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BUNDESTAG/6008: Heute im Bundestag Nr. 522 - 16.09.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 522
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 16. September 2016, Redaktionsschluss: 12.46 Uhr

1. Strahlenbelastung im Jahr 2014
2. Regelungslücke wird vermieden
3. Grüne wollen CETA stoppen
4. Förderung alternativer Kältemittel
5. Elefanten und Löwen im CITES-Abkommen


1. Strahlenbelastung im Jahr 2014

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/VT) Die berechnete Gesamtexposition der Bevölkerung Deutschlands mit ionisierender Strahlung lag 2014 genau auf Vorjahreshöhe. Sie betrug demnach 4,0 Millisievert (mSv). Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/9600) "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2014" hervor .

Weitere wesentliche Ergebnisse bei der Messung der Strahlenexposition im Jahr 2014: Die mittlere Jahresdosis der beruflichen Strahlenexposition lag mit 0,50 mSv gegenüber 0,53 mSv im Jahr 2013 leicht unter dem Vorjahresniveau. Die höchste Jahresdosis der Strahlenexposition des Flugpersonals ist im Vergleich zum Jahr 2013 um 0,01 mSv auf 6,3 mSv gestiegen. Ebenso verzeichnet der Bericht eine Zunahme auf 34.500 registrierte hochradioaktive Strahlenquellen (2013: 31.000) von 667 Genehmigungsinhabern (2013: 657). Für die medizinische Strahlenexposition lagen laut Bericht für das Jahr 2014 noch keine Daten vor, jedoch wird in dem Bericht vermerkt, dass sich die Zahl der Computertomographien pro Einwohner und Jahr zwischen 1996 und 2012 mehr als verdoppelt habe.

Weitere Kernaspekte des Berichts sind unter anderem der Hinweis auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Strahlenschutzrechtes. Des Weiteren heißt es in der Unterrichtung, dass der Reaktorunfall in Fukushima Anlass gebe, über adäquate "Konsequenzen für den Notfallschutz" nachzudenken.

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2. Regelungslücke wird vermieden

Wirtschaft und Energie/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die bisherige Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten verlängern und somit eine Regelungslücke vermeiden. Wie es in der von der Bundesregierung vorgelegten Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/9631) heißt, tritt die bisherige Verordnung am 1. Oktober 2016 außer Kraft. Zwar sei eine neue Verordnung schon im Bundesgesetzblatt verkündet worden, aber die Genehmigung der EU-Kommission stehe noch aus. Um eine Regelungslücke zu vermeiden, werde deshalb die Änderungsverordnung vorgelegt.

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3. Grüne wollen CETA stoppen

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will das zwischen der Europäischen Union und Kanada geplante und umstrittene Freihandelsabkommen CETA noch stoppen. In einem Antrag (18/9621) wird die Bundesregierung aufgefordert, CETA im Rat der Europäischen Union abzulehnen. Außerdem soll die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission ablehnen, einige Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden.

Die Abgeordneten begründen ihren Vorstoß unter anderem mit der Regelung zu den Schiedsgerichten, mit der "ein System unnötiger und gefährlicher Klageprivilegien für Investoren" fortgeschrieben werde. Die Investitionsschutzbestimmungen seien einseitig auf den Schutz von Investoren ausgerichtet. Außerdem weisen die Abgeordneten auf eine Einschränkung der Gestaltungsspielräume der Länder und Gemeinden im Bereich der Daseinsvorsorge hin. Im CETA-Vertrag sei es versäumt worden, sensible Bereiche wie die kommunale Daseinsvorsorge, öffentliche und private Dienstleistungen sowie öffentliche Infrastruktur durch klare und umfassende Ausnahmen zu schützen. Als Folge könnten kanadische Investoren Entscheidungen der Kommunen, Länder und des Bundes im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge wie der Wasserversorgung, Abfall, Verkehr, Krankenhäuser etc. vor Sondergerichten angreifen.

