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BUNDESTAG/6219: Heute im Bundestag Nr. 733 - 14.12.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 733
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 14. Dezember 2016, Redaktionsschluss: 12.44 Uhr

1. EU-Aktionsplan 5G für Europa umstritten
2. Änderungen am Conterganstiftungsgesetz
3. Appell zu mehr digitaler Bildung
4. Bessere betriebliche Altersvorsorge
5. Arbeit auf Abruf
6. Migration in der Arbeitswelt
7. Niedriglöhne in Deutschland


1. EU-Aktionsplan 5G für Europa umstritten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der von der EU-Kommission auf den Weg gebrachte Aktionsplan "5G für Europa" enthält aus Sicht der Bundesregierung richtige Maßnahmen. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Norbert Barthle (CDU), am Mittwoch im Verkehrsausschuss deutlich. Die Bundesregierung unterstütze den von der EU-Kommission vorgegebenen Zeitplan, wonach bis 2020 in jedem Mitgliedstaat mindestens eine Großstadt und bis 2025 alle städtischen Gebiete und die wichtigsten Landverkehrswege mit dem schnellen 5G-Internet abgedeckt sein sollen. Unterstützt würden auch die geplanten Maßnahmen zum Glasfaserausbau, so Barthle. Insofern sei die Regierung bereit, die entsprechenden Mittel bereitzustellen, um die Forschung zu unterstützen und ein Dialogforum einzurichten.

Kritisch bewertet die Bundesregierung laut einer BMVI-Vertreterin die Frequenzvorschläge der EU-Kommission. Diese sehen vor, dass die 5G-Frequenzbänder gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Branche festgelegt und zugeteilt werden sollen. Es bestehe die Gefahr, dass die deutschen Anstrengungen beim 5G-Netzausbau ausgebremst würden, sagte sie. Schon jetzt gebe es viele internationale Abstimmungen bei Frequenzvergaben. Auch ist der derzeitige EU-Rechtsrahmens ihrer Aussage nach ausreichend, um eine technische Harmonisierung innerhalb Europas sicherzustellen.

Ein Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sagte, in dem Aktionsplan seien vor allem mit Blick auf die Ziele gute Punkte vorhanden. Gleichzeitig müsse jedoch auch festgestellt werden, dass es noch einige definitorische Unklarheiten gebe, die im Verlauf des weiteren Verfahrens deutlich konkretisiert werden müssten.

Aus Sicht der Unionsfraktion ist es noch zu früh, ein endgültiges Urteil über den Aktionsplan zu fällen. Mit Blick auf die Frequenzvergabe sei aber festzustellen, dass Deutschland schon bei der Vergabe der 4G-Frequenzen deutlich ambitionierte gewesen sei, als andere Länder, sagte der Unionsvertreter, der ebenfalls die Gefahr einer Ausbremsung sah.

Europäische Insellösungen, wie es sie teils beim Ausbau des 4G-Netzes gegeben habe, müssten beim 5G-Netz vermieden werden, sagte ein Vertreter der Linksfraktion. Es stelle sich daher die Frage, inwieweit man sich auf Harmonisierung und direkte Abstimmung einlassen wolle, die möglicherweise über eine Koordinierung hinausgehen. Vermieden werden müsse in jedem Falle, dass über den 5G-Ausbau der Ausbau des physischen Netzes vernachlässigt wird, forderte er.

Man teile die Einschätzung wonach die allgemeine Ausrichtung und die Zielstellungen des Aktionsplans richtig seien, hieß es von Seiten der SPD-Fraktion. Einem ersten Urteil von Experten zufolge sei jedoch die EU-Vorlage fachlich nicht gut gemacht, kritisierte der SPD-Vertreter. Was die Frequenzvergabe angeht, so sagte er, Deutschland dürften keine Nachteile daraus entstehen, dass andere Länder bei der Frequenzvergabe zu weit hinten dran seien.

Die Vorlage lasse viele Fragen offen, bemängelte die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Einige Formulierungen ließen aus ihre Sicht gar den Schluss zu, dass künftig Internetanschlüsse auf dem Land teurer werden könnten als in Ballungsgebieten.

