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BUNDESTAG/5724: Heute im Bundestag Nr. 238 - 27.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 238
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. April 2016, Redaktionsschluss: 11.18 Uhr

1. Annahme des früheren Geburtsnamens
2. Änderung des Berufskraftfahrer-Gesetzes
3. Zuverlässigkeit des Bahn-Funknetzes
4. Keine Verfahren wegen EU-Richtlinen
5. Unklarheiten über Studienplatzmangel
6. Situation in der Ukraine
7. Türkei und Bergkarabach-Konflikt


1. Annahme des früheren Geburtsnamens

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Kindern, die nach der Scheidung der Eltern den Nachnamen eines Stiefelternteils angenommen haben (Einbenennung), soll es nach Ansicht des Petitionsausschusses bei Erlangung der Volljährigkeit grundsätzlich möglich sein, den früheren Geburtsnamen wieder anzunehmen. Eine dahingehende Petition wurde mit einstimmigem Beschluss des Ausschusses in der Sitzung am Mittwochmorgen den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis gegeben, "da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint".

In der Eingabe wird auf den Fall verwiesen, dass ein minderjähriges Kind bei einer Heirat der Mutter mit dem nicht leiblichen Vater des Kindes dessen Nachnamen erhält. Trennt sich aber die Mutter von ihrem Mann und heiratet, nachdem das Kind volljährig geworden ist, jemanden anderen, trage das Kind als einzige Person in der Familie den Namen des vorherigen Ehegatten, wodurch das Kind aus der Familie entwurzelt werde, schreiben die Petenten.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, regelt Paragraf 1618 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Erteilung des Namens in derartigen Fällen. Danach können der Elternteil, dem die elterliche Sorge zusteht und dessen Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, dem Kind ihren Ehenamen erteilen. Dies bedürfe der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn dieser mitsorgeberechtigt ist. Hat das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet, bedarf es laut der Vorlage auch der Einwilligung des Kindes.

Diese Namensänderung rückgängig zu machen, sehe das geltende Recht jedoch nicht vor. Gegen eine solche Möglichkeit spräche der Grundsatz der Namenskontinuität, der prägend für das deutsche Namensrecht sei, heißt es unter Bezugnahme auf ein Berichterstattergespräch mit Vertretern der Bundesregierung.

Weiter wird darauf verwiesen, dass außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts Namensänderungen im Wege der öffentlich-rechtlichen Namensänderung möglich seien. Diese Möglichkeit diene aber nur dazu, im Einzelfall mit dem bisherigen Namen verbundene Behinderungen zu beseitigen. Insofern komme der Regelung Ausnahmecharakter zu.

In der Beschlussempfehlung wird weiterhin deutlich gemacht, dass das deutsche Namensrecht keine strikte Namensführungspflicht kenne. Vielmehr sei es erlaubt, einen Gebrauchs- oder Künstlernamen zu führen, der im Rechtsverkehr anerkannt werde.

Der Petitionsausschuss ist dennoch der Ansicht, dass die geltende Rechtslage für volljährige "einbenannte" Kinder unbefriedigend ist, "insbesondere vor dem Hintergrund, dass einem geschiedenen Elternteil sehr wohl eine Rückbenennung möglich ist". Daher solle es nach den Vorstellungen der Abgeordneten volljährigen einbenannten Kindern im Wege einer Ergänzung des Paragrafen 1618 BGB grundsätzlich ermöglicht werden, den früheren Geburtsnamen wieder anzunehmen.

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2. Änderung des Berufskraftfahrer-Gesetzes

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (18/8183) vorgelegt. Damit sollen verschärfte Sanktionierungsmaßnahmen eingeführt werden, um Missbrauchsfälle bei der Aus- und Weiterbildung wirkungsvoll zu begegnen. Zudem sollen die Voraussetzungen im Hinblick auf die Anerkennung und Überwachung von Ausbildern, Unterrichtsorten, der Teilnehmerzahl sowie die Mitteilung von Daten der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen konkretisiert werden. Außerdem sollen Bußgeldtatbestände zur Bekämpfung von Missbrauch erweitert und mit einer strengeren Sanktion versehen werden. Schließlich soll im deutschen Recht auch außerhalb des Führerscheins ein europaweit anerkannter Nachweis für die Weiterbildung geschaffen werden.

Die Bundesregierung schreibt zur Begründung, Berichte über missbräuchlichen Umgang auf dem Gebiet der beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung würden sich mehren. Zudem würden Schwierigkeiten bestehen in der Überwachung der Ausbildungsstätten, hinsichtlich der Transparenz der anerkannten Ausbildungsstätten und der Kenntnis der Kontrollbehörden über alle durchgeführten und durchzuführenden Kurse.

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3. Zuverlässigkeit des Bahn-Funknetzes

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Nach dem Zugunglück vom 9. Februar 2016 in Bad Aiblingen ist mit einer Messfahrt am 26. Februar 2016 der Nachweis einer uneingeschränkten Funk-Ausleuchtung zwischen Bad Aiblingen und Kolbermoor erbracht worden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8174) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7862) zur "Zuverlässigkeit des digitalen Bahn-Funknetzes GSM-R".