Zudem werde durch CETA das Vorsorgeprinzip geschwächt, argumentieren die Abgeordneten. Das Vorsorgeprinzip ermögliche vorsorgliches politisches Handeln insbesondere dann, wenn es deutliche Anhaltspunkte gebe, dass ein Produkt schädlich sei, selbst wenn noch nicht alle Risiken nachgewiesen seien. CETA orientiere sich stattdessen in weiten Teilen am risikobasierten Ansatz. "Er lässt zu, dass Menschen und Umwelt Schaden nehmen, weil erst eingegriffen wird, wenn der letzte Nachweis über die Schädlichkeit erbracht ist", wird von der Fraktion argumentiert. Dadurch und durch die eingeräumten Klagemöglichkeiten für Investoren könnten Anbauverbote für gentechnische veränderte Pflanzen gekippt werden könnten. Zusammenfassend bezeichnen die Abgeordneten CETA als "gefährliches Abkommen".

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4. Förderung alternativer Kältemittel

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/VT) Die Bundesregierung sieht nichthalogenierte Kältemittel "in der Mehrzahl der Kälteanwendungen als zukunftsweisende Lösung" an. Sie wolle deshalb weiterhin die F-Gas-Verordnung vorfristig umsetzen. "Die bereits von der Bundesregierung ergriffenen und die geplanten Maßnahmen werden, wie angestrebt, die vorfristige Umsetzung der EU-F-Gase-Verordnung unterstützen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9591) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9465). Ziel der Verordnung ((EU) Nr. 517/2014) ist es, den Ausstoß fluorierender Treibhausgase zu reduzieren.

Um die Förderung von nichthalogenierten Kältemitteln voranzutreiben, habe die Bundesregierung die sogenannte Kälterichtlinie überarbeitet und unterstütze die "Schulung des Handwerks und die Schaffung einer Informationsplattform zu den Einsatzmöglichkeiten nichthalogenierter Kältemittel". Die Ausbildung des Kältehandwerks erfüllt laut Angaben der Bundesregierung bereits die Vorgaben der EU-F-Gas-Verordnung. Hier bestehen aus ihrer Sicht keine Defizite. Dennoch will die Bundesregierung, dass die "Fortbildung insbesondere im Umgang mit brennbaren Kältemitteln und mit CO2" finanziell unterstützt werden.

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5. Elefanten und Löwen im CITES-Abkommen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/VT) Die Bundesregierung spricht sich gegen die Hochstufung sämtlicher Löwen- und Elefantenpopulationen in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) aus. Die einschlägigen Kriterien dafür seien nicht erfüllt. Dies schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/9593) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9455). In Anhang I des CITES werden akut vom Aussterben bedrohte Tierarten aufgenommen.

Angesichts des "exorbitanten Ausmaßes der Wilderei" spricht sich die Bundesregierung weiterhin gegen den kommerziellen Elfenbeinhandel aus. Es bestehe bereits ein "vollumfängliches Verbot des kommerziellen Handels mit Elfenbein". Durch die Aufnahme in Anhang I von CITES würde keine rechtliche Verschärfung stattfinden. Die Bundesregierung argumentiert vielmehr, dass eine Aufnahme in Anhang I den Schutz für Elefanten gegebenenfalls sogar verringern könne: "Alle Arealstaaten können bei einer neuen Listung in Anhang I einen nationalen Vorbehalt geltend machen und damit die Regelungen für ihr Land außer Kraft setzen."

Die Bundesregierung sieht die Ursprungsstaaten des Weiteren "in der Verantwortung, eine Jagd und Ausfuhr von Trophäen nur zuzulassen, wenn diese für die wildlebenden Bestände unbedenklich und legal bleibe". Sie wolle die afrikanischen Staaten darin unterstützen, einen "möglichst breiten Konsens bei der Bekämpfung der Wilderei zu erzielen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 522 - 16. September 2016 - 12.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2016

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