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BUNDESTAG/4941: Heute im Bundestag Nr. 142 - 17.03.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 142
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 17. März 2015, Redaktionsschluss: 11.25 Uhr

1. Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung
2. Terrorstrafrecht soll verschärft werden
3. Keine Informationen über Bahninvestitionen
4. Ortsumgehung Ritterhude
5. Experten fordern mehr Forschungsinvestition


1. Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" (18/4097) ist am Montag, dem 23. März, Gegenstand einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses. Zu der Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 19. März beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Ziel des Gesetzentwurfs ist es der Vorlage zufolge, einerseits die Rechtsstellung von Ausländern zu stärken, die auch ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt "anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben" oder schutzbedürftig sind. Andererseits zielt der Gesetzentwurf darauf ab, "verstärkt den Aufenthalt von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht" in Deutschland zusteht, zu beenden und ihre Ausreisepflicht gegebenenfalls auch zwangsweise durchzusetzen.

So soll eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung geschaffen werden, um durch die Erteilung eines gesicherten Aufenthaltsstatus "nachhaltige Integrationsleistungen" zu honorieren, die ein geduldeter Ausländer auch ohne rechtmäßigen Aufenthalt erbracht hat. Auch soll die Möglichkeit erleichtert werden, gut integrierten jugendlichen oder heranwachsenden Geduldeten legalen Aufenthalt zu gewähren.

Ferner soll für das deutsche "Resettlement-Programm" zur Neuansiedlung von Schutzsuchenden nach dem Abschluss seiner Pilotphase eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen werden. Schutzbedürftigen Resettlement-Flüchtlingen werde damit in Deutschland eine dauerhafte Lebensperspektive geboten, heißt es in der Vorlage. Zudem werde im Bereich des humanitären Aufenthaltsrechts "eine deutliche Verbesserung des Aufenthaltsrechts für die Opfer von Menschenhandel realisiert". Darüber hinaus werde die Rechtsstellung von subsidiär Geschützten und Resettlement-Flüchtlingen weiter an die von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen angeglichen.

"Grundlegend neu geordnet" werden soll mit dem Gesetzentwurf das Ausweisungsrecht. An die Stelle des bisherigen dreistufigen Ausweisungsrechts soll die Ausweisung "als Ergebnis einer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles durchgeführten Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen" treten. Verschiedene Rechtsänderungen sollen daneben den "Vollzug aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen bei Ausländern" verbessern, "denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht zusteht". Dazu gehört eine Anpassung der Regelung zur Identitätsklärung an die technischen Entwicklungen, indem "unter engen Voraussetzungen die Möglichkeit geschaffen wird, Datenträger eines Ausländers auszulesen". In diesem Zusammenhang soll auch eine Rechtsgrundlage für die Abfrage von notwendigen Zugangsdaten bei Telekommunikationsdienstleister im Gesetz verankert werden.

Vorgesehen ist laut Vorlage zudem die Neuregelung eines sogenannten Ausreisegewahrsams von wenigen Tagen anstelle der "Kleinen Sicherungshaft", wenn der Termin der Abschiebung konkret bevorsteht. Schließlich soll klargestellt werden, "dass die Haftanordnung auch bei einem Scheitern der Abschiebung bis zum Ablauf der Anordnungsfrist unberührt bleibt, sofern die Voraussetzungen für die Anordnung weiterhin vorliegen".

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2. Terrorstrafrecht soll verschärft werden

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Das Terrorismusstrafrecht soll verschärft werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4279) sieht vor, Reisen ins Ausland, die zum Beispiel dem Besuch eines Terrorausbildungslagers dienen, unter Strafe zu stellen. Zudem soll Terrorfinanzierung als eigenständige Norm im Strafgesetzbuch verankert werden. Der Entwurf gleicht in Text und Begründung dem der Regierungskoalition (18/4087), der bereits in erster Lesung im Bundestag beraten wurde.

In Bezug auf Reisetätigkeiten sieht der Gesetzentwurf vor, künftig bereits die Ausreise aus Deutschland beziehungsweise den Versuch unter Strafe zu stellen, wenn die betreffende Person plant, im Ausland an schweren staatsgefährdenden Gewalttaten teilzunehmen oder diese vorzubereiten. Darunter fällt laut Begründung zum Beispiel, wenn sich eine Person einer Terrorgruppe in Ausland anschließen oder im Ausland ein sogenanntes Terrorcamp besuchen möchte.

Die aktuelle Gesetzeslage, die unter anderem in § 89a StGB Vorbereitungshandlungen, etwa das Sich-Ausbilden-Lassen in Terrorausbildungslagern, unter Strafe stellt, sei "im Grundsatz sowohl gut geeignet als auch hinreichend, um den aktuellen Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus zu begegnen", schreibt die Bundesregierung. Die Vorverlagerung der Strafbarkeit hin zur Reise beziehungsweise dem Versuch sei zum einen durch Resolution 2178 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen geboten, die dieses in Ziffer 6 Buchstabe a vorsehe. Zum anderen verweist die Bundesregierung auf die Gefährdung durch rückkehrende Deutsche, die sich in Syrien Terrorgruppen angeschlossen und sich entsprechend vernetzt haben.

In Bezug auf die Finanzierung des Terrorismus begründet die Bundesregierung den Handlungsbedarf mit den Empfehlungen der Financial Action Task Force der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Diese habe angeraten, sowohl die Mindeststrafbarkeit zu erhöhen als auch die bisher in § 89a Absatz Nummer 4 StgB vorgesehene Erheblichkeitsschwelle aufzuheben. Laut Begründung der Bundesregierung ist Terrorismusfinanzierung von besonderer Bedeutung und rechtfertigt daher einen "eigenständigen Straftatbestand mit einer Mindestfreiheitsstrafe". Dazu soll die bisherige Regelung in § 89a Absatz 2 Nummer 4 StgB durch einen neuen § 89c StGB ersetzt werden. In diesem werde zudem der engere Anwendungsbereich der bisherigen Regelung deutlich erweitert, "indem er nun die Finanzierung terroristischer Straftaten allgemein unter Strafe stellt", heißt es in dem Entwurf. Der Entwurf sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Die Regelung soll zudem einen minderschweren Fall und einen Fall geringer Schuld enthalten.

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat die Schärfung eines Tatbestandsmerkmals. So soll klargestellt werden, dass unter Terrorismus auch Handlungen verstanden werden, die sich gegen "Teile der Bevölkerung" und nicht nur gegen die "die Bevölkerung" im Allgemeinen richten. In ihrer Gegenstellungnahme lehnt die Bundesregierung die Änderungswünsche als nicht erforderlich ab.

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3. Keine Informationen über Bahninvestitionen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den von der Deutschen Bahn AG im Abschnitt Grünau-Königs Wusterhausen der Strecke Berlin-Görlitz seit 2006 durchgeführten beziehungsweise für 2015 geplanten Instandhaltungsarbeiten und Ersatzinvestitionen vor. Entsprechende Maßnahmen werden von der DB AG in alleiniger Zuständigkeit durchgeführt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4036).

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4. Ortsumgehung Ritterhude

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Kosten und die Folgen der Ortsumgehung Ritterhude in Niedersachsen will sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/4276) informieren. So soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, welche konkreten Auswirkungen die Ortsumgehung auf die geschützten Lebensräume erwartet werden und mit welchen Kosten aktuell zu rechnen sei.

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5. Experten fordern mehr Forschungsinvestition

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Hochschulbereich, die Übernahme der Finanzierung des BAföG durch den Bund und die Weiterführung des Hochschulpakts, der DFG-Programmpauschale und des Pakts für Forschung und Innovation - das sind die wesentlichen Weichenstellungen, die im Jahr 2014 in der Wissenschafts- und Forschungspolitik vorgenommen wurden, heißt es in dem als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegendem "Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands" (18/4310).

Seit 2008 legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag im Abstand von jeweils zwei Jahren das Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit vor, das durch eine "unabhängige Gruppe renommierter Wissenschaftler verfasst und verantwortet werden".

Die Forschung- und Entwicklung-Intensität in Deutschland, also das Verhältnis von Ausgaben für interne Forschung und Entwicklung (FuE) zum Bruttoinlandsprodukt (BIP), ist laut Gutachten von 2,98 Prozent im Jahr 2012 auf 2,85 Prozent im Jahr 2013 gesunken. Diese Entwicklung sei teilweise auf eine geringere Dynamik im Wirtschaftssektor zurückzuführen; der größte Teil des Rückgangs sei jedoch rein statistischen Effekten geschuldet und sollte daher nicht überinterpretiert werden. Allerdings weist die Expertenkommission darauf hin, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, wenn Deutschland langfristig zu den führenden Innovationsnationen aufschließen will. Für das Jahr 2020 müssten dafür etwa 3,5 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung ausgeben werden.

Zudem begrüßen die Experten die Einsetzung der neuen Hightech-Strategie und die Einführung der Digitalen Agenda. Zudem widmet das Gutachten ein Kapitel dem Thema Rahmenbedingung für Wagniskapital. Die Expertenkommission begrüßt es, dass die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen plant, um die Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland wettbewerbsfähig zu gestalten. Wagniskapital sei eine wichtige Finanzierungsquelle für junge innovative Unternehmen. Der Markt für Wagniskapital sei in Deutschland jedoch deutlich weniger entwickelt als in den USA und in vielen Ländern Europas. Deutschland als innovationsbasierte Ökonomie vergebe so Wachstums- und Produktivitätspotenziale, kritisieren die Wissenschaftler.

Eines der Kernthemen des Berichts ist unter anderem die Innovationsförderung durch Clusterpolitik. In den vergangenen 20 Jahren seien sowohl in Deutschland als auch in Europa zahlreiche Cluster-Initiativen ins Leben gerufen. Im Allgemeinen verfolge Clusterpolitik zwei Ziele: räumliche Konzentration und Netzwerkeffekte. Clusterpolitik ziele dabei darauf ab, Markt und Koordinationsversagen zu korrigieren, die die Entstehung eines Clusters und sein frühes Wachstum behindern können.

Zudem beschäftigt sich der Bericht mit den Risiken und Chancen von "Massive Open Online Courses" (MOOCs). Diese Online-Kurse sollten in Zukunft stärker als Chance für den Bildungsstandort Deutschland wahrgenommen werden, weil sie eine wichtige und sinnvolle Ergänzung des Lehr- und Forschungsinstrumentariums der Hochschulen darstellen. Ein weiterer Schwerpunk des Gutachtens ist das Urheberrecht. Die Nutzung digitaler Technologien erleichtere zwar illegales Kopieren bestehender Werke, senke aber auch die Kosten der Erstellung und Verbreitung neuer kreativer Werke: Die Produktivität und Produktvielfalt in den Urheberrechtsbranchen steige und neue Innovationsakteure, unter anderem Nutzerinnovatoren, würden in den Markt treten. Der bestehende Rechtsrahmen trage diesen Entwicklungen bisher nur in unzureichendem Maße Rechnung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 142 - 17. März 2015 - 11.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2015

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