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BUNDESTAG/6530: Heute im Bundestag Nr. 283 - 03.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 283
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 03. Mai 2017, Redaktionsschluss: 10.15 Uhr

1. Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
2. Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht
3. Keine Überschreitung der Fangquote
4. Vergütung für Psychotherapeuten
5. Zustand der Eisenbahnbrücken in Bayern
6. Zustand der Eisenbahnbrücken in Hessen


1. Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/12041) zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes vorgelegt. Damit sollen die Vermögensschonbeträge in der Kriegsopferfürsorge angehoben werden. Die Anhebung sei dabei so bemessen, dass diese Beträge gegenüber jenen in der Sozialhilfe weiterhin großzügiger bemessen sind, um der besonderen Lebenslage der Betroffenen und dem Charakter des Sozialen Entschädigungsrechts angemessen Rechnung zu tragen, schreibt die Regierung.

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2. Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Die Armutsrisikoquote in Deutschland lag im Jahr 2014 bei knapp 16 Prozent und bewegt sich laut Bundesregierung damit seit 2005 auf etwa gleichem Niveau. Das schreibt die Bundesregierung im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht, der nun als Unterrichtung (18/11980) vorliegt. Dennoch zeige sich trotz der guten Konjunktur und der Beschäftigungszuwächse "eher ein Anstieg". Arbeitslose, Alleinerziehende, niedrig Qualifizierte haben dem Bericht zufolge ein sehr hohes Risiko, von Armut betroffen zu sein. Auch Kinder und Jugendliche seien überdurchschnittlich betroffen, heißt es darin weiter.

Zwischen sieben und acht Millionen Menschen beziehen in Deutschland Leistungen aus den Mindestsicherungssystemen. Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen dabei mit knapp sechs Millionen Menschen die größte Gruppe. Dazu gehören auch die sogenannten Aufstocker, die ergänzend zum Erwerbseinkommen SGB-II-Leistungen in Anspruch nehmen müssen.

Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass die vermögensstärksten zehn Prozent der Haushalte mehr als die Hälfte des gesamten Nettovermögens besitzen. Dieser Anteil ist seit 1998 immer weiter angestiegen. Die Haushalte der unteren Hälfte der Verteilung verfügen dagegen nur über rund ein Prozent des gesamten Nettovermögens.

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3. Keine Überschreitung der Fangquote

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Risiko ist sehr gering, dass deutsche Meeresfischer die festgelegten Fangmengenbegrenzungen nicht einhalten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/12096) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11730) zur Wirksamkeit der Kontrollen des Rückwurfverbots unerwünschter Beifänge in der Fischerei hervor. Seit dem Jahr 2013 gilt in EU-Gewässern die reformierte Fischereipolitik der Europäischen Union (GFP). Das zuvor praktizierte Rückwurfgebot von Beifängen war im Zuge der Reform in eine Anlandeverpflichtung umgewandelt worden. In der Antwort heißt es dazu weiter, dass die Quotenüberwachung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und bei den organisierten Fischereibetrieben durch die Erzeugerorganisationen in den letzten Jahren keine Hinweise auf Überfischung von Fangquoten durch deutsche Fischer geliefert habe. Unangekündigte Stichprobenkontrollen auf See und bei der Anlandung seien darauf ausgerichtet, mögliche Verstöße aufzudecken und mit Bußgeldern zu ahnden. Die Fangmengen würden exakt protokolliert, ein Überschreiten dieser Mengen sei damit ausgeschlossen. Eine genaue Einschätzung des Risikos von Verstößen gegen das Anlandegebot könne allerdings noch nicht vorgenommen werden. Derzeit würden Deutschland und die übrigen EU-Mitgliedstaaten zusammen mit der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) mögliche fehlerhafte Angaben der Fischereibetriebe zu den Rückwürfen überprüfen. Das betreffe insbesondere Rückwürfe beim Ostseedorsch. Diese Überprüfung erfolge auf Basis des letzten Fangs der kontrollierten Fischer und sei noch nicht abgeschlossen.

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4. Vergütung für Psychotherapeuten

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/12052) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Seit Einführung des Psychotherapeutengesetzes 1998 prozessierten Psychotherapeuten immer wieder bis vor das Bundessozialgericht (BSG), um ein angemessenes Honorar zu erhalten.

Seit dem 1. April 2017 hätten Patienten durch die Einrichtung einer psychotherapeutischen Sprechstunde einen besseren Zugang zur Versorgung. Da die neuen Leistungen innerhalb der bestehenden Versorgungskapazitäten angeboten würden, sei zu befürchten, dass Menschen in Krisen noch länger auf einen klassischen Therapieplatz warten müssten.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem erfahren, wie hoch das Einkommen in dieser Berufsgruppe im Durchschnitt ist.

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5. Zustand der Eisenbahnbrücken in Bayern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Über den Zustand der Eisenbahnbrücken in Bayern möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (18/12009) erkundigen sich die Abgeordneten, wie viele Eisenbahnbrücken nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern aktuell dringend sanierungsbedürftig sind und wie hoch ihr Anteil an der Gesamtzahl der Eisenbahnbrücken in dem Bundesland ist. Gefragt wird auch, welche Eisenbahnbrücken der bundeseigenen Schienenwege im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung im Jahr 2017 in Bayern erneuert werden sollen.

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6. Zustand der Eisenbahnbrücken in Hessen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Über den Zustand der Eisenbahnbrücken in Hessen möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (18/12006) erkundigen sich die Abgeordneten, wie viele Eisenbahnbrücken nach Kenntnis der Bundesregierung in Hessen aktuell dringend sanierungsbedürftig sind und wie hoch ihr Anteil an der Gesamtzahl der Eisenbahnbrücken in dem Bundesland ist. Gefragt wird auch, welche Eisenbahnbrücken der bundeseigenen Schienenwege im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung im Jahr 2017 in Hessen erneuert werden sollen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 283 - 3. Mai 2017 - 10.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2017

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