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BUNDESTAG/4869: Heute im Bundestag Nr. 070 - 05.02.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 070
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 05. Februar 2015, Redaktionsschluss: 15.30 Uhr

1. Eine weitere Spähaktion
2. Deutsche Widerstandsbewegung
3. Wirkung des Anerkennungsgesetzes


1. Eine weitere Spähaktion

1. Untersuchungsausschuss (NSA)

Berlin: (hib/KOS) Neben dem Projekt "Eikonal", bei dem der Bundesnachrichtendienst (BND) von 2004 bis 2008 in Zusammenarbeit mit dem US-Geheimdienst NSA in Frankfurt einen Internetknoten angezapft hat, gab es noch eine weitere Operation dieser Art. Vor dem Untersuchungsausschuss, der den NSA-Spähskandal durchleuchten soll, bestätigte am Donnerstag ein unter dem Kürzel W. K. firmierender Zeuge, der beim BND für diese Aktion für den technischen Bereich zuständig war, entsprechende Presseberichte. W. K. betonte, dass bei diesem von 2003 bis 2006 laufenden Projekt vom BND keine Telefon- und Faxdaten von Deutschen ins Ausland weitergeleitet wurden und dass auch keine Informationen über Bürger jenes Landes übermittelt wurden, aus dem der geheimdienstliche Kooperationspartner bei dieser Aktion stammte.

Der Ausschuss soll die Ausforschung der Telekommunikationsdaten von Millionen Deutschen durch die NSA und andere ausländische Nachrichtendienste erhellen. Dabei prüfen die Abgeordneten auch, ob hiesige Geheimdienste in diese Affäre verwickelt sind. Dem BND ist es untersagt, Erkenntnisse über Bundesbürger, an die er im Rahmen seiner Auslandsspionage als "Beifang" gelangt, Partnerdiensten zu überlassen.

Die erst im Verlauf der Ausschussrecherchen bekannt gewordene Spähaktion gilt als streng geheim und hochsensibel. W. K. weigerte sich deshalb konsequent, nähere Angaben zu diesem Projekt in öffentlicher Sitzung zu machen, dazu war er nur hinter verschlossenen Türen bereit. Die Unionsfraktion verzichtete von vornherein darauf, Fragen in öffentlicher Runde zu stellen.

Grünen-Obmann Konstantin von Notz sprach von einem "Popanz", er könne nicht verstehen, dass dieses Thema öffentlich nicht diskutiert werden dürfe, wo doch in den Medien schon viele Fakten offengelegt worden seien: "Das leuchtet mir nicht ein."

Nach Medienberichten lief die Operation, bei der nicht die NSA, sondern die CIA der geheimdienstliche Partner gewesen sei, unter dem Codewort "Glotaic". Der BND sei bei der deutschen Niederlassung des US-Netzbetreibers MCI in Dortmund vorstellig geworden, um auf Telefon- und Faxdaten von Ausländern Zugriff zu erhalten, die in Deutschland durch Leitungen dieses Providers liefen. Laut den Pressemeldungen wurden die in Dortmund abgeschöpften Daten zur BND-Außenstelle im badischen Rheinhausen geleitet und dort ausgewertet. Der BND soll der CIA jährlich mehrere hundert Meldungen übermittelt haben.

Trotz dieser Medienberichte, die bislang nicht dementiert wurden, sprach man bei der öffentlichen Zeugenvernehmung nicht von der CIA, sondern vom "Partnerdienst in einem ausländischen Staat". Auch wurde nicht von "Glotaic" geredet, sondern nur von der Aktion "mit den drei Anfangbuchstaben Glo". Der Hinweis von W. K., dass nicht nur keine Daten von Deutschen, sondern auch keine Erkenntnisse über Bürger aus dem Herkunftsland des beteiligten Partnerdienstes erfasst und verarbeitet wurden, ist insofern von Belang, als in den Reihen der Opposition geargwöhnt wird, über "Glotaic" könne die CIA vielleicht in Deutschland an Telekommunikationsdaten von US-Bürgern gelangt sein, was dem Geheimdienst in den USA verboten ist.

Der Zeuge unterstrich, dass sowohl beim Provider wie auch in Rheinhausen nur Technik des BND und keine Geräte aus dem Ausland eingesetzt worden seien. Die Abgeordneten hakten bei diesem Punkt mehrfach nach, weil sie befürchten, über manipulierte Hard- und Software könnten die NSA und andere Nachrichtendienste ohne Wissen des BND bei Kooperationsprojekten hierzulande Daten abschöpfen.

Da Netzbetreiber gesetzlich nicht gezwungen sind, dem BND auf deutschem Territorium einen Zugang zu ausländischen Telekommunikationsdaten zu gewähren, hatten der BND und MCI einen entsprechenden Vertrag geschlossen. "Vielleicht wäre das heute anders ausgegangen", meinte W. K., womit er auf die kritische Debatte über die Ausspähung der Telekommunikation durch Geheimdienste anspielte. "Glotaic" sei 2006 beendet worden, "weil die Operation nicht so durchzuführen war wie wir uns das gedacht hatten". Der Zeuge: "Die Partner waren genauso enttäuscht wie wir."

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2. Deutsche Widerstandsbewegung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mehrere Fälle versuchter schwerer Brandstiftung in Berlin und an den Tatorten vorgefundene Flugblätter mit der Bezeichnung "DWB - Deutsche Widerstandsbewegung" sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/3794) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3641). Wie daraus hervorgeht, wurden bislang drei solcher Taten bekannt, die aufgrund der Flugblätter in einem Zusammenhang stehen dürften.

Dabei handelt es sich den Angaben zufolge im ersten Fall um versuchte schwere Brandstiftung an der CDU-Bundesgeschäftsstelle am 25. August 2014. Ein unbekannte oder mehrere unbekannte Täter warfen laut Vorlage einen Brandsatz in die Nähe des Mauerwerks der CDU-Bundesgeschäftsstelle. Die Flammen seien kurze Zeit später von allein erloschen, die Fassade und der Gehweg seien verrußt worden.

Im zweiten Fall warf ein mutmaßlich männlicher Täter am 29. September einen Brandsatz auf einen Seiteneingang des Bundestagsgebäudes, heißt es in der Antwort weiter. Der Brandsatz sei am Sicherheitsglas der Tür abgeprallt und kurze Zeit später von selbst erloschen. Schäden am Gebäude seien dabei nicht entstanden.

Der dritte Fall ereignete sich der Regierung zufolge am 24. November 2014. Ein unbekannter Täter sei in den umfriedeten Innenhof des Paul-Löbe-Haus eingedrungen, habe eine Fensterscheibe beschädigt und einen Brandsatz entzündet, der nach kurzer Zeit von allein erloschen sei. Weitere Schäden am Gebäude seien dabei nicht entstanden.

Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist der Verfasser der Flugblätter dem intellektuellen Rechtsextremismus zuzurechnen, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Ungewöhnlich sei jedoch, "dass Tat und Tathintergrund nicht kongruent sind". Durch den Text der Flugblätter werde der Eindruck erweckt, dass es sich beim Verfasser um eine Person handelt, die sich intellektuell mit politischen Themen auseinandersetzt. Die Brandanschläge wiederum seien als Gewaltanwendung eher einem aktionistisch ausgerichteten Personenspektrum zuzurechnen.

Nach bislang vorliegenden Informationen handele es sich bei der "Deutschen Widerstandsbewegung" nicht um eine neonazistische Gruppierung, schreibt die Regierung. Auch beinhalteten die Flugblätter der "Deutschen Widerstandsbewegung" keine Bezüge zum historischen Nationalsozialismus oder dessen Ideologieelementen.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, hat der Generalbundesanwalt zur Gewinnung von weiteren Erkenntnissen am 30. September einen Beobachtungsvorgang angelegt. Bislang lägen jedoch "noch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts begründende Straftaten, namentlich die Bildung einer kriminellen oder gar terroristischen Vereinigung" vor.

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3. Wirkung des Anerkennungsgesetzes

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Seit dem 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft. Damit haben Menschen einen Rechtsanspruch darauf, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf Gleichwertigkeit gegenüber einem deutschen Referenzberuf überprüfen und anerkennen zu lassen, um in Deutschland eine qualifikationsnahe Beschäftigung aufnehmen zu können, schreibt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3899). Die Abgeordneten möchten wissen, welche Gründe die Bundesregierung für die geringe Anzahl an bisher gestellten und beschiedenen Anträgen bei den nicht reglementierten Berufen sieht. Auch interessiert die Fraktion, wie aus Sicht der Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für Antragstellende attraktiver, einfacher und schneller gemacht werden kann - vor allem im Bereich der nicht reglementierten Berufe. Ferner fragt die Fraktion, ob der Bundesregierung Daten vorliegen, wie viele Menschen, deren im Ausland erworbene berufliche Qualifikation in Deutschland anerkannt wurde, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

Der Berufszugang oder die Berufsausübung sind bei den rund 350 nicht reglementierten Berufen an keine bestimmte staatliche Vorgabe geknüpft. Das heißt, der Beruf kann ohne staatliche Zulassung ausgeübt werden. Dies gilt insbesondere für alle Ausbildungsberufe im dualen System. Ist der Beruf in Deutschland nicht staatlich reglementiert, kann man sich mit einer ausländischen Qualifikation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder sich selbständig machen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 070 - 5. Februar 2015 - 15.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2015

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