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BUNDESTAG/5016: Heute im Bundestag Nr. 217 - 27.04.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 217
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 27. April 2015, Redaktionsschluss: 13.30 Uhr

1. Weiterverwendung von Informationen
2. Fracking soll in engen Grenzen erlaubt werden
3. Grüne fordern Ende von Deutschlandstipendium
4. Bilanz zur deutschen Berufsbildung


1. Weiterverwendung von Informationen

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (18/4614) eingebracht. Damit wird eine Richtlinienänderung der Europäischen Union umgesetzt. Die Möglichkeiten für Wirtschaftsunternehmen, Informationen des öffentlichen Sektors für gewerbliche Zwecke weiterzuverwenden, sollen verbessert werden. Wie es in der Begründung des Entwurfs heißt, geht es um die vorwiegend digitale Nutzung von Inhalten vor allem durch kleine aufstrebende Unternehmen und insbesondere auch um die Schaffung von Arbeitsplätzen. Von der Richtlinie werde ein breites Spektrum an Informationen erfasst, etwa aus den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Recht, Geografie, Wetter, Tourismus, Geschäftsleben Patentwesen und Bildung, schreibt die Regierung, die aber andererseits darauf hinweist, dass das Gesetz nicht in die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern eingreife. Wie es weiter heißt, wird neben der Einführung des Grundsatzes der Weiterverwendung auch klargestellt, dass Informationen öffentlicher Stellen, die nach bundesrechtlichen Zugangsregelungen wie dem Informationsfreiheitsgesetz zugänglich gemacht werden, ohne Weiteres weiterverwendet werden können.

Das Gesetz wird außerdem auf öffentliche Bibliotheken, Museen und Archive ausgeweitet. Diese Institutionen würden wertvolles Material sammeln, das weiterverwendet werden könne.

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2. Fracking soll in engen Grenzen erlaubt werden

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will die umstrittene Erdgasförderungsmethode Fracking teilweise erlauben. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen zunächst lediglich Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken zulässig sein, schreibt sie in ihrem Gesetzentwurf (18/4713) zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie, über den der Bundestag am Donnerstag, dem 7. Mai 2015, in erster Lesung beraten will.

Beim Fracking werden über Tiefbohrungen mittels hydraulischen Drucks künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann. Um Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung, die mit dem Einsatz dieses Verfahrens verbunden sind, Rechnung zu tragen, will die Bundesregierung entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz treffen. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers hätten absolute Priorität, stellt sie klar. Soweit die Risiken nicht zu verantworten seien oder derzeit nicht abschließend bewertet werden könnten, werde der Einsatz des Fracking-Verfahrens verboten.

Das Regelungspaket solle die Entwicklung der Fracking-Technologie nicht generell verhindern, aber an die Erfüllung zwingender Anforderungen zur Vermeidung jeglicher schädlicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit binden, heißt es im Gesetzentwurf. So sollen Fracking-Maßnahmen, sofern oberhalb von 3.000 Metern Tiefe in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein Erdgas aufgesucht oder gewonnen werden soll, verboten werden (so genanntes "unkonventionelles Fracking"). Jedoch könne eine wasserrechtliche Erlaubnis für Erprobungsmaßnahmen erteilt werden, um die Auswirkungen derartiger Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich erforschen zu können.

Die Erprobungsmaßnahmen sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden, versichert die Bundesregierung. Dazu wolle sie eine unabhängige Expertenkommission einsetzen, die ab 2018 Erfahrungsberichte erstellen solle. Stufe diese Kommission den beantragten Einsatz der Technologie als grundsätzlich unbedenklich ein, könne die zuständige Behörde im Einzelfall auch dann eine Erlaubnis erteilen, wenn die Fracking-Technologie zu kommerziellen Zwecken eingesetzt werden solle. Bedingung sei allerdings, dass das Umweltbundesamt die verwendeten Gemische als nicht wassergefährdend eingestuft habe und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Zulassungsvorrausetzungen vorlägen.

Generell verboten werden sollen Fracking-Maßnahmen beispielsweise in Einzugsgebieten von Talsperren und natürlichen Seen, in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung. Außerdem dürften grundsätzlich nur Gemische als Frack-Flüssigkeit verwendet werden, die nicht oder nur schwach wassergefährdend seien.

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3. Grüne fordern Ende von Deutschlandstipendium

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die staatliche Förderung für das Deutschlandstipendium zum nächstmöglichen Semester einzustellen. Den Stiftern solle freigestellt werden, das Angebot in Eigenregie weiterzuführen, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (18/4692). Die Bundesmittel aus dem Deutschlandstipendium sollen genutzt werden, um einen Teil der notwendigen BAföG-Erhöhung zu finanzieren und die Studienpauschale ("Büchergeld") für die bundesfinanzierten Aufstiegsstipendien von 80 auf 300 Euro anzuheben und so für Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung in der Begabtenförderung zu sorgen. Zudem soll nach den Vorstellungen der Fraktion die Stipendienförderung für geflüchtete Studenten und Studieninteressierte aus Kriegs- und Krisengebieten stärker auf die tatsächliche Nachfrage ausgerichtet werden und die Vergabe dabei nicht allein an den Studienleistungen orientiert sein.

Ursprünglich sollt das Deutschlandstipendium der "Einstieg in eine neue Stipendienkultur" sein. Das hatte die damalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan 2010 verkündet. Aus Sicht der Fraktion der Grünen hat die Bundesregierung ihre Ziele nicht erreicht: 2013 hätten 19.740 der rund 2,7 Millionen Studenten ein Deutschlandstipendium erhalten. Mit einer Förderquote von 0,76 Prozent sei das Programm weit entfernt von der ursprünglichen Zielstellung, acht Prozent eines Studentenjahrganges zu erreichen, schreiben die Abgeordneten.

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4. Bilanz zur deutschen Berufsbildung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Aus Sicht der Bundesregierung sind die Qualität, die guten Übergänge von Ausbildung in Beschäftigung und die geringe Jugenderwerbslosigkeit ausschlaggebend für den Erfolg und das hohe Ansehen der deutschen Berufsbildung. Die duale Berufsausbildung sei ein wesentlicher Pfeiler der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und zentral für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft, schreibt die Bundesregierung im als Unterrichtung vorliegenden Berufsbildungsbericht 2015 (18/4680). Gerade im Ausland gebe es eine große Wertschätzung für das deutsche System und das werde erneut durch aktuelle politische Initiativen der EU und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bestätigt. Es gebe nochmals eine verstärkte Nachfrage von europäischen und außereuropäischen Staaten nach bildungspolitischen Kooperationen mit Deutschland gerade im Bereich des dualen Systems, schreibt die Bundesregierung weiter. In der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern zur beruflichen Bildung sei Deutschland der größte Geber weltweit. Es sei im Interesse der deutschen Unternehmen, diesen Wettbewerbs- und Standortfaktor zu erhalten und weiterhin in hohem Maße in die berufliche Aus- und Weiterbildung zu investieren.

Zugleich stehe das deutsche Berufsbildungssystem vor der Herausforderung, auch in Zukunft eine tragende Säule des deutschen Bildungssystems zu bleiben und die adäquate Qualifizierung des künftigen Fachkräftebedarfs zu sichern. Dazu müsse das Berufsbildungssystem fortlaufend modernisiert und verstärkt als attraktive, gleichwertige Alternative zur akademischen Bildung ausgestaltet werden. Dies gelte besonders im Hinblick auf schon länger festzustellende Entwicklungen, die sich bereits heute auf das System auswirken. Dazu gehöre vor allem die demografische Entwicklung. Die Bevölkerungszahl in Deutschland werde nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes (2009) von rund 81 Millionen bis zum Jahr 2060 auf 65 bis 70 Millionen Menschen zurückgehen. Bereits heute gebe es Fachkräfteengpässe. Die Alterung der Gesellschaft werde dieses Problem in den nächsten Jahren verschärfen, da eine hohe Fachkräftezahl aus den "geburtenstarken Jahrgängen" in Rente gehen werde. Um wachstumshemmenden Einflüssen des demografischen Wandels und damit auch einem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen, müssten die vorhandenen Arbeitskräftepotenziale sowie das Potenzial qualifizierter Zuwanderer besser genutzt werden, heißt es im Berufsbildungsbericht. Für die berufliche Bildung bedeute dies, alle Potenziale im Land zu erschließen und die Integrationskraft des dualen Ausbildungssystems gezielt für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Jugendliche mit Migrationshintergrund, junge Menschen im Übergangsbereich und junge Erwachsene ohne Qualifizierung, zu verbessern. Deutschland benötige darüber hinaus in den kommenden Jahren weiterhin eine verstärkte Zuwanderung von Fachkräften und von Hochqualifizierten.

Hinzu komme, dass die berufliche Ausbildung beim Nachwuchs in zunehmendem Wettbewerb mit den Hochschulen stehe. Während die Zahl der beruflichen Ausbildungsverhältnisse in den letzten Jahren gesunken sei, sei die Zahl der Studienanfänger in Deutschland in der gleichen Zeit stark gewachsen und stabilisiere sich nun auf hohem Niveau. Die Studienanfängerquote liege nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seit dem Jahr 2011 bei über 50 Prozent, im Jahr 2013 bei 53,1 Prozent und nach ersten vorläufigen Ergebnissen im Jahr 2014 bei 57,3 Prozent. Die längerfristigen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, etwa im Hinblick auf dessen Aufnahmevermögen für akademisch Qualifizierte und die Auswirkungen auf Verdienst- und Karriereperspektiven, seien ein wichtiges zukünftiges Forschungsthema. Es wäre allerdings ein falsches bildungspolitisches Signal, diese Entwicklung im Sinne bildungsplanerischer Eingriffe zugunsten der beruflichen Bildung steuern zu wollen, schreibt die Bundesregierung. Stattdessen müsse die Attraktivität des Systems der beruflichen Bildung selbst spürbar erhöht werden, die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung, etwa durch den Ausbau beruflicher Spitzenqualifikationen, verbessert und die Durchlässigkeit zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung - auch durch neue Anrechnungsmechanismen - weiter verstärkt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 217 - 27. April 2015 - 13.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2015

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