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BUNDESTAG/6261: Heute im Bundestag Nr. 013 - 13.01.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 013
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 13. Januar 2017, Redaktionsschluss: 09.51 Uhr

1. Fachgespräch zu Stadtumbauprogrammen
2. Erneute Ausweitung des Mali-Einsatzes
3. Militärausbildung im Irak
4. Landpachtverträge rechtlich abgesichert


1. Fachgespräch zu Stadtumbauprogrammen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die "gemeinsame Evaluierung der Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West" ist am Mittwoch, 25. Januar 2017, Thema eines öffentlichen Fachgesprächs im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Ab 11.30 Uhr werden die Abgeordneten im Sitzungssaal E.700 des Paul-Löbe-Hauses mit Sachverständigen diskutieren.

Gäste können sich bis zum 24. Januar, 16 Uhr, unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum per E-Mail an umweltausschuss@bundestag.de anmelden.

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2. Erneute Ausweitung des Mali-Einsatzes

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der UN-Unterstützungsmission in Mali beteiligen und ihren Einsatz dort erneut ausweiten. Laut Antrag der Bundesregierung (18/10819) soll sich die Zahl der einzusetzenden Soldaten auf bis zu 1.000 erhöhen. Bereits im vergangenen Jahr war die Personalobergrenze von 150 auf 650 erhöht worden. Auftrag der auf den UN-Sicherheitsratsresolutionen 2100, 2164, 2227 und 2295 fußenden "Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali" (MINUSMA) sei unter anderem die Unterstützung für die Umsetzung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali, das "Anbieten guter Dienste und Förderung der nationalen Aussöhnung auf allen Ebenen", der Schutz von Zivilpersonen sowie der aktive Schutz des Mandats durch die Bekämpfung asymmetrischer Angriffe.

Die Stabilisierung Malis sei ein Schwerpunkt des deutschen Engagements in der Sahel-Region und ein wichtiges Ziel der Afrikapolitik der Bundesregierung, heißt es im Antrag weiter. Ihr Erfolg habe Auswirkungen auf die Lage im weiteren Sahel-Raum, in Libyen und auf die regionalen Nachbarn. Deutschland habe ein erhebliches Interesse daran, gemeinsam mit seinen europäischen und internationalen Partnern Terrorismus, Kriminalität und Verarmung in diesen Ländern entgegenzutreten. Die Stabilisierung Malis bleibe dabei eine der dringendsten Aufgaben und gerade dem Norden des Landes komme dabei eine erhebliche Rolle zu.

Der deutsche militärische Beitrag sieht laut Antrag die Beteiligung mit Personal in den Führungsstäben der Mission, mit Fähigkeiten des taktischen Lufttransports vom dafür eingerichteten Lufttransportstützpunkt in Niamey (Niger), mit Aufklärungskräften mit boden- und luftgestützten Aufklärungsfähigkeiten, Objektschutzkräften, Einsatz- und Führungsunterstützungskräften sowie der anlassbezogenen Bereitstellung von Luftbetankungsfähigkeiten zur Unterstützung der französischen Kräfte vor.

"Erhöhte logistische Aufwände in Gao verbunden mit einem verstärkten Personalansatz für den Objektschutz sowie der geplante, zeitlich begrenzte Einsatz der Fähigkeiten Lufttransport inklusive luftgestützter qualifizierter Verwundetenversorgung und Unterstützung aus der Luft erfordern einen erhöhten Personalumfang von insgesamt 1.000 Soldatinnen und Soldaten", schreibt die Bundesregierung weiter. Zur Deckung der durch den Abzug der niederländischen Hubschrauber entstehenden Lücke werde die Bundeswehr zudem den Transporthubschrauber NH90 und Kampfhubschrauber Tiger übergangsweise bis Mitte 2018 in den Einsatz entsenden. "Damit wird Deutschland dazu beitragen, eine Lücke in den Schlüsselfähigkeiten von MINUSMA zu reduzieren und damit die Wirksamkeit der Mission zu verbessern."

