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BUNDESTAG/6240: Heute im Bundestag Nr. 754 - 21.12.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 754
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 21. Dezember 2016, Redaktionsschluss: 08.47 Uhr

1. Curriculum für Orientierungskurs
2. Fragen zur Anzahl von Tierversuchen
3. Evaluation des Altersgeldgesetzes
4. Bericht zum Stand der Kastration von Ferkeln


1. Curriculum für Orientierungskurs

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um das "Vorläufige Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs" im Rahmen der Integrationskurse geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/10622) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10439). Wie die Regierung darin ausführt, dient der Orientierungskurs als Teil des Integrationskurses der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. In der Integrationskursverordnung werde diese Vorgabe dahingehend präzisiert, dass dabei insbesondere auch die Werte des demokratischen Staatswesens in Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit vermittelt werden sollen.

Seit dem Jahr 2007 basiere der Orientierungskurs auf einem bundesweit einheitlichen Curriculum, heißt es in der Antwort weiter. Dieses beschreibe detailliert Lernziele, Inhalte und Methoden und ermögliche gleichzeitig eine flexible Gestaltung des Unterrichts. Durch die jüngste Erhöhung der Stundenzahl des Orientierungskurses auf 100 Unterrichtseinheiten könnten sich die Teilnehmenden zukünftig intensiver mit den Inhalten auseinandersetzen und sich diese nachhaltiger aneignen.

Das Vorläufige Curriculum wird laut Vorlage derzeit in Zusammenarbeit mit Mitgliedern einer vom Bundesinnenministerium berufenen Bewertungskommission und Pädagogen aus der Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Orientierungskursen überarbeitet. Hierbei würden auch Anregungen von anderer Stelle berücksichtigt. Die endgültige Fassung werde Anfang 2017 veröffentlicht.

"Ausgangspunkt und durchgehendes Prinzip des gesamten neuen Curriculums" sind den Angaben zufolge "wertebasierte politische Bildung und der stete Bezug auf die Grundrechte im Grundgesetz". Am deutlichsten sichtbar werde dies "an dem mehrmals wiederholten Verweis auf den Punkt ,Grundrechte im Grundgesetz' in den Abschnitten zu den Feinlernzielen und Inhalten (Verfassungsprinzipien und Staatssymbole, gesellschaftliche Teilhabe und politische Beteiligung, der Nationalsozialismus und seine Folgen, deutsche Geschichte von der Teilung bis zur Wiedervereinigung, Familie und andere Formen des Zusammenlebens, Rollenverständnis und Gleichberechtigung von Mann und Frau, Erziehung und Bildung, Toleranz und Zusammenleben und Religiöse Vielfalt)".

Die Inhalte im Vorläufigen Curriculum sind laut Bundesregierung "vielfach thematisch vernetzt". In diesem Sinne seien die jeweiligen Abschnitte "nicht als isoliert zu behandelnde Themen zu betrachten, sondern vielmehr als Setzung von Schwerpunkten, auf die im Verlauf des gesamten Kurses immer wieder zurückgegriffen wird".

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2. Fragen zur Anzahl von Tierversuchen

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Die Linke interessiert die Wirksamkeit der Reglementierung von Tierversuchen in Deutschland. In einer Kleinen Anfrage (18/10643) wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung wissen, wie viele Anträge auf Tierversuche aufgrund der sogenannten Schmerz-Leidens-Obergrenze im Rahmen der Richtlinie 2010/63/EU im Jahr 2014, 2015 und 2016 abgelehnt wurden. Darüber hinaus interessiert die Linksfraktion, mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitraum das von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) formulierte Ziel, Tierversuche zukünftig komplett ersetzen zu wollen, erreicht werden soll.

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3. Evaluation des Altersgeldgesetzes

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Evaluation des im September 2013 in Kraft getretenen Altersgeldgesetzes ist Gegenstand eines als Unterrichtung (18/10680) vorliegenden Berichts der Bundesregierung. Mit dem Gesetz wird der Vorlage zufolge für freiwillig vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten "ein Anspruch auf die Gewährung von Altersgeld gegen den vormaligen Dienstherrn gewährt". Mit dem Altersgeldgesetz sei ein weiteres, eigenständiges Alterssicherungssystem geschaffen worden, das durch den Abbau von wirtschaftlichen Nachteilen beim freiwilligen Ausscheiden aus dem Bundesdienst zu mehr Mobilität und Flexibilität führen solle. Die Ergebnisse der Evaluation zeigten, dass das Altersgeldgesetz im Evaluationszeitraum nicht zu einer signifikanten Steigerung der Wechsel zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst geführt hat.

