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BUNDESTAG/5338: Heute im Bundestag Nr. 538 - 19.10.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 538
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 19. Oktober 2015, Redaktionsschluss: 14.49 Uhr

1. Kein Freibetrag für Betriebserben
2. Kohlereserve nur ultima ratio


1. Kein Freibetrag für Betriebserben

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer Freibetragsregelung an Stelle der geplanten Verschonungsregelung für Erben großer Betriebsvermögen ab. Wie es in einer Antwort der Regierung (18/6277) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5952) heißt, führt die geplante Prüfschwelle dazu, dass Erwerber großer Vermögen (über der Prüfschwelle) nur dann eine vollständige Verschonung erhalten, "wenn der Bedarf für die Verschonung nachgewiesen wird". Bei unterhalb der Schwelle liegenden Erwerben gebe es im Wesentlichen keine Prüfung des Verschonungsbedarfs. "Durch eine Regelung als Freibetrag statt einer Prüfschwelle würde bei Erwerben begünstigten Vermögens, die oberhalb des Freibetrages lägen, eine Verschonung in Höhe des Freibetrags vorgenommen, ohne zu prüfen, ob es einer solchen Verschonung überhaupt bedarf" erläutert die Bundesregierung.

Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass Steuerschuldner der Erbschaft zuerst der Erwerber ist und nicht das erworbene Unternehmen. Der Erwerber müsse auch die Steuer bezahlen. "Aus welchem Vermögen die Tilgung der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgt, ist unerheblich", teilt die Regierung mit.

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2. Kohlereserve nur ultima ratio

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die in die Kapazitätsreserve einzubringenden Braunkohlekraftwerke nur als "ultima ratio" einsetzen. Wie sie in ihrer Antwort (18/6316) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6141) schreibt, sollen diese Braunkohlekraftwerke nur dann eingesetzt werden, "wenn wider Erwarten trotz freier Preisbildung am Strommarkt es keinen Ausgleich von Angebot und Nachfrage geben sollte und keine anderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu beseitigen". Die Braunkohlekraftwerke würden insbesondere erst dann herangezogen, wenn die Gefährdung oder Störung nicht durch den Einsatz der Netz- oder Kapazitätsreserve beseitigt werden könne.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 538 - 19. Oktober 2015 - 14.49 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Oktober 2015

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