Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6277: Heute im Bundestag Nr. 029 - 19.01.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 029
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 19. Januar 2017, Redaktionsschluss: 13.07 Uhr

1. Linke für soziale Grundrechte
2. Länder für Rechtsreferendariat in Teilzeit
3. Zahl der Organspender weiter niedrig


1. Linke für soziale Grundrechte

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die "Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz" sieht ein Gesetzentwurf (18/10860) vor, den Die Linke eingebracht hat. Die Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass "wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (wsk-Rechte)" in Deutschland "weniger Beachtung und eine geringere Sicherung als bürgerliche und politische Rechte" fänden. Grund dafür sei "die größtenteils fehlende Verankerung dieser Rechte in der deutschen Verfassung".

Konkret soll nach Artikel 1 des Grundgesetzes mit dem bekannten Eingangssatz "die Würde des Menschen ist unantastbar" ein Artikel 1a eingefügt werden, in dem es heißt: "Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Sicherheit. Der Staat ist verpflichtet, kollektive soziale Sicherungssysteme zu schaffen." Zudem soll dieser Artikel "das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" zusichern.

Nach Artikel 2 über persönliche Freiheitsrechte soll der Grundrechtekatalog um einen Artikel 2a ergänzt werden, der in vier Absätzen Rechte von Kindern und Jugendlichen festschreibt. In Artikel 3 mit dem Eingangssatz "alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" soll das darin enthaltene Diskriminierungsverbot neu gefasst werden. Statt aufgrund der "Rasse" sowie "Heimat und Herkunft" soll Ungleichbehandlung "aus rassistischen Gründen" sowie "aufgrund der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus" verboten werden.

Daran anschließen sollen sich vier neue Artikel. Artikel 3a postuliert das "Recht auf frei gewählte oder angenommene Arbeit", "angemessenen Lohn" sowie "gesunde, sichere, inklusive, menschenwürdige" und "familienfreundliche" Arbeitsbedingungen. In Artikel 3b geht es um "das Recht auf eine menschenwürdige und diskriminierungsfrei zugängliche Wohnung und auf Versorgung mit Wasser und Energie" sowie eine "einkommensgerechte" Miete. Artikel 3c schreibt das Recht jedes Menschen "auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme der Gesundheits- und Pflegeleistungen" fest und verpflichtet den Staat auf die "Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit, um jedem Menschen umfassendes körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden zu gewährleisten". In Artikel 3d wird ein Menschenrecht auf Bildung einschließlich frühkindlicher Bildung kodifiziert.

Artikel 9 über die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit soll ergänzt werden um die Sätze: "Das Streikrecht ist ohne Einschränkungen gewährleistet. Es umfasst auch das Recht zum politischen Streik. Die Aussperrung ist rechtswidrig." In Artikel 12 über die Berufsfreiheit schließlich soll aus dem Satz "niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden" das Wort "bestimmten" gestrichen werden. Anstelle der jetzigen Formulierung "Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig" soll es schlicht heißen: "Zwangsarbeit ist verboten."

*

2. Länder für Rechtsreferendariat in Teilzeit

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Ein Gesetzentwurf des Bundesrates, den die Bundesregierung jetzt an den Bundestag weitergeleitet hat (18/10878), soll es ermöglichen, das Referendariats in der juristischen Ausbildung in Teilzeitarbeit zu absolvieren. Aufgrund der Bestimmungen des Deutschen Richtergesetzes sei dies derzeit, anders als in der Lehrerausbildung, nicht möglich, stellt die Länderkammer fest. Dies führe "vielfach dazu, dass Absolventinnen und Absolventen des Studiums und der ersten Prüfung, die familiäre Betreuungsaufgaben übernehmen, den Vorbereitungsdienst entweder verzögert oder gar nicht aufnehmen". Dadurch blieben vielen Menschen Berufswege versperrt.

Der Bundesrat schlägt eine Änderung des Richtergesetzes vor, die es den Ländern erlaubt, die dort vorgeschriebenen Bestandteile des Vorbereitungsdienstes über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre zu strecken und dadurch Teilzeittätigkeiten zu ermöglichen. Die Bundesregierung unterstützt in ihrer Stellungnahme das angestrebte Ziel. Sie lehnt aber den vorgeschlagenen Weg über eine Länderöffnungsklausel ab, da sie dadurch die "Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen" gefährdet sieht. Sie kündigt an, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einen eigenen Formulierungsvorschlag einzubringen.

*

3. Zahl der Organspender weiter niedrig

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Zahl der Organspender bewegt sich weiterhin auf niedrigem Niveau. Wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/10854) über die Entwicklung in der Transplantationsmedizin hervorgeht, wurden 2015 insgesamt 877 postmortale Organspender registriert im Vergleich zu 864 im Jahr davor. Das entspricht einem Zuwachs um 1,5 Prozent.

In den ersten drei Quartalen 2016 war die Tendenz hingegen wieder rückläufig, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. Hier wurden 637 postmortale Organspender registriert, das entspricht einem Rückgang von 5,2 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Die Zahl der gespendeten Organe lag 2015 bei 2.901, das ist ein Rückgang um 2,9 Prozent gegenüber 2014. Mit weitem Abstand am häufigsten gespendet wurden Nieren (1.521), gefolgt von Leber (730), Herz (278) und Lunge (270).

In den ersten drei Quartalen 2016 wurden 2.138 Organe gespendet verglichen mit 2.245 Organen im selben Vorjahreszeitraum.

Nach Angaben von Eurotransplant (ET) standen Ende August 2016 in Deutschland noch 10.193 Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Im Vorjahr waren es 10.243 Menschen. Die meisten Patienten warten auf eine Nierentransplantation.

Als ein Grund für die geringere Spendenbereitschaft wird der Organspendeskandal angesehen, der im Sommer 2012 bekannt wurde. So waren an mehreren Kliniken in Deutschland Daten manipuliert worden, um Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen zu bevorzugen. Seither ging die Zahl der Organspender deutlich zurück.

Im Juli 2016 hat der Bundestag die Einrichtung eines Transplantationsregisters beschlossen, um die Organspendenpraxis effizienter und transparenter zu machen. Dies soll nach Skandalen mit manipulierten Wartelisten auch neues Vertrauen schaffen. In dem Register werden Angaben über Organspender, Spenderorgan, Organempfänger, und das Vermittlungsverfahren zentral gespeichert.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 029 - 19. Januar 2017 - 13.07 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang