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BUNDESTAG/5430: Heute im Bundestag Nr. 630 - 01.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 630
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 01. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 09.38 Uhr

1. Cum-Ex-Geschäfte werden untersucht
2. Straftaten mit dem Angriffsziel Moschee
3. Ausstellung von Tarnpapieren
4. Manipulationsverfahren bei RFID-Chips
5. Umsetzung des Energieeffizienzplans
6. Vergleichsportale im Internet
7. Erkenntnisse über AfD erfragt


1. Cum-Ex-Geschäfte werden untersucht

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Der Deutsche Bundestag soll einen Untersuchungsausschuss einsetzen, der die zwischen 1999 und 2012 vollzogene Praxis der "Cum-Ex-Geschäfte" aufklären soll. Bei diesen Steuergestaltungen sei es zur Erstattung von zuvor nicht gezahlten Steuern gekommen, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/6839). Der Untersuchungsausschuss soll aus acht Mitgliedern bestehen und entsprechend vielen Stellvertretern.

Wie die Fraktionen erläutern, wurde bei den "Cum-Ex-Geschäften" mittels Leerverkäufen eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie rechtlich gesehen für eine kurze Zeit scheinbar mehrere Eigentümer hatte. Der Zeitraum sei dabei so gewählt worden, dass in ihn die Auszahlung der Dividende fiel. Das habe dazu geführt, dass für eine nur einmal an die Finanzbehörden abgeführte Kapitalertragsteuer mehrere Steuerbescheinigungen ausgestellt worden seien. Die Kapitalertragsteuer sei dadurch mehrfach auf die Steuern der verschiedenen Eigentümer angerechnet worden, was zu mehrfachen Entlastungen an anderer Stelle geführt habe, obwohl es die entsprechende Belastung nur einmal gegeben habe. Wie die Fraktionen in ihrem Antrag schreiben, werde der durch "Cum-Ex-Geschäfte" entstandene Schaden auf bis zu zwölf Milliarden Euro geschätzt.

Der Ausschuss soll unter anderem aufklären, wie es dazu kommen sollte, dass "Cum-Ex-Geschäfte" über zehn Jahre nicht unterbunden worden seien und wie hoch der entstandene Schaden genau sei. Ermittelt werden soll zudem, wer dafür verantwortlich ist, dass diese Geschäfte nicht rechtzeitig unterbunden worden seien und ob es Einflussnahme mit dem Ziel gab, diese Geschäfte nicht oder nicht vollständig abzuschaffen. Beleuchtet werden soll außerdem die Rolle der Banken des öffentlichen Sektors.

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2. Straftaten mit dem Angriffsziel Moschee

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Für das dritte Quartal dieses Jahres sind insgesamt 13 politisch motivierte Straftaten mit dem Angriffsziel "Religionsstätte/Moschee" erfasst worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/6762) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im dritten Quartal 2015" (18/6595) hervor.

Wie die Regierung darin ausführt, stellen "Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen" ebenso wie die "Schändung von Moscheen" kein eigenständiges Delikt dar. Vielmehr würden durch einen Anschlag beziehungsweise eine Schändung - je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles - unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht.

"Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist", heißt es in der Vorlage weiter. Demzufolge ließen sich aus der PKS solche Straftaten systembedingt nicht herausfiltern. Hingegen erfolge im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der Taten nach Themenfeldern. Zudem habe das Bundeskriminalamt "in seiner Zentraldatei Lapos einige Angriffsziele katalogisiert, die bei der dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von den Ländern zu jeder Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden".

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3. Ausstellung von Tarnpapieren

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die "Ausstellung von Ausweisdokumenten auf falsche Namen für Tarnidentitäten durch Bundes- oder Landesbehörden" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/6748) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6478). Danach sind von den Bundesbehörden das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND), das Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), das Bundespolizeipräsidium, das Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt (ZKA) "zuständig und befugt, die Ausstellung von Dokumenten mit Tarnidentitäten zu veranlassen". Wie die Bundesregierung weiter schreibt, hat sie über entsprechende Zuständigkeiten von Landesbehörden keine Kenntnis.

Die Ausstellung von Tarnpapieren erfolgt den Angaben zufolge nur zu dienstlichen Zwecken. Die Papiere würden nur an Personen ausgegeben, die zur Nutzung beziehungsweise Verwendung berechtigt sind. Im Bereich der Nachrichtendienste könnten das "Mitarbeiter des BfV, des BND und des MAD sein, in Einzelfällen auch Mitarbeiter anderer Behörden in Amtshilfe sowie Personen, die sonst für die Nachrichtendienste tätig sind, im Bereich des BKA und des ZKA deren Mitarbeiter und beauftragte Personen".

In ihrer Antwort bejaht die Bundesregierung die Frage, ob es Landesbehörden gestattet ist, ohne Absprache mit dem Bund derartige Dokumente auszustellen. Die Bundesbehörden müssten keine Kenntnis über die Ausstellung von Ausweisdokumenten mit Tarnidentitäten von Landesbehörden erhalten.

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4. Manipulationsverfahren bei RFID-Chips

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Verfahren zur Fälschung von elektronischen Ausweisdokumenten unter Manipulation der enthaltenen RFID-Chips sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/6761) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6594). Danach kommen als mögliche Manipulationsverfahren aus Sicht der Bundesregierung das "Klonen von RFID-Chips", das Verfälschen von Inhalten auf den Chips und das Simulieren solcher Chips in Betracht.

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5. Umsetzung des Energieeffizienzplans

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach dem Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6796). Die Bundesregierung soll angeben, welche Maßnahmen ein Jahr nach der Verabschiedung des Aktionsplans schon umgesetzt worden seien und wann die noch ausstehenden Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Gefragt wird auch, was die Bundesregierung tun will, falls das Primärenergieeinsparziel verfehlt werden sollte.

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6. Vergleichsportale im Internet

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Preisvergleichsportale im Internet sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6757). Die Bundesregierung soll unter anderem die Frage beantworten, ob sie Transparenzanforderungen hinsichtlich des Einflusses von Provisionen und anderen Zahlungen für ausreichend hält. Auch der Themenkomplex "dynamische Preise" wird angesprochen. Dabei geht es um Geschäftspraktiken, bei denen Preise individuell auf Grundlage von Surf- und Suchdaten, der genutzten Software und von Standortdaten angepasst werden.

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7. Erkenntnisse über AfD erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse der Bundesregierung über die "Alternative für Deutschland" (AfD) vorliegen. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (18/6797) unter anderem danach, ob der Bundesregierung Äußerungen rassistischen, fremdenfeindlichen oder volksverhetzenden Charakters durch Vertreter der AfD oder deren Veröffentlichungen bekannt sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 630 - 1. Dezember 2015 - 09.38 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2015

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