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BUNDESTAG/5792: Heute im Bundestag Nr. 306 - 27.05.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 306
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 27. Mai 2016, Redaktionsschluss: 11.01 Uhr

1. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
2. Keine Änderung der Zuständigkeiten
3. Übersetzungen der Asylanhörungen
4. Widerrufe von Flüchtlingsanerkennung
5. Bundesrat verlangt vollständigen Datensatz
6. Spenden für CDU und SPD


1. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/8559) eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vorgelegt. Damit sollen mehrere europarechtliche Vorschriften im Straßenverkehrsrecht ins nationale Recht umgesetzt werden.

Dabei geht es unter anderem um die Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte und um die Regelung der für die internetbasierte Zulassung erforderlichen Verfahren.

Für die Realisierung einer vollelektronischen Registerführung soll mit dem Gesetzentwurf die Registervorschriften und erforderlichen Ermächtigungsnormen im Straßenverkehrsgesetz, Kraftfahrsachverständigungsgesetz und Fahrerlehrergesetz ergänzt werden. Fahrerlaubnisrechtlich sollen zudem Begrifflichkeiten systematisch vereinheitlicht werden.

Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme einen Vorschlag zur Begleitung von Großraum- und Schwertransporten. Die Bundesregierung befürwortete in ihrer Gegenäußerung die vorgeschlagene Ergänzung.

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2. Keine Änderung der Zuständigkeiten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Bei der Umstrukturierung des Havariekommandos sollen keine gesetzlichen Zuständigkeiten verändert werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8524) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8314) hervor.

Bund und Küstenländer hätten vielmehr die Koordinierungsausschüsse "Brandbekämpfung" und "Verletztenversorgung" des Havariekommandos beauftragt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die das Fähigkeitsspektrum ganzheitlich betrachten soll, um mögliche Synergien auszuschöpfen.

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3. Übersetzungen der Asylanhörungen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die "Übersetzung der Asylanhörungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" (Bamf) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/8509) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8309). Wie die Regierung darin darlegt, standen dem Bamf mit Stand vom 30. April dieses Jahres 3.101 Dolmetscher zur Verfügung. Insgesamt gebe es Dolmetscher für 472 verschiedene Sprachen und Dialekte.

Auf die Frage, bei welchen Sprachen Kapazitätsprobleme bestehen, nennt die Regierung Arabisch, Kurdisch, Persisch (Dari/Farsi), Paschto und Tigrinya als "die wichtigsten Sprachen, bei denen Herausforderungen hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Dolmetscherkapazitäten bestehen". Nach Einschätzung des Bamf sind diese laut Vorlage unter anderem darauf zurückzuführen, dass sich die dem Bundesamt zur Verfügung stehenden Dolmetscherkapazitäten mehrheitlich in den urbanen Räumen Deutschlands konzentrieren, während der Bedarf verteilt in der Fläche entsteht. Eine weitere Ursache ist der Antwort zufolge, dass Deutschland "im Gegensatz zur Zuwanderung zum Beispiel aus den türkischen Sprachgebieten" hinsichtlich der "derzeit seitens des Bamf stark benötigten Sprachen nicht auf eine jahrzehntelange Zuwanderung aus den entsprechenden Herkunftsländern" zurückblickt. Dementsprechend stehe hinsichtlich der momentan benötigten Sprachen und dem sich hieraus ergebenden Bedarf an Übersetzern ein zahlenmäßig nur sehr kleiner potenzieller Pool für geeignete Dolmetscher gegenüber.

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4. Widerrufe von Flüchtlingsanerkennung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im ersten Quartal dieses Jahres sind in Deutschland insgesamt 69 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen zurückgenommen worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8450) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8038) hervor. Danach gab es von Anfang Januar bis Ende März 2016 insgesamt 590 Entscheidungen in Widerrufsprüfverfahren. Dabei kam es in 521 Fällen oder 88,3 Prozent der Entscheidungen zu keinem Widerruf.

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5. Bundesrat verlangt vollständigen Datensatz

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat sieht in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zentrales Transplantationsregister eine gravierende Schwachstelle. Dem Entwurf zufolge (18/8209) dürfen die Daten der Organempfänger und der lebenden Organspender nur dann an das Register übermittelt und dort dauerhaft gespeichert werden, wenn Spender und Empfänger vorher eingewilligt haben.

Nach Ansicht der Länderkammer birgt diese Regelung die Gefahr, dass "diese Personengruppen nur fragmentarisch erfasst werden und damit die Gesamtziele des Transplantationsregisters verfehlt werden". Der Bundesrat fordert, diesen Passus zu streichen, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/8557) hervorgeht, und verweist auf die "überragende Bedeutung der Vollständigkeit der Daten für die Weiterentwicklung der Transplantationsmedizin".

Mit dem Register werde das Ziel verfolgt, die transplantationsmedizinischen Daten zusammenzuführen, um wesentliche Erkenntnisse für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Versorgung sowie mehr Transparenz zu gewinnen. Angesichts der begrenzten Zahl an Transplantationen sei "die Vollständigkeit der Daten von ausschlaggebender Bedeutung für valide und aussagekräftige Auswertungen".

Die Bundesregierung hält die vorgesehene Regelung für sachgerecht. Die Einwilligung der lebenden Organspender und Organempfänger trage dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung umfassend Rechnung, heißt es in der Erwiderung. Es bedürfe einer Einwilligung der betroffenen Personen, weil der bundesweit einheitliche Datensatz erst nach Inkrafttreten des Gesetzes in einer Vereinbarung zwischen Vertretern der Selbstverwaltung festgelegt werde.

Eine gesetzliche Eingriffsbefugnis stelle einen Grundrechtseingriff dar, der nur dann gerechtfertigt sei, wenn die an das Register zu übermittelnden Daten "hinreichend bestimmt" seien. Gleichwohl werde die Bundesregierung angesichts der Bedeutung einer möglichst vollständigen Erfassung aller Datensätze prüfen, "ob und wie ein Eingriffstatbestand für die Datenübermittlung der Organempfänger und lebenden Organspender verfassungskonform ausgestaltet werden könnte".

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6. Spenden für CDU und SPD

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die CDU und die SPD haben in diesem Mai jeweils 100.000 Euro als Spende von der Daimler AG erhalten. Dies geht aus einer Unterrichtung (18/8562) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor. Gemäß Parteiengesetz sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen und von diesem als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 306 - 27. Mai 2016 - 11.01 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2016

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