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BUNDESTAG/6488: Heute im Bundestag Nr. 240 - 12.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 240
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. April 2017, Redaktionsschluss: 14.43 Uhr

1. Länder fordern Bahnfernverkehrs-Plan
2. Bundesrat will Sozialstandards im ÖPNV
3. Leitlinien für das Gesamtkonzept Elbe
4. Verstoß gegen Verhaltensregeln


1. Länder fordern Bahnfernverkehrs-Plan

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat fordert die Sicherstellung eines Grundangebotes im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) durch den Bund. In dem dazu vorgelegten Entwurf eines Schienenpersonenfernverkehrsgesetzes (18/11747) ist in Paragraf 1 ein Gewährleistungsauftrag geregelt. Konkret heißt es dort: "Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, im Bereich des öffentlichen Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) mindestens durch ein Grundangebot Rechnung getragen wird. Zusammen mit den Angeboten des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) soll ein integriertes öffentliches Verkehrsangebot geschaffen und gesichert werden." In dem Entwurf der Länderkammer wird auch die Vorlage eines Schienenpersonenfernverkehrsplans (SPFV-Plan) verlangt. Der Bund müsse die erforderliche Entwicklung des SPFV, mindestens jedoch das sicherzustellende Grundangebot nach Paragraf 1, in einem SPFV-Plan darstellen, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Zur Begründung ihrer Initiative verweisen die Länder auf die aus ihrer Sicht unterschiedliche Entwicklung des in Verantwortung der Länder gestalteten SPNV und des SPFV, der nach der Bahnreform in der Verantwortung des Bundes geblieben sei. Während sich im SPNV mit der Übernahme der Aufgabenträgerschaft durch die Länder eine sehr positive Entwicklung eingestellt habe, hätten sich die Hoffnungen im Fernverkehrssegment nicht erfüllt, schreibt der Bundesrat. Seit 1996 habe ein kontinuierlicher Abbau des Fernverkehrsangebotes in Deutschland stattgefunden. "Ohne ein Handeln des Gesetzgebers ist eine Fortsetzung dieser Entwicklung zu befürchten", urteilt die Länderkammer.

Ihrer Auffassung nach ist die Gewährleistung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen SPFV "eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die dem Bund obliegt". Der Gesetzentwurf stelle nun dem Bund die zur Erfüllung seiner Aufgabe grundgesetzlich auferlegte und verkehrlich notwendige Rechtsgrundlage zur Verfügung und sichere die Mitwirkung des Bundesrates.

Die Länder, so heißt es in der Vorlage weiter, könnten bei einem weiteren Rückzug des SPFV verstärkt unter Druck geraten, entgegen der Zweckbestimmung der Finanzmittel aus dem Regionalisierungsgesetz und der dort enthaltenen Legaldefinition des SPNV durch die Bestellung zusätzlicher Leistungen im SPNV mit quasi Fernverkehrscharakter einen Ausgleich herzustellen. "Dies käme einer vom Gesetzgeber und den Ländern nicht gewollten Verantwortungsverlagerung vom Bund auf die Länder mit einhergehenden finanziellen Belastungen der Länder gleich", schreibt der Bundesrat.

Wie aus der Stellungnahme der Bundesregierung hervorgeht, lehnt diese den Gesetzentwurf ab, "da er insbesondere die mit der Bahnreform 1993 geschaffenen Verhältnisse (ausschließliche Eigenwirtschaftlichkeit des SPFV) umkehren und mit hohen zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Bund einhergehen würde". Auch ohne ein Gesetz zur Gewährleistung des SPFV erfülle der Bund weiterhin den ihm obliegenden Gewährleistungsauftrag für Verkehrsangebote auf dem Schienennetz, heißt es in der Stellungnahme.

