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BUNDESTAG/5694: Heute im Bundestag Nr. 208 - 13.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 208
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. April 2016, Redaktionsschluss: 17.18 Uhr

1. Kritik an Gesetz zu Auslandseinsätzen
2. DFB will Kontrollinstanzen stärken
3. Gemeinnützigkeit auf dem Wohnungsmarkt
4. Keine technischen Störungen verzeichnet
5. Flughafen München zentraler Baustein


1. Kritik an Gesetz zu Auslandseinsätzen

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Ausschuss

Berlin: (hib/FLA) Überwiegend deutlich distanziert haben die juristischen Experten die geplante Neujustierung der Parlamentsbeteiligung bei Bundeswehreinsätzen bewertet. Das zeigte sich heute bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung unter dem Vorsitz von Johann David Wadephul (CDU).

Unter die Lupe genommen hatten die Sachverständigen den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur "Fortentwicklung der parlamentarischen Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland im Zuge fortschreitender Bündnisintegration" (18/7360). Er fußt auf Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr unter Vorsitz des früheren Bundesverteidigungsministers Volker Rühe (18/5000).

Das Problem, wie es in dem Gesetzentwurf beschrieben wird: "Eine verstärkte militärische Integration erhöht die gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen den Bündnispartnern und geht einher mit politischen Verpflichtungen, die auch die praktische Ausübung der Parlamentsrechte beim Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte berühren." Der Gesetzentwurf ziele darauf, "die Rechte des Bundestags bei der Begleitung der militärischen Integration zu sichern und zugleich die Bündnisfähigkeit Deutschlands zu stärken".

Prof. Georg Nolte zitiert in seiner schriftlichen Stellungnahme eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Auslandseinsätzen aus dem Jahre 1994: "Die verfassungsrechtliche Mitwirkung des Bundestag bei konkreten Entscheidungen über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte darf....die Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigen." Nolte gab zu bedenken: "Es ist nicht leicht zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt ist." Womit ein entscheidender Hintergrund des Gesetzesvorhabens beschrieben war.

Nolte, der in der Rühe-Kommission mitgearbeitet hatte, "ermutigte" die Parlamentarier ausdrücklich, gesetzlich den Parlamentsvorbehalt zu verdeutlichen. Demgegenüber sprach Prof. Heiko Sauer von einem "zwar gut gemeinten Versuch" - "aber nicht gut gemacht". Der Entwurf gehe "deutlich über die Verfassungsgrenzen hinaus", meinte Prof. Wolff Heintschel von Heinegg. Und genau dies wurde von den meisten seiner Kollegen ebenfalls als Kernproblem angesprochen. Das Bundesverfassungsgericht habe in mehreren Entscheidungen zu Wehrfragen sehr enge Grenzen gezogen. Daran müsse sich das Gesetz messen - es sei denn, der Bundestag setze mit einer Verfassungsänderung neue Maßstäbe.

Prof. Joachim Wieland beschrieb es deutlich: "Wenn das Parlament nicht die Kraft zur Verfassungsänderung findet, gelten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts." Dort werde im Zweifel jeder Einzelfall landen: "Und das Gericht wird sich auf die eigene Rechtsprechung stützen." Nach Wienands Einschätzung bringt der Gesetzentwurf "keine größere Rechtssicherheit". Es werde gar "die Rechtsfindung eher erschweren". Mithin: "Wenn es nicht geboten ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es geboten, kein Gesetz zu erlassen."

Prof. Ulrich Hufeld sprach ein spezielles Problem an, die "Doppelbeanspruchung" des Bundestags in diesem Fall: "Das Parlament ist Gesetzgeber und Hauptadressat." Es solle "ein Gesetz geben und es durchführen". Und dürfe doch dabei "nicht sich selbst in den Rücken fallen".

Prof. Hans-Detlef Horn meinte, es könne nicht sein, dass das Parlament um sein Recht kämpfen müsse, über Bundeswehr-Einsätze zu entscheiden. Da verschiebe sich die "Argumentationslast". "Tauglicher" sei es, Kriterien für ein Verfahren zu entwickeln, um die Zustimmungs-Notwendigkeit festzustellen. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Katalog für eine solche Einstufung stieß bei den Experten eher auf Skepsis. Es werde immer auf Einzelentscheidungen an, hieß es von einigen.

Liste der Sachverständigen (bei einer Absage auch ohne schriftliche Beteiligung)

Prof. Wolff Heintschel von Heinegg, Europa-Universität Viadrina, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Frankfurt an der Oder

Prof. Hans-Detlef Horn, Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Öffentliches Recht

Prof. Ulrich Hufeld, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg, Fakultät für Wirtschafts-und Sozialwissenschaften

Prof. Georg Nolte, Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht

Prof. Heiko Sauer, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rheinische Friedrich-Wilhelms Universität Bonn

Prof. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer

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2. DFB will Kontrollinstanzen stärken

Sport/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) In Bezug auf die unklaren Zahlungen rund um die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 nach Deutschland ist ein Versagen der verbandsinternen Kontrollmechanismen beim Deutschen Fußballbund (DFB) zu konstatieren. Das sagte DFB-Interimspräsident Rainer Koch am Mittwoch vor dem Sportausschuss. Als Konsequenz daraus werde der DFB künftig seine vorhandenen Kontrollinstanzen stärken und möglicherweise weitere Instanzen schaffen, kündigte Koch an. Gemeinsam mit dem designierten DFB-Präsidenten Reinhard Grindel solle nach Kräften versucht werden, den DFB neu aufzustellen. Dies müsse aber behutsam und Schritt für Schritt erfolgen.

Zugleich nannte Koch das Ergebnis der mit den Untersuchungen um die WM-Vergabe beauftragten Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, wonach weder ein Stimmenkauf belegbar ist noch ein solcher ausgeschlossen werden kann. unbefriedigend. Die Aufklärung der Frage, warum durch das WM-Organisationskomitee im Jahr 2002 6,7 Millionen Euro an den Weltfußballverband Fifa als Beitrag zum schlussendlich abgesagten WM-Kulturprogramm offenkundig falsch deklariert und zur Weiterleitung an den ehemaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus zwecks Tilgung eines gewährten Darlehens überwiesen wurden, sei nicht gelungen, urteilte Koch. Die aktuelle DFB-Spitze, so der 1. Vizepräsident des Verbandes, bemühe sich um Transparenz und Offenheit bei der Klärung der Hintergründe. So seien durch die Kanzlei Freshfields sämtliche Verantwortungsträger von damals befragt worden. Man müsse sich aber mit den gegebenen Antworten zufriedengeben, auch wenn diese den Vorgang nicht vollständig erklären würden.

Fest stehe inzwischen, so Koch, dass das Geld schlussendlich bei dem ehemaligen Fifa-Exekutivkomitee-Mitglied und inzwischen durch die Fifa lebenslang gesperrten Mohamed bin Hammam in Doha (Katar) angekommen ist. Der DFB sei aber nicht in der Lage, zu ermitteln, was genau mit diesem Geld, dass konkret bei einer Bin Hammam zuzurechnenden Baufirma gelandet sei, passiert ist. In seinem Bemühen um Aufklärung habe er, so Koch weiter, am heutigen Tage bei einem Gespräch mit den Botschafter Katars um Unterstützung gebeten.

Der amtierende DFB-Präsident wandte sich gegen den Vorwurf, der Kanzlei Freshfields nicht sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt zu haben. Nicht verfügbar seien Ordner, die die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt hatte, so Koch. Auch gebe es Ordner aus der Amtszeit des ehemaligen DFB-Präsidenten Gerhard Mayer-Vorfelder, deren Herausgabe die Witwe Mayer-Vorfelders möglicherweise gegenüber Vertretern von Freshfields verweigert habe.

