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BUNDESTAG/6560: Heute im Bundestag Nr. 313 - 17.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 313
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Mai 2017, Redaktionsschluss: 11.50 Uhr

1. Notfallvertretung durch Lebenspartner
2. Durchsetzung der Ausreisepflicht
3. Ausschuss stimmt für besseren Tierschutz
4. Geldwäschegesetz beschlossen
5. Grünen-Antrag zum ÖPNV abgelehnt


1. Notfallvertretung durch Lebenspartner

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/PST) Der Rechtsausschuss hat für wesentiche Änderungen an dem Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und in Fürsorgeangelegenheiten" (18/10485) gestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Fällen, in denen jemand etwa aufgrund eines Schlaganfalls nicht selbst über medizinische Maßnahmen jenseits der unmittelbaren Notfallversorgung entscheiden kann, eine Vertretungsbefugnis des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners angenommen wird, sofern diese zusammenleben und keine ausdrückliche Erklärung dem entgegensteht. Der Bundesrat begründet dies unter anderem damit, dass die meisten Ehegatten davon ausgehen und erwarten, dass sie diese Befugnis haben und nicht wissen, dass darüber das Betreuungsgericht entscheiden muss.

Mit dem Änderungsantrag, den der Rechtsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen hat, fällt im Titel des Gesetzes der Teil "und in Fürsorgeangelegenheiten" weg. Anders als der Bundesrat wollen die Abgeordneten nicht eine automatische Vertretungsvollmacht des Partners auch in finanziellen Angelegenheiten, die mit den medizinischen zusammenhängen. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen argumentierten, dass damit die Gefahr eines Missbrauchs der automatischen Vollmacht verringert werden soll.

An den Gesetzentwurf angefügt werden soll nach dem einstimmigen Votum des Ausschusses eine Erhöhung der Vergütung für Betreuer. Diese sei seit zwölf Jahren nicht mehr erhöht worden, was eine qualifizierte Betreuung gefährde, so die einhellige Argumentation. In Vorgesprächen hatten Vertreter der Länder eine solche Erhöhung abgelehnt, weshalb es hier noch zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat kommen könnte, sofern das Plenum wie zu erwarten dem Votum des Ausschusses folgt.

Dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung stimmten schließlich die beiden Koalitionsfraktionen zu, die Grünen stimmten dagegen, da sie auch in der geänderten Fassung zu große Missbrauchsmöglichkeiten durch nicht wohlgesinnte Ehegatten und Lebenspartner sehen. Die Linke teilte diese Bedenken zum Teil und enthielt sich der Stimme. Der Gesetzentwurf steht am morgigen Donnerstagabend im Plenum zur Schlussabstimmung.

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2. Durchsetzung der Ausreisepflicht

Inneres/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg frei gemacht für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" (18/11546). Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sowie eines Mitglieds der SPD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag die Vorlage, die am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, in modifizierter Fassung.

Danach sollen ausreisepflichtige Ausländer vor ihrer Abschiebung besser überwacht sowie leichter in Abschiebehaft genommen werden können, wenn von ihnen "eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter" oder die innere Sicherheit ausgeht. So sollen sie zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können, wenn sie nicht sofort abgeschoben werden können. Ferner soll Abschiebehaft gegen solche Ausländer künftig auch dann verhängt werden können, wenn die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate möglich sein wird. Zudem soll die zulässige Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams auf zehn Tage verlängert werden.

Täuschen Ausländer über ihre Identität beziehungsweise Staatsangehörigkeit oder verweigern ihre Mitwirkung bei der Rückführung, soll ihr Aufenthalt laut Vorlage auf den Bezirk einer einzelnen Ausländerbehörde beschränkt werden. Auch soll ihnen der Widerruf einer Duldung auch dann nicht mehr angekündigt werden müssen, wenn sie bereits ein Jahr lang geduldet in Deutschland gelebt haben. Darüber hinaus soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden ohne gültige Ausweispapiere künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten können.