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2. Bundesrat will Sozialstandards im ÖPNV

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Das Ziel der Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verfolgt ein vom Bundesrat vorgelegter Gesetzentwurf (18/11748). Durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sollen nach den Vorstellungen der Länderkammer einzelne Regelungen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für den ÖPNV angepasst werden. Dabei solle der im Gesetz geregelte grundsätzliche Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre (Verkehrsleistungen ohne öffentliche Zuschüsse) im Genehmigungsverfahren erhalten bleiben. Er werde insoweit konkretisiert, "dass von den Aufgabenträgern im Rahmen der Vorabbekanntmachung vorgegebene soziale und qualitative Standards im Interesse der Beschäftigten und der Fahrgäste auch als Vorgaben für die Genehmigung eigenwirtschaftlicher Verkehre gelten und die Kostendeckung der beantragten Verkehrsleistung für die gesamte Genehmigungsdauer nachzuweisen ist", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Wie der Bundesrat in der Begründung zu dem Gesetzentwurf schreibt, habe es sich gezeigt, dass das derzeit gültige PBefG Lücken im Hinblick auf die Sicherung sozialer Standards des im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzten Personals aufweist. Gleiches gelte auch im Hinblick auf eine detailliert geregelte Überprüfung der Kalkulation eigenwirtschaftlicher Anträge in Anknüpfung an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sowie im Hinblick auf die rechtssichere Absicherung weiterer Qualitätsstandards bei der Beurteilung der Genehmigungsanträge durch die Genehmigungsbehörden. Daher sei eine Anpassung nötig, befindet die Länderkammer.

Die meist kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger hätten entsprechend einer EU-Verordnung Gestaltungsrechte, die zur Erlangung von Rechtssicherheit auch auf eigenwirtschaftliche Verkehre Anwendung finden müssten, heißt es in der Vorlage. Daher sollten die Aufgabenträger verkehrliche, soziale und umweltbezogene Anforderungen wirksam definieren können, die dann auch von einem Unternehmer, der die Verkehrsleistung eigenwirtschaftlich erbringen möchte, umfassend und für die gesamte Genehmigungsdauer erfüllt werden müssen. Zudem müsse auch sichergestellt werden, dass für den Genehmigungswettbewerb eigenwirtschaftlicher Unternehmer untereinander ebenfalls gleiche Bedingungen - auch in Bezug auf die Einhaltung sozialer Standards - vorgegeben werden können, um Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping zu verhindern.

"Aus Sicht der Bundesregierung ist es angezeigt, vor einer weiteren Gesetzesänderung sämtliche Änderungsvorschläge im Zusammenhang zu prüfen und zu bewerten", heißt es in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates. Hierbei seien die Änderungsvorschläge aus dem Entwurf, aber auch andere, zum Teil gegenläufige Vorschläge einzubeziehen. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderung würden aus Sicht der Regierung die Bedingungen für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Verkehre ganz erheblich verschärft werden. Insofern handle es sich "um eine ganz zentrale Weichenstellung, bei der politischer Diskussionsbedarf gesehen wird", schreibt die Bundesregierung.

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3. Leitlinien für das Gesamtkonzept Elbe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Ein Ausbau der Elbe, der ausschließlich der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dient, soll auch künftig nicht stattfinden. Das geht aus dem "Gesamtkonzept Elbe", dem strategischen Konzept für die Entwicklung der deutschen Binnenelbe und ihrer Auen hervor, das als Unterrichtung der Bundesregierung (18/11830) vorliegt. Unter dem Stichwort Maßnahmeoptionen heißt es darin weiter, flussbauliche Maßnahmen würden jedoch akzeptiert, "wenn sie zugleich ökologischen, wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Zielen dienen und diese Ziele in sinnvoller Weise verbinden".

In der Unterrichtung werden auch die Leitlinien für das Gesamtkonzept Elbe aufgeführt. Als übergreifende Ziele werden die Erosionsbekämpfung, die Verbesserung des Hochwasserschutzes, die Reduzierung der Stoffeinträge, die Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse sowie Erhaltung und Wiederherstellung von Habitaten und Lebensraumtypen in Gewässer, Ufer und Aue genannt.

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4. Verstoß gegen Verhaltensregeln

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Das Präsidium des Bundestages hat festgestellt, dass der CDU-Abgeordnete Klaus-Peter Willsch "seine Pflichten nach Paragraf 44a Absatz 4 Satz 1 Satz 5 des Abgeordnetengesetzes in Verbindung mit Paragraf 1 Absatz 6" der Verhaltensregeln für Mitglieder des Parlaments verletzt hat, indem er nach mehrfachen Fristverstößen, die schriftliche Aufforderungen zur Fristeinhaltung nach sich zogen, sowie einer Ermahnung des Präsidenten die "Frist zur Anzeige von Einkünften neben dem Mandat in einem weiteren Fall nicht eingehalten hat". Dies geht aus einer Unterrichtung (18/11920) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 240 - 12. April 2017 - 14.43 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2017

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