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BUNDESTAG/6363: Heute im Bundestag Nr. 115 - 28.02.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 115
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 28. Februar 2017, Redaktionsschluss: 10.24 Uhr

1. Regierung plant Änderungen bei Pkw-Maut
2. Qualitätssicherung bei Seilbahnen
3. Bund will Radschnellwege mitfinanzieren
4. Unfälle durch Eisplatten auf Lkw-Planen
5. Anti-Doping-Gesetz: Zu früh für Bilanz
6. Verlaufsstatistik zu Straftaten thematisiert


1. Regierung plant Änderungen bei Pkw-Maut

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will Änderungen beim Infrastrukturabgabengesetz vornehmen. Ziel des dazu vorgelegten Gesetzentwurfes (18/11237) ist es laut Regierung, die Ende 2016 erzielte Einigung mit der EU-Kommission, die wegen der Einführung der Pkw-Maut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte, umzusetzen, um zeitnah mit der Erhebung der Infrastrukturabgabe in Deutschland beginnen zu können. Dazu sollen insbesondere die Preise für Kurzzeitvignetten geändert werden. Zudem sollen die im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommenen Steuerentlastungsbeträge für die emissionsärmsten Fahrzeuge erhöht werden, "um eine noch stärkere ökologische Lenkungswirkung zu erzielen", wie die Bundesregierung schreibt.

Laut der Vorlage sollen Zehntagesvignetten nun abhängig von Motorleistung und Schadstoffausstoß 2,50 Euro, 4 Euro, 8 Euro, 14 Euro oder 20 Euro kosten. Der günstigste Fall sieht nach dem geltenden, derzeit aber nicht angewendeten, Infrastrukturabgabengesetz 5 Euro vor. Eine Zweimonatsmaut soll zwischen 7 Euro und 40 Euro kosten. Hier sieht der günstigste Fall bislang 16 Euro vor.

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2. Qualitätssicherung bei Seilbahnen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Seilbahndurchführungsgesetz (18/11258) vorgelegt. Mit dem Gesetz soll das deutsche Recht an die EU-Verordnung 2016/424 über Seilbahnen angepasst werden. Die EU-Verordnung sehe einen neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung und die CE-Kennzeichnung von Teilsystemen und Sicherheitsbauteilen für Seilbahnen vor und löse zum 21. April 2018 die bisher geltende Seilbahnrichtlinie ab, schreibt die Regierung.

Die in der EU-Verordnung vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren für Seilbahnprodukte würden im Rahmen der Qualitätssicherung die Verpflichtung der Hersteller vorsehen, die notwendigen technischen oder formalen Produktprüfungen durch von ihnen unabhängige notifizierte Drittstellen durchführen zu lassen, heißt es in der Vorlage. Diese Stellen seien von einer durch den Mitgliedstaat einzurichtenden Behörde gegenüber der Europäischen Kommission anzuzeigen und würden von dieser Behörde überwacht.

Anders als noch die EU-Seilbahnrichtlinie, sehe die Verordnung nur eine notifizierende Behörde vor, die für den gesamten Mitgliedstaat zuständig ist. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) solle dem Gesetzentwurf nach einer Landesbehörde die Aufgaben der notifizierenden Behörde übertragen. Diese Landesbehörde stehe dann unter der Rechts- und Fachaufsicht des BMVI, schreibt die Regierung.

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3. Bund will Radschnellwege mitfinanzieren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Der Bund soll sich künftig finanziell am Bau von Radschnellwegen in fremder Baulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände beteiligen können. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung "zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes" (18/11236). Da die zu fördernden Radschnellwege nicht in der Baulast des Bundes stünden, sei eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage nötig, schreibt die Regierung.

Radschnellwege seien als Teil eines nachhaltigen Verkehrssystems in Deutschland ein relativ neues Instrument der Verkehrsplanung und insbesondere für urbane Räume und Metropolregionen interessant, heißt es in der Vorlage. Die Etablierung von spezifischen Radschnellwegen stehe im Interesse des Bundes, da Radschnellwege auch dazu dienten, Pendlerverkehre verstärkt mit dem Fahrrad abzuwickeln, Staus zu vermeiden und den Verkehr insgesamt zu verflüssigen. Daher könnten Radschnellwege negative Verkehrsfolgen wie Lärmbelastung und Schadstoffemissionen deutlich reduzieren und so zusätzlich eine Entlastungswirkung von Bundesfernstraßen herbeiführen sowie vor allem einen Beitrag zur Luftreinhaltung und damit zum Klimaschutz leisten.