Dennoch werde das Altersgeldgesetz sowohl hinsichtlich seiner grundsätzlichen Wirkungen als auch hinsichtlich der konkreten Ausgestaltungen von Dienststellen, Bediensteten und Spitzenverbänden insgesamt positiv bewertet, heißt es in dem Bericht weiter. Darüber hinaus sei positiv zu bewerten, dass der von Kritikern befürchtete Exodus und der Verlust von gut ausgebildeten Fachkräften ausgeblieben ist. Insofern sei " als sehr positiv hervorzuheben, dass die Evaluation gezeigt hat, dass die Bediensteten des Bundes offenbar grundsätzlich keine Veranlassung sehen, freiwillig aus dem Dienst auszuscheiden".

Kritisiert wird den Angaben zufolge "in den Dienststellen teilweise, dass das Altersgeld die Erosion des traditionellen, auf Lebenszeit angelegten Beamtenverhältnisses bedeute, womit tendenziell sogar eine Gefahr für die Attraktivität des Beamtendienstes bestehe". Auf der anderen Seite werde die Notwendigkeit der Modernisierung gesehen und das Altersgeld als Baustein eines modernen und zeitgemäßen Beamtendienstes bewertet.

Kritisch ist laut Vorlage der relativ kurze Berichtszeitraum ab Inkrafttreten des Altersgeldgesetzes bis zum Ablauf der Berichtspflicht an den Bundestag zu bewerten. Durch die gesetzliche Berichtsfrist zum 31. Dezember 2016 sei es notwendig gewesen, den Evaluationszeitraum von vornherein auf die Zeit vom 4. September 2013 bis zum 30. April 2016 zu begrenzen. "Ohne diese zeitliche Begrenzung wäre eine fundierte Auswertung und Berichterstellung sowie fristgerechte Übermittlung an den Deutschen Bundestag nicht möglich gewesen", wie in dem Bericht weiter ausgeführt wird. Der Berichtszeitraum sei daher sehr knapp bemessen. Allerdings bestünden anhand der bisherigen Entwicklungen keine Anzeichen, dass die Anzahl der freiwilligen Entlassungen und der Altersgeldfälle zukünftig ansteigen wird.

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4. Bericht zum Stand der Kastration von Ferkeln

Ernährung und Landwirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EIS) Die betäubungslose Kastration von Ferkeln ist in Deutschland ab dem Jahr 2019 verboten. Um sicherzustellen, dass der bereits im Jahr 2013 getroffene Beschluss umgesetzt werden kann, hat die Bundesregierung eine Unterrichtung über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden (18/10689) vorgelegt. Dazu heißt es unter anderem, dass die betäubungslose Ferkelkastration durch einen Eingriff unter Narkose, die Immunokastration oder die Jungebermast abgelöst werden kann. Die chirurgische Kastration habe den Vorteil, dass im Anschluss keine Umstellung bei der Aufzucht, der Mast, der Schlachtung, der Verarbeitung und der Vermarktung der Tiere erforderlich sei. Alternativ bestehe die Möglichkeit, durch Mast der unkastrierten männlichen Schweine in der Jungebermast auf eine Kastration zu verzichten. Dies stelle die Tierhalter allerdings vor besondere Herausforderungen, um das Auftreten des "Ebergeruchs" zu vermeiden, der durch züchterische Maßnahmen, angepasste Fütterung und Haltungsbedingungen vermieden werden könne. Zusätzlich könne mithilfe der Immunokastration das Risiko des Auftretens von Ebergeruch ebenfalls reduziert werden, indem auf den Hormonhaushalt des männlichen Tieres Einfluss genommen wird. Darüber hinaus wird im Bericht festgestellt, dass die Kosten für die Methoden zur Vermeidung der betäubungslosen Kastration bisher überschätzt worden seien. Dies gelte vor allem für die Immunokastration und die Jungebermast. Hätten die Annahmen zu den Mehrkosten für die chirurgische Kastration unter Narkose etwa fünf Euro betragen, zehn Euro für die Immunokastration und mindestens fünf Euro für die Jungebermast pro männlichem Ferkel, würden Praxiserprobungen, Feldversuche und ökonomische Analysen geringe Kosten veranschlagen. Die chirurgische Kastration unter Narkose könne mittlerweile mit Kosten zwischen 2,20 und sechs Euro mit Inhalationsnarkose beziehungsweise zwischen 1,50 und sechs Euro mit Injektionsnarkose je männliches Schwein beziffert werden. Weil aber bei dieser Variante, anders als bei der Jungebermast, keine positiven Effekte über die verbesserte Leistung in der Mast zu erwarten seien, müssen die kastrierten Tiere zu einem höheren Preis verkauft werden, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Bei der Immunokastration würden die Mehrkosten bei 3,50 Euro bis vier Euro je männliches Schwein liegen. Die Kosten könnten aber aufgrund der verbesserten Leistung in der Mast sowie durch Einsparungen durch den Kastrationsverzicht und bessere Mastleistung kompensiert werden, so dass sich dieses Verfahren im Vergleich zu der herkömmlichen Ferkelkastration ohne Betäubung finanziell nicht unterscheide, heißt es in dem Bericht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 754 - 21. Dezember 2016 - 08.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2016

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