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2. Änderungen am Conterganstiftungsgesetz

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Die spezifischen Bedarfe von Conterganopfern sollen zukünftig durch pauschale Leistungen und ohne spezielle Anträge gedeckt werden. Der Familienausschuss billigte den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zur Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes (18/10378) am Mittwoch in einer durch den Ausschuss geänderten Fassung ohne Gegenstimmen. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Zudem sollen durch die Novelle problematische Abgrenzungsfragen bei der Gewährung von Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe entfallen, um die Verwaltungsverfahren in der Conterganstiftung zu beschleunigen. Die frei werdenden Verwaltungskapazitäten sollen zur besseren Beratung von Conterganopfern genutzt werden. Für die Deckung spezieller Bedarfe der etwa 2.700 leistungsberechtigten Conterganopfer in Deutschland stellt der Bund jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung. Aus dem Gesetzentwurf gestrichen hat der Familienausschuss hingegen die geplanten Neuregelungen zur Struktur der Conterganstiftung, vor allem zur Besetzung des Stiftungsrates. Der Ausschuss verabschiedete den entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ohne Gegenstimmen.

Die Berichterstatter von Union und SPD wiesen in der Ausschusssitzung darauf hin, dass sich die Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses über den Gesetzentwurf einhellig dafür ausgesprochen hätten, die Strukturen der Conterganstiftung zu einem späteren Zeitpunkt nach eingehender Prüfung und Beratung zu ändern. Deshalb habe man diesen Punkt aus dem Gesetzentwurf herausgenommen, um die Pauschalierung von Leistungen nicht zu verzögern. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Auch die Berichterstatter der Oppositionsfraktionen begrüßten die Herausnahme der Strukturfrage aus dem Gesetz.

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3. Appell zu mehr digitaler Bildung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) "Digitale Bildung ist ein Querschnittsthema in Lehre und Forschung, für Innovationen wie auch für die Persönlichkeitsentwicklung." Das sagte Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, der zu einem Öffentlichen Fachgespräch zum Thema "Bildung, Qualifizierung und Wissenschaft in der digitalisierten Welt" am Mittwochvormittag eingeladen hatte. Hippler unterstrich, dass die Hochschulen für die Industrie 4.0 wettbewerbsfähig gemacht werden müssten. Es reiche nicht mehr, lediglich Inhalte - wie etwa ganze Vorlesungen - digital ins Netz zu stellen, sondern es müssten Skills für die digitale Welt der Zukunft entwickelt werden. "Wie die digitale Welt in zehn Jahren aussieht, weiß niemand", sagte Hippler.

Als vierte Kulturtechnik bezeichnete Ulf Frank Kerber, Pädagogische Hochschule Karlsruhe, die digitale Bildung. Das gesamte Bildungswesen müsse neu ausgerichtet werden. Lernende wie Lehrende müssten digital stärker fortgebildet werden. Er bemängelte zudem, dass es an pädagogischer Forschung zu dem Thema fehle.

Christoph Meinel, Wissenschaftlicher Direktor und Geschäftsführer des Hasso-Plattner-Instituts für Softwaresystemtechnik (HPI), machte deutlich, dass der digitale Wandel eine noch nie da gewesene Veränderung der Gesellschaft mit sich bringen werde. Es sei das erste Mal möglich, nicht nur von Mensch zu Mensch, sondern auch von Mensch zu Objekt zu kommunizieren und in Lichtgeschwindigkeit Wirkungen zu erzielen. Dafür gebe es keinerlei geschichtliche Vorbilder und es würde mehrere Generationen dauern, bis die Menschen wirklich lernen würden damit umzugehen. Konkret plädierte er dafür, sogenannte Schul-Clouds einzurichten. Darin sollen die verschiedenen fachmännisch konfigurierten digitalen Lerninhalte vorgehalten und von den Schulen abgerufen werden können.