Des Weiteren dürfen dem Entwurf zufolge ausländische Reisepapiere auch von Deutschen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit einbehalten werden, wenn Gründe zur Passentziehung vorliegen. Damit sollen Ausreisen aus Deutschland mit dem Ziel, sich an "irregulären Kampfhandlungen" im Ausland zu beteiligen, verhindert werden. Zu den sonstigen geplanten Maßnahmen gehört eine Regelung, nach der die Länder Asylsuchende ohne Bleibeperspektive die Verpflichtung verlängern können, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen.

Mit Koalitionsmehrheit hatte der Ausschuss zuvor einen von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag angenommen. Danach soll unter anderem "die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels verhindert werden", wie es in der Begründung heißt.

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3. Ausschuss stimmt für besseren Tierschutz

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Agrarausschuss hat am Mittwochmorgen für gesetzliche Mindestanforderungen in der Pelztierhaltung sowie für ein Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere gestimmt. Die Abgeordneten haben sich mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Die Linke bei Ablehnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Annahme eines entsprechenden Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen (18/12085) im Plenum des Bundestages ausgesprochen. Ziel der Vorlage sei es, die zukünftige Pelztierhaltung zwar nicht grundsätzlich auszuschließen, aber eine an den Bedürfnissen der Pelztiere und zugleich an den wirtschaftlichen Notwendigkeiten ausgerichtete Haltung in Deutschland nicht mehr zu ermöglichen. Für bestehende Nerzhaltungen soll die nach bisheriger Rechtslage erteilte Erlaubnis mit Inkrafttreten des Gesetzentwurfs in eine vorläufige Erlaubnis umgewandelt werden. Diese werde ungültig, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Verkündung des Gesetzes eine Erlaubnis beantragt wird. Des Weiteren soll mit dem Entwurf verboten werden, Säugetiere im letzten Drittel der Trächtigkeit zu schlachten. Davon ausgenommen sind Schafe und Ziegen. Tötungen, die aufgrund von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen oder Notschlachtungen erforderlich sind, wären weiterhin möglich. Mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) soll darüber hinaus das nationale Fettverfütterungsverbot aufgehoben werden. Das Verfüttern von Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere und von Fischen sowie von Mischfuttermitteln an Nutztiere wie Wiederkäuer wäre dann nicht mehr verboten. Im Rahmen einer Bewertung unter anderem durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sei aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes mit der Verfütterung von tierischen Fetten an Wiederkäuer kein erhöhtes BSE-Risiko für Verbraucher zu erwarten.

Die Vorlage verbessere die Tierschutzstandards in Deutschland, hieß seitens der CDU/CSU zur Begründung der Vorlage. Das Schlachtungsverbot trächtiger Tiere sei zudem dringend geboten gewesen, unterstrichen die Sozialdemokraten. Weil derzeit praktikable Methoden zur Trächtigkeitsfeststellung bei Schafen und Ziegen fehlen würden, klammere der Entwurf diese allerdings aus. Die SPD stellte jedoch fest, dass perspektivisch das Verbot auf Schafe und Ziegen ausgeweitet werden soll. Die Aufhebung des Fettverfütterungsverbotes sei aus wissenschaftlicher und rechtlicher Sicht geboten gewesen, indes ethisch anders zu bewerten. Zudem verabschiedete der Ausschuss einen Entschließungsantrag, der die Bundesregierung dazu auffordert, einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Lebensmittelhygienerecht zu erarbeiten.

