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BUNDESTAG/6517: Heute im Bundestag Nr. 270 - 26.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 270
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. April 2017, Redaktionsschluss: 13.48 Uhr

1. Änderung beim Kindergeld beschlossen
2. Bericht zu verschollener E-Mail
3. Anhörungen zu Pflege und Arzneimitteln
4. Mehr Geld für Kita-Ausbau


1. Änderung beim Kindergeld beschlossen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Der Finanzausschuss fasste am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss und fügte eine Änderung in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11184) ein. Abweichend von der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren nach Paragraf 169 der Abgabenordnung sieht die Neuregelung vor, dass Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, soll das Kindergeld im laufenden Kalenderjahr die steuerliche Freistellung des Existenzminiums sicherstellen. Hierfür sei eine mehrjährige Rückwirkung nicht erforderlich, da Anträge auf Kindergeld "regelmäßig zeitnah" gestellt würden. Auf Nachfragen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erklärte ein Vertreter der Bundesregierung, das Thema sei aufgegriffen worden, um Anreize für betrügerisches Verhalten zu reduzieren. Die Oppositionsfraktionen lehnten den Änderungsantrag ab, die Koalitionsfraktionen waren dafür.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung insgesamt wurde mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Mit dem Gesetz werden Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten "Panama Papers" gezogen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindert. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Sitzung, durch die Herstellung von mehr Transparenz durch Anzeigepflichten von Unternehmen und Finanzinstituten über bestimmte Beteiligungen und Geschäftsbeziehungen werde das Entdeckungsrisiko erhöht. Er wies auch auf die Bedeutung eines weiteren Änderungsantrages hin, der ebenfalls von der Koalition in das Gesetz eingefügt wurde. Danach müssen bei Kreditkonten, bei denen der Kredit der Finanzierung privater Konsumausgaben dient, keine steuerliche Identifikationsnummern mehr erhoben werden. Dies gilt aber nur für Kreditrahmen bis 12.000 Euro. Insgesamt habe man ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht, so der Sprecher der Unionsfraktion. Von der SPD-Fraktion wurde das Gesetz ebenfalls gewürdigt. Man sei "einen guten Schritt weitergekommen", hieß es mit Blick auf die neuen Meldepflichten. Der Sprecher der SPD-Fraktion ging auf die seit langem nicht mehr angehobenen Pauschbeträge für Behinderte ein. Dazu solle die Bundesregierung Vorschläge unterbreiten.

Die Fraktion die Linke erkannte "eher halbherzige Maßnahmen" als eine wirksame Bekämpfung der Steuerumgehung. Die Bußgeldbeträge seien zu niedrig. Und es sei falsch, das Gesetz auf Briefkastenfirmen außerhalb der EU zu beschränken. Dies wurde auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert. Damit würden Briefkastenfirmen in Malta oder Zypern nicht erfasst.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte die mit dem Gesetzesbeschluss vorgenommene Abschaffung des bisher in Paragraf 30a der Abgabenordnung (AO) geregelten steuerlichen Bankgeheimnisses. Wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt, werde damit den Finanzbehörden ermöglicht, in Zukunft ohne die bisherigen Einschränkungen Auskunftsersuchen an Finanzinstitute zu richten, "um Informationen über deren Kunden und deren Geschäftsbeziehungen zu Dritten erlangen zu können. Die Aufhebung des Paragraf 30a AO habe nicht zugleich den "gläsernen Bürger" zur Folge, versichert die Regierung. Es würden nur bisherige Ermittlungsbeschränkungen aufgehoben, "neue Ermittlungsbefugnisse werden dadurch aber nicht geschaffen".

Abgelehnt wurde von der Koalitionsmehrheit ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2877), die sich für die Schaffung einer Bundessteuerverwaltung ausgesprochen hatte. Das Nebeneinander von 16 Steuerverwaltungen der Länder habe sich nicht bewährt, hatten die Abgeordneten argumentiert.

