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BUNDESTAG/5803: Heute im Bundestag Nr. 317 - 01.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 317
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 01. Juni 2016, Redaktionsschluss: 11.56 Uhr

1. Prämien für Prüfungen
2. Regulierung der Milchmenge
3. Kritik an Deckelung der Erneuerbaren
4. Kontroverse um Deutschlandstipendium
5. Entwurf des Integrationsgesetzes vorgelegt


1. Prämien für Prüfungen

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung erhalten bei Teilnahme an einer abschlussbezogenen Weiterbildung künftig Prämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen. Der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, soll einer Weiterbildung künftig nicht mehr im Weg stehen, wenn durch diese eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Das beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag, indem er mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion den Gesetzentwurf (18/8042) der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) annahm.

Zu den umfangreichen Regeln des Entwurfes gehört auch, dass Menschen, die ihre Beschäftigung oder den Bezug von Arbeitslosengeld durch eine länger andauernde Weiterbildung unterbrechen, den zuvor bestehenden Arbeitslosenversicherungsschutz auf dem Weg einer freiwilligen Weiterversicherung durch Zahlung eigener Beiträge aufrechterhalten können. Außerdem wird eine bis Ende 2016 befristete Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit für überwiegend kurzzeitig Beschäftigte bis 31. Juli 2018 verlängert.

Die Koalitionsfraktionen zeigten sich überzeugt, dass der Entwurf die Durchlässigkeit für beruflichen Aufstieg erhöht und die gesellschaftliche Integration stärkt. Die Bundesagentur für Arbeit erhalte flexible Instrumente, um auf aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren. Weiterbildungsprämien seien ein Anreiz für jene, die sich neu qualifizieren wollen, so die Ansicht von Union und SPD.

Diese Einschätzung teilten die Oppositionsfraktionen jedoch gar nicht. Bündnis 90/Die Grünen verwiesen auf die Anhörung des Ausschusses am 9. Mai, die ergeben hätte, wie wichtig eine monatliche finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsinteressierte sei. Mit einer einmaligen Zahlung würden jedenfalls nicht genügend Anreize gesetzt, argumentierten die Grünen. Die Linke kritisierte, dass die Bundesregierung keine zusätzlichen Mittel in die Hand nehme, um die Pläne umzusetzen. Die Prämiengelder würden also bei anderen arbeitsmarktpolitischen Instrument abgezweigt, betonte die Fraktion.

Grüne und Linke hatten jeweils eigene Anträge eingebracht, die jedoch abgelehnt wurden. Die Linke hatte in ihrem Antrag (18/7425) unter anderem gefordert, die Rahmenfrist, innerhalb derer Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) erworben werden müssen, von zwei auf drei Jahre heraufzusetzen und die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld zu verlängern. Die Grünen plädierten in ihrem Antrag (18/5386) ebenfalls dafür, Beitrags- und Anwartschaftszeiten grundlegend neu zu regeln. So sollte schon nach viermonatiger Beitragszeit ein zweimonatiger Bezug von Arbeitslosengeld möglich sein und die freiwillige Arbeitslosenversicherung für alle Selbstständigen geöffnet werden.

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2. Regulierung der Milchmenge

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Durch eine Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes soll das Überangebot von Rohmilch auf dem Milchmarkt reduziert werden. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat sich am Mittwochmorgen für den gemeinsam von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf (18/8235)in geänderter Fassung zur Annahme im Plenum ausgesprochen. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen weigerten sich allerdings darüber abzustimmen und verließen den Sitzungssaal. Der Gesetzentwurf soll als Reaktion auf die schlechten Erzeugerpreise in der Milchwirtschaft die Stützung des Marktes durch "außergewöhnliche Maßnahmen" auf Grundlage einer EU-Verordnung der Europäischen Kommission ermöglichen. Dafür muss unter anderem eine Anpassung der Vorschriften des Agrarmarktstrukturgesetzes auf nationaler Ebene erfolgen, um die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die unter anderem durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für den betroffenen "Erzeugnissektor" angeordnet werden können. Durch die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes soll es ermöglicht werden, anerkannten Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbänden, sowie Genossenschaften und anderen Formen von Erzeugerorganisationen die Rohmilchproduktion innerhalb der EU auf freiwilliger Basis für einen Zeitraum von sechs Monaten zu regulieren. Diese Maßnahme soll zur Wiederherstellung des erforderlichen Marktgleichgewichtes beitragen. In der Begründung des Entwurfs heißt es dazu weiter, dass andernfalls keine Mengenverringerungen bei der Milchproduktion für die nächsten Jahre zu erwarten seien.

