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BUNDESTAG/5083: Heute im Bundestag Nr. 284 - 05.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 284
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 05. Juni 2015, Redaktionsschluss: 11.25 Uhr

1. Anhörung zur Korruptionsbekämpfung
2. Grüne wollen illegalen Artenhandel stoppen
3. Naturschutz beim G7-Gipfel
4. Umsetzung von Minsk II
5. Satellitenaufklärung an Europas Grenzen
6. Bundesratseinwand zur Geheimdienstreform


1. Anhörung zur Korruptionsbekämpfung

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (öffentliche Anhörung)

Berlin: (hib/SCR) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Korruption (18/4350) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Am Montag, 8. Juni, werden ab 16 Uhr die Experten zu dem Vorhaben Stellung nehmen, das vor allem der Umsetzung internationaler Übereinkommen dient.

Laut Begründung besteht Umsetzungsbedarf im Hinblick auf das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption, ein dazugehöriges Zusatzprotokoll sowie den Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor. Vorgesehen ist unter anderem die Ausdehnung des Geltungsbereiches des deutschen Strafrechts. So sollen auch Auslandstaten in Fällen der Vorteilsgewährung an Amtsträger erfasst werden. Zudem sollen einzelne Korruptions- und Bestechlichkeitstatbestände nun auch in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestands aufgenommen werden. Bestechlichkeitsvorschriften aus dem Nebenstrafrecht, etwa im Gleichstellungsgesetz oder dem Nato-Truppen-Schutzgesetz, sollen darüber hinaus in das Strafgesetzbuch überführt werden.

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2. Grüne wollen illegalen Artenhandel stoppen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung mehr Einsatz gegen Wilderei und illegalen Artenhandel und erinnert sie damit an ihr Versprechen im Koalitionsvertrag, sich der bestehenden Probleme und Gesetzeslücken anzunehmen. So sollten nach Ansicht der Grünen-Fraktion bundeseinheitliche Regelungen für den Handel mit und die Haltung von exotischen Tieren verabschiedet werden, wie sie in einem Antrag (18/5046) schreibt. Gewerbliche Tierbörsen für Wildtiere sowie der Verkauf von Wildfängen über Tierbörsen müssten untersagt werden. Auf EU-Ebene solle sich die Regierung dafür einsetzen, dass der Handel und Besitz von Arten, die in ihrem Heimatland geschützt sind und illegal eingefangen und exportiert wurden, auch in der EU strafbar wird.

In der Begründung des Antrags heißt es, das illegale Töten von Wildtieren und der illegale Artenhandel hätten weltweit rasant zugenommen. Ganze Populationen würden dadurch oftmals bis an den Rand des Aussterbens gebracht. Deutschland und die EU seien ein Dreh- und Angelkreuz für den Schmuggel von Afrika nach Asien und zum anderen ein Absatzmarkt für legal und illegal gehandelte Tiere sowie Produkte aus Tieren und Pflanzen.

Die jetzigen Gesetze spielten den Wilderern und Schmugglern in die Hände, kritisieren die Abgeordneten. Sie ließen zu, dass Tiere und Pflanzen, die nur national geschützt seien, in Deutschland und in der EU legal gehandelt werden können, sobald sie außerhalb des Landes gebracht werden. Die rechtliche Lücke sei nicht akzeptabel.

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3. Naturschutz beim G7-Gipfel

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Bei der Auswahl von Schloss Elmau in Bayern als Konferenzstandort des am 7. und 8. Juni stattfindenden G7-Gipfels wurde nach Angaben der Bundesregierung Wert darauf gelegt, dass die vorhandene Infrastruktur nicht durch Eingriffe in ökologisch sensible Flächen erweitert werden muss. Das schreibt sie in einer Antwort (18/5026) auf eine Kleine Anfrage (18/4883) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Für den Gipfel sei ein Briefing-Center auf dem Gäste- und Mitarbeiterparkplatz von Schloss Elmau errichtet worden, schreibt sie darin. Außerdem sei die Infrastruktur durch das Legen von Breitbandleitungen verbessert worden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei für beide Baumaßnahmen nicht erforderlich gewesen.

Die Bundesregierung rechnet auch nicht mit erhöhtem Verkehrslärm während der Gipfeltage auf den Straßen. Der Landeplatz am Schloss Elmau werde durch Hubschrauber der Bundespolizei ausschließlich für die An- und Abreise der am G7-Gipfel teilnehmenden Delegationen genutzt. Mit Rücksicht auf den Naturschutz würden Gebiete, in denen geschützte Arten lebten, nur in Flughöhen oberhalb von 600 Metern überflogen. Darüber hinaus würden im Rahmen planbarer Flüge diese Gebiete möglichst umflogen.

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4. Umsetzung von Minsk II

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Kenntnis der Bundesregierung wird der Waffenstillstand im Osten der Ukraine mit dem Stand Ende Mai "an den meisten Punkten der Kontaktlinie weitgehend eingehalten". An einigen neuralgischen Punkten werde "der wechselseitige Beschuss jedoch mit schwankender Intensität fortgeführt", heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/4998) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4788). Die Konfliktparteien hätten mit dem Abzug schwerer Waffen begonnen. Ein Abzugsplan sie zwischen den Konfliktparteien im Februar ("Minsk-II-Abkommen") konsentiert worden, "er ist jedoch noch nicht vollendet." Bislang könne seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) auch nicht verifiziert werden, in welchem genauen Umfang ein Abzug bereits erfolgt ist. Die "Special Monitoring Mission" (SMM) der OSZE bemühe sich um Vermittlung, damit an den neuralgischen Punkten auf Basis der dortigen Begebenheiten lokale Truppenentflechtungen beziehungsweise Demilitarisierungen vereinbart werden. "Die Bundesregierung misst vor diesem Hintergrund der Konstituierung der Arbeitsgruppe Sicherheit unter der Trilateralen Kontaktgruppe am 6. Mai 2015 in Minsk und deren weiterer Tätigkeit große Bedeutung zu."

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5. Satellitenaufklärung an Europas Grenzen

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (18/5039) nach der Satellitenaufklärung der EU zur Grenzüberwachung. Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, in welchem Umfang das Auswärtige Amt Daten des EU-Satellitenzentrum EUSC 2014 und 2015 erhalten hat und an welche "Bedarfsträger oder sonstige Einrichtungen" Daten weitergeleitet worden sind. Außerdem fragen die Abgeordneten, inwieweit die EU Agenturen Frontex und Europol, die Geheimdienstzentren IntCen und EUMS INT sowie die Vereinten Nationen, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die NATO Daten von EUSC erhalten haben. Die Bundesregierung soll ferner Auskunft geben, "auf welche Weise Produkte des EUSC aus der Satellitenaufklärung im Rahmen der Bekämpfung unerwünschter Migration im Mittelmeer beziehungsweise dahinter stehender Netzwerke von Fluchthelfern genutzt werden soll".

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6. Bundesratseinwand zur Geheimdienstreform

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die geplante Erweiterung operativer Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) für sämtliche, auch nicht länderübergreifende gewaltorientierte Bestrebungen bleibt zwischen Bundesrat und Bundesregierung umstritten. Dies geht aus der als Unterrichtung (18/5051) vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" (18/4654) und der Gegenäußerung der Regierung hervor.

In seiner Stellungnahme lehnt der Bundesrat diese Erweiterung ab. "Aus dem schlichten Gewaltbezug allein" könne noch nicht auf eine generelle Betroffenheit des Bundes geschlossen werden, heißt es darin. Die politische Verantwortlichkeit für die darauf gestützten Maßnahmen sei nicht mehr klar zuzuordnen.

Dagegen betont die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, sie halte die Regelung zur erweiterten operativen Zuständigkeit des BfV bei zwar regionalen, aber gewaltorientierten Bestrebungen für erforderlich. "Die Vorschrift hat Auffangfunktion und trägt zur Gewährleistung der Aufklärungsaufgabe des Verfassungsschutzverbundes in einem Aufgabenbereich bei, in dem es keine blinden Flecke geben darf", schreibt die Regierung. Die originäre Landeszuständigkeit bleibe unberührt und die "politischen Verantwortungen - im Land für die Aufgabenwahrnehmung der Landesbehörde und im Bund für die Aufgabenwahrnehmung des Bundesamtes - klar zuzuordnen".

Zudem nennt der Bundesrat es "bedenklich", dass der Gesetzentwurf "bei bestimmten strafrechtlichen Verurteilungen eine Anwerbung und den Einsatz von V-Personen nur grundsätzlich ausschließt, ohne die Ausnahmen im Gesetz zu benennen". Dazu schreibt die Bundesregierung, sie werde im weiteren Verfahren die Aufnahme von Ausnahmegründen in den Gesetzestext prüfen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 284 - 5. Juni 2015 - 11.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2015

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