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BUNDESTAG/6348: Heute im Bundestag Nr. 100 - 16.02.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 100
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 16. Februar 2017, Redaktionsschluss: 14.17 Uhr

1. Elektronische Fußfessel für Gefährder
2. Schutz von Polizei und Rettungskräften
3. Rechtshilfe im Schengen-Raum
4. Grüne: Hilfe für Initiative She Decides
5. Grüne: Kommissionsvorschlag stoppen
6. Rückstellungen für Tagebausanierung
7. Kostenlose Zertifikate für Zementindustrie
8. Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien


1. Elektronische Fußfessel für Gefährder

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die sogenannte elektronische Fußfessel soll bei Personen, die als terroristische Gefährder eingestuft werden, in mehr Fällen als bisher angeordnet werden können. Dies sieht ein Gesetzenwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (18/11162) zur "Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern" vor. Bisher kommt die "elektronische Aufenthaltsüberwachung" nur bei Personen in Frage, die wegen terroristischer Straftaten verurteilt worden waren und nach ihrer Haftentlassung weiterhin als gefährlich eingestuft werden. Künftig soll dies auch möglich sein bei zurückliegenden Verurteilungen wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung, des Unterstützens einer in- oder ausländischen terroristischen Vereinigung sowie des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer in- oder ausländischen terroristischen Vereinigung. "Denn gerade diesen extremistischen Taten ist immanent", schreiben die Fraktionen in der Begründung des Gesetzentwurfs, "dass sie die Gefahr der Begehung schwerster terroristischer Gewalttaten begründen können, die - im Falle eines terroristischen Anschlags - bis hin zu gemeingefährlichen Tötungsdelikten mit einer womöglich großen Anzahl von Opfern reichen können". Die Fußfessel soll zudem schon nach zweijähriger Haftstrafe wegen eines der genannten Delikte angeordnet werden können statt wie bisher nach dreijähriger. Der Gesetzentwurf wird am Freitag in erster Lesung beraten.

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2. Schutz von Polizei und Rettungskräften

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Sicherheits- und Rettungskräfte sollen wirksamer vor tätlichen Angriffen geschützt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (18/11161) vor, der am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Das Gesetz zur "Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften" geht davon aus, dass es sich bei einer Attacke auf Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte um einen "Angriff auf einen Repräsentanten der staatlichen Gewalt" handelt und bei einem Übergriff auf Beschäftigte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder der Rettungsdienste um einen "Angriff auf die öffentliche Sicherheit". Dem entsprechend sollen die Strafvorschriften in den Paragrafen 113 und folgende sowie 125 und 125a des Strafgesetzbuches verschärft werden. Während der bisherige Tatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte nur im Rahmen einer Vollstreckungshandlung greift, soll dieser Bezug künftig wegfallen. Künftig sollen Polizisten während jeder Diensthandlung unter besonderem Schutz stehen. Gleichermaßen sollen die Strafbestimmungen zum Schutz von Hilfskräften geändert werden. Der Strafrahmen sieht wie bisher Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Der Gesetzentwurf wird am Freitag in erster Lesung beraten.

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3. Rechtshilfe im Schengen-Raum

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Mit einem Gesetzentwurf (18/11140), den die Bundesregierung jetzt im Bundestag eingebracht hat, sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen für die Überstellung von Tatverdächtigen zwischen den EU-Staaten und den am Schengen-System teilnehmenden Staaten Norwegen und Island geschaffen werden. Grundlage ist ein Übereinkommen vom 28. Juni 2006 zwischen der Europäischen Union einerseits sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen andererseits über das Übergabeverfahren. Mit der vorgeschlagenen "Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen" werden "die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen ins innerstaatliche Recht umgesetzt und das Auslieferungsverfahren mit den Schengen-assoziierten Staaten Island und Norwegen an das bereits eingeführte Verfahren gegenüber Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls angeglichen", schreibtdie Bundesregierung.

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4. Grüne: Hilfe für Initiative She Decides

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, fordert die Bundesregierung in einem Antrag (18/11173) auf, die von der niederländischen Regierung ins Leben gerufene Initiative "She Decides" zu unterstützen und an zukünftigen Konferenzen zu ihrer Planung hochrangig teilzunehmen. Diese unterstützt Beratungs-, Gesundheits- und Unterstützungsangebote für Frauen und Mädchen, die bisher ganz oder teilweise aus Mitteln der US-Entwicklungszusammenarbeit finanziert wurden. Durch die von US-Präsident Trump unterzeichnete so genannte "Global Gag Rule" werden Organisationen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, sich für deren Legalisierung einsetzen oder Frauen hierzu beraten, die Gelder jedoch gestrichen. Betroffen seien unter anderem lokale Gesundheitsorganisationen, HIV/AIDS-Präventionsprogramme, Mütter- und KinderGesundheitsdienste und Zika-Informationsstellen sowie Mittel für UN-Organisationen.

