, Polens, Schwedens und der Ukraine als Beobachter an der Militärübung in Weißrussland eingeladen. "Nach Kenntnis der Bundesregierung sind diese Staaten sowie Vertreter der Vereinten Nationen, des Internationalen Roten Kreuzes und der OSZE der Einladung gefolgt." Militärattachés in Minsk und zwei Nato-Vertreter hätten zudem an einem Besuchertag der Militärübung in Weißrussland teilgenommen. Darüber hinaus habe Lettland im Rahmen des Wiener Dokuments eine zweitägige Inspektion im Übungsgebiet in Weißrussland durchgeführt. Für die Übungsteile auf dem Gebiet der Russischen Föderation seien keine Einladungen nach Wiener Dokument ausgesprochen.

Die Beantwortung der Fragen der Linksfraktion zu Übungen und Manövern der Nato zwischen 2014 und 2017 stuft die Bundesregierung als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad "VS - Nur für den Dienstgebrauch" ein.

*

5. Islamismus in Balkan-Ländern

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Dem Bundesnachrichtendienst liegen keine konkreten Hinweise über wachsende islamistische Bestrebungen in Bosnien-Herzegowina vor. Ein grundsätzliches Bedrohungspotenzial seitens Einzeltätern und Splittergruppen aus der islamistischen Szene könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, heißt es in der Antwort (19/520) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/265). Der Bundesregierung lägen zudem keine belastbaren Erkenntnisse vor, dass Imame aus Saudi-Arabien in Bosnien und Herzegowina einen fundamentalistischen Islam predigen würden. Auch im Kosovo seien "keine stärkeren Bestrebungen beziehungsweise Tendenzen weg vom tradierten liberalen Islamverständnis hin zu einer wahhabitischen Interpretation des Islam erkennbar".

*

6. Anzahl der Staatsbesuche

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung verzeichnet seit 2010 insgesamt 94 Reisen des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin und der Bundesministerinnen und -minister nach Polen im Rahmen von Staatsbesuchen, Arbeitsbesuchen oder multilateralen Begegnungen. Wie aus der Antwort (19/547) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/290) weiter hervorgeht, habe es in diesem Zeitraum 84 solcher Reisen in die USA, 49 nach Russland, und 44 nach China gegeben sowie 25 nach Indien, 26 nach Estland, 24 nach Lettland und 23 nach Litauen. Die Abgeordneten hatten sich in ihrer Anfrage nach Besuchen hochrangiger Vertreter der Bundesrepublik nur in diesen Ländern erkundigt.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 054 - 8. Februar 2018 - 10.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang