Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6803: Heute im Bundestag Nr. 557 - 6.11.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 557
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 6. November 2017, Redaktionsschluss: 13.46 Uhr

1. Steuervergünstigungen auf dem Prüfstand
2. AfD für Rückführungsabkommen


1. Steuervergünstigungen auf dem Prüfstand

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrechnungshof (BRH) sieht mittel- und langfristig "erhebliche finanzwirtschaftliche Herausforderungen" für den Bundeshaushalt. Um die Tragfähigkeit des Haushalts langfristig abzusichern und ihn strukturell zu entlasten, mahnt der Rechnungshof unter anderem den Abbau von Steuervergünstigungen an. Kritisch sieht der BRH unter anderem Steuerrabatte bei der Energiebesteuerung und der Einkommenssteuer (z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen) sowie die Vergünstigung für Dieselkraftstoffe. Zudem sei eine Reform der ermäßigten Umsatzsteuer angezeigt. Dies geht aus dem BRH-Bericht (19/26) zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes ("Herausforderungen und Handlungsoptionen für die 19. Wahlperiode") hervor.

Der BRH sieht in der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, den niedrigen Zinsen und den steigenden Steuereinnahmen günstige Rahmenbedingungen für die kommenden Haushaltsjahre bis 2021. Mittel- und langfristige Herausforderungen ergeben sich laut dem Bericht insbesondere aus der demografischen Entwicklung, die sich in zunehmenden Sozialausgaben (insbesondere für Leistungen an die Rentenversicherung) niederschlägt. Der Bund übernähme zudem zunehmend Sozialausgaben, für die eigentlich Länder und Kommunen zuständig seien. Mittelfristig sei zudem weiterhin mit erheblichen Aufwendungen im zweistelligen Milliardenbereich für die Aufnahme und Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen sowie zur Fluchtursachenbekämpfung zu rechnen. Auch Investitionen in die Infrastruktur werden laut Bericht auf den Haushalt durchschlagen. Risiken für die Haushaltstragfähigkeit sieht der Bundesrechnungshof auch in den noch nicht absehbaren Folgen des Brexit sowie weiteren möglichen Auswirkungen der europäischen Staatsschuldenkrise.

Ausgabenseitig sieht der Rechnungshof in dem Bericht geringe Spielräume für Einsparungen. Ein Grund dafür seien Lastenverschiebungen im föderalen Finanzgefüge in Richtung des Bundes: So entlaste der Bund Länder und Kommunen im kommenden Jahr um mehr als 76 Milliarden Euro. Ab 2020 sei zudem mit einer zusätzlichen Belastung von jährlich zehn Milliarden Euro in Folge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu rechnen. Hingegen seien bei der Entflechtung von Aufgaben nur geringe Fortschritte zu verzeichnen, kritisiert der Rechnungshof. In der neuen Wahlperiode müsse weiter an einer solchen Entflechtung gearbeitet werden. "Ziel muss sein, mehr Transparenz im föderalen Zusammenwirken zu erreichen und die finanzielle Eigenverantwortung der staatlichen Ebenen zu stärken", fordert der Rechnungshof.

*

2. AfD für Rückführungsabkommen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion "unverzüglich mit der syrischen Regierung in Verhandlungen über ein Rückführungsabkommen betreffend die in Deutschland aufgenommenen schutzsuchenden Syrer" eintreten. Dieses Abkommen solle sicherstellen, dass die Rückkehrer in Syrien "aufgenommen und dort nur in sicheren Gebieten untergebracht werden, dass ihre Versorgung mit dem Nötigsten gewährleistet wird und dass sie wegen eventuell gegen die Regierung gerichteter Aktivitäten vor und während ihrer Flucht einschließlich im selben Zeitraum eventuell begangener Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung nicht verfolgt werden", schreibt die Fraktion in einem Antrag (19/32).

"Syrien hat der deutschen Botschaft jederzeit das Recht auf Zugang zu den Rückkehrern einzuräumen, damit Deutschland überprüfen kann, ob die syrischen Zusicherungen eingehalten wurden", heißt es in der Vorlage. Von der Rückführung betroffen sein sollen danach "zunächst vorrangig arbeitsfähige Männer, deren eventuell in Deutschland befindlichen Familien - falls gewünscht - bis zur Konsolidierung der Lebensverhältnisse in Syrien weiterhin Aufenthalt in Deutschland gewährt werden soll".

Um schulpflichtige syrische Kinder auf die Rückkehr nach Syrien vorzubereiten, sollen ihnen syrische Lehrkräfte dem Antrag zufolge in Deutschland syrischen Schulunterricht erteilen. Bei den syrischen Lehrkräften solle es sich "um Personen handeln, die sich entweder schon in Deutschland aufhalten oder die von der syrischen Regierung nach Deutschland entsandt werden".

Zur Förderung der Rückkehrbereitschaft sollen laut AfD "attraktive Anreize in Form von Starthilfen gewährt werden". Außerdem müsse die Rückführung "in Zusammenarbeit mit der syrischen Seite für die Rückkehrer kostenfrei sein".

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, soll die Bundesregierung nach Abschluss des Abkommens das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beauftragen, "bei jedem für eine Rückführung in Betracht kommenden, jedoch nicht rückkehrwilligen Syrer umgehend zu prüfen, ob die Paragrafen 73 ff des Asylgesetzes (AsylG), Widerruf der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft, Widerruf des subsidiären Schutzes, anzuwenden sind, und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um den Aufenthalt zu beenden".

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 557 - 6. November 2017 - 13.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang