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BUNDESTAG/5315: Heute im Bundestag Nr. 515 - 12.10.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 515
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 12. Oktober 2015, Redaktionsschluss: 15.46 Uhr

1. Wirtschaft warnt vor Belastungen
2. Asylverfahren unter der Lupe
3. Reisen von Terrorkämpfern verhindern
4. Linke für anderes Aufenthaltsrecht
5. Linke fragt nach Schleusern
6. Ausbildung behinderter Jugendlicher


1. Wirtschaft warnt vor Belastungen

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Mehrere Experten haben in einer Anhörung des Finanzausschusses am Montag Klarstellungen am Entwurf für die Neuregelung der Erbschaftsteuer empfohlen. So sprachen sich die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einer gemeinsamen Stellungnahme für eine bessere Definition des begünstigten Betriebsvermögens aus. Sämtliches Vermögen, das zur Deckung von Pensionsverpflichtungen vorgesehen ist, sollte zum begünstigten Vermögen gehören. Weitere Änderungswünsche betreffen die Einstufungen von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens sowie die Regelung für Lohnsummen. Erben von Unternehmen müssen bestimmte Lohnsummenwerte einhalten, um eine Reduzierung der Erbschaftsteuer zu erreichen. Die Grenze für die Freistellung von Nachweispflichten solle hier von drei auf sieben Beschäftigte angehoben werden, verlangt die deutsche Wirtschaft. Mehrere Sachverständige äußerten zudem starke Zweifel, ob der Entwurf verfassungsgemäß ist.

Die Bundesregierung muss die Erbschaftsteuer neu regeln, nachdem das Bundesverfassungsgericht Änderungen an den bisher geltenden Regeln angemahnt hat. Das Gericht hatte insbesondere die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen als zu weitgehend betrachtet. Dazu legte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923, 18/6279) vor, dessen Ziel es unter anderem ist, die vorhandene Beschäftigung in den übergehenden Betrieben weiterhin zu sichern.

Die bisherige Regelung, dass die Verschonungsregeln auch bei großen Betriebsvermögen gelten, ohne dass der Bedarf einer Verschonung geprüft wird, war vom Verfassungsgericht verworfen worden. Bei einem Erwerb großer Vermögen über 26 Millionen Euro wird daher ein Wahlrecht zwischen einer Verschonungsbedarfsprüfung und einem Verschonungsabschlag eingeführt. Bei der Verschonungsbedarfsprüfung hat der Erwerber nachzuweisen, dass er nicht in der Lage sein würde, die Steuerschuld mit anderem als Betriebsvermögen zu zahlen. "Genügt dieses Vermögen nicht, um die Erbschaft- oder Schenkungsteuer betragsmäßig zu begleichen, wird die Steuer insoweit erlassen", heißt es in dem Entwurf. Alternativ zur Verschonungsbedarfsprüfung ist ein Verschonungsabschlag möglich. Dabei beträgt der Abschlag 85 Prozent bei einer Haltefrist von fünf Jahren beziehungsweise 100 Prozent bei einer Haltefrist von sieben Jahren. Bei Vermögen über 26 Millionen Euro sinkt der Abschlag schrittweise (Verschonungsabschmelzmodell). Ab 116 Millionen Euro gilt ein einheitlicher Verschonungsabschlag von 20 Prozent bei einer Haltedauer von fünf Jahren (bei sieben Jahren 35 Prozent).

Die Stiftung Familienunternehmen erklärte, was die Bundesregierung vorgelegt habe, reiche nicht aus, "wenn das Ziel des Erhalts und der Sicherung der Arbeitsplätze auch der großen Familienunternehmen tatsächlich erreicht werden soll". Die 26-Millionen-Euro-Grenze wird von der Stiftung als zu niedrig kritisiert. Schon bei einem Jahresertrag von nur 1,43 Millionen Euro ergebe sich dieser Unternehmenswert. Die vom Finanzministerium mit 200 Millionen Euro angegebenen Mehreinahmen für die Staatskasse seien zu niedrig. An einem Beispiel rechnete die Stiftung vor, dass der Erbe eines Unternehmens mit einem Wert von 100 Millionen Euro erheblich mehr Steuern zu zahlen hätte als bisher. Damit würden den Betrieben Mittel für Investitionen entzogen. Nach Ansicht von Benedikt Rüchardt (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft) bewertet der Entwurf im Betrieb gehaltenes nicht begünstigtes Vermögen viel zu hoch, und es werde mit bis zu 80 Prozent Erbschaftsteuer belastet. "Es darf keinesfalls dazu kommen, dass betrieblich notwendiges Vermögen dieser Belastung unterworfen wird", warnte Rüchardt in seiner Stellungnahme.

Ohne die Verschonungsregelungen des alten Rechts wäre der Betriebsübergang eines Teils seines Unternehmens auf die nächste Generation nicht möglich gewesen, schilderte Professor Rolf Schnellecke (Schnellecke Group AG & Co. KG) seine persönlichen Erfahrungen. Unter den Bedingungen des heutigen Entwurfs könnte er die Übertragung nicht mehr vornehmen. Er kritisierte die "nicht mehr gegebene Planbarkeit und besonders "völlig unrealistische" Vorschriften für die Bewertung von Unternehmen.

Andere Sachverständige widersprachen der Argumentation der Wirtschaft. So hieß es in der Stellungnahme des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die massive Ungleichbehandlung von Vermögensübertragungen werde durch den Entwurf kaum reduziert. Warum die Ziele Beschäftigungssicherung und Bewahrung der Unternehmenslandschaft durch das Gesetz gefährdet sein sollten, werde nicht belegt. "Offensichtlich können größere Unternehmen auch von fremden Erwerbern weitergeführt werden", hieß es in der DIW-Stellungnahme, in der daher empfohlen wird, Freibeträge oder Verschonungsabschläge nur für kleinere Unternehmen vorzusehen. Auch Rechtsanwalt Klaus Stähle erklärte: "Es gibt keinen objektiv belegbaren Grund, die Unternehmensnachfolge im Erbschafts- und Schenkungsfall dermaßen zu privilegieren." Wenn das Gesetz in dieser Form umgesetzt werde, werde es beim Verfassungsgericht scheitern.

Die Deutsche Steuergewerkschaft erklärte, die Erbschaftsteuer sei verfassungsrechtlich geboten. In mehreren Punkten erfülle der Entwurf die Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verlangte, der einseitigen und wachsenden Vermögenskonzentration in Deutschland müsse im Wege einer verteilungsgerechten und verfassungsgemäßen Erbschaftsteuerreform begegnet werden. Der DGB habe keine Erkenntnisse für auch nur einen einzigen Fall, in dem die Fortführung eines Betriebes durch eine unverhältnismäßige Besteuerung der Erben gescheitert wäre.

Von Defiziten der deutschen Erbschaftsteuer berichtete Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain). Bis zu 250 Milliarden Euro würden jedes Jahr vererbt, aber das Aufkommen der Erbschaftsteuer betrage nur fünf Milliarden Euro im Jahr. Während Erben also im Durchschnitt mit zwei Prozent besteuert werde, werde Arbeitsentgelt mit Steuer und Abgaben in Höhe von 40 Prozent belastet, also 20mal höher als ein Erbe. Da nur in Deutschland ansässige Steuerpflichtige zur Erbschaftsteuer herangezogen würden, könne die Steuer durch Wohnsitzverlagerung vermieden werden. Außerdem würden Familienbetriebe gegenüber ausländischen Gesellschaften diskriminiert: "Zum Beispiel sind IKEA und seine Eigentümer in Deutschland nicht erbschaftsteuerpflichtig, der mit IKEA konkurrierende mittelständische Möbelhändler schon." Diese Diskriminierung will Jarass durch ein "Erbersatzsteuer" auf Betriebsvermögen unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers beseitigen.

Der frühere rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) warnte vor möglicherweise verfassungswidrigen Bestimmungen. Auch die von den Bundesländern formulierten Bedenken würden erahnen lassen, "dass die Verfassungskonformität der jetzigen Vorlage keinesfalls als gesichert gelten kann". "Eine erneute Verfassungswidrigkeit wäre fatal. Und ein erneutes Scheitern in Kauf zu nehmen, wäre fatalistisch", erklärte Kühl. Jürgen Brandt, Präsident der Deutschen Finanzgerichtstages und Richter am Bundesfinanzhof, bezeichnete die Bestimmungen für das sogenannte Verwaltungsvermögen als problematisch. Professor Joachim Wieland (Universität Speyer) erklärte, der Gesetzentwurf verstoße durch die Überprivilegierung betrieblichen Vermögens gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und habe "in der gegenwärtigen Form keine Chance auf Billigung durch das Bundesverfassungsgericht".

Auch Professor Roman Seer (Ruhr-Universität Bochum) bezweifelte die verfassungsgemäße Ausgestaltung des Entwurfs. So gehe die Verschonungsregelung überhaupt nicht auf die Unterschiede zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen ein. Grundsätzlich stellte Professor Seer fest: Was da drin steht, verstehe ich zum Teil nicht. Und ich bin Steuerrechtler."

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2. Asylverfahren unter der Lupe

Inneres/Anhörung

Berlin: (hib/CHE) Als Schritt in die richtige Richtung, dem aber noch weitere folgen müssen, haben Experten die Pläne der Bundesregierung zur Änderung des Asylrechts bezeichnet. In einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag zum Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (18/6185) und einiger Oppositionsanträge (18/3839; 18/6190; 18/4694; 18/5370) mahnte die Mehrheit der geladenen Sachverständigen schnellere Verfahren an. Auch der Plan, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten auf Albanien, Kosovo und Montenegro zu erweitern, fand eine überwiegend positive Resonanz. Es wurde aber auch Kritik laut, unter anderem an der Reduzierung der Sozialleistungen und an der Rückkehr zum Sachleistungsprinzip in den Erstaufnahmeeinrichtungen.

Anita Schneider, Landrätin des Landkreises Gießen, bekräftigte, dass die Kommunen dringend mehr Ressourcen bräuchten, um die Integration der Flüchtlinge meistern zu können. Einen sehr großen Bedarf sah Schneider unter anderem bei der Einstellung von Lehrern. Wie ihre Kollegen vom Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund forderte auch Schneider Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Länder das ihnen vom Bund überwiesene Geld auch an die Kommunen weiterleiten.

Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund forderte: "Wir brauchen eine Atempause, um die Integration der Menschen gewährleisten zu können. Wir erwarten eine Begrenzung des Zuzugs und eine Beschleunigung der Verfahren." Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag bezeichnete den Plan eines verlängerten Aufenthalts von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Flüchtlinge als "nachvollziehbar und richtig". Dem schloss sich auch Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, an. Natürlich könne man über Sachleistungen für Flüchtlinge kontrovers diskutieren. Er halte dies jedoch für verfassungsrechtlich zulässig, so Kluth. Die Neuregelungen seien zudem flexibel genug, um sicherzustellen, "dass das bürokratisch aufwändigere System der Sachleistung nicht der effektiven Bereitstellung des persönlichen Bedarfs entgegensteht". Die Gesetzesänderungen würden erheblich dazu beitragen, den Missbrauch des Asylrechts einzudämmen und die Attraktivität Deutschlands als Zielland zu senken, zeigte sich Hans-Eckhard Sommer vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren überzeugt. Es müsse dafür gesorgt werden, dass das Asylrecht nur für die politisch Verfolgten gelte, betonte Sommer.

Kritik kam dagegen von den Kirchen. Nele Allenberg, die als gemeinsame Vertreterin sowohl für die evangelische als auch für die katholische Kirche geladen war, bezeichnete zwar die Ziele der Gesetzesänderungen als mit kirchlichen Zielen vereinbar. Sie äußerte jedoch deutliche Kritik an der Absenkung des Leistungsniveaus für bestimmte Gruppen von Flüchtlingen. "Das halten wir für verfassungswidrig. Der abgesenkte Bedarf ist nicht begründbar", sagte sie. Auch sei durch die Verpflichtung, länger als bisher, nämlich künftig sechs Monate, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, eine erhebliche Verschlechterung der Situation von Asylsuchenden zu erwarten, mahnte Allenberg.

Ähnlich äußerte sich Claudius Voigt von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA Flüchtlingshilfe). Man müsse die positiven Aspekte des Entwurfs mit der Lupe suchen. So sei die Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende zwar zu begrüßen, aber die derzeitigen Planungen würden dazu führen, dass 98 Prozent der Geduldeten weiter keinen Zugang zu den Kursen haben, befürchtete Voigt. Die Regelung, sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung bleiben zu müssen, verhindere eine frühzeitige Integration und verschärfe die prekäre Unterbringungssituation dort. Wie Allenberg bezeichnete auch er die Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Asylbewerber als verfassungswidrig.

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3. Reisen von Terrorkämpfern verhindern

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Mit dem neu eingerichteten Zentrum zur Terrorismusbekämpfung bei der europäischen Polizeiagentur Europol sollen vor allem Reisen mit terroristischem Hintergrund verhindert werden. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/6223) auf eine Kleine Anfrage (18/6008) der Fraktion Die Linke schreibt, sei als einer von vier Schwerpunkten für die Terrorbekämpfung die Intensivierung des Informationsaustausches und der operativen Zusammenarbeit beschlossen worden.

Angestrebt werde, die Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union für die Jahre 2015 bis 2020 auf Basis der jüngst formulierten Grundsätze zu erneuern. Mit dem neuen Zentrum sollen die Mitgliedstaaten im Kampf gegen Terrorismus und Radikalisierung stärker unterstützt werden. Zudem soll die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden erleichtert werden.

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4. Linke für anderes Aufenthaltsrecht

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen eine Kriminalisierung von Flüchtlingen und plädiert für Änderungen im Aufenthaltsrecht. In einer Kleinen Anfrage (18/6262) verweisen die Abgeordneten auf ein Thesenpapier des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), wonach "eine Kriminalisierung von Flüchtlingen in keiner Weise hilfreich sein kann".

Bezug genommen werde dabei auf den Umstand, dass sämtliche unerlaubten Einreisen im Sinne von Paragraf 95 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) als Straftatbestand von der Polizei zu bearbeiten seien. Dies sei nicht nur enorm zeit- und personalaufwendig, sondern erscheine unter Berücksichtigung des Mangels an legalen Einreisemöglichkeiten widersprüchlich, zitieren die Abgeordneten weiter aus dem Papier. Denn die Strafverfahren würden, sobald die Betreffenden einen Asylantrag gestellt hätten, in der Regel eingestellt. Die Straftaten erschienen hier als kaum vermeidbare Ordnungswidrigkeiten.

Die Linksfraktion will nun von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Straf- beziehungsweise Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise 2015 eingeleitet worden sind.

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5. Linke fragt nach Schleusern

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Nach dem Vorgehen der Regierung gegen Schleuser erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (18/6261) die Fraktion Die Linke. Laut Bundesinnenministerium habe die Bundespolizei zwischen dem 1. Januar und dem 8. September 2015 mehr als 2.300 mutmaßliche Schleuser festgenommen. Es seien nach Informationen aus den Medien in diesem Jahr schon 3.000 neue Ermittlungsverfahren gegen Schleuser eingeleitet worden, davon allein 1.323 in Bayern.

Die Abgeordneten wollen nun von der Bundesregierung mehr Details zum Thema erfahren, so etwa, bei wie vielen Tatverdächtigen es sich um Taxifahrer handelt.

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6. Ausbildung behinderter Jugendlicher

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (18/6250) zur betrieblichen Fachpraktiker-Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen gestellt. Die Fachpraktiker-Ausbildung ist eine im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung vorgesehene Möglichkeit für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können. Unter anderem wollen die Grünen wissen, welche statistischen Erhebungen zur Erfassung der Ausbildungssituation behinderter Jugendlicher die Bundesregierung plant.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 515 - 12. Oktober 2015 - 15.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Oktober 2015

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