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BUNDESTAG/6075: Heute im Bundestag Nr. 589 - 14.10.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 589
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 14. Oktober 2016, Redaktionsschluss: 09.30 Uhr

1. Netzneutralität wird sichergestellt
2. Firmen werden von Bürokratie entlastet
3. Spenden an die Martini-Stiftung
4. Mehr Rüstungsexporte aus Bayern


1. Netzneutralität wird sichergestellt

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die Netzneutralität sicherstellen. "Internetzugangsanbieter müssen den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung grundsätzlich gleich behandeln, ungeachtet des Senders, des Empfängers, des Inhalts, der Anwendung, des Dienstes oder des Endgerätes", heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (18/9951). Eine "angemessene" Verwaltung des Datenverkehrs sei aber zulässig, um die Netzwerkressourcen effizient zu nutzen und die Qualität der Dienste entsprechend den Anforderungen zu gewährleisten, heißt es in dem Entwurf weiter.

"Ein unangemessenes Verkehrsmanagement nimmt eine Blockierung, Verlangsamung, Veränderung, Beschränkung, Störung, Schädigung oder Diskriminierung je nach spezifischen Inhalten, Anwendungen oder Diensten oder spezifischen Kategorien derselben vor und ist grundsätzlich verboten", stellt die Bundesregierung fest. Mit dem Entwurf soll auch aufgrund der EU-Verordnung 2015/2120 eine ausreichende Transparenz gegenüber Endnutzern hergestellt werden. So müssen Endnutzer darüber informiert werden, wie sich die angewandte Verkehrsmanagementpraxis auf die Qualität des Internetzugangsdiensts, die Privatsphäre des Endnutzers und den Schutz personenbezogener Daten auswirken könnte und wie sich Dienste, über die sie einen Vertrag abschließen, auf die Qualität und Verfügbarkeit ihrer jeweiligen Internetzugangsdienste auswirken. Angegeben werden müssen den Endnutzern außerdem, welche Datenübertragungsgeschwindigkeit realistisch zur Verfügung steht und welche Rechtsbehelfe ihnen im Fall der Nichterbringung der Leistung nach nationalem Recht zur Verfügung stehen.

Auch sollen neue Bußgeldtatbestände eingeführt werden. Wenn ein Dienstanbieter den Datenverkehr unzulässig beschränkt, können Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Bußgelder bis zu 100.000 Euro können fällig werden, wenn Internetanbieter ihre Kunden über vertragsgemäße Beschränkungen des offenen Internetzugangs nicht ordnungsgemäß informieren. Ein solches Bußgeld droht auch für den Fall, dass die tatsächliche Datenübermittlung von der vertraglich vereinbarten abweicht.

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme unter anderem einen besseren Schutz der Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit der Abrechnung von Leistungen Dritter auf den Rechnungen der Telekommunikationsunternehmen. Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung zu. Zu anderen Vorschlägen des Bundesrates äußert sie sich unterschiedlich.

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2. Firmen werden von Bürokratie entlastet

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die Entbürokratisierung weiter vorantreiben und besonders kleine und mittlere Firmen entlasten. Wie es im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (18/9949) heißt, sind Vereinfachungen im Steuerrecht und bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge geplant. Die Maßnahmen würden insgesamt 3,6 Millionen Betrieben zugutekommen, schreibt die Regierung in dem Entwurf.

Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge und der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung. Außerdem werden die Fristen der steuerlichen Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine verkürzt. Die Berechnung von Sozialbeiträgen wird vereinfacht. Wenn der tatsächliche Wert für den laufenden Monat nicht bekannt ist, soll die Berechnung auch auf Grundlage des Wertes des Vormonats erfolgen können.

Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme die Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine ab, weil diese oft Bestandteil der Rechnungen seien und bei Bargeschäften oft der einzige Anhaltspunkt bei der Ermittlung von Steuerhinterziehung seien. Die Bundesregierung bleibt in ihrer Gegenäußerung bei ihrer Auffassung.

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3. Spenden an die Martini-Stiftung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Hans-Joachim-Martini-Fonds und die Hans-Joachim-Martini-Stiftung haben seit 1992 Zustiftungen und Spenden unter anderem von der Energiewirtschaft in zum Teil vierstelliger Höhe erhalten. Angaben dazu macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9935) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (18/9732). Die Antwort enthält auch Angaben zu den von der Stiftung vergebenen Haupt- und Nachwuchspreisen.

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4. Mehr Rüstungsexporte aus Bayern

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/VT) Der Anteil der bayerischen Rüstungsunternehmen an den gesamtdeutschen Rüstungsexporten ist stark gestiegen. Erreichten die Unternehmen im Freistaat 2014 bei den Einzelgenehmigungen für Rüstungsexporte einen Wert von rund einer Milliarde Euro und damit einen Anteil von 26,4 Prozent an den gesamtdeutschen Rüstungsexport-Einzelgenehmigungen (rund vier Milliarden Euro), so stieg der Wert der Einzelgenehmigungen für Exporte aus Bayern im Jahr 2015 auf rund 4,3 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anteil an den ebenfalls gestiegenen gesamtdeutschen Rüstungsexport-Einzelgenehmigungen (rund 7,9 Milliarden Euro) von 55,1 Prozent. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9875) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9475) nach den Rüstungsexporten aus Bayern hervor.

Der Anteil der Sammelgenehmigungen für Rüstungsexporte der bayerischen Unternehmen lag 2015 demnach mit rund 3,2 Milliarden Euro bei 65,5 Prozent, 2014 mit rund 700 Millionen bei 26,8 Prozent aller Sammelausfuhrgenehmigungen. Der Anteil der Sammelausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen von bayerischen Unternehmen stieg von null Euro im Jahre 2014 auf 900 Millionen Euro an allen deutschen Genehmigungen, heißt es weiter in der Antwort der Bundesregierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 589 - 14. Oktober 2016 - 09.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2016

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