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BUNDESTAG/6035: Heute im Bundestag Nr. 549 - 28.09.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 549
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. September 2016, Redaktionsschluss: 09.36 Uhr

1. Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
2. Regierung will Vereinsgesetz ändern
3. Gebühren für Leistungen der Bundespolizei
4. Klimaschutzplan wird noch abgestimmt
5. Bundesrat für neues Schulprogramm


1. Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (18/9752) steht am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Wie aus der Vorlage hervorgeht, soll damit das nationale Recht an die EU-Luftsicherheitsverordnung und ihre Durchführungsbestimmungen angepasst werden. Zugleich soll das Sicherheitsniveau im Bereich der Luftfracht erhöht werden. So soll das Bundesinnenministerium unter bestimmten Voraussetzungen ein "Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbot für einzelne Luftfahrzeuge oder eine näher bestimmte Gruppe von Luftfahrzeugen" verhängen können. Auch sollen die Luftfahrtunternehmen die Tätigkeiten von Luftsicherheits-Verbindungsbeamten der Bundespolizei in Drittstaaten unterstützen.

Laut Ministerium sollen zudem zum Schutz des zivilen Luftverkehrs vor Anschlägen durch mögliche Innentäter die Vorschriften für die Zuverlässigkeitsüberprüfung verschärft werden: Danach bedürfen künftig auch die Arbeitnehmer, für die bislang eine sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend war, einer behördlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dies betreffe insbesondere das im Frachtbereich tätige Personal.

Darüber hinaus wird den Angaben zufolge erstmals die Zulassung und Überwachung der an der sicheren Lieferkette für Luftfracht beteiligten Unternehmen im nationalen Recht geregelt. Gleichzeitig würden die Verfahren konkretisiert, mit denen die europäischen Bestimmungen zur Kontrolle der Luftfahrtunternehmen, die Luftfracht oder Luftpost von einem Drittstaaten-Flughafen in die EU befördern, in Deutschland umgesetzt werden. Mit der Einführung einer bundeseinheitlichen Zertifizierungs- und Zulassungspflicht für Luftsicherheitskontrolltechnik sollen schließlich einheitliche Qualitätsstandards in allen Bereichen sichergestellt werden, in denen diese besondere Technik zum Einsatz kommt.

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2. Regierung will Vereinsgesetz ändern

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Vereinsgesetzes (18/9758) vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, können Vereinigungen insbesondere im Bereich krimineller Rockergruppierungen einen "Deckmantel für vielfältige Formen der schweren und organisierten Kriminalität wie zum Beispiel Menschenhandel und Drogengeschäfte bieten". Dem solle durch eine Verschärfung des Vereinsgesetzes entgegengetreten werden. Zudem sollen Kennzeichen verbotener Vereinigungen sowie solche, die mit denen eines bereits verbotenen Vereins im Zusammenhang stehen, von anderen Gruppierungen im Bundesgebiet nicht mehr weiter genutzt werden.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme zu der Vorlage das Ziel des Gesetzentwurfes, Vereinigungen entgegenzuwirken, die einen Deckmantel für schwere und organisierte Kriminalität bieten. Wie er in seiner Stellungnahme weiter darlegt, bedarf das Vereinsgesetz seiner Auffassung nach einer umfassenden Überprüfung. Darin sollten "allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen wie der Einsatz moderner informationstechnischer Systeme durch verbotsrelevante Vereine sowie sonstige Probleme, die im Rahmen vereinsrechtlicher Verbote in der Verwaltungspraxis aufgetreten sind, einbezogen werden".

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3. Gebühren für Leistungen der Bundespolizei

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Gebühren der Bundespolizei sollen in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes einbezogen werden. Wie die Bundesregierung in einem entsprechenden Gesetzentwurf (18/9759) ausführt, hat die Bundespolizei gegenwärtig "keine rechtliche Möglichkeit, Gebühren für individuell zurechenbare Sicherheitsleistungen in allen Bereichen ihrer präventiven polizeilichen Tätigkeit zu erheben". Auf der Grundlage des Bundespolizeigesetzes könnten derzeit für Maßnahmen der Bundespolizei nur in sehr begrenztem Umfang Kosten erhoben werden. So sei es nur in wenigen Fällen möglich, von Bürgern, insbesondere von Störern und Verantwortlichen für Störungen den Ersatz der Kosten für polizeiliche Maßnahmen zu verlangen.

Der Vorlage zufolge soll das hierfür einschlägige Gebührenrecht der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes einbezogen und "nach dem Muster der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes grundlegend modernisiert, bereinigt und vereinheitlicht werden". Damit würden Widersprüche und Unklarheiten im geltenden Recht in Bezug auf die Gebührenerhebung der Bundespolizei beseitigt und die Gebühreneinnahmen im Bereich der Bundespolizei auf eine belastbare Grundlage gestellt.

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4. Klimaschutzplan wird noch abgestimmt

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will derzeit noch nicht zu konkreten Inhalten des Klimaschutzplans 2050 Stellung nehmen. Die Willensbildung innerhalb der Bundesregierung zu dem Plan sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in einer Antwort (18/9678) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9443). Beabsichtigt sei, den Plan noch in diesem Jahr im Kabinett zu beschließen.

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5. Bundesrat für neues Schulprogramm

Ernährung und Landwirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EIS) Der Bundesrat spricht sich für die Zusammenlegung der EU-Programme für Schulobst, Schulgemüse sowie Schulmilch für Bildungseinrichtungen aus. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/9760) hervor. Die Länderkammer hatte in ihrer 948. Sitzung am 23. September 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (18/9519) befürwortet, der die nationalen Voraussetzungen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 schaffen soll. Die auf EU-Ebene erfolgte Zusammenlegung der bisher gewährten Beihilfen hatte eine bundeseinheitliche Anpassung erforderlich gemacht, um das von der Europäischen Union finanzierte Programm in den Bundesländern weiterhin zu ermöglichen. Ziel des Programms sei es, den Verzehr von Obst, Gemüse und Milch bei Kindern zu fördern, um ausgewogene Essgewohnheiten zu prägen. Dem EU-Schulprogramm steht ab dem Schuljahr 2017/2018 EU-weit eine Beihilfe in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 549 - 28. September 2016 - 09.36 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. September 2016

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