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BUNDESTAG/6601: Heute im Bundestag Nr. 354 - 01.06.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 354
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 01. Juni 2017, Redaktionsschluss: 13.05 Uhr

1. Reform der Förderung von KWK-Anlagen
2. Grüne für schärfere Gesetze gegen Raser
3. Nachhaltigkeits-Beirat legt Bericht vor


1. Reform der Förderung von KWK-Anlagen

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/fla) Die von der Bundesregierung angestoßene Neujustierung bei der Förderung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) hat die generelle Zustimmung von Experten gefunden - bei allerdings deutlicher Kritik an Teilen des beabsichtigten Maßnahmenpakets. Dies zeigte sich bei der Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Klaus Barthel (SPD).

Kernpunkt ist die verpflichtende Teilnahme an einer Ausschreibung für Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt, wenn Fördergelder fließen sollen. Damit soll die gesetzliche Festlegung des Förderumfangs abgelöst werden. Einzelheiten regelt die von der Bundesregierung vorgelegte "Verordnung zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" (18/12375).

Sebastian Bolay vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hob auf die beabsichtigte Sicherheitsleistung ab, mit der das Ausfallrisiko abgedeckt werden soll. Sie werde mit 100 Euro pro Kilowatt "deutlich zu hoch angesetzt", zumal "man nicht weiß, ob man den Zuschlag bekommt". Das Ausfallrisiko sei für solche Anlagen ohnehin "gering". Er habe seine "Zweifel", ob damit ausreichend für Wettbewerb gesorgt werde. Die Regierung will mit dem Zuschlag erreichen, dass die Anlagen auch tatsächlich in Betrieb gehen.

Zudem ging Bolay darauf ein, dass die technologieübergreifende Ausschreibung für die Förderung erneuerbarer Energien erprobt werden soll. Der DIHK begrüße dies. Er dränge aber auf eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen: "Bislang ist Photovoltaik benachteiligt." Mit den speziell vorgeschlagenen Regelungen zur Förderung innovativer KWK-Systeme zeigte sich Bolay "sehr unzufrieden". Es sehe "sehr großen Änderungsbedarf".

Fabian Schmitz-Grethlein (Verband kommunaler Unternehmen /VKU) begrüßte die vorgesehenen Regelungen für Ausschreibungen "in großen Teilen". Allerdings sei "mit Blick auf den Klimaschutz und Energiesystem" nun mal "nicht nachvollziehbar", dass elektrische Wärmepumpen bevorzugt werden sollen. Sie entfalteten ihr Klimaschutzpotenzial nur, wenn sie mit erneuerbarem Strom gespeist würden. Doch der Bedarf an Wärme falle "meist nicht mit den Zeiten hoher erneuerbarer Stromerzeugung zusammen". Er plädierte für eine "große Technologieoffenheit".

Auch Schmitz-Grethlein stufte die beabsichtigte Sicherheitsleistung von 100 Euro pro Kilowatt als zu hoch ein. Er rechnete vor, dass sich dann kommunale Unternehmen "im Regelfall nicht an den Ausschreibungen beteiligen" könnten. Die Hälfte der Summe sei angemessen.

Carsten Pfeiffer vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE)machte geltend, KWK-Anlagen könnten "nur dann eine Rolle im zukünftigen Energieversorgungssystem übernehmen, wenn sie ihre Stromerzeugung an die fluktuierende Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie anpassen". Die Pflicht zur Volleinspeisung des erzeugten KWK-Stroms lehnte er ab. Sie gehöre am besten "gestrichen".

Der vorgesehene Anteil an erneuerbarer Wärme bei den innovativen KWK-Systemen ist nach Pfeiffers Ansicht zu gering, um die Anlagen als Prototypen ausweisen zu können. Statt der schrittweisen Anhebung auf 35 Prozent ab 2021 müssten 50 Prozent vorgegeben werden. Er wandte sich gegen die Erprobung von gemeinsamen Ausschreibungen der verschiedenen Techniken bei der Erzeugung erneuerbaren Stroms. Der BEE lehne sie "generell ab". Denn die für eine erfolgreiche Energiewende nötige Dynamisierung des Zubaus von Wind- und Solarkraftwerden sei so nicht zu erreichen.

