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BUNDESTAG/5468: Heute im Bundestag Nr. 668 - 16.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 668
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 16. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 16.46 Uhr

1. Abschaltbare Lasten verlängert
2. Zwei Anhörungen beschlossen
3. Gesetzentwurf zu Ankunftsnachweis
4. Linke: Antrag auf NPD-Verbot unterstützen
5. Definitionen der Lohnentwicklung


1. Abschaltbare Lasten verlängert

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat einer Verlängerung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/6867) um sechs Monate zugestimmt. In der Sitzung des Ausschusses am Mittwoch stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Verlängerung zu, die Fraktion Die Linke lehnte ab. Die im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes erlassene Verordnung war bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Sie soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen novelliert werden. Daher wird die Geltungsdauer der Verordnung um sechs Monate bis zum 1. Juli 2016 verlängert. Abschaltbare Lasten sind Verbrauchseinrichtungen, die mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und die ihre Verbrauchsleistung aufgrund einer Vereinbarung mit den Übertragungsnetzbetreibern auf deren Anforderung reduzieren können. Als marktbezogene Maßnahme könnten sofort abschaltbare Lasten bei spezifischen Notfallsituationen das Stromnetz stabilisieren helfen.

Für die CDU/CSU-Fraktion haben die abschaltbaren Lasten inzwischen ein erfreuliches Volumen erreicht. Genauso wie die Union sprach sich auch die SPD-Fraktion für eine Weiterentwicklung des Instruments aus. Dabei müssten Kosten und Nutzen der Maßnahme berücksichtigt werden. Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Verordnung die selbst gesteckten Ziele nicht erreicht. Für die Linksfraktion spielen abschaltbare Lasten im Zusammenhang mit der Energiewende eine wichtige Rolle, die Verordnung solle jedoch auf "sofort abschaltbare Lasten" beschränkt werden.

Wie aus dem vom Ausschuss zur Kenntnis genommenen Bericht der Bundesregierung zur Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/6096) hervorgeht, hat die Industrie die Möglichkeit zum Abschluss von Rahmenverträgen über abschaltbare Lasten zur besseren Integration von erneuerbaren Energien bisher wenig genutzt. Die Gesamtabschaltleistung der mit vier Unternehmen aus der chemischen und der Aluminium-Industrie geschlossenen Rahmenverträge betrage 465 Megawatt im Bereich sofort abschaltbarer Lasten und 979 Megawatt im Bereich schnell abschaltbarer Lasten. "Die mögliche Kontrahierungsmenge wurde damit seitens der industriellen Anbieter bei weitem nicht ausgeschöpft", schreibt die Bundesregierung. Zwischen dem 13. Februar 2014 und dem 26. März 2015 wurden an insgesamt neun Tagen abschaltbare Lasten abgerufen, überwiegend in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers Amprion. In den im Bericht ebenfalls enthaltenen Empfehlungen der Bundesnetzagentur heißt es, die abschaltbaren Lasten seien zwar grundsätzlich geeignet, Gefährdungen oder Störungen der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu beseitigen. Im Betrachtungszeitraum seien sie aufgrund ausreichender Leistungen im Markt nicht notwendig gewesen. "Es bestand im Berichtszeitraum kein Bedarf an abschaltbaren Lasten", bilanziert die Bundesnetzagentur. Sie hatte empfohlen, die Verordnung auslaufen zu lassen.

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2. Zwei Anhörungen beschlossen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die Durchführung von zwei öffentlichen Anhörungen beschlossen. Am Montag, den 11. Januar 2016, werden Sachverständige zu dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (18/6679) befragt. Der Bundesrat will damit die maritime Wirtschaft stärken und Steuererleichterungen einführen. Dazu soll der Lohnsteuereinbehalt von jetzt 40 auf 100 Prozent erhöht werden. Der Lohnsteuereinbehalt bedeutet, dass Arbeitgeber von Seeleuten auf Schiffen mit deutscher Flagge 40 Prozent der entstandenen Lohnsteuer einbehalten dürfen, wenn die Besatzungsmitglieder in einem mehr als 183 Tage dauernden zusammenhängenden Heuerverhältnis stehen. Dies sei zu wenig, um weitere Ausflaggungen zu verhindern, argumentiert der Bundesrat und stellt fest: "Die Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts auf 100 Prozent ist ein geeignetes Instrument, um Beschäftigung unter deutscher Flagge zu sichern und damit die Grundlagen für das seemännische Know-how zu schaffen."

Ebenfalls am 11. Januar wird eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und die Sanktionen (18/6744) stattfinden. Damit sollen neue europarechtliche Vorgaben im Bereich des Investmentwesens umgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere Änderungen bei der Haftung von Verwahrstellen für Wertpapiere. Durch die Regelungen soll gleichzeitig dem Ziel der Bundesregierung Rechnung getragen werden, mehr Beteiligungskapital und private Investoren für die Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur zu gewinnen.

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3. Gesetzentwurf zu Ankunftsnachweis

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Asyl- und Schutzsuchende sowie unerlaubt Eingereiste sollen nach dem Willen der schwarz-roten Regierungskoalition künftig früher als bisher registriert werden. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/7043) ab, der am Donnerstag in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Er sieht zudem vor, dass die in diesem Zusammenhang erfassten Informationen den zuständigen Stellen "medienbruchfrei" zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollen die Asylsuchenden eine mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltete Bescheinigung erhalten, den sogenannten Ankunftsnachweis.

Zu den schon heute zu speichernden "Grundpersonalien" wie Namen, Geburtsdatum und -ort sollen der Vorlage zufolge für Asyl- und Schutzsuchende sowie unerlaubt Eingereiste künftig weitere Daten gespeichert werden. Dazu zählen etwa die bei der erkennungsdienstlichen Behandlung erhobenen Fingerabdruckdaten, das Herkunftsland und Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Bei Asyl- und Schutzsuchenden sollen zudem Informationen zu Schulbildung, Berufsausbildung sowie sonstige Qualifikationen gespeichert werden, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind.

Diese Daten sollen gemeinsam ein "Kerndatensystem" bilden, auf das die am Asylverfahren beteiligten Behörden im Falle ihrer Zuständigkeit zurückgreifen können. Die Daten sollen nicht erst bei der Stellung eines Asylantrages, sondern nach Möglichkeit bereits bei dem ersten Kontakt erhoben und zentral gespeichert werden. Der Kreis der Behörden, die die Daten an das Kerndatensystem übermitteln, soll "auf alle zur Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden oder unerlaubt eingereisten und unerlaubt aufhältigen Personen befugte Stellen erweitert" werden. Neben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind dies den Angaben zufolge vor allem die Aufnahmeeinrichtungen, die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden, die Polizeivollzugsbehörden der Länder sowie die Ausländerbehörden. Um Doppelregistrierungen zu verhindern, werden alle zur Registrierung befugten Stellen zudem mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem ausgerüstet, mit dem sie unverzüglich feststellen können, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind.

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, sollen allen öffentlichen Stellen "die im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlichen die Informationen aus dem Kerndatensystem" zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft laut Bundesinnenministerium neben den Sicherheitsbehörden insbesondere das BAMF, die Aufnahmeeinrichtungen, die Ausländerbehörden, die Asylbewerberleistungsbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen sowie die Meldebehörden.

Der Ankunftsnachweis soll der Vorlage zufolge von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und BAMF-Außenstellen ausgestellt werden und laut Ministerium "grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein".

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4. Linke: Antrag auf NPD-Verbot unterstützen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Bundestag und Bundesregierung sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke prüfen, dem vom Bundesrat gestellten Antrag auf ein Verbot der NPD beizutreten. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (18/7040) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin schreibt die Fraktion, in einer Situation, in der die "politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus angesichts einer Welle rassistisch und rechtsextrem motivierter Anschläge gegen Flüchtlinge und ihre Einrichtungen und einer von den Sicherheitsorganen der Bundesrepublik benannten Gefahr eines neuen Rechtsterrorismus" die Einheit aller Demokraten erfordere, sei das "einheitliche Handeln aller Verfassungsorgane in dieser Frage von enormer Bedeutung".

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5. Definitionen der Lohnentwicklung

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Welche Definition von gesamtwirtschaftlicher Lohnentwicklung die Bundesregierung für angemessen hält, will die Fraktion die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/6958) erfahren. Die Fraktion schildert dazu in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage drei unterschiedliche Definitionen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 668 - 16. Dezember 2015 - 16.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2015

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