Die Linke monierte, dass mit dem Entwurf viele unterschiedliche Dinge abgearbeitet würden, allerdings der strategische Ansatz fehle. Seit dem Jahr 2005 beschäftige sich der Bundestag schon mit einem Pelztierverbot. Doch der gewählte Ansatz, durch höhere Auflagen das Geschäft mit Pelzen lediglich unmöglich machen zu wollen, sei keine gute Variante. Deshalb enthielt sich die Fraktion während der Abstimmung über den Gesetzentwurf in einem Sondervotum zu diesem Aspekt der Vorlage. Auch bei der Verfütterung tierischer Fette innerhalb einer Art zeigte sich die Fraktion wenig begeistert. Auch wenn die wissenschaftlichen Erkenntnisse diese Entscheidung hergeben würden, sollten in Zukunft mögliche negative Folgen weiter im Blick behalten werden. Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen komme der Entwurf zu spät und sei zu zaghaft. Die Abgeordneten sprachen sich für ein klares Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland aus. Dass nun lediglich die bisher gültige Verordnung in ein Gesetz gegossen werde, reiche nicht aus. Das geplante Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere wurde hingegen begrüßt. Kritisiert wurde, dass die Ausnahmen zu großzügig ausfallen würden. Die Grünen forderten stattdessen, die Probleme in der Praxis zu lösen. Auch die Fettverfütterung wurde abgelehnt, denn Kälber sollten nicht zu "Kannibalen" gemacht werden, wenn sie während der Aufzucht mit tierischen Fetten versorgt werden dürfen.

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4. Geldwäschegesetz beschlossen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Geldwäsche beschlossen. Der Ausschuss stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (18/11555, 18/11928) zu. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD insgesamt 25 Änderungsanträge beschlossen. Drei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke wurden abgelehnt. Für den geänderten Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, während sich die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten.

Zu den Neuregelungen gehört, dass die geldwäscherechtlich Verpflichteten strengere Vorgaben beachten müssen, etwa bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen. Außerdem wird eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion eingerichtet. Die Zentralstelle soll geldwäscherechtliche Meldungen entgegennehmen, analysieren und bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen Stellen weiterleiten. Alle wirtschaftlich Berechtigten sollen in einem elektronischen Transparenzregister erfasst werden.

Der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten soll erweitert werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nicht nur Spielbanken, Veranstalter und Vermittler von Glücksspiel im Internet, sondern alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen nunmehr als Verpflichtete gelten. "Um die mit hohen Barzahlungen verbundenen Risiken bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu mindern, sollen Güterhändler vom Geldwäschegesetz erfasst werden, wenn sie Barzahlungen in Höhe von 10.000 Euro oder mehr tätigen oder entgegennehmen", heißt es in dem Entwurf. Als Güterhändler gelten alle Personen, die gewerblich mit Gütern handeln. Der Entwurf wurde per Änderungsantrag in diesem Bereich dahingehend abgeändert, dass Händler in "atypischen Fällen" keinen Geldwäschebeauftragten bestellen müssen.

Per Änderungsantrag setzten die Koalitionsfraktionen auch durch, dass Lotterien, die nicht im Internet veranstaltet werden, aus dem Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes herausgenommen werden, selbst wenn eine Teilnahme über das Internet möglich ist. Solche Lotterien seien wegen der geringen Gewinnwahrscheinlichkeit und der geringen Auszahlungsquote für Geldwäsche wenig attraktiv. Aus dem Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes herausgenommen werden Geldspielgeräte. Aufgrund der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe im einstelligen Eurobereich bestehe auf der Spielerseite ein nur sehr geringes Geldwäscherisiko, heißt es in der Begründung.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, man sei bei dem Entwurf sehr sorgfältig vorgegangen. Bürger und Unternehmen würden vor ausufernder Bürokratie geschützt. Die SPD-Fraktion hätte sich an der einen oder anderen Stelle einen mutigeren Schritt vorstellen können. Das Thema werde aber mit der nächsten EU-Geldwäscherichtlinie wieder auf die Tagesordnung kommen.

Die Fraktion Die Linke beurteilte den Gesetzentwurf sehr kritisch. Man habe mit Änderungsanträgen versucht, einige Lücken auszubessern. Die Anträge hatten unter anderem das Ziel, "Verschleierungsstrukturen" über Trusts, Briefkastenfirmen und Stiftungen zu verhindern. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vermisste einen Gesamtansatz bei der Bekämpfung der Geldwäsche. Der Gesetzentwurf bleibe nur Stückwerk. Das neue Register sei nicht öffentlich und werde nicht die Qualität haben, die es brauchen würde.

