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BUNDESTAG/6114: Heute im Bundestag Nr. 628 - 26.10.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 628
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. Oktober 2016, Redaktionsschluss: 11.22 Uhr

1. Mehr Wettbewerb in der Luftfahrt verlangt
2. Hilfe für syrische Bevölkerung
3. Kernwaffenstaaten einbinden
4. Umgang mit bewaffneten Drohnen
5. Lage von Homosexuellen in der Türkei
6. Auswirkungen der Telekom-Privatisierung


1. Mehr Wettbewerb in der Luftfahrt verlangt

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Monopolkommission hat sich für mehr Wettbewerb in der Luftfahrt ausgesprochen und besonders die Doppelrolle von Bundesländern als Eigentümer und Aufsicht von Flughäfen beanstandet. Die Entgeltaufsicht sollte einer unabhängigen Regulierungsbehörde übergeben werden, die das Preissetzungsverhalten marktmächtiger Flughäfen einschränken könne, wo dies erforderlich sei, empfiehlt die Monopolkommission in ihrem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/9860) vorgelegten 21. Hauptgutachten.

Zweifel an der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden könnten auch nicht dadurch beseitigt werden, dass die Flughafenbeteiligungen von den Länderfinanzministerien verwaltet werden, während die Landesluftfahrtbehörden den jeweiligen Landesverkehrsministerien zugeordnet seien. argumentiert die Monopolkommission. Der Eindruck fehlender Unabhängigkeit werde außerdem dadurch verstärkt, dass in einer Reihe von Fällen Vertreter der Ministerien Aufsichtsratsmandate bei den Flughafengesellschaften besetzen würden. Fluggesellschaften würden einen Mangel an Transparenz bei den Flughafenentgelten kritisieren.

Auch das System der Zeitnischen für Starten und Landen (Slots) müsse reformiert werden, verlangt die Kommission. Derzeit hätten die Fluggesellschaften einen Anspruch auf Wiederzuteilung von Slots, wenn sie diese in der Vorperiode zu mindestens 80 Prozent genutzt hätten. Durch diese "Großvaterrechte" werde eine effiziente Verteilung der Slots ebenso erschwert wie der Markteintritt neuer Fluggesellschaften. Eine effektive Kapazitätsausnutzung finde nicht statt. Die Kommission empfiehlt daher die Umstellung auf Auktionen. Außerdem müsse der Handel von Slots zwischen Fluggesellschaften, der zum Beispiel in den USA üblich sei, gestattet werden. Auch der Markt für die Bodenverkehrsdienste an Flughäfen sollte liberalisiert werden. Flughafenbetrieb und Bodenabfertigung sollten rechtlich getrennt werden.

Die Monopolkommission nahm auch zu Sharing Economy Diensten Stellung, bei denen Privatpersonen Güter oder Dienstleistungen über digitale Plattformen anbieten. Neue Angebote gibt es zum Beispiel in der Personenbeförderung. Die Monopolkommission warnt davor, auf den Eintritt neuer Wettbewerber sofort mit Verboten zu reagieren. Vielmehr sollte ein angemessener Ordnungsrahmen geschaffen werden. Es müsse qualitative Mindestanforderungen für Fahrer und Fahrzeuge sowie einen angemessenen Versicherungsschutz geben. Die Kommission spricht sich in ihrem Bericht auch gegen pauschale Verbote der kurzzeitigen Vermietung von Privatunterkünften aus. Besser seien Obergrenzen für die Anzahl der jährlichen Vermietungstage.

Kritisch äußert sich die Monopolkommission zur Ministererlaubnis für den Zusammenschluss der Lebensmittelmärkte Edeka und Kaiser's, die zur Sicherung der Arbeitsplätze bei Kaiser's erteilt worden war: "Ein hoher Beschäftigungsstand ist ein wichtiges wirtschaftspolitisches Ziel. In aller Regel sind Zusammenschlüsse jedoch nicht geeignet, gefährdete Arbeitsplätze langfristig zu sichern, da sie die Ursache der Gefährdung nicht beseitigen." Das öffentliche Interesse an Vollbeschäftigung sei nicht mit dem Interesse am Erhalt von Arbeitsplätzen bei einem bestimmten Unternehmen gleichzusetzen.

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2. Hilfe für syrische Bevölkerung

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Durch das Engagement des "Syria Recovery Trust Fund" (SRTF) haben etwa 300.000 Menschen im Norden Syriens wieder Strom. Zudem sei ein Projekt zur Rehabilitierung der Wasserversorgung in ländlichen Gebieten der Provinz Aleppo mit 900. 000 Begünstigten gegenwärtig in der Umsetzung, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/10024) auf eine Kleine Anfrage (18/9714) der Fraktion Die Linke.

Um in den Gebieten, die sich außerhalb der Kontrolle des Assad-Regimes befänden, Hilfe für notleidende Zivilbevölkerung leisten zu können, habe sie den Fonds 2013 - gemeinsam mit den USA und Vereinigten Arabischen Emiraten - ins Leben gerufen, erklärt sie darin. Der Fonds werde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet und arbeite mit zivilen lokalen Räten zusammen.