Die Bundesregierung macht deutlich, dass nicht Radwege generell Gegenstand der Förderung seien, sondern nur spezifische Radschnellwege, die auf Grund baulicher Anforderungen für den schnellen, möglichst störungsfreien Verkehr bestimmt sind. Kriterien dafür seien unter anderem eine Prognosebelastung von in der Regel mindestens 2.000 Fahrradfahrten pro Tag und ein Fahrbahnquerschnitt von in der Regel vier Metern Breite. Zudem dürften die Radschnellwege nicht überwiegend touristischen Verkehren dienen, sondern müssten eine eigene Verkehrsbedeutung haben - insbesondere für Berufs- und Pendlerverkehre.

Geplant ist laut Bundesregierung, den Ländern bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2030 Finanzhilfen für den Bau von Radschnellwegen zu gewähren. Für das Haushaltsjahr 2017 seien im Bundeshaushalt dafür 25 Millionen Euro eingeplant. Die Gegenfinanzierung erfolge durch Einsparungen im Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) des Bundeshaushaltes.

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4. Unfälle durch Eisplatten auf Lkw-Planen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten zu Zahlen und Auswirkungen von Unfällen vor, die durch von Lkw-Planendächern herabfallende Eisplatten entstanden sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11127) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11038) hervor. Die amtliche Unfallstatistik erfasse das Herabfallen von Eisplatten nicht als eigenständige Unfallursache, schreibt die Regierung.

Die Nachfrage der Grünen nach Schneeräumgerüsten für Lkw-Fahrer beantwortet die Bundesregierung mit dem Verweis auf "diverse Aktionen der Bundesländer, die Eisfreigerüste fördern". Diese Aktionen würden unter anderem von der Autobahnpolizei, Autohöfen, Automobilclubs, Verbänden des Güterkraftverkehrs, Speditionen, Lkw-Herstellern und dem Deutschen Verkehrssicherheitsbeirat breit unterstützt. Es sei "geübte Praxis", dass sich der Bund durch die entgeltlose Bereitstellung der Flächen auf den bundeseigenen Rastanlagen beteilige, heißt es in der Antwort.

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5. Anti-Doping-Gesetz: Zu früh für Bilanz

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Bundesregierung ist es gut ein Jahr nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes zu früh, um eine vorläufige Bilanz zu ziehen. Das geht aus der Antwort (18/11143) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11033) hervor. Das Gesetz selbst sehe eine Evaluierung innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten hinsichtlich der Auswirkungen der in dem Gesetz enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen Regelungen vor, heißt es in der Vorlage.

Die Grünen hatten unter anderem gefragt, wie viele Sportler seit Inkrafttreten des Gesetzes am 18. Dezember 2015 in Deutschland positiv auf verbotene Substanzen getestet oder der Anwendung verbotener Methoden überführt wurden. Dazu schreibt die Bundesregierung: "Polizeilich registrierte Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz werden erstmals in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2016 abgebildet werden." Schätzungen der Bundesregierung hierzu existierten nicht, heißt es weiter.

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6. Verlaufsstatistik zu Straftaten thematisiert

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um "eine Verlaufsstatistik zu politisch motivierten Straftaten" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11303). Wie die Abgeordneten darin ausführen, hatte der 1. Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Bundestages zum sogenannten "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) in seinen Abschlussbericht sinngemäß erklärt, dass für die Erstellung eines seriösen Lagebildes im Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) eine möglichst exakte und aussagekräftige statistische Erfassung diesbezüglicher Straftaten von grundlegender Bedeutung ist". Auch habe der damalige NSU-Untersuchungsausschuss die "Einführung eines verbindlichen gegenseitigen Informationsaustausches zwischen Polizei und Justiz (ggf. eine 'Verlaufsstatistik PMK') zumindest für Gewaltdelikten der politisch motivierten Kriminalität (PMK) - zumindest bei PMK-Gewaltdelikten" empfohlen.

Im Rahmen des 2. NSU-Untersuchungsausschusses sei in der laufenden Legislaturperiode zutage getreten, dass das Bundesinnenministerium bereits im Herbst 2012 eine Arbeitsgruppe unter der Fragestellung eingerichtet habe, ob die Einrichtung einer solchen Verlaufsstatistik möglich und wünschenswert sei, heißt es in der Vorlage weiter. Wissen will die Fraktion, ob innerhalb der Bundesregierung eine Projektgruppe zum Thema einer Verlaufsstatistik eingerichtet wurde. Auch erkundigt sie sich bei der Bundesregierung unter anderem danach, ob sich diese Projektgruppe damit beschäftigt, inwiefern eine Verlaufsstatistik auch sinnvoll zur besseren Erfassung politisch motivierter Kriminalität genutzt werden könnte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 115 - 28. Februar 2017 - 10.24 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2017

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