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5. Grünen-Antrag zum ÖPNV abgelehnt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich mit ihrer Forderung nach einer stärkeren finanziellen Unterstützung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch Bundesmittel nicht durchgesetzt. Im Verkehrsausschuss stimmten am Mittwoch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD gegen einen entsprechenden Antrag (18/10747). Die Linksfraktion votierte für den Vorstoß der Grünen, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, aus dem bisherigen Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bundesprogramm) ein "Zukunftsprogramm Nahverkehr" zu entwickeln. Dieses müsse auf ein jährliches Mittelvolumen von einer Milliarde Euro aufgestockt werden. Zugleich müsse das zu entwickelnde Programm - befristet auf zehn Jahre - für Ersatzinvestitionen in die ÖPNV-Infrastruktur zum Abbau des Sanierungsstaus geöffnet werden, heißt es in der Vorlage.

Eine weitere Forderung der Grünen zielt auf die Einsetzung einer Bund-Länder-Kommission "Zukunft des öffentlichen Verkehrs" ab. Um die Elektromobilität im ÖPNV zu fördern, schlägt die Fraktion in dem Antrag vor, der Bund solle ein "Marktanreizprogramm für E-Busse" ins Leben rufen.

Ein Vertreter der Unionsfraktion machte während der Debatte im Ausschuss deutlich, dass der Nahverkehr wichtig und erfolgreich sei. Es sei richtig gewesen, die Steuerung und Verantwortung des ÖPNV auf die Länder zu übertragen. Daher sei auch dessen Finanzierung in erster Linie Aufgabe der Länder, sagte der Unionsvertreter. Gleichzeitig verwies er darauf, dass die Bundeszuschüsse erhöht worden seien. Mit Blick auf die Grünen-Forderung nach einem bundeseinheitlichen Tarif für den ÖPNV, sagte er, zuerst müsse es einheitliche Tickets innerhalb der Länder geben. Den Antrag lehne die Unionsfraktion ab, da vieles von dem, was gefordert werde, schon getan sei und anderes in der Verantwortung der Länder liege, sagte er.

Die Vorschläge in dem Antrag gingen in die richtige Richtung, hieß es von Seiten der SPD-Fraktion. Einige der erhobenen Forderungen seien auch im Koalitionsvertrag abgebildet und Teile davon auch schon umgesetzt, sagte ein Fraktionsvertreter. Erhöht worden seien beispielsweise die den Ländern zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel. Im Vergleich zu 2014 seien auch die Mittel für Investitionen um 900 Millionen Euro erhöht worden. Mit Blick auf die Koalitionsdisziplin sei eine Zustimmung der SPD-Fraktion zu dem Antrag aber nicht möglich, sagte er.

Die Linksfraktion stimme mit der Grundintention des Antrags überein, sagte eine Fraktionsvertreterin. Der ÖPNV müsse nicht nur stabilisiert, sondern ausgebaut werden, betonte sie und verwies darauf, dass die Länder Planungssicherheit bräuchten. Diskutiert werden sollte aus Sicht der Linksfraktion auch über eine Nahverkehrsabgabe. Mit Blick auf die Förderung der Elektromobilität sagte die Vertreterin der Linksfraktion, eher als der Anreiz für den Kauf privater Elektroautos würde der Ersatz der 78.000 in Deutschland fahrenden Busse durch Elektrobusse zu einer erheblichen Entlastung der Städte führen.

Aus Sicht der Grünen ist der Nahverkehr in vielen Städten an seine Grenzen gekommen. Der Sanierungsstau liege bundesweit bei vier Milliarden Euro. Für eine wirkliche Verbesserung der Situation des ÖPNV und die Umsetzung der geplanten Investitionen brauche es daher wahrscheinlich sogar mehr als die veranschlagte eine Milliarde Euro jährlich, sagte der Fraktionsvertreter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 313 - 17. Mai 2017 - 11.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2017

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