Ob die Arbeit der Kanzlei Freshfields beendet ist oder fortgesetzt werden muss ist aus Sicht von Koch derzeit nicht seriös zu beantworten. Eine Weiterführung sei denkbar, wenn neue Erkenntnisse mit einem vertretbaren Aufwand zu erlangen seien, sagte er. Nicht vertretbar ist es seiner Ansicht nach, einen möglicherweise sechsstelligen Betrag darauf zu verwenden, verschlüsselte Dateien öffnen zulassen, von denen man gar nicht wisse, ob sich darin relevante Informationen befinden.

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3. Gemeinnützigkeit auf dem Wohnungsmarkt

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will einen Wiedereinstieg in die gemeinnützige Wohnungswirtschaft. In einem Antrag (18/8081) wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, durch ein Sofortprogramm kurzfristig durch objektbezogene Förderung für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Langfristig soll nach Willen der Grünen durch ein Wohngemeinnützigkeitsgesetz ein Dauerprogramm aufgelegt werden. Die Fraktion begründet ihren Antrag mit einem "eindeutigen Marktversagen" im Bereich des sozialen und günstigen Wohnungsbaus. Der Antrag wird am Donnerstag erstmalig gemeinsam mit einem Antrag der Fraktion Die Linke (18/7415) zum selben Thema debattiert.

Im Rahmen des Sofortprogramms schlagen die Grünen vor, Investoren für den Neubau von Sozialwohnungen mit Dauerbindung eine einmalige Steuergutschrift zu gewähren. Je nach Zielgruppe der Sozialwohnung sollen demnach bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abgesetzt werden können. Auch umgewandelte Bestandswohnungen sollen absetzbar sein.

Im Dauerprogramm sollen jene Wohnungsunternehmen und -gesellschaften geförderte werden, die 90 Prozent ihres Bestandes für die europarechtlich möglichen 30 Jahre in die gemeinnützige Förderung einbringen. Je nach Mieter-Zielgruppe, die Grünen orientieren sich an den Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes, sollen die Gesellschaften gänzlich von der Grunderwerbs-, der Gewerbe- und der Körperschaftssteuer befreit werden. Dadurch werde die Wohngemeinnützigkeit zu einer "attraktiven Vermarktungsform", die zugleich "sozial verantwortlich" wirke. Durch detaillierte Regelungen sollen soll laut Antrag beispielsweise die Gewinnausschüttung auf eingebrachte Kapitalanteile begrenzt werden.

Die Förderung soll nach Willen der Grünen dabei zielgerichtet erfolgen und etwa regional auf Gebiete, in denen die Mietpreisbremse oder eine Kappungsgrenze gilt, beschränkt werden. Um eine Akteurskonzentration zu vermeiden und Vielfalt zu fördern, solle beispielsweise eine regionale Begrenzung oder eine Obergrenze des zu verwaltenden Bestandes geprüft werden, heißt es in dem Antrag. Zudem fordern die Grünen Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Mieter und eine regelmäßige Kontrolle der steuerlich geförderten Unternehmen beziehungsweise Gesellschaften.

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4. Keine technischen Störungen verzeichnet

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Nach den vorliegenden Informationen im Störungs- und Arbeitsbuch gab es am 9. Februar 2016 keine Beeinträchtigungen an der Leit- und Sicherungstechnik im Bahnhof Bad Aibling. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8055) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7946) hervor. An diesem Tage war es zu dem Eisenbahnunglück bei Bad Aibling gekommen.

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5. Flughafen München zentraler Baustein

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Aufgrund des aktuellen Verkehrsaufkommens sowie der prognostizierten zukünftigen Nachfrage nach Luftverkehrsdienstleistungen und seiner Aufgabe als Drehkreuz ist der Flughafen München aus Sicht der Bundesregierung ein zentraler Baustein für das Gesamtsystem der deutschen Luftverkehrswirtschaft und damit für die Gewährleistung der wirtschaftlichen Anbindung Deutschlands an die Weltmärkte. Der Flughafen München müsse in der Lage sein diese Rolle gerecht zu werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8027) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7860) zur Notwendigkeit des Ausbaus einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen München für die Exportwirtschaft.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 208 - 13. April 2016 - 17.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2016

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