Da Mitarbeiter und Partner des SRTF die Projekte teils unter Lebensgefahr umsetzten und in Syrien und der Türkei immer wieder Ziel von Mordanschlägen des sogenannten Islamischen Staates seien, hätten sich die Geberländer bei der Gründung des SRTF zum Schutz der Projekte, Partner und Mitarbeiter zu Vertraulichkeit verpflichtet. Der SRTF selbst stelle auf seiner Internetpräsenz zwar umfangreiche Informationen zu seiner Projektarbeit bereit, allerdings ohne Details zu veröffentlichen, welche die Sicherheit der Projekte, Partner und Mitarbeiter gefährden könnten, berichtet die Bundesregierung.

Außerdem betont sie, dass der SRTF nicht mit bewaffneten Gruppierungen kooperiere, sondern mit "zivilen lokalen Strukturen und Räten sowie den Umsetzungsstrukturen der syrischen Opposition". Ihren Kenntnissen zufolge seien keine Projekte in die Hände von bewaffneten Gruppierungen oder von Streitkräften des syrischen Regimes gefallen. Empfänger von Geldern, die nur in Einzelfällen und dann auch nur in geringen Mengen nach Syrien flössen, würden einen mehrstufigen Prüfungsprozess durchlaufen, um den Abfluss von Geldern an islamistische Gruppen auszuschließen, versichert die Regierung.

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3. Kernwaffenstaaten einbinden

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hält Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung für dringend erforderlich, Verhandlungen über einen Kernwaffenverbotsvertrag ohne Einbindung der Kernwaffenstaaten aber für nicht zielführend. Grund seien vor allem Deutschlands Verpflichtungen als NATO-Bündnispartner, die die nukleare Teilhabe einschließt, aber auch deutsche Sicherheitsinteressen, begründet sie ihre Position in einer Antwort (18/10002) auf eine Kleine Anfrage (18/9843) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Außerdem werde von vielen Seiten das Risiko einer Schwächung des Nichtverbreitungsvertrags gesehen, falls ein Nuklearwaffenverbot ohne Einbeziehung der Nuklearwaffenstaaten erfolge.

Die Bundesregierung hatte sich an den Verhandlungen der offenen Arbeitsgruppe (OEWG) in Genf beteiligt, aber gegen den Abschlussbericht der OEWG gestimmt. Grund sei gewesen, erklärt die Bundesregierung, dass in der Schlussphase der Verhandlungen Empfehlungen hin zu einem sofortigen Verbot von Atomwaffen in den Vordergrund getreten seien. Sie wolle jedoch weiter für einen pragmatischen Ansatz hin zu einer Welt ohne Nuklearwaffen werben.

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4. Umgang mit bewaffneten Drohnen

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Haltung der Bundesregierung zu bewaffneten Drohnen ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/10070) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wann die Koalition von der US-Regierung über den Vorschlag einer internationalen Vereinbarung gegen den "Missbrauch" bewaffneter Drohnen informiert worden sei und wann und auf welchem Wege sie zugesagt habe, diese Vereinbarung zu unterzeichnen. Außerdem fragen sie, aus welchen Erwägungen die Bundesregierung den Export oder den missbräuchlichen Einsatz bewaffneter Drohnen für regelungsbedürftig hält und welche Regierungen ihrer Kenntnis nach derzeit bewaffnete Drohnen besitzen beziehungsweise diese beschaffen oder entwickeln wollen.

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5. Lage von Homosexuellen in der Türkei

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Zahl der Fälle von staatlichen und nichtstaatlichen Verfolgungen von Homosexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LSBTTI) in der Türkei ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/10093) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen wissen, inwieweit der Bundesregierung verhängte Bußgelder, Hausdurchsuchungen und polizeiliche Gewalt sowie Hassverbrechen, Angriffe und Morde bekannt seien. Weitere Fragen betreffen die rechtliche Situation von LSBTTI in der Türkei und die Reaktionen und Maßnahmen von Bundesregierung und EU.

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6. Auswirkungen der Telekom-Privatisierung

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Mit den langfristigen Folgen der Umwandlung der Deutschen Bundespost in selbständige Unternehmen befasst sich die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (18/10075) erkundigen sich die Abgeordneten nach der Deutschen Telekom AG und wollen zum Beispiel erfahren, wie sich der Bundesanteil am Grundkapital des Unternehmens entwickelt hat. Der Anteilseigner Bund soll auch seine sozial- und beschäftigungspolitische Funktion erläutern und die Frage beantworten, wie diese Funktion wahrgenommen wird. Außerdem geht es um die Beschäftigten im dem Unternehmen Telekom Vivanto/Telekom Placement Services.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 628 - 26. Oktober 2016 - 11.22 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Oktober 2016

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