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2. Bericht zu verschollener E-Mail

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat dem Rechtsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung Auskunft zum Fall einer beim Generalbundesanwalt verschollenen E-Mail des Abgeordneten Volker Beck (Grüne) gegeben. Beck hatte an einem Samstag im Februar die Bundesanwaltschaft darüber informieren wollen, dass sich nach seiner Kenntnis ein leitender Mitarbeiter der türkischen Religionsbehörde Diyanet in Deutschland aufhalte, der als verantwortlich für die Spionagetätigkeit türkischer Geistlicher in Deutschland gilt. Seine E-Mail war allerdings in der Behörde verschollen, ebenso wie ein anschließendes Fax. Ein Vertreter der Bundesregierung sowie eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft erklärten dies mit einem Fehler des Wochenenddienstes in der Poststelle des Generalbundesanwalts. Sie erläuterten, welche organisatorischen Maßnahmen inzwischen getroffen worden seien, um derartige Fehler künftig zu vermeiden.

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3. Anhörungen zu Pflege und Arzneimitteln

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Die Abgeordneten im Gesundheitsausschuss des Bundestages haben sich am Mittwoch erneut mit der Pflege, der Krankenhausfinanzierung und der Arzneimittelversorgung befasst und dazu mehrere Expertenanhörungen beschlossen.

Einen älteren Antrag der Fraktion Die Linke (18/6326) aus dem Jahr 2015 zur Reform der Krankenhausfinanzierung lehnten die Fraktionen von Union, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab.

Das Vorhaben der Koalition, die Krankenhauspflege gezielt mit mehr Personal zu stärken, wird als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (18/10938) eingebracht. Hierzu ist am 17. Mai im Bundestag eine Anhörung vorgesehen.

Die Vorlage basiert auf Empfehlungen einer Expertenkommission, die 2015 mit dem Krankenhausstrukturgesetz (18/6586) beauftragt wurde. Demnach werden die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) damit beauftragt, Personaluntergrenzen in sogenannten pflegesensitiven Bereichen verbindlich festzulegen. Hierbei werden Intensivstationen und die Besetzung des Nachtdienstes einbezogen. Die konkreten Regelungen sollen bis zum 30. Juni 2018 vereinbart und zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden.

Am 17. Mai ist außerdem eine Anhörung über Anträge der Linksfraktion (18/10561) und der Grünen (18/11607) zur Arzneimittelversorgung geplant. Am 31. Mai geht es in einer weiteren Anhörung um einen Grünen-Antrag (18/11414) zu den Arbeitsbedingungen in der Pflege. Die Abgeordneten beschlossen schließlich auch eine Anhörung zu einem Antrag der Linksfraktion (18/11722) über die Finanzierung von Gesundheit und Pflege, die am 21. Juni vorgesehen ist.

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4. Mehr Geld für Kita-Ausbau

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Der Bund wird sich von 2017 bis 2020 mit weiteren 1,126 Milliarden Euro am Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" beteiligen, um gemeinsam mit den Bundesländern zusätzliche 100.000 Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen. Den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/11408) verabschiedete der Familienausschuss am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen. Mit einem ebenfalls einstimmig angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verlängerte der Ausschuss die im Gesetz vorgesehene Bewilligungsfrist für die Bundesmittel um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2019. Damit soll den Ländern mehr Zeit eingeräumt werden, um die entsprechenden Bauvorhaben zu planen und zu beantragen. Die Bundesgelder können für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen und Investitionen in die Ausstattung von Kitas eingesetzt werden. Die konkrete Verwendung liegt in der Hand der Länder.

Die Unions- und die SPD-Fraktion verwiesen darauf, dass der Bund zwischen 2008 und 2018 bereits mit 3,28 Milliarden Euro am Ausbau der Kindertagesbetreuung beteiligt und weitere 6,26 Milliarden Euro an Betriebskostenzuschüssen zur Verfügung gestellt hat. Trotzdem sei die weitere Finanzhilfe des Bundes für die Länder richtig und wichtig. Es bleibe abzuwarten, ob nicht weitere Mittel notwendig seien, hieß es aus den Reihen von CDU/CSU.

Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mahnten trotz ihrer Zustimmung, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen in den kommenden Jahren deutlich höher ausfalle als die anvisierten 100.000 Plätze. Mehr als 300.000 zusätzliche Plätze würden benötigt. Die Oppositionsfraktionen forderten zudem, ein bundesweit geltendes Qualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung auf den Weg zu bringen. Auch die SPD-Fraktion unterstützte die Forderung nach einem Qualitätsgesetz. Allerdings könne dies nur im Dialog und mit Einverständnis der Länder auf den Weg gebracht werden. Die Bundesregierung stehe bereits in einem entsprechenden Dialog mit den Ländern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 270 - 26. April 2017 - 13.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2017

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