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BUNDESTAG/6187: Heute im Bundestag Nr. 701 - 30.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 701
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 30. November 2016, Redaktionsschluss: 11.25 Uhr

1. Begehrter Innovationsfonds
2. Beratungsbedarf beim Rechtsbehelfsgesetz
3. Zustimmung für Hilfen für die Dorschleber


1. Begehrter Innovationsfonds

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der mit dem Versorgungsstärkungsgesetz 2015 beschlossene Innovationsfonds ist offensichtlich sehr begehrt. Die ersten Vorhaben zur Förderung stünden jetzt fest, heißt es in einem aktuellen Bericht der Bundesregierung an den Gesundheitsausschuss. Die hohe Zahl der eingegangenen Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 1,7 Milliarden Euro zeige, dass der Fonds gut angenommen werde. Gefördert werden Projekte zu neuen Versorgungsformen sowie zur Versorgungsforschung.

Für die neuen Versorgungsformen steht ein jährliches Fördervolumen in Höhe von 225 Millionen Euro zur Verfügung. Hier seien insgesamt 227 Anträge eingegangen. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) habe im Oktober 29 Projekte aus der ersten Förderwelle ausgewählt. Zu den Themenschwerpunkten zählen unter anderem Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gegenden sowie die medizinische Versorgung mit Hilfe von Telemedizin, Telematik und E-Health. Über weitere Projektanträge der zweiten Förderwelle soll im Frühjahr 2017 entschieden werden.

Das Fördervolumen für die Versorgungsforschung umfasst jährlich 75 Millionen Euro. Aufgrund der guten Projektanträge würden die Mittel ausgeschöpft, heißt es in dem Bericht weiter. Es seien insgesamt 296 Projektskizzen eingegangen. In 142 Fällen seien die Initiatoren aufgefordert worden, einen Vollantrag einzureichen. Hinzu kämen weitere Projektanträge aus dem Bereich der Evaluation. Aus 161 Projekten habe der Innovationsausschuss dann 62 Vorhaben ausgewählt.

Mit der Gesetzesnovelle hat der G-BA den Auftrag erhalten, Projekte zu fördern, die sich mit neuen Versorgungsformen und der Versorgungsforschung befassen. Ziel des Innovationsfonds ist die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Das Fondsvolumen liegt in den Jahren 2016 bis 2019 bei jeweils 300 Millionen Euro, wobei 75 Prozent der Mittel in die Förderung neuer Versorgungsformen fließen und 25 Prozent in die Förderung der Versorgungsforschung. Die Gelder werden von den gesetzlichen Krankenkassen und dem Gesundheitsfonds bereitgestellt. Das Bundesversicherungsamt verwaltet die Finanzmittel.

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2. Beratungsbedarf beim Rechtsbehelfsgesetz

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben ihre Beratungen zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzs noch nicht abgeschlossen. Die geplante Befassung mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9526, 18/9909) im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wurde am Mittwochmorgen daher vertagt. Vertreter der Koalition zeigten sich zuversichtlich, in der nächsten Sitzungswoche die Ausschussberatung durchführen zu können.

Durch den Gesetzentwurf sollen Umweltverbände künftig umfassender in Umweltangelegenheiten klagen können. Dazu sollen unter anderem das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung an europa- und völkerrechtliche Vorgaben angepasst werden. Handlungsbedarf besteht laut Begründung, weil die deutsche Umsetzung der Aarhus-Konvention der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN ECE) von der 5. Vertragsstaatenkonferenz in zwei Punkten als völkerrechtswidrig gerügt wurde. Änderungen seien auch durch Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes geboten, schreibt die Bundesregierung.