Jörg Müller-Lietzkow, Professor am Institut für Medienwissenschaft der Universität Potsdam, forderte, die Schüler mehr als bisher auf die digitale Welt vorzubereiten. Man müsse aufhören Schulen, Hochschulen und berufliche Bildung als separate Blöcke zu verstehen. Lerneinheiten müssten sowohl zeitlich, organisatorisch und inhaltlich besser organisiert werden. Ferner sprach er sich dafür aus, die Systeme zeitlich zu entspannen. Es sei zu überlegen, ob es nicht sinnvoll sei, die Gymnasialzeit zu verlängern und G9 wieder einzuführen und auch den Bachelorstudiengang auf vier Jahre zu verlängern.

Man habe viel Zeit bei dem Thema digitale Bildung verschlafen, mahnte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien - Bitkom. Er machte klar, dass die Digitalisierung in der Bildung kein Land allein schaffen könnte. Man benötige mehr Internationalisierung. Rohleder sprach von "Entgrenzung". Auch er forderte einen kompletten Umbau des Bildungssystems. Der Erwerb digitaler Kompetenz müsse integraler Bestandteil heutiger Bildungsziele werden und vor dem Hintergrund des lebensbegleitenden Lernens in der Bevölkerung in allen Organisationen verankert werden.

Heidi Schelhowe, Professorin am TZI - Technologie-Zentrum Information und Informationstechnik, forderte informatische Bildung und Medienbildung stärker zusammen zu denken. Der Algorithmus bestimme, was der Benutzer digital inhaltlich sehe. Es reiche nicht, sich beim Informatikunterricht lediglich auf technische Kompetenzen zu konzentrieren.

Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), wies darauf hin, dass in Berlin 50 Prozent der Lehrer in Deutschland über 55 Jahre alt seien. Grundsätzlich bräuchten alle Lehrer mehr digitale Fortbildung. Viele Lehrer fühlten sich mit dem Thema digitale Bildung komplett allein gelassen, kritisierte sie..

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4. Bessere betriebliche Altersvorsorge

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/PJA) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/10384) die Bundesregierung dazu auf, die Bedingungen für eine betriebliche Altersvorsorge deutlich zu verbessern. Nur so sei ein lebensstandardsicherndes Gesamtversorgungsniveau zu gewährleisten. Die Abgeordneten fordern unter anderem die schrittweise Einführung eines verpflichtenden Betriebsrentenangebotes durch den Arbeitgeber. Außerdem sollen Arbeitnehmer beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung unterstützt werden. Weiterhin wollen die Grünen die Ausfallhaftung für Betriebe zugunsten einer reinen Beitragszusage abschaffen. Zusätzlich fordern sie die Einrichtung eines öffentlich verwalteten Fonds, um die Kosten für kleine und mittlere Unternehmen bei der betrieblichen Altersvorsorge zu minimieren.

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5. Arbeit auf Abruf

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/PJA) Nach Ansicht der Bundesregierung ist es nicht möglich, eine valide Aussage zur Verbreitung von Arbeit auf Anruf zu machen, da diese im Rahmen der amtlichen Statistik nicht als gesondertes Merkmal erfasst wird. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/10356) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10184) hervor. Die Bundesregierung führt in der Antwort weiter aus, dass sie keine Kenntnis darüber habe, wie hoch der durchschnittliche Stundenlohn und die wöchentliche Arbeitszeit in Arbeitsverhältnissen auf Abruf sei. Auch zum Umfang von Rechtsverstößen in Zusammenhang mit Arbeit auf Abruf gegenüber Arbeitnehmern liegen der Bundesregierung den Angaben zufolge keine Daten vor. Da Arbeit auf Abruf im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt sei, stünde Betroffenen der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen. Hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Beschäftigten die mindestens einmal im Monat auf Abruf arbeiteten, gebe es Studien die ihnen einen schlechteren Gesundheitszustand bescheinigen würden, heißt es in der Antwort.

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6. Migration in der Arbeitswelt

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/10428) zur Migration in der Arbeitswelt gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie hoch das Medianeinkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Vergleich zu jenen mit deutscher Staatsbürgerschaft ist.

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7. Niedriglöhne in Deutschland

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Zu Niedriglöhnen in Deutschland hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (18/10369) gestellt. Sie will darin unter anderem erfahren, wie hoch derzeit die aktuelle Niedriglohnschwelle ist und wie viele Beschäftigte unterhalb dieser Schwelle arbeiten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 733 - 14. Dezember 2016 - 12.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2016

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