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4. Keine Verfahren wegen EU-Richtlinen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Im Bundesministerium für Verkehr in digitale Infrastruktur sind keine Vertragsverletzungsverfahren wegen einer Nichtmitteilung der Umsetzung einer EU-Richtlinie anhängig. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8146) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7950) hervor.

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5. Unklarheiten über Studienplatzmangel

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Es ist nicht feststellbar, ob bundesweit ein Studienplatzmangel herrscht. Bei den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen würde infolge unkoordinierter Mehrfachbewerbungen, die zu Mehrfachzulassungen führen, zu viele Studienplätze erst sehr spät besetzt, am Ende bleiben auch vorgehaltene Studienplätze unbesetzt. Dies gilt nicht für das Vergabeverfahren für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge wie etwa Medizin. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8186) auf die Kleine Anfrage (18/8021) der Linken. Die Fraktion hatte in ihrer Anfrage kritisiert, dass im Wintersemester 2014/2015 rund 21. 000 Studienplätze unbesetzt geblieben seien. Gleichzeitig hätten tausende Studienberechtigte keinen Studienplatz erhalten.

In ihrer Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Ausgestaltung und Durchführung der Zulassungsverfahren in der alleinigen Verantwortung der Länder beziehungsweise deren Hochschulen liege. Für die Ein- und Durchführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) sei ausschließlich die von den Ländern im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz getragene Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) zuständig. Verantwortlichkeiten des Bundes bestünden nicht.

Um die Auslastung der Studiengänge weiter zu verbessern, die Bewerbungen zu koordinieren und die Zulassungen abzugleichen, diene das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Dessen Software sei mit finanzieller Förderung des Bundes in Höhe von 15 Millionen Euro entwickelt worden. Auch die von den Ländern im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) getragene Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) stünde seit April 2011 einsatzbereit zur Verfügung. Die Projektförderung des Bundes sei zum 29. Februar 2012 ausgelaufen. Die Weiterentwicklung der Software und die Koordinierung mit den Hochschulen sowie die Verantwortung für die gesamte Durchführung des Verfahrens würde allein in der Hand der SfH liegen.

Um volle Wirksamkeit entfalten zu können, müssten möglichst alle der rund 180 Hochschulen mit örtlich zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen an das DoSV angebunden sein. Nach Einschätzung der für die Ein- und Durchführung des DoSV ausschließlich zuständigen SfH sei mit der flächendeckenden Einführung des DoSV bis zum Jahr 2018 zu rechnen. Zur Erreichung dieses Ziels arbeitet die SfH intensiv mit Hochschulen und Herstellern von Campusmanagementsystemen zusammen, um die jeweilige fachliche, organisatorische sowie technische Anbindung sicherzustellen.

Nach Auffassung der Bundesregierung könne aus der Zahl unbesetzt gebliebener Studienplätze kein Rückschluss auf die Zahl möglicherweise unversorgt gebliebener Bewerber gezogen werden. In den traditionellen Zulassungsverfahren sei die Erhebung von Daten über die Gesamtzahl der Bewerber mit ihren jeweiligen Studienwünschen nicht möglich. Dies könne nur im Rahmen des DoSV erreicht werden, da dort alle Bewerber zentral registriert und alle Studienwünsche datenbankmäßig erfasst würden. Von der Zahl der in den traditionellen Zulassungsverfahren unbesetzt gebliebenen Studienplätzen würden sowohl solche Studienplätze erfasst, die mangels Nachfrage unbesetzt geblieben seien, als auch solche, die vergeben waren, aber wegen Nichtannahme dann doch wieder frei geworden seien, für die aber wegen des bereits fortgeschrittenen Semesters kein weiteres Nachrückverfahren mehr durchgeführt werden konnte.

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6. Situation in der Ukraine

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Lage der "Ukraine zwei Jahre nach dem Umsturz" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8188). Die Abgeordneten fragen darin unter anderem nach der Rolle des ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko, dessen Name auch im Kontext der "Panama-Papiere" über Briefkastenfirmen und Geheimgeschäfte aufgetaucht sei. Die Bundesregierung soll zudem Auskunft geben, inwieweit sie Kenntnisse über solche Geschäfte auch im Umfeld des ukrainischen Präsidenten sowie bei der ehemaligen Premierministerin Julia Timoschenko hat. Weitere Fragen zielen unter anderem auf eingestellte Untersuchungen zu den Todesopfern auf dem Maidan von 2014 sowie auf die Ermittlungen im Fall des "Massakers von Odessa", die aus Sicht des Europarates schleppend verlaufen würden.

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7. Türkei und Bergkarabach-Konflikt

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der "Türkei im Spannungsfeld der EU-Politik gegenüber Aserbaidschan und Armenien" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8173). Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben, welche Kenntnisse sie über den oder die Auslöser für die jüngsten gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach und zur Rolle der Türkei hat. Außerdem fragen die Abgeordneten nach militärischen Kooperationen zwischen Ankara und Baku sowie nach den Auswirkungen der Spannungen zwischen der Türkei und dem Iran "bezogen auf den Syrienkonflikt hinsichtlich der Ausrichtung der Politik der Türkei gegenüber Armenien und Aserbaidschan".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 238 - 27. April 2016 - 11.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2016

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