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3. Zustimmung für Hilfen für die Dorschleber

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Die Dorschfischer in der Ostsee sollen Zugang zu EU-Hilfen erlangen und die Bundespolizei sowie der Zoll sollen die seewärtige Fischereiaufsicht wahrnehmen können. Das hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am Mittwochmorgen bei der Abstimmung über die Änderung des Seefischeigesetzes (18/9466) befürwortet. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten die Abgeordneten für die Annahmeempfehlung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung im Plenum. Mit der Änderung soll das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ermächtigt werden, durch eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Behörden der Zollverwaltung oder der Bundespolizei ganz oder teilweise die Fischereiaufsicht seewärts der äußeren Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik zu übertragen. In diesem Zusammenhang muss das BMEL die Zusammenarbeit der entsprechenden Behörden mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) regeln. Die Bundesanstalt ist eine Behörde des Bundes, die über rund 1.200 Mitarbeiter in ganz Deutschland und auf See verfügt, und setzt die Bestimmungen der gemeinsamen EU-Agrar- und Fischereipolitik und die damit verbundenen Kontrollvorgaben durch. Weil der Zoll und die Bundespolizei die Aufsicht im Zusammenhang mit ihren Aufgaben zur See ebenfalls ausüben können, würde im Falle einer Aufgabenübertragung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand entstehen, heißt es im Regierungsentwurf, der damit einen Vorschlag des Bundesrates aufgreife. Neben diversen Angleichungen des Seefischereigesetzes an das geltende Fischereirecht der Europäischen Union bereite die Änderung auch die rechtliche Grundlage für finanzielle Hilfsmaßnahmen aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds für die deutschen Dorschfischer. Nachdem im Spätsommer diesen Jahres die Ostsee-Anrainerstaaten eine Kürzung der Fangquoten um die Hälfte in der westlichen Ostsee und um ein Viertel in der östlichen Ostsee beschlossen hatten, sollen aus dem Fonds Hilfsmaßnahmen zur vorübergehenden und endgültigen Stilllegung von Kuttern gefördert werden können. Damit dies schnell möglich ist, soll der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Die Notwendigkeit der zügigen Änderung des Seefischereigesetzes im Hinblick auf die Unterstützung der Dorschfischer wurde von allen Fraktionen einhellig geteilt. "Die EU-Zahlungen müssen schnell ermöglicht werden, weil das im Sinne der Fischer ist", hieß aus der CDU/CSU-Fraktion. Kritsch sahen die Abgeordneten hingegen die Regelung zur Übertragung der Fischereiaufsicht auf den Zoll und die Bundespolizei an. Die Union stellte allerdings fest, dass die BLE "weiterhin den Hut auf hat". Die Sozialdemokraten bescheinigten dem Regierungsentwurf einen "Webfehler". Es sei zu viel von den Zöllnern verlangt, über Fischsorten und Strukturen von Fangnetzen bei Kontrollen befinden zu müssen. Auch die Linke monierte, dass die Zollverwaltung nicht die richtige Adresse für diese Aufgabe sei. Der Bundesanstalt sollte mehr Personal zugesprochen werden, wenn die Kapazitäten zur Erledigung der Kontrollpflichten nicht ausreichen. Die Grünen befürchten, dass es mit der Verabschiedung des Gesetzes zu einem Durcheinander kommen könnte. Zudem monierte die Fraktion, dass die Erfahrungen hinsichtlich der Artenschutzkontrolle durch den Zoll auf dem Festland schon nicht so erfolgreich seien. Die Bundesregierung entgegnete der Kritik, dass die Durchführung der Seefischereiaufsicht durch den Zoll bereits bewährte Verwaltungspraxis sei. Seit dem Jahr 1978 sei der Zoll berechtigt, Fischer auf See zu kontrollieren. Nachdem im Rahmen einer Novelle des Seefischereigesetzes im Jahr 2011 ein Fehler gemacht worden war, soll die Regelung nun wieder in das Gesetz aufgenommen werden. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am Donnerstagnachmittag im Plenum debattiert und namentlich abgestimmt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 701 - 30. November 2016 - 11.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2016

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