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BUNDESTAG/5715: Heute im Bundestag Nr. 229 - 22.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 229
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 22. April 2016, Redaktionsschluss: 08.06 Uhr

1. Keine Prüfung der KBV im Jahr 2001
2. Werbung für Anti-Drogen-Strategie
3. Regierung lehnt Cannabis-Freigabe ab
4. Neuzulassung von Glyphosat
5. Zollabbau für Agrarprodukte


1. Keine Prüfung der KBV im Jahr 2001

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung weist Vorwürfe zurück, im Zusammenhang mit den umstrittenen Immobiliengeschäften der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ihre gesetzliche Aufsichtspflicht regelmäßig vernachlässigt zu haben. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe 1996 die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der KBV geprüft. Zum 1. Januar 2005 sei dann die Prüfaufgabe nach Paragraf 274 SGB V auf das Bundesversicherungsamt (BVA) übertragen worden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/8152) auf eine Kleinen Anfrage (18/8023) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Im Gesetz ist vorgesehen, dass die Körperschaften alle fünf Jahre geprüft werden müssen, eine Prüfung der KBV wäre somit auch 2001 fällig gewesen. Dass bis zur Übertragung der Aufgabe auf das BVA "einmalig" der Prüfturnus vom Ministerium nicht eingehalten werden konnte, sei unter anderem auf die "personellen Engpässe in der Prüfgruppe" zurückzuführen. Die Behauptung, das Ministerium habe die Prüfung "mehrfach versäumt", sei somit nicht korrekt.

Die Vorgänge zeigten aber, dass es notwendig sei, "intensiv und kurzfristig zu prüfen", wie die Regelungen weiterentwickelt werden müssten, um den insgesamt gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.

Das BVA habe darauf hingewiesen, dass seit 2010 alle zu prüfenden Institutionen von den Prüfern aufgesucht worden seien. Eine "vollumfängliche" Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung sei aber wegen der angespannten Personallage in der Prüfgruppe nicht möglich gewesen. Es sei jedoch zugesagt worden, dass die Prüfaufträge zeitnah verstärkt abgearbeitet würden.

Die hier im Zusammenhang mit der KBV zugrunde liegenden Sachverhalte seien im Übrigen sehr komplex. So seien in vielen Fällen weder die gesetzlich vorgeschriebenen Anzeige- und Genehmigungspflichten beachtet, noch die zuständige Vertreterversammlung beteiligt worden. "Insoweit wurden die damit bestehenden Kontrollmechanismen in besonderer Weise umgangen."

Die KBV, die 2004 von Köln nach Berlin umzog, hatte vom Bundesgesundheitsministerium keine Genehmigung zum Bau einer Repräsentanz in der Hauptstadt bekommen. Die KBV ging daraufhin eine Kooperation mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) ein, die im Auftrag der Ärzteorganisation das Bürogebäude errichten sollte, um es dann an die KBV zu vermieten. Dazu gründete die Bank die APO KG.

Später folgten in direkter Nachbarschaft weitere Bauten für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Die APO KG geriet dadurch in finanzielle Schieflage. 2010 übernahm die KBV die überschuldete APO KG fast komplett, ohne die nötige Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums als Aufsichtsbehörde. Die KBV gewährte der Gesellschaft Mieterdarlehen in Höhe von derzeit 57,3 Millionen Euro. Die KBV hat in der Vergangenheit außerdem mit Wertpapiergeschäften erhebliche Verluste gemacht.

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2. Werbung für Anti-Drogen-Strategie

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung wirbt auch auf internationaler Ebene für ihre Anti-Drogen-Strategie. Das deutsche Konzept beinhalte die vier Säulen Prävention, Beratung und Behandlung, Maßnahmen zur Schadenreduzierung sowie Repression. Der deutsche Ansatz unterscheide sich dabei stark von der Strategie anderer Staaten, die vor allem mit polizeilichen und militärischen Mitteln gegen das Drogenproblem vorgingen, heißt in der Antwort (18/8150) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8017) der Fraktion Die Linke.

Die Anti-Drogen-Politik der Bundesregierung beruhe auf einem starken gesundheitspolitischen Ansatz. Daher könne weder in Deutschland noch in der Europäischen Union von einem "Krieg" gegen Drogen die Rede sein. Es gehe vor allem um Prävention, Therapie und Hilfe zum Ausstieg sowie die Bekämpfung der Drogenkriminalität.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) gewährleisteten die nötige medizinische Versorgung mit betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln. Dem BtMG komme eine "maßgebliche generalpräventive Wirkung" zu. Mit dem Betäubungsmittelrecht würden zugleich fortschrittliche Ansätze einer modernen Anti-Drogen-Politik umgesetzt, so etwa mit der Einrichtung von Drogenkonsumräumen, ärztlichen Substitutionsbehandlungen, der Vergabe von Einmalspritzen oder Frühinterventionsmodellen.

Eine Abkehr von den Handlungsverboten, Strafen und Bußgeldern sowie den generalpräventiven Regelungen des Betäubungsmittelrechts wäre hingegen nicht geeignet, den nötigen Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten. Vor allem der Schutz von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mache es unverzichtbar, den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe zu stellen.

Die Anfrage bezog sich auf die Sondersitzung der UN-Generalversammlung zum weltweiten Drogenproblem (UNGASS) vom 19. bis 21. April 2016.

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3. Regierung lehnt Cannabis-Freigabe ab

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung lehnt eine allgemeine Freigabe von Cannabis weiter ab. Dies wäre nicht der richtige Weg zum Schutz der Gesundheit und vor den Gefahren, die von psychoaktiven Stoffen ausgehen, heißt es in der Antwort (18/8151) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/8018) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Eine Freigabe von Cannabis zu Genuss- und Rauschzwecken komme nicht in Betracht. Vielmehr wolle die Bundesregierung die gesetzlichen Möglichkeiten für eine medizinische Anwendung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis erweitern. Hierzu liege bereits ein Referentenentwurf vor.

Die Anfrage bezog sich auf die Sondersitzung der UN-Generalversammlung zum weltweiten Drogenproblem (UNGASS) vom 19. bis 21. April 2016.

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4. Neuzulassung von Glyphosat

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/eis) Die Neuzulassung des Wirkstoffs Glyphosat steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8168). Glyphosat ist nach Darstellung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe im Bereich des Pflanzenschutzes zur Verhinderung von unerwünschtem Pflanzenwuchs im Kulturpflanzenbau. Die Grünen fragen die Bundesregierung unter anderem nach der Zusammenarbeit von Behörden mit Kommunikations- und Beratungsunternehmen, von Behördenmitarbeitern mit anderen Organisationen, die im Interessenskonflikt mit ihrer Tätigkeit stehen könnten, sowie zwischen Behörden und Unternehmen im Hinblick auf die Geheimhaltung sensibler Informationen.

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5. Zollabbau für Agrarprodukte

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/eis) Der geplante Zollabbau für Agrarprodukte im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) ist Grundlage einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8135). Die Bundesregierung soll eine Einschätzung darüber abgeben, welche Chancen und Risiken sich für die Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte bei der Umsetzung bereits angebotener Zollsenkungen ergeben. Darüber hinaus sollen die Produkte benannt werden, die von den Liberalisierungsverpflichtungen ausgenommen werden. Die Grünen interessiert zudem, welche Erwerbszweige voraussichtlich profitieren werden und welche nicht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 229 - 22. April 2016 - 08.06 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2016

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