Die Regierung peilt an, dass das Ausschreibungssystem am 1. Dezember 2017 beginnen soll. Es führe zu einer sehr hohen Investitionssicherheit, während die gesetzliche Festlegung der Förderhöhe Ineffizienzen mit sich bringen könne.

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2. Grüne für schärfere Gesetze gegen Raser

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/PST) Alle acht Minuten gibt es in Deutschland einen Schwerverletzten und alle sieben Stunden einen Toten wegen zu hoher Geschwindigkeit, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/12558). Unter der Überschrift "Verkehrssicherheit erhöhen - Raserei und illegale Autorennen wirksam bekämpfen" fordern sie darin härtere Sanktionen im Strafgesetzbuch sowie im Straßenverkehrsgesetz. So soll die Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen durch zu schnelles Fahren grundsätzlich strafbar sein und nicht nur "an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen", wie es derzeit im Strafgesetzbuch heißt. In den Fällen, in denen andere nicht nur gefährdet, sondern tatsächlich geschädigt werden oder ums Leben kommen, soll zudem der Strafrahmen verschärft werden. Außerdem soll die Einziehung des Tatfahrzeugs sowie ein Fahrverbot bis zu zwölf Monaten ermöglicht werden.

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3. Nachhaltigkeits-Beirat legt Bericht vor

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Die Mitglieder des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (PBnE ) setzen sich für eine formelle Verankerung des Beirats in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ein, um die kontinuierliche Begleitung der auf Langfristigkeit ausgelegten Nachhaltigkeitspolitik gewährleisten zu können. Das geht aus dem Arbeitsbericht der 18. Wahlperiode (18/12511) hervor, der am Donnerstag im Plenum des Bundestags beraten wird.

In der Vorlage heißt es, der PBnE bearbeite ein großes Spektrum an Themen. Durch die Verabschiedung der Agenda 2030 mit den 17 globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) sei absehbar, dass der Beirat in Zukunft eher mehr als weniger Themen bearbeiten wird. Die Zahl der Mitglieder und die ihn begleitenden Strukturen müssten deshalb unbedingt erhalten bleiben, wird gefordert. Darüber hinaus sollte das Gremium zu Beginn der kommenden Wahlperiode zeitnah, "am besten zeitgleich mit den regulären Ausschüssen", eingesetzt werden.

Die Verständigung auf Langfristziele über Fraktionsgrenzen hinweg sei ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland, schreiben die Beiratsmitglieder. Der PBnE begleite laut Einsetzungsbeschluss die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie habe die Bundesregierung die Umsetzung der SDGs in der Strategie verankert. Deshalb sollte analog der Beirat die Umsetzung der SDGs begleiten. "Wir schlagen vor, dass der PBnE die bereits für 2018 anstehende Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie intensiv begleitet und hierzu eigene Vorschläge unterbreitet", heißt es in der Vorlage. Dies sollte aus Sicht der Abgeordneten mit Beteiligung des Parlaments, im engen Kontakt mit dem Bundeskanzleramt und den beteiligten Ressorts sowie im intensiven Austausch mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung, mit der Wissenschaft und mit gesellschaftlichen Akteuren erfolgen.

In diesem Zusammenhang sei es auch sinnvoll, sich mit der Frage zu befassen, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen die deutsche Nachhaltigkeitspolitik in stärkerem Maße besondere Schwerpunkte setzen soll. Angesichts des ressortübergreifenden Ansatzes der Nachhaltigkeitspolitik, der Notwendigkeit, Zielkonflikte so transparent wie möglich zu bearbeiten, und der schon jetzt hohen Komplexität des Monitorings werde es darum gehen, ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, wie die Funktionsfähigkeit, Kohärenz und Wirksamkeit der Nachhaltigkeitspolitik erhalten und gestärkt werden können.

In Bezug auf die vom Beirat seit 2009 durchgeführte formale Nachhaltigkeitsprüfungsbewertung werde es notwendig sein, intensiv zu prüfen, auf welche Weise neue Wege hin zu einer materiellen Prüfung gegangen werden sollten. "Ein zentrales Anliegen des PBnE ist es, das Thema Nachhaltigkeit noch stärker in der Gesellschaft und im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern", machen die Beiratsmitglieder deutlich und fordern: "Dieses Anliegen sollte auch in der kommenden Legislaturperiode mit Nachdruck verfolgt werden."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 354 - 1. Juni 2017 - 13.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2017

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