Zahlreiche Länder, darunter Schweden, Dänemark, Belgien, Luxemburg, Finnland und Kanada, hätten sich der "She Decides"-Initiative bereits angeschlossen, betonen die Grünen. Sie schließe die durch die wegfallenden US-Mittel wachsende Finanzierungslücke im Bereich der "sexuellen und reproduktiven Gesundheit" so weit wie möglich, damit möglichst alle Mädchen und Frauen selbst bestimmen können, ob, wann und von wem sie schwanger werden.

Der Bundestag will den Antrag am heutigen Donnerstag ohne Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen.

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5. Grüne: Kommissionsvorschlag stoppen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, fordert die Bundesregierung in einem Antrag (18/11173) auf, einen Vorschlag der Europäischen Kommission zurückzuweisen, der Nahrungsmittelspekulationen ihrer Ansicht nach nicht effektiv genug reguliert. Er wird am heutigen Donnerstag ohne Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Die Kommission schlägt als Ergänzung einer Richtlinie die Anwendung von Positionslimits für Warenderivate vor, um exzessive Spekulationen mit Agrarohstoffen einzudämmen. Dieser Vorschlag fällt nach Dafürhalten der Grünen jedoch "weit hinter den Erwartungen zurück". Die gewählten Positionslimits seien für viele Derivatearten zu hoch, um die gesetzten Ziele, Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsund Abwicklungsbedingungen zu fördern, zu erreichen. Auch lasse die Ausgestaltung der Richtlinie viele Lücken, die die einfache Umgehung der Positionslimits ermöglichten.

Die Grünen verweisen darauf, dass nach Schätzungen der Weltbank alleine durch die Nahrungsmittelpreiskrise 2008 circa 100 Millionen und durch die Preisspitze 2010 weitere 44 Millionen Menschen in Armut gedrängt würden. Die Bundesregierung sollte daher "darauf hinarbeiten, dass Regelungen getroffen werden, die exzessive Spekulationen unterbinden und so einen effektiven Beitrag gegen Hunger und Armut leisten". Da die Richtlinie erst am 3. Januar 2018 in Kraft treten solle, bestehe genug zeitlicher Spielraum um einen neuen, ambitionierten Vorschlag der Kommission einzufordern, ohne dass das Inkrafttreten der Richtlinie in Gefahr geraten würde, betone die Abgeordneten.

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6. Rückstellungen für Tagebausanierung

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Nach einem Kohleausstieg sollen genügend finanzielle Mittel für die Kosten der Braunkohlesanierung zur Verfügung stehen. In einem Antrag (18/11172) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sicherheitsleistungen der Bergwerksbetreiber verpflichtend zu machen und Rückstellungsberechnungen für die Nachsorgekosten offenzulegen. Außerdem soll die Bundesregierung die Folgekosten nach Stilllegung der bestehenden Braunkohletagebaue durch Gutachten ermitteln lassen.

Wie die Fraktion unter Berufung auf eine Studie schreibt, ist nicht sichergestellt, dass die Kohlekonzerne derzeit vollumfänglich für die Folgekosten der Braunkohletagebaue aufkommen können. Die Höhe der Rückstellungen erscheine unzureichend, und es bestünden Insolvenzrisiken. Außerdem sei die Nachhaftung zeitlich befristet. Sie könne durch Umstrukturierungen der Unternehmen auf fünf Jahre begrenzt werden. Erfahrungen mit stillgelegten DDR-Braunkohletagebauen würden jedoch zeigen, dass es auch nach wesentlich längeren Zeiträumen zu Folgekosten kommen kann.

Die Fraktion fordert, dass die Rückstellungen aus den Unternehmen herausgeholt und in einen öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht bei Kostensteigerungen überführt werden. Damit sollen die Rückstellungen dem Insolvenzrecht entzogen werden.

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7. Kostenlose Zertifikate für Zementindustrie

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/NAR) Die deutsche Zementindustrie hat im Jahr 2015 etwa 95 Prozent ihrer Emissionszertifikate kostenlos zugeteilt bekommen. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (18/10840) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10699) mit. Die Bundesregierung verweist in der Antwort darauf, dass sich die bei der Herstellung von Zementklinkern "prozessbedingt" anfallenden Emissionen nur in einem "geringen Umfang" reduzieren ließen. Daher wolle sie in Zukunft insbesondere auf europäischer Ebene das Preissignal stärken, um den Einsatz von emissionsärmeren Brennstoffen auszuweiten.

Die Grünen hatten sich zudem erkundigt, inwieweit die Bundesregierung Zusatzgewinne der Unternehmen durch den Verkauf der kostenlosen Emissionsberechtigungen bestätigen könne. Die Bundesregierung schreibt, sie könne weder für den Bereich der deutschen Zementindustrie noch für andere Industriezweige Abschätzungen über mögliche Gewinne der Unternehmen durch den Verkauf von nicht benötigten Zertifikaten machen.

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8. Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Ausfuhr von Rüstungsgütern und anderen Gütern in den Jahren 2015 und 2016 nach Saudi-Arabien und Katar geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11091). Die Bundesregierung soll die entsprechenden Lieferungen an beide Länder detailliert aufschlüsseln. Außerdem wird nach den Direktinvestitionen von Saudi-Arabien und Katar in Deutschland gefragt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 100 - 16. Februar 2017 - 14.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Februar 2017

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