Das Mandat ist befristet bis Ende Januar 2018. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben werden auf insgesamt rund 163 Millionen Euro beziffert.

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3. Militärausbildung im Irak

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll weiterhin die irakische Armee sowie Sicherheitskräfte in der Region Kurdistan-Irak ausbilden und dafür bis zu 150 Soldaten entsenden. Die deutschen Streitkräfte würden "im Rahmen und nach den Regeln eines Systems kollektiver Sicherheit" und als "Teil der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS)" handeln, von der nach Feststellung des UN-Sicherheitsrates "eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit" ausgehe, schreibt die Bundesregierung in einem Antrag (18/10820). Die Ausbildung werde "auf Bitten und im Einverständnis" mit der irakischen Regierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak geleistet. Der irakische Außenminister habe mit einem Schreiben an den UN-Generalsekretär im Juni 2014 alle UN-Mitgliedstaaten um Unterstützung im Kampf gegen IS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten. "Der Einsatz zur Ausbildungsunterstützung ist daher völkerrechtsgemäß", heißt es im Antrag weiter.

Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören den Angaben zufolge neben der Ausbildung der irakisch-kurdischen Sicherheitskräfte und der irakischen Streitkräfte mit dem Schwerpunkt Raum Erbil auch die "Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben" unter anderem in Hauptquartieren der multinationalen Partner im Rahmen der internationalen Allianz gegen IS. "Die bisherigen militärischen Erfolge, einschließlich der laufenden Operation zur Befreiung Mosuls zeigen: Der Ansatz, irakische Kräfte durch Ausbildung und Ausrüstung zum Kampf gegen IS zu befähigen, ist wirksam", schreibt die Bundesregierung. Die Ausbildungszentren im Irak, unter anderem in der Region Kurdistan-Irak, und die dort im Verbund mit internationalen Partnern geleistete Ausbildungsunterstützung, hätten nachhaltig zum Fähigkeitsaufbau beigetragen.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben des bis zum 31. Januar 2018 befristeten Mandats beziffert die Bundesregierung auf rund 34,9 Millionen Euro.

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4. Landpachtverträge rechtlich abgesichert

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Landpachtverträge des Palmölunternehmens Plantations Huileries du Congo (PHC) und deren kanadischer Muttergesellschaft Feronia in der Demokratischen Republik Kongo sind nach Kenntnis der Bundesregierung rechtlich abgesichert. Die behördlichen Konzessionen seien auch nach Inkrafttreten des Agrargesetzes von 2012, welches die Pacht von Agrarflächen durch mehrheitlich ausländische Unternehmen untersagt, erteilt worden, schreibt sie in einer Antwort (18/10801) auf eine Kleine Anfrage (18/10613) der Fraktion Die Linke. Die Regierung der DR Kongo habe zudem über ihren Sitz im Aufsichtsrat des Unternehmens und als Anteilseigner Kenntnis über die Mehrheitsverhältnisse im Unternehmen und diese zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt. Auch seien keine Fälle bekannt, bei denen diese Gesetzeslage Auswirkungen auf andere ausländische Agrarunternehmen gehabt habe.

Die Linksfraktion hatte ihre Fragen zu dem Sachverhalt durch eine vorherige Antwort der Bundesregierung (18/10413) gar nicht oder nur unzureichend beantwortet gesehen und deshalb eine Nachfrage gestellt. Die Bundesregierung betont in ihrer neuerlichen Antwort, dass die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), die das Palmölunternehmen mitfinanziert, "alle für die Finanzierung relevanten Prüfungen vorgenommen" habe, "wie es die übliche Praxis des deutschen Entwicklungsfinanziers ist". Dazu gehöre unter anderem auch eine Bewertung der gesicherten Landtitel.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 013 - 13. Januar 2017 - 09.51 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Januar 2017

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