Die SPD sah in ihrer Stellungnahme deshalb dringenden Handlungsbedarf. Durch die Novellierung könnten nun Vereinbarungen entlang der gesamten Produktionskette getroffen werden, die Mengen zu reduzieren. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag forderten die Sozialdemokraten und die Unionsfraktionen zudem die Genossenschaften auf, flexiblere Lösungen zu finden. Dazu hieß es im Antrag, dass das Genossenschaftsrecht bereits jetzt die Möglichkeit einräume, mehr Flexibilität im Bereich der Lieferbeziehungen zu schaffen. Davon werde aber kaum Gebrauch gemacht. Die Koalitionsfraktionen formulierten die Erwartung an die Genossenschaften, "in eigener Verantwortung kurzfristig tragfähige Lösungen zur Verbesserung der Marktstellung ihrer Erzeuger anzugehen". Auch die CDU/CSU sah in der Reduzierung der Milchmenge durch die Milchbranche den einzigen Weg, den Markt in den Griff zu bekommen. Das Gesetz ermögliche es der Branche, dies nun zu klären.

Die Linksfraktion kritisierte hingegen, dass die Auswirkungen des Gesetzes nicht abzuschätzen seien, und forderte, eine öffentliche Anhörung zu den geplanten Beschlüssen durchzuführen. Die Koalition gehe ein erhebliches Risiko ein und es sei nicht abzusehen, dass das Gesetz die Probleme lösen könne. Ursache des Überangebotes sei die Aufhebung der Milchquote im Frühjahr 2015 und eine zu geringe Nachfrage. Stattdessen solle durch gesetzlich verbindliche Siegel der Bedarf der Verbraucher nach regionalen Lebensmitteln gefördert werden, um heimischen Produkten bessere Absatzmöglichkeiten zu bieten. Auch die Grünen forderten, die Gesetzesänderung in einer Anhörung mit Sachverständigen zu erörtern. Die aus den Beschlüssen unter Umständen folgenden Eingriffe in das Genossenschaftsrecht sah die Fraktion sehr kritisch. Das nach Ansicht der Grünen überstürzte Hauruckverfahren der Koalitionsfraktionen wurde moniert und die rechtliche Bestandskraft der Regelung angezweifelt. Ein Vertreter der Bundesregierung betonte indes, dass die Umsetzung europäischer Rechtsakte auf nationaler Ebene verbindlich sei und die Europäische Kommission die befristete Möglichkeit gegeben habe, die Rohmilchproduktion auf freiwilliger Basis zu kontrollieren.

Die am Ende verweigerte Teilnahme an der Abstimmung durch Grüne und Die Linke wurde von der Linksfraktion damit begründet, dass der kurzfristig vorgelegte siebenseitige Änderungsantrag eine Verletzung der Rechte der Opposition darstelle. Es sei nicht genug Zeit gewesen, den Antrag zu studieren. In einer Antwort seitens der CDU/CSU-Fraktion auf die Entscheidung hieß, dass man Verständnis für die Kritik habe, aber dringender Handlungsbedarf den Beschluss erforderlich mache. Es werde ausschließlich EU-Recht umgesetzt und alle Bundesländer würden das Gesetz umgesetzt sehen wollen.

Ein gemeinsamer Antrag von der Linksfraktion und den Grünen (18/6206) für ein aktives Milchmarkt-Krisenmanagement zur Stabilisierung der Rohstoffpreise für Milch wurde im Anschluss unter Teilnahme der Oppositionsfraktionen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD nicht zur Annahme im Plenum empfohlen. In dem Antrag wurde die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, auf EU-Ebene im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik Milchviehbetriebe zu unterstützen. Betriebe, die ihre Milcherzeugung um bis zu 20 Prozent drosseln, sollten demnach für einen befristeten Zeitraum mit Bonuszahlungen entschädigt werden, um kurzfristig die Angebotsmenge auf dem Markt zu reduzieren. Dafür sollten Betriebe, die ihrer Produktionsmenge um fünf Prozent oder höher erhöhen, für einen befristeten Zeitraum eine Abgabe entrichten. Auf nationaler Ebene sollte ein Unterstützungsprogramm für die grünlandgebundene Milchviehhaltung in einer Höhe von 50 Millionen Euro bereitgestellt werden. Davon profitieren sollten kleine und mittlere Milchviehbetriebe, denn die Fördermittel sollten an eine maximale Besatzdichte von zwei Großvieheinheiten pro Hektar Grünland und Sommerweidehaltung gekoppelt werden.

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3. Kritik an Deckelung der Erneuerbaren

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Die geplante Reform der Ökostrom-Förderung stößt bei Vertretern der Oppositionsfraktionen im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf scharfe Kritik. Während der Sitzung des Gremiums am Mittwochmorgen warf eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bundesregierung vor, durch die angedachte Ausbaubegrenzung als erstes Land die Welt die Klimaziele von Paris zu "konterkarieren". Sie warnte zudem, dass das Vorhaben auch Folgen für die "internationale Reputation" Deutschlands haben werde. Anlass der Diskussion war ein Antrag der Grünen-Fraktion zu einem der UN-Nachhaltigkeitsziele (18/6057). In diesem wird unter anderem gefordert, den Ausstieg aus der Kohle sofort einzuleiten und ein Klimaschutzgesetz zu verabschieden. Mit Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wurde der Antrag abgelehnt.

In eine ähnliche Kerbe wie die Grünen-Vertreterin schlug eine Vertreterin der Linksfraktion. Während die klimaschädliche Kohle Bestandschutz habe, werde der Ausbau der Erneuerbaren gedeckelt. Die Linken-Vertreterin kritisiert zudem, dass durch die Einführung eines Ausschreibeverfahrens Bürgerenergieprojekte ausgehebelt würden.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion verteidigte hingegen die Beschränkungen beim Ausbau der Erneuerbaren, denn die Netze müssten entsprechend ausgebaut werden. Es nütze nichts, Kapazitäten aufzubauen, die am Ende nicht beim Bürger in der Steckdose ankämen.

Eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion betonte, dass die Klimaziele von Paris quasi einen "sukzessiven Ausstieg" aus der Kohleverstromung bedeuteten. Dieser müsse aber moderat ausfallen, damit es nicht zu Strukturbrüchen komme. Wie auch der SPD-Vertreter betonte die Unions-Vertreterin, dass Deutschland beim Klimaschutz eine Vorreiterrolle einnehme und international zu den Antreibern gehöre.

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4. Kontroverse um Deutschlandstipendium

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) "Das Deutschlandstipendium ist aus der deutschen Stipendienlandschaft nicht mehr wegzudenken." Das sagte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Stefan Müller (CSU), vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochvormittag. Er unterstrich, dass nach dem Ergebnis der Evaluation des Deutschlandstipendiums staatliche Ausgleichsmaßnahmen nicht nötig seien. Alle Hochschulen, die sich am Stipendium beteiligen, könnten unabhängig von ihrem Standort Mittel in der Wirtschaft oder bei Stiftern einwerben. Lediglich die Erfahrung der Hochschule in der Akquise schlage sich auf den Erfolg der Mitteleinwerbung nieder.

Das Deutschlandstipendium fördert begabte und leistungsstarke Studenten an den staatlichen Universitäten in Deutschland. Neben guten Noten sollen bei der Vergabe des Stipendiums auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen und ehrenamtliches Engagement berücksichtigt werden. Im Jahr 2014 sind bundesweit 22.500 Studenten mit einem Deutschlandstipendium gefördert worden. Die Stipendiaten werden mit je 300 Euro im Monat unterstützt. 150 Euro zahlen private Förderer, 150 Euro steuert der Bund bei. Der private Anteil der Stipendienmittel wird von den Hochschulen eingeworben. Müller betonte, dass das Deutschlandstipendium sozial ausgewogen vergeben werde und leistungsstarke Studenten unabhängig von ihrer sozialen Herkunft gefördert werden.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete das Deutschlandstipendium hingegen als "Ladenhüter". Die Grünen fordern in einem Antrag (18/4692) die Abschaffung des Deutschlandstipendiums, da es noch nicht einmal ein Prozent der Studenten erreiche und allein der Verwaltungsaufwand 20 Prozent der Mittel verschlinge. Die Abgeordneten treten dafür ein, das Deutschlandstipendium allein in die Hände der Stifter zu geben, damit diese das Angebot in Eigenregie weiterführen. Insbesondere Wirtschaftsverbände hätten mehrfach die Bereitschaft signalisiert, Stipendienprogramme ohne staatliche Hilfe aufzulegen. Die staatlichen Mittel für das Deutschlandstipendium sollten stattdessen besser für das BAföG und eine bessere Stipendienförderung für Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisenregionen genutzt werden.

Eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion verteidigte das Deutschlandstipendium. 90 Prozent der staatlichen Hochschulen würden beim Deutschlandstipendium teilnehmen. Das Stipendium schaffe für die Studenten Freiräume und eröffne Möglichkeiten. Anders als beim BAföG müssten die Mittel nicht zurückgezahlt werden.

Die Linksfraktion sprach sich genauso wie die Grünen für die Abschaffung des Stipendiums aus. Für die Studenten gebe es keine ausreichende Planungs-und Rechtssicherheit, da nach einem Jahr überprüft werde, ob der Stipendiat das Geld weiter erhalte, sagte eine Vertreterin der Fraktion. Zudem kritisierte sie, dass mehr als 50 Prozent der Stipendien an angehende Ingenieure, Wirtschaftswissenschaftler und Informatiker vergeben werde und die Geisteswissenschaften unterdurchschnittlich berücksichtigt würden.

Die Vertreterin der SPD-Fraktion sprach sich gegen eine Weiterführung des Deutschlandstipendiums in der derzeitigen Form aus. "Es gibt keinen Anlass zum Jubel, wenn man die Evaluation genau anschaut." Sie kritisierte, dass lediglich knapp 90 Prozent der staatlichen Universitäten überhaupt beim Stipendium mitmachen würden und der Verwaltungsaufwand sehr hoch sei.

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5. Entwurf des Integrationsgesetzes vorgelegt

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket will die schwarz-rote Regierungskoalition die Integration von Flüchtlingen in Deutschland erleichtern. Ziel sei es, "die unterschiedlichen Voraussetzungen und Perspektiven der Schutzsuchenden zu berücksichtigen und dafür passende Maßnahmen und Leistungen anzubieten sowie im Gegenzug Integrationsbemühungen zu unterstützen und einzufordern", heißt es in einem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/8615), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Danach sollen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - mit Ausnahme von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten sowie von "vollziehbar ausreisepflichtigen Personen" - zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen werden. Ziel ist laut Vorlage neben einer "niedrigschwelligen Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt" eine "sinnvolle und gemeinnützige Betätigung während des Asylverfahrens".

Ferner sollen Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete leichter eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren können. Für Ausbildungsbetriebe und Geduldete soll im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. So erhalten Betroffene den Gesetzentwurf zufolge eine Duldung für die Gesamtdauer einer qualifizierten Berufsausbildung und nach erfolgreichen Abschluss gegebenenfalls für weitere sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche. Die bisherige Altersgrenze für den Beginn der Ausbildung möchte die Regierungskoalition aufheben.

Zugleich soll eine Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge von Integrationsleistungen abhängig gemacht werden. Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen sie nach fünf Jahren unter anderem "hinreichende Sprachkenntnisse" vorweisen und ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern. Bei einer "weit überwiegenden Lebensunterhaltssicherung" und dem "Beherrschen der deutschen Sprache" soll die Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren erteilt werden.

Zudem will die Regierungskoalition eine "Verpflichtung mit leistungsrechtlichen Konsequenzen zur Wahrnehmung von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" einführen. Auch sollen anerkannte Flüchtlinge auch dann zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden können, wenn sie bereits über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Mit der Einführung einer Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge sollen die Bundesländer die Verteilung der Schutzberechtigten besser steuern können. Davon nicht betroffen sein sollen Flüchtlinge, "die insbesondere einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und damit bereits einen wichtigen Beitrag zu ihrer Integration erbringen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 317 - 1. Juni 2016 - 11.56 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2016

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