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BUNDESTAG/6145: Heute im Bundestag Nr. 659 - 09.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 659
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 09. November 2016, Redaktionsschluss: 15.11 Uhr

1. ERP-Wirtschaftsplan einstimmig gebilligt
2. Zwei Anhörungen beschlossen
3. Grundsicherung für EU-Ausländer
4. Bildungs- und Teilhabepaket
5. Linke fragt nach Arbeit auf Abruf
6. Ermittlung der Regelsätze


1. ERP-Wirtschaftsplan einstimmig gebilligt

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie am Mittwoch den von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondermögens für das Jahr 2017 (18/9753) gebilligt. Aus dem ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) sollen rund 800 Millionen Euro besonders für mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe bereitgestellt werden.

Mobilisiert werden könnten dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 6,8 Milliarden Euro, würdigte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Sitzung. Er ging auch auf die Kritik des Bundesrechnungshofes ein, wonach die Zielgrößen des Programms nicht erreicht worden seien. Das liege am Niedrigzinsumfeld, in dem Kreditmittel nicht so stark abgerufen werden würden. Damit die Mittel möglichst vollständig abgerufen werden würden, müssten neue Anreize, zum Beispiel Tilgungserleichterungen, gefunden werden.

Die SPD-Fraktion bezeichnete das ERP-Sondervermögen als Erfolgsgeschichte Es handele sich um ein wichtiges Instrument im Bereich der Mittelstandsförderung. Dass die Mittel nicht komplett abgerufen worden seien, sei ein Hinweis, dass sich die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen zum Wagniskapital verlagern würden.

Positiv äußerten sich auch die Oppositionsfraktionen. Die Linksfraktion merkte allerdings an, dass die letzte Evaluation der Mittel 2012 stattgefunden habe. Eine Evaluation müsse mindestens einmal pro Legislaturperiode vorgenommen werden, damit eine Kontrolle über den Einsatz der Gelder bestehe. Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedeuten Digitalisierung und Energiewende erhebliche Veränderungen und mehr Risiken für die Wirtschaft. Deshalb müsse es weniger klassische Bankenfinanzierung und mehr Wagniskapitalförderung geben. Durch die Ansiedlung des Sondervermögens bei der KfW Bankengruppe habe man aber den Eindruck, dass die Wagniskapitalförderung schwieriger geworden sei. Von der Bundesregierung hieß es auf entsprechende Fragen, es werde überlegt, wie die Eigenkapitalfinanzierung verbessert werden könne.

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2. Zwei Anhörungen beschlossen

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung von zwei öffentlichen Anhörungen beschlossen. So soll am Montag, den 21. November, eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes (18/9987) stattfinden. Damit sollen dem Zoll mehr Kontrollmöglichkeiten eingeräumt werden, um illegale Waren wie Betäubungsmittel, Waffen oder hochsteuerbare Waren zu finden und dem Wirtschaftskreislauf zu entziehen.

Eine weitere öffentliche Anhörung wird am Montag, den 28. November, stattfinden. Dabei wird es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (18/9986) gehen. Danach können Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, nicht genutzte Verluste weiter nutzen, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortführen. Ein Vertreter der Bundesregierung erläuterte in der Sitzung, der Entwurf sei Teil der Wagniskapital-Initiative der Bundesregierung. Auf Fragen der Oppositionsfraktionen wurde versichert, neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sollten damit nicht eingeführt werden.

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3. Grundsicherung für EU-Ausländer

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung möchte den Anspruch ausländischer Personen auf Grundsicherungsleistungen einschränken. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (18/10211) vorgelegt, der klarstellt, welche Personengruppen künftig von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII) ausgeschlossen sein sollen. Dazu sollen unter anderem Personen ohne materielles Aufenthaltsrecht aus dem Freizügigkeitsgesetz/EU sowie Menschen, die sich mit einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, gehören. Erst nach fünf Jahren "eingetretener Verfestigung des Aufenthaltes" in Deutschland soll demnach ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe bestehen. Hilfebedürftige Ausländer sollen im Zeitraum bis zur Ausreise für einen Monat eine Überbrückungsleistung für Ernährung und Unterkunft erhalten sowie die Kosten für die Rückreise erstattet bekommen können. Mit nennenswerten Ausgaben für den Bundeshaushalt sei aufgrund des relativ kleinen, von dem Gesetz betroffenen Personenkreises nicht zu rechnen, schreibt die Regierung in dem Entwurf.

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4. Bildungs- und Teilhabepaket

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Rund eine halbe Million Kinder hatte im Jahr 2016 (Januar bis Juni) monatlich Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das geht aus der Antwort (18/10193) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10020) der Fraktion Die Linke hervor.

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5. Linke fragt nach Arbeit auf Abruf

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke stellt das Thema "Arbeit auf Abruf" in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (18/10184). Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist es möglich, dass Arbeitnehmer innerhalb gewisser Grenzen nur nach Arbeitsanfall im Unternehmen beschäftigt und bezahlt werden. Die Linke will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Erwerbstätige in einem solchen Arbeitsverhältnis arbeiten und wie hoch deren Verdienst und Wochenarbeitszeit ist.

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6. Ermittlung der Regelsätze

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/10168) zur Neuermittlung der Regelbedarfe in den Grundsicherungen gestellt. Die Abgeordneten kritisieren darin die statistisch ausgewählte Referenzgruppe, an deren Ausgaben sich die Bundesregierung zur Ermittlung der Regelbedarfe orientiert. Sie fragen die Bundesregierung unter anderem nach der sozialen Lage und Eignung der Referenzgruppe, nach der Überprüfung der Statistikmethode und nach der Dynamisierung der Regelbedarfe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 659 - 9. November 2016 - 15.11 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2016

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