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BUNDESTAG/6108: Heute im Bundestag Nr. 622 - 24.10.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 622
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 24. Oktober 2016, Redaktionsschluss: 15.30 Uhr

1. Beratungen zum Bundesverkehrswegeplan
2. Sicherheitsüberprüfung von Soldaten
3. Dissens mit Bundesrat über Schöffenwahl
4. Noch keine Post-Vollprivatisierung
5. Drogen-Substitution in Haft


1. Beratungen zum Bundesverkehrswegeplan

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat am Montag mit den Beratungen der von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfe für den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) (18/9350) sowie die dazu gehörenden Ausführungsgesetze für die Bundesfernstraßen (18/9523), die Bundesschienenwege (18/9524) und die Bundeswasserstraßen (18/9527) begonnen. Bis einschließlich Mittwoch berät der Ausschuss die darin aufgeführten Einzelprojekte in nicht-öffentlicher Sitzung.

Am Montag, 7. und am Mittwoch, 9. November 2016 sind öffentliche Anhörungen zum BVWP, den Ausführungsgesetzen zu den Bundesschienenwegen und den Bundeswasserstraßen (Montag) sowie den Bundesfernstraßen (Mittwoch) geplant. Die Schlussabstimmung über die Entwürfe im Verkehrsausschuss soll den Planungen nach am Mittwoch, 30. November 2016 erfolgen. Anfang Dezember sollen die Gesetze durch den Bundestag verabschiedet werden.

Laut BVWP will der Bund bis 2030 269,6 Milliarden Euro in die Verkehrsinfrastruktur investieren. Dabei setzt die Bundesregierung nach eigener Aussage die Priorität "Erhalt vor Aus- und Neubau". 141,6 Milliarden Euro stehen für den Erhalt, den Ersatz oder die Sanierung bestehender Verkehrswege oder deren Teile zur Verfügung. Schwerpunkt der Investitionen ist nach Regierungsangaben die Beseitigung von Engpässen auf Hauptverkehrsachsen. Im Fokus stehe also "das dem weiträumigen Verkehr dienende Netz". Bis 2030 sind dafür Investitionen von 98,3 Milliarden Euro eingeplant.

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2. Sicherheitsüberprüfung von Soldaten

Verteidigung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Deutsche Soldaten müssen sich zukünftig vor ihrem Eintritt in die Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatengesetzes (18/10009) vor. Von der Überprüfung gemäß den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sollen sowohl Berufs- und Zeitsoldaten als auch Freiwillig Wehrdienst Leistende betroffen sein.

Die Bundesregierung möchte mit der Gesetzesänderung verhindern, dass gewaltbereite Extremisten in den Genuss einer militärischen Ausbildung kommen, die sie zur Verübung von Terrorakten und anderen Gewalttaten befähigen. Soldaten würden im Rahmen ihrer Grundausbildung an Kriegswaffen ausgebildet. Mit den erworbenen Fähigkeiten "können terroristische Anschläge mit einem deutliche höheren Maß an Schaden angerichtet werden, als ohne diese Grundfertigkeiten", heißt es in der Gesetzesbegründung.

Bislang wird von angehenden Soldaten nur ein Führungszeugnis oder eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung eingefordert. Diese Maßnahmen erlaubten jedoch keine umfassenden Erkenntnisse über einen möglichen extremistischen Hintergrund der Bewerber, heißt es in der Begründung der Gesetzesvorlage.

Die anfallenden jährlichen Personal- und Sachkosten der Sicherheitsüberprüfungen bei der Bundeswehr und beim Militärischen Abschirmdienst, beim Bundeskriminalamt und der Bundespolizei, beim Bundesdatenschutzbeauftragten, beim Verfassungsschutz und beim Bundesnachrichtendienst beziffert die Bundesregierung auf rund 8,2 Millionen Euro. Die Regierung rechnet mit etwa 20.000 Neueinstellungen und Sicherheitsüberprüfungen von Soldaten ei der Bundeswehr pro Jahr.

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3. Dissens mit Bundesrat über Schöffenwahl

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/PST) Zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat gibt es eine Unstimmigkeit über das künftige Verfahren zur Wahl von Schöffen. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (18/9534) hervor, den die Bundesregierung dem Bundestag in einer Unterrichtung (18/10025) zusammen mit ihrer Gegenäußerung zugeleitet hat.

Der Bundesrat verlangt, dass künftig bei einer Schöffenwahl nicht mehr doppelt so viele Personen zur Wahl gestellt müssen, wie Ämter zu vergeben sind, sondern nur eineinhalbmal so viele. Er begründet dies mit der Schwierigkeit besonders in großen Gemeinden, genügend Freiwillige für dieses Ehrenamt zu finden. Wenn von diesen dann nur die Hälfte gewählt würde, führe das bei den nicht Berücksichtigten zu Enttäuschung und zu weiter sinkender Bereitschaft, sich für das Schöffenamt zur Verfügung zu stellen. Eine Wahlmöglichkeit sei auch mit der eineinhalbfachen Anwärterzahl gegeben.

In ihrer Gegenäußerung bleibt die Bundesregierung dabei, an der geltenden Rechtslage mit der doppelten Anwärterzahl festzuhalten. Aus den Vorschlagslisten würden nicht nur die Haupt- und Hilfsschöffen gewählt, schreibt die Regierung, "sie bilden auch die Grundlage für Ergänzungswahlen während der laufenden Schöffenperiode". Auch dabei müssten die Schöffenwahlausschüsse noch eine Auswahlmöglichkeit haben. Andernfalls bestehe "die Gefahr, dass die von der Gemeinde erstellte Vorschlagsliste die eigentliche Wahlentscheidung vorweggenommen hat".

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4. Noch keine Post-Vollprivatisierung

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung prüft weiterhin eine Privatisierung der Beteiligungen an der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG, nennt aber kein konkretes Datum für den Verkauf von Anteilen. In der als Unterrichtung (18/10040) vorgelegten Stellungnahme der Regierung zu den Tätigkeitsberichten 2014/2015 der Bundesnetzagentur - Telekommunikation und Post - mit den Sondergutachten der Monopolkommission "Telekommunikation 2015: Märkte im Wandel und Post 2015: Postwendende Reform - jetzt" (18/7010, 18/7011) heißt es, die Prüfung berücksichtige unter anderem die Marktsituation, die wirtschaftliche Situation der Unternehmen sowie die spezifischen Interessen des Bundes. An der Deutschen Post AG hält der Bund indirekt über die KFW Bankengruppe 21 Prozent der Aktien, an der Deutschen Telekom direkt oder indirekt über die KfW noch 32 Prozent.

"Die von der Monopolkommission wiederholt geäußerte Sorge eines bestehenden Interessenkonflikts zwischen der Aufgabe des Bundes als Regulierer und der an einer Dividendenausschüttung interessierten Eigentümerstellung wird nicht geteilt, schreibt die Bundesregierung.

Ein sorgenvoller Blick richtet sich offenbar auf den Universaldienst der Deutschen Post. In Deutschland seien die Sendungsmengen noch als relativ stabil einzuordnen, "jedoch kann sich perspektivisch diese Situation aufgrund der fortschreitenden auch von der Bundesregierung aktiv vorangetriebenen Digitalisierung weiter deutlich verändern." Im europäischen Ausland seien von den Unternehmen teils erhebliche Sendungsmengenrückgänge zu verkraften und "akute Problematiken wie die finanzielle Sicherung des Universaldienstes zu lösen". Verwiesen wird auf einen Bericht der EU-Kommission, wonach die Zahl der über Universaldiensteanbieter in der EU verschickten Briefsendungen von 107,6 Milliarden im Jahr 2008 auf 85,5 Milliarden im Jahr 2013 zurückgegangen sei.

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5. Drogen-Substitution in Haft

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PST) In deutschen Haftanstalten hat es sein 2007 jährlich zwischen zwei und neun Drogentote in Haftanstalten. Im laufenden Jahr sind bis zum 6. Oktober drei Menschen in Folge von Drogenkonsum ums Leben gekommen. Dies geht aus der Antwort (18/10047) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9900) der Grünen hervor. Die Fraktion hatte nach dem "Zugang zu Substitutionsprogrammen für Menschen in Haft" gefragt und dabei auch detailliert Auskunft zur Lage drogensüchtiger Strafgefangener in Deutschland verangt. Als Anlass hatten die Abgeordneten den Fall eines Mannes, dem in einer bayerischen Haftanstalt der Zugang zu Methadon verweigert worden sei, mit dem er zuvor 17 Jahre lang behandelt worden war. Dies sei vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet worden.

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass das genannte Urteil noch nicht rechtskräftig sei, und verweist allgemein auf die Zuständigkeit der Länder für den Strafvollzug. In Beantwortung einer Reihe von Fragen verweist sie auf das bisherige Fehlen einer bundesweiten Datenerhebung. Grundsätzlich zitiert sie die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler mit den Worten: "Die Substitutionsbehandlung ist oftmals ein wesentlicher Baustein einer erfolgreichen Drogentherapie. Wenn die medizinischen Voraussetzungen für eine Substitutionsbehandlung vorliegen, sollte diese auch erfolgen, egal ob die Patientin oder der Patient auf freiem Fuß ist oder nicht. Auf die besonderen Anforderungen im Strafvollzug ist hierbei Rücksicht zu nehmen."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 622 - 24. Oktober 